Ilder
Taubenreparatur
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Seit Jahren sterben Hier Tauben.
dies findet man in Internet:
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Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 25. Februar 2004
Ein Laimer Schandfleck – verendete Tauben und Taubenkot
Anfrage Stadtrat Max Straßer (CSU) vom 14.11.2003
Antwort Baureferent Horst Haffner:
Die Antworterstellung erforderte umfangreichere Stellungnahmen des Referates
für Gesundheit und Umwelt, des Kommunalreferates sowie des
Kreisverwaltungsreferates. Aus diesem Grunde bitte ich auch die geringfügige
Überziehung der gesetzten Frist (30.01.04) zu entschuldigen. Zu Ihren
einzelnen Fragen selbst nimmt das Baureferat nun wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wer ist zuständig für den Bauunterhalt und für die Beseitigung der Verschmutzung?
Antwort:
Für den Bauunterhalt auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Bürgersteig
ist das Baureferat, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, zuständig.
Der Unterhalt des Bauwerkes liegt im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers,
der Deutschen Bahn AG. Von dort wären auch die erforderlichen
Maßnahmen zur Taubenverdrängung, wie z. B. das Anbringen von Gitternetzen,
zu veranlassen.
Für die Beseitigung von Verschmutzungen auf den o. g. Verkehrsflächen
hat das Baureferat-Straßenreinigung Sorge zu tragen, da dieser Bereich im
Vollanschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt.
Dabei werden die Straße, der Radweg und die Gehbahn von Montag bis
Freitag nach Reinigungsklasse 2 einmal täglich gereinigt.
Am Samstag, Sonntag und an den Feiertagen findet keine Reinigung statt.
Für die Reinigung des Gleisbereiches ist die Münchner Verkehrsgesellschaft
(MVG) zuständig.
Rathaus Umschau
Seite 11
Frage 2:
Erfolgte im Bereich der Brückenpfeiler jemals eine Reinigung? Wenn ja, in
welchen zeitlichen Abständen, wann war der letzte Zeitpunkt?
Antwort:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird nach Satzung gereinigt;
im Bedarfsfall wird mit Waschfahrzeugen die Verschmutzung beseitigt.
Im Zuge dieser Reinigungsmaßnahmen werden auch tote Tauben beseitigt.
Frage 3:
Bestehen aus veterinärärztlicher Sicht Bedenken im Hinblick auf die o. g.
Zustände?
Antwort:
Zu dieser Frage wurde das Staatliche Veterinäramt der Regierung von
Oberbayern um Stellungnahme gebeten. Eine Ortseinsicht von Mitarbeitern
dieser Dienststelle hat am 01.12.2003 stattgefunden. Die wesentlichen
Feststellungen sind nachfolgend wiedergegeben:
Die durch die Brückenlager entstehende Lücke zwischen Brückenpfeiler
und Brückendecke in der “Barthunterführung” (Landsberger Straße) werden
von den Tauben als Rast- und Nistplatz genutzt. Es war zu beobachten,
dass die von dort abfliegenden Tauben den Stromabnehmern der
schnell vorbeifahrenden Straßenbahnen immer nur sehr knapp ausweichen
können. Bei den zahlreichen toten Tauben konnten ausnahmslos Zeichen
äußerer Gewalteinwirkung festgestellt werden. Es ist nach Auffassung
des Staatlichen Veterinäramtes davon auszugehen, dass die vorgefundenen
Tauben bei Kollisionen mit den Straßenbahnen getötet wurden.
Menge und Aussehen des zwischen den Gleisen abgelagerten Taubenkots
lassen darauf schließen, dass die Abgänge längere Zeit nicht entfernt wurden.
Bei den von der Straßenreinigung gereinigten Flächen ist dies nicht der
Fall.
Das Baureferat wird die MVG auffordern den Gleisbereich und damit auch
den Bereich der Brückenpfeiler regelmäßig zu reinigen.
Zu den veterinärrechtlichen Bedenken wurde angemerkt, dass eine konkrete
Gefahr im Sinne des Tierseuchenrechtes von den toten Tauben und
dem Taubenkot nicht ausgeht und dass die Stadttauben als wildlebende
Tiere in spezifischen tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht erfasst sind.
Rathaus Umschau
Seite 12
Weder die toten Tauben noch der Taubenkot unterliegen den Vorschriften
des Tierkörperbeseitigungsrechts. Die einschlägige Vorschrift (Verordnung
(EG) Nr. 1774/2002) nimmt die nicht von Menschen gehaltenen Tiere ausdrücklich
aus. Die Beseitigung kann also von den Straßenreinigungskräften
durchgeführt werden.
Tierschutzrechtliche Belange sind bei den verunfallten Tauben nicht berührt.
Als Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung wurde vorgeschlagen,
dass der Zugang zu der als Rast- und Nistplatz genutzten Lücke
durch ein einfaches Gitternetz rund um die Brückenpfeiler versperrt werden
sollte. Diese Maßnahme dürfte zu einer erheblichen Reduzierung sowohl
der Zahl verunfallter Tauben als auch der Menge anfallenden Taubenkots
führen. Es ist allerdings sorgfältig darauf zu achten, dass das Gitter
den Rastplatz lückenlos versperrt. Verbleibende Lücken könnten dazu führen,
dass Tauben zwar noch Zugang finden, aber nicht mehr abfliegen können.
Solche Tauben würden dann qualvoll verenden.
Das Baureferat nimmt Ihre Anfrage zum Anlass, um an die Deutsche
Bahn AG die Bitte zu richten, umgehend für entsprechende Maßnahmen
am Brückenbauwerk zu sorgen, damit dort künftig keine Tauben mehr nisten
können.
Zum Vergiftungsverdacht ist festzustellen, dass Giftköder nicht gefunden
werden konnten. Da – wie oben beschrieben – alle toten Tauben erhebliche
äußere Verletzungen aufwiesen, kann die Vergiftung der Tauben mit ziemlicher
Sicherheit ausgeschlossen werden.
Frage 4:
Welche geeigneten Maßnahmen werden in Erwägung gezogen, um künftig
eine Verschmutzung zu vermeiden?
Antwort:
Diese Frage ist weitgehend in den Antworten der vorangegangenen Fragen
behandelt.
Ein wesentlicher Erfolg und eine Eindämmung der Verschmutzung könnte
erzielt werden, wenn neben den technischen Hilfsmitteln am Brückenbauwerk,
die seitens der DB realisiert werden müssten, Verstöße gegen das
Taubenfütterungsverbot schärfer gehandhabt würden. Die konsequente
Durchsetzung dieses Verbotes wäre jedoch mit einen erheblichen Kontrollaufwand
und damit entsprechenden Personalkosten verbunden. Dies
ist angesichts der gegenwärtigen Finanzlage der Stadt nicht darstellbar.
Rathaus Umschau
Seite 13
Von Seiten des Kreisverwaltungsreferates (KVR) wurden stadtweit seit
2001 79 verbotswidrige Taubenfütterungen angezeigt und in 23 Fällen Bußgelder
zwischen 50 und 200 Euro verhängt, in 26 Fällen wurden die Betroffenen
verwarnt.
Von Seiten des KVR wurde weiterhin festgestellt, dass eine “organisierte”
Taubenfütterung nicht zu erkennen ist. In der Regel handelt es sich bei den
Angezeigten um ältere Personen, die an das Taubenfütterungsverbot entweder
keinen Gedanken verschwenden oder aber sich hinsichtlich der Verbotswidrigkeit
ihres Tuns völlig uneinsichtig zeigen. Jeder dem KVR zur
Anzeige gebrachte Fall wird sorgfältig ermittelt und – soweit möglich – mit
Geldbuße geahndet.
Frage 5:
Wurde – in Anbetracht der vielen Vögelkadaver – Gift ausgelegt?
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand des Baureferates wie auch der o. g. Referate ist
nicht vom Einsatz von Gift zur Tötung der Tauben auszugehen.
Frage 6:
Welche Maßnahmen unternimmt die Landeshauptstadt derzeit, um die Taubenpopulation
in Grenzen zu halten?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat im Laufe der Jahre bereits eine Reihe
von
Maßnahmen zur Reduzierung des Stadttaubenbestandes unternommen
bzw. deren Einsatzmöglichkeit geprüft, z. B. Fang, Abschuss, Taubenpille,
Vernetzungs- und Vergitterungsmaßnahmen, Vergrämungsmittel usw..
Nach den Erfahrungen des Referates für Gesundheit und Umwelt sind
diese Maßnahmen nicht bzw. nur bedingt zur Regulierung des Stadttaubenbestandes
geeignet. Mittlerweile haben sich auch im Kreis von anerkannten
und ernst zu nehmenden Tierschützern die aus der Veterinärmedizin,
der Stadtökologie und der Zoologie bekannten Erkenntnisse durchgesetzt,
dass eine Hauptursache für die hohen Taubenbestände die übermäßige
Fütterung ist. Nach übereinstimmender Meinung der Fachwissenschaft
ist eine erhebliche Reduzierung des Futterangebotes eine wirksame
und tierschutzkonforme Methode, die zur Verringerung der Taubenbestände
beiträgt.
Durch Gesetz vom 25.06.1996 wurde Art. 16 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) dahingehend ergänzt, dass in gemeindlichen Verordnungen
“das Füttern von wilden Tauben verboten” werden kann. Mit
Wirkung vom 10.10.1996 hat daher die Stadt München ein Taubenfütterungsverbot erlassen.
Die Überwachung des Fütterungsverbotes wird von
den Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferates, der Anlagenaufsicht
des Baureferates und den zuständigen Polizeidienststellen im Rahmen
ihrer Tätigkeit wahrgenommen.
Zudem ist das Referat für Gesundheit und Umwelt mit den bekannten Tierschutzorganisationen in München im Gespräch, um gemeinsam ein tierschutzgerechtes Konzept zur Regulierung des Stadttaubenbestandes zu
erarbeiten.
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Ich war da.. überall auf den Gleisen der tram, rund um die Säulen liegen Tote Tauben, sehr viele. junge, erwachsene, verwesende, skelette... berge von Kot und Taubenleichen..
Die Bahn - welche für die Brücke zuständig ist - tut nichts.
Es wäre so einfach dort Gitter anzubringen. ich würd das auch selber machen!
Aber das geht ja nicht, alle 2,5 minuten fährt eine tram vorbei. daneben ständig autos auf 4 spuren..
Bilder (eigene) von der Unglücksstelle.
(über den stromgebern ist so ein seltsames blech (Bild 3), wisst ihr was das ist? ich frag mich nämlich auch, ob die tauben wirklich durch kollision mit der tram sterben oder ob da nicht irgendeine elektronik dran schuld ist..)
dies findet man in Internet:
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Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 25. Februar 2004
Ein Laimer Schandfleck – verendete Tauben und Taubenkot
Anfrage Stadtrat Max Straßer (CSU) vom 14.11.2003
Antwort Baureferent Horst Haffner:
Die Antworterstellung erforderte umfangreichere Stellungnahmen des Referates
für Gesundheit und Umwelt, des Kommunalreferates sowie des
Kreisverwaltungsreferates. Aus diesem Grunde bitte ich auch die geringfügige
Überziehung der gesetzten Frist (30.01.04) zu entschuldigen. Zu Ihren
einzelnen Fragen selbst nimmt das Baureferat nun wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wer ist zuständig für den Bauunterhalt und für die Beseitigung der Verschmutzung?
Antwort:
Für den Bauunterhalt auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Bürgersteig
ist das Baureferat, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, zuständig.
Der Unterhalt des Bauwerkes liegt im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers,
der Deutschen Bahn AG. Von dort wären auch die erforderlichen
Maßnahmen zur Taubenverdrängung, wie z. B. das Anbringen von Gitternetzen,
zu veranlassen.
Für die Beseitigung von Verschmutzungen auf den o. g. Verkehrsflächen
hat das Baureferat-Straßenreinigung Sorge zu tragen, da dieser Bereich im
Vollanschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt.
Dabei werden die Straße, der Radweg und die Gehbahn von Montag bis
Freitag nach Reinigungsklasse 2 einmal täglich gereinigt.
Am Samstag, Sonntag und an den Feiertagen findet keine Reinigung statt.
Für die Reinigung des Gleisbereiches ist die Münchner Verkehrsgesellschaft
(MVG) zuständig.
Rathaus Umschau
Seite 11
Frage 2:
Erfolgte im Bereich der Brückenpfeiler jemals eine Reinigung? Wenn ja, in
welchen zeitlichen Abständen, wann war der letzte Zeitpunkt?
Antwort:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird nach Satzung gereinigt;
im Bedarfsfall wird mit Waschfahrzeugen die Verschmutzung beseitigt.
Im Zuge dieser Reinigungsmaßnahmen werden auch tote Tauben beseitigt.
Frage 3:
Bestehen aus veterinärärztlicher Sicht Bedenken im Hinblick auf die o. g.
Zustände?
Antwort:
Zu dieser Frage wurde das Staatliche Veterinäramt der Regierung von
Oberbayern um Stellungnahme gebeten. Eine Ortseinsicht von Mitarbeitern
dieser Dienststelle hat am 01.12.2003 stattgefunden. Die wesentlichen
Feststellungen sind nachfolgend wiedergegeben:
Die durch die Brückenlager entstehende Lücke zwischen Brückenpfeiler
und Brückendecke in der “Barthunterführung” (Landsberger Straße) werden
von den Tauben als Rast- und Nistplatz genutzt. Es war zu beobachten,
dass die von dort abfliegenden Tauben den Stromabnehmern der
schnell vorbeifahrenden Straßenbahnen immer nur sehr knapp ausweichen
können. Bei den zahlreichen toten Tauben konnten ausnahmslos Zeichen
äußerer Gewalteinwirkung festgestellt werden. Es ist nach Auffassung
des Staatlichen Veterinäramtes davon auszugehen, dass die vorgefundenen
Tauben bei Kollisionen mit den Straßenbahnen getötet wurden.
Menge und Aussehen des zwischen den Gleisen abgelagerten Taubenkots
lassen darauf schließen, dass die Abgänge längere Zeit nicht entfernt wurden.
Bei den von der Straßenreinigung gereinigten Flächen ist dies nicht der
Fall.
Das Baureferat wird die MVG auffordern den Gleisbereich und damit auch
den Bereich der Brückenpfeiler regelmäßig zu reinigen.
Zu den veterinärrechtlichen Bedenken wurde angemerkt, dass eine konkrete
Gefahr im Sinne des Tierseuchenrechtes von den toten Tauben und
dem Taubenkot nicht ausgeht und dass die Stadttauben als wildlebende
Tiere in spezifischen tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht erfasst sind.
Rathaus Umschau
Seite 12
Weder die toten Tauben noch der Taubenkot unterliegen den Vorschriften
des Tierkörperbeseitigungsrechts. Die einschlägige Vorschrift (Verordnung
(EG) Nr. 1774/2002) nimmt die nicht von Menschen gehaltenen Tiere ausdrücklich
aus. Die Beseitigung kann also von den Straßenreinigungskräften
durchgeführt werden.
Tierschutzrechtliche Belange sind bei den verunfallten Tauben nicht berührt.
Als Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung wurde vorgeschlagen,
dass der Zugang zu der als Rast- und Nistplatz genutzten Lücke
durch ein einfaches Gitternetz rund um die Brückenpfeiler versperrt werden
sollte. Diese Maßnahme dürfte zu einer erheblichen Reduzierung sowohl
der Zahl verunfallter Tauben als auch der Menge anfallenden Taubenkots
führen. Es ist allerdings sorgfältig darauf zu achten, dass das Gitter
den Rastplatz lückenlos versperrt. Verbleibende Lücken könnten dazu führen,
dass Tauben zwar noch Zugang finden, aber nicht mehr abfliegen können.
Solche Tauben würden dann qualvoll verenden.
Das Baureferat nimmt Ihre Anfrage zum Anlass, um an die Deutsche
Bahn AG die Bitte zu richten, umgehend für entsprechende Maßnahmen
am Brückenbauwerk zu sorgen, damit dort künftig keine Tauben mehr nisten
können.
Zum Vergiftungsverdacht ist festzustellen, dass Giftköder nicht gefunden
werden konnten. Da – wie oben beschrieben – alle toten Tauben erhebliche
äußere Verletzungen aufwiesen, kann die Vergiftung der Tauben mit ziemlicher
Sicherheit ausgeschlossen werden.
Frage 4:
Welche geeigneten Maßnahmen werden in Erwägung gezogen, um künftig
eine Verschmutzung zu vermeiden?
Antwort:
Diese Frage ist weitgehend in den Antworten der vorangegangenen Fragen
behandelt.
Ein wesentlicher Erfolg und eine Eindämmung der Verschmutzung könnte
erzielt werden, wenn neben den technischen Hilfsmitteln am Brückenbauwerk,
die seitens der DB realisiert werden müssten, Verstöße gegen das
Taubenfütterungsverbot schärfer gehandhabt würden. Die konsequente
Durchsetzung dieses Verbotes wäre jedoch mit einen erheblichen Kontrollaufwand
und damit entsprechenden Personalkosten verbunden. Dies
ist angesichts der gegenwärtigen Finanzlage der Stadt nicht darstellbar.
Rathaus Umschau
Seite 13
Von Seiten des Kreisverwaltungsreferates (KVR) wurden stadtweit seit
2001 79 verbotswidrige Taubenfütterungen angezeigt und in 23 Fällen Bußgelder
zwischen 50 und 200 Euro verhängt, in 26 Fällen wurden die Betroffenen
verwarnt.
Von Seiten des KVR wurde weiterhin festgestellt, dass eine “organisierte”
Taubenfütterung nicht zu erkennen ist. In der Regel handelt es sich bei den
Angezeigten um ältere Personen, die an das Taubenfütterungsverbot entweder
keinen Gedanken verschwenden oder aber sich hinsichtlich der Verbotswidrigkeit
ihres Tuns völlig uneinsichtig zeigen. Jeder dem KVR zur
Anzeige gebrachte Fall wird sorgfältig ermittelt und – soweit möglich – mit
Geldbuße geahndet.
Frage 5:
Wurde – in Anbetracht der vielen Vögelkadaver – Gift ausgelegt?
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand des Baureferates wie auch der o. g. Referate ist
nicht vom Einsatz von Gift zur Tötung der Tauben auszugehen.
Frage 6:
Welche Maßnahmen unternimmt die Landeshauptstadt derzeit, um die Taubenpopulation
in Grenzen zu halten?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat im Laufe der Jahre bereits eine Reihe
von
Maßnahmen zur Reduzierung des Stadttaubenbestandes unternommen
bzw. deren Einsatzmöglichkeit geprüft, z. B. Fang, Abschuss, Taubenpille,
Vernetzungs- und Vergitterungsmaßnahmen, Vergrämungsmittel usw..
Nach den Erfahrungen des Referates für Gesundheit und Umwelt sind
diese Maßnahmen nicht bzw. nur bedingt zur Regulierung des Stadttaubenbestandes
geeignet. Mittlerweile haben sich auch im Kreis von anerkannten
und ernst zu nehmenden Tierschützern die aus der Veterinärmedizin,
der Stadtökologie und der Zoologie bekannten Erkenntnisse durchgesetzt,
dass eine Hauptursache für die hohen Taubenbestände die übermäßige
Fütterung ist. Nach übereinstimmender Meinung der Fachwissenschaft
ist eine erhebliche Reduzierung des Futterangebotes eine wirksame
und tierschutzkonforme Methode, die zur Verringerung der Taubenbestände
beiträgt.
Durch Gesetz vom 25.06.1996 wurde Art. 16 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) dahingehend ergänzt, dass in gemeindlichen Verordnungen
“das Füttern von wilden Tauben verboten” werden kann. Mit
Wirkung vom 10.10.1996 hat daher die Stadt München ein Taubenfütterungsverbot erlassen.
Die Überwachung des Fütterungsverbotes wird von
den Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferates, der Anlagenaufsicht
des Baureferates und den zuständigen Polizeidienststellen im Rahmen
ihrer Tätigkeit wahrgenommen.
Zudem ist das Referat für Gesundheit und Umwelt mit den bekannten Tierschutzorganisationen in München im Gespräch, um gemeinsam ein tierschutzgerechtes Konzept zur Regulierung des Stadttaubenbestandes zu
erarbeiten.
-------------------------------------------------------------
Ich war da.. überall auf den Gleisen der tram, rund um die Säulen liegen Tote Tauben, sehr viele. junge, erwachsene, verwesende, skelette... berge von Kot und Taubenleichen..
Die Bahn - welche für die Brücke zuständig ist - tut nichts.
Es wäre so einfach dort Gitter anzubringen. ich würd das auch selber machen!
Aber das geht ja nicht, alle 2,5 minuten fährt eine tram vorbei. daneben ständig autos auf 4 spuren..
Bilder (eigene) von der Unglücksstelle.
(über den stromgebern ist so ein seltsames blech (Bild 3), wisst ihr was das ist? ich frag mich nämlich auch, ob die tauben wirklich durch kollision mit der tram sterben oder ob da nicht irgendeine elektronik dran schuld ist..)