" Hier wurde der Käufer ganz offensichtl. über`n Tisch gezogen " !!

Diskutiere " Hier wurde der Käufer ganz offensichtl. über`n Tisch gezogen " !! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, wer weiß Rat - und kann helfen ?? Ein Neuanfänger in diesem Hobby bittet mich um Rat - und daher bitte ich Euch hier um entspr. Hilfe...
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Rolf Nübel

Guest
Hallo, wer weiß Rat - und kann helfen ??

Ein Neuanfänger in diesem Hobby bittet mich um Rat - und daher bitte ich Euch hier um entspr. Hilfe (wenn dies möglich ist) ??

Hr. Ch. Walz hat vor ein paar Tagen bei folgendem Züchter (Minnich Karlheinz, Schöne Aussicht 21, Tel: 05609/1492 ,
34379 Caldern ) einen Neuguinea-Edelpapagei erwerben wollen.

Es wurde ihm aber ganz offensichtlich ein Halmahera als Neuguinea verkauft, denn gelbe Unterschwanzdecken haben Neuguinea-Edelpap. nicht.

In der Herkunftsbescheinigung, die der Züchter ausstellte wurde die lat. Bezeichnung: "E. r. pectoralis" geführt, welches eine alte Bez. für "Eclectus r. polychloros " ist.

Auch ist noch nicht geklärt, warum der BNA-Rg. geöffnet wurde.

Hr. CH. Walz möchte nun v. Erwerb zurücktreten - und teilte dies telef. dem Verkäufer (Hr. Minnich) mit.

Dieser gab ihm aber lediglich zur Antwort: "Dann solle er dochvor Gericht gehen" ! :?

Was ist jetzt hier zu tun - und wie kann Hr. Ch. Walz geholfen werden ?

PS: Falls es nicht statthaft ist hier die Namen der entspr. Personen zu nennen, so bitte ich Euch diese zu entfernen - Danke !

Eine entspr. Anfrage habe ich ebenfalls an Hr. Theo Pagel (AZ-Präsident, Vorstand) geleitet - und diesen Vorfall gemeldet !

Mit der Bitte um entspr. Rat, .........
:0-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da fällt eine Antwort schwer.
Es sind zwei Seiten zu betrachten. Zum einen der Vogel, der nun wieder hin und her geschoben wird und zum anderen der Sachverhalt an sich. In einem anderen Forum gibt es dazu schon eine längere Debatte:
Rechte und Pflichte beim Vogelkauf

Sinngemäß,
leider sind Tiere immer noch eine Sache und da gilt das ganz normale Gewährleitungsrecht oder wenn man so will auch eine Garantie. In diesem Fall kann man wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages, da zugesicherte Eigenschaften fehlen, vom Kauf zurücktreten.
Problematisch wird es nur, weil der Verkäufer davon scheinbar nichts wissen will und der Klageweg beschritten werden muß. Aber der Käufer ist eindeutig im Recht.
 
Thema: " Hier wurde der Käufer ganz offensichtl. über`n Tisch gezogen " !!
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