Hallo,
ich möchte nochmal auf die Frage zurückkommen, ob und wie man verletzten Tauben helfen kann und darf.Wichtig ist natürlich eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden( Ordnungsamt, Polizei,etc.). Tauben sind Wirbeltiere und sie unterstehen als solche dem Tierschutzgestetz.Eine verletzte Stadttaube durch Anfüttern einzufangen ist nicht verboten, dadurch wird bestimmt keine Stadttaubenpopulation vergrössert. Telephatisch können wir sie nicht einfangen , aber wir arbeiten dran ;-)
Macht euch eine Mappe mit Fotos von verletzen Taube , die ihr gerettet habt , oder solchen, die noch auf der Strasse sind, das ist enorm wichtig.
Bei uns wollte man jetzt ein Fütterungsverbot ( nat. wiedereinmal auf Druck der Geschäftsleute) vor dem Winter erlassen.
Ich stell das jetzt einfach mal als kleine Argumentationshilfe hier rein. Vieleicht könnt ihr ja was davon gebrauchen. Es ist auf jeden Fall jetzt erst mal vom Tisch.
Stellungnahme zum geplanten Fütterungsverbot
Stadttauben sind entflogene Haus- oder Rasserauben u. ausgebliebene Brieftauben, sowie deren Nachkommen ( Tierärztliche Hochschule Hannover ).
Den stärksten Anteil am Zuflug unserer Stadttaubeschwärme haben heute verirrte und erschöpfte Brieftauben( Landesanstalt für Umweltschutz Baden Würtemberg) .
An diesem Punkt sollte unbedingt die Poltik endlich ansetzten.
Populationskontrolle durch Aushungern ist im höchsten Masse moralisch- ethisch verwerflich und tierschutzwidrig. Vor allem aber auch sinnlos, weil in all den Jahren kein einziges Fütterungsverbot zu einer spürbaren Bestandsreduktion geführt haben.
Die höchste Brutaktivität weisen hungernde Stadttauben auf. ( Prof. Dr. Haag- Wackernagel)
Stadttauben brüten ganzjährig unabhängig vom Nahrungsangebot auch im ärgsten Winter.
Ebenso genetisch verwurzelt ist ihre ausgeprägte Standorttreue u. der dadurch eingeschränkte Aktionsradius von wenigen hundert Metern, der die Tauben bei Nahrungsknappheit nicht auf ausserhalb der Stadt liegenden Felder und Wiesen auszuweichen.
Allein diese beiden erwähnten Punkte sind wissentschaftlich eindeutig erwiesene Haustiermerkmale, die vom Menschen genetisch manipuliert und angezüchtet wurden. Die Tiere können nichts dafür, dass sie da sind und sie bedürfen als verwilderte Haustiere unserer Obhut.
Deutschlandweit und auch auf internationaler Ebene laufen mittlerweile Kampagnen gegen die allgemeinen Fütterungsverbote . Diese stellen einen klaren Verstoss gegen dass im Grundgesetz verankerte Tierschutzgesetz dar.
Die grosse Tierschutzorganisation PETA forderte die Stadt Stuttgart auf, die Fütterungsverbote während des Winters aufzuheben.
Auch der Tierschutz in Villingen- Schwenningen wird in diesem Winter Strafanzeige gegen die dortige Stadtverwaltung erheben , da die Tierschützer dort jeden Winter unzählige verhungerte Tiere vorfinden.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Hungerkot der Tauben eine schleimige, grüne Konsistenz hat und schlecht abwaschbar ist. Dieser Kot ist es , der an Fassaden Probleme macht. Normaler Taubenkot ist nicht ätzend und von fester Konsistenz und wird vom Regen leicht weggewaschen.
Viele Waldshuter Bürger befürchten bei einem jetzigem Fütterungsverbot Denunzierungsopfer übereifriger Taubenhasser zu werden, wenn sich bei der Wintervogelfütterung auch mal die ein oder andere Stadttaube bedient.
Aufgrund der genannten Thesen und Entwicklungen zu dieser Thematik sind wir Tierschützer der Meinung ,ein Fütterungsverbot gerade vor dem anstehenden Winter setzt kein gutes Zeichen.
Wünschenswert von unserer Seite aus , ist ein Fütterungsverbot im Frühjahr zu vollziehen, bis zm nächsten Winter wird man dann sehen , wie sich alles entwickelt und einige erhitzte Gemüter werden sich bis dahin abgekühlt haben.
Grundsätzlich stehen wir einem Fütterungsverbot in der Innenstadt positiv gegenüber und erachten dies als nützlich und sinnvoll, um die Tauben aus dem Innenstadtbereich herauszubekommen und sie sich im Taubenschlag ansiedeln., sodass der Verschmutzungssgrad durch Taubenkot zurückgeht. Auch aufgrund der Tatsache der nicht unerheblichen Verletzungsgefahr in den in Waldshut fast flächendeckend angebrachten tierschutzwidrigen Spikes, aus denen wir schon etliche aufgespiesste , schwerverletzte Jungtauben bergen mussten.
Persönliche Schlussbemerkung
Jede zweite Vogelart ist lt. Nabu in der BRD vorm Aussterben bedroht. Wir leben in einem Zeitalter eines weltweiten rasant voranschreitenden Artensterbens.All dies hauptsächlich deshalb, weil der Mensch immer mehr Arreal für sich beansprucht.
Wann werden wir endlich lernen im Einklang mit der Natur und mit der lebendigen Schöpfung zu leben. Im Kleinen- vor der Haustür, wie im Grossen-global.Wahrsxheinlich erst dann, wenn es zu spät ist und wir den schönen Planeten Erde endgültig durch unseren grenzenlosen Egoismus und unendlichen Habgier endgültig zugrunde gerichtet haben.
Gibt es eigentlcih noch Tiere , die nicht als sog. Schädlinge proklamiert werden?
Das Reh, weil es wagt kleinen Triebe anzuknabbern, die doch der Holzwirtschaft gehören?
Der Rabe weil er es wagt Samen vom Feld zu picken, die doch der Landwirtschaft gehören?
Der Kormoran, der es wagt zum Lebenserhalt ein paar Fische zu erbeuten , die doch der Fischereiwirtschaft gehören?
Die Stadttaube , die vom Menschen „ erschaffen „ wurdeund sich einfach nur ein Recht auf Leben herausnimmt, welches ausschliesslich nur der menschlichen Spezie vorenthalten ist?
Stadttauben führen ein erbarmungswürdiges Leben zwischen unseren Füssen.
Ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie Tauben in unserer Stadt verzweifelt vor Hunger in Hundekot herumpickten. Dass es so etwas mitten bei uns gibt , dass Tiere so leben müssen, dafür schäme ich mich zutiefst. Und niemand darf sich ein Tierfreund nennen und gleichzeitig diesen leidensfähigen, friedlichen Lebewesen ihre Daseinsberechtigung absprechen, deren Dasein der Mensch selbst verursacht hat.
Nun möchte ich der Stadtverwaltung insbesondre Hern Oberbürgermeister X, dem Ordnungsamt insbesondre Herrn X, dem Bauhof insbesondre Herrn X und nicht zuletzt dem Gemeinderrat der Stadt X für die gute und kooperative Zusammenarbeit danken.
Die Grösse und der moralische Fortschritt einer Nation
Lässt sich daran bemessen, wie sie ihre Tiere behandelt.
( Mahatma Gandhi)
Andrea G.
Verein X e.V.
Vorstandsmitglied und Vogelbeauftragte
Anhang
Einrichtung von kontrollierten Fütterungsplätzen für Stadttauben
§
Stadttauben finden in der Stadt kein artgerechtes Futter, im Winterhalbjahr kaum
Abfälle von Nahrungsmitteln. Deshalb müssen die Tauben aus Gründen des
Tierschutzes an kontrollierten Fütterungsplätzen mit Futter versorgt werden, auch
wenn in der Kommune ein Fütterungsverbot besteht.
§
Die Behauptung, daß das Füttern der Tauben ihre massive Vermehrung zur Folge
habe, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Durch Domestikation und Zuchtwahl sind
die Erbanlagen der Tauben so verändert, daß sie ganzjährig und häufiger als die
Wildform brüten, gleichgültig, ob sie satt sind oder hungern. Daniel Haag-
Wackernagel, Biologe und Taubenspezialist aus Basel, weist in seiner 1984
erschienenen Dissertation nach, daß hungernde Tauben sogar häufiger brüten
als satte und auch den größeren Bruterfolg haben. (Ein Beitrag zur Ökologie der
Stadttaube, Seite 115ff.)
§
Kontrolliertes Füttern bewahrt Tauben vor dem Hungertod, ist aber kein Beitrag
zur Lösung des Stadttaubenproblems, da eine Geburtenkontrolle nicht stattfinden
kann, und die Kotbelastung von Gebäuden bestehen bleibt. Deshalb sollte
kontrolliertes Füttern mit dem Bau von betreuten Taubenschlägen immer Hand in
Hand gehen.
§
Kontrollierte Fütterungsplätze sollten dort eingerichtet werden, wo sich (viele)
Tauben aufhalten, Taubenschläge aber noch nicht gebaut sind oder mangels
geeigneter Gebäude nicht gebaut werden können. Im Umkreis von
Taubenschlägen (200 bis 300m) darf nicht gefüttert werden, da die Tauben den
Schlag sonst nicht annehmen.
§
Kontrolliertes Füttern kann nicht, wie von zuständigen Verwaltungen in manchen
Kommunen mit Fütterungsverbot oftmals gefordert wird, im Verborgenen, d.h.
abgeschirmt von der Öffentlichkeit, stattfinden. Tauben schließen sich, besonders
in der kalten Jahreszeit, zu großen Freßschwärmen (100 bis 200 Tiere und mehr)
zusammen und warten an höher gelegenen Plätzen auf den Fütterer. Eine
größere Zahl von Tauben wird sehr schnell wahrgenommen, was Beschwerden,
die ja mit der Geheimhaltung der Fütterungsplätze vermieden werden sollten, zur
Folge haben wird.
§
Kontrollierte Fütterungsplätze sollten auf keinen Fall dort eingerichtet werden, wo
Tauben Ärgernis erregen (z.B. in Fußgängerzonen, in der Nähe von
Krankenhäusern, Kindergärten usw.), wo Tauben gefährdet sind (durch
Fußgänger, Radfahrer, Autos, Straßenbahnen usw.) oder wo auf Gebäuden
wartende Tauben wegen Verkotung von Gebäudeteilen schnell für Ärger sorgen
würden.
§
Ideale Plätze für kontrolliertes Füttern sind Grünanlagen im Zentrum oder in
Zentrumsnähe. Die Tauben warten in den Bäumen auf ihren Fütterer, richten also
keinen Schaden an Gebäuden an.
§
In Augsburg besteht kein Fütterungsverbot. Es sind aber kontrollierte
Fütterungsplätze eingerichtet, um das wilde Füttern soweit wie möglich zu
verhindern. Zwei der acht kontrollierten Fütterungsplätze befinden sich in
Grünanlagen im Zentrum der Stadt. Davon liegt der eine an der
Hauptverkehrsachse der Innenstadt, wo an einem mit hohen Kastanien
bestandenen Platz (Königsplatz) auch der Knotenpunkt aller Straßenbahn- und
zahlreicher Buslinien liegt. Tausende von Menschen durchqueren den Park oder
warten auf Straßenbahnen und Busse und werden Zeugen der täglichen
Taubenfütterung. Beschwerden gibt es nur ganz selten.
§
Die für die Stadttauben zuständige Verwaltung verliert keineswegs ihr Gesicht,
wenn sie trotz Fütterungsverbot kontrollierte Fütterungsplätze mit überzeugender
Begründung einrichtet. In Presseveröffentlichungen sollte aber darauf
hingewiesen werden, daß die Ausnahmeregelung nur für ganz bestimmte
Personen gilt und das Fütterungsverbot weiterhin besteht.
§
Personen, die an den ausgewiesenen Plätzen die Tauben mit artgerechtem
Körnerfutter (Weizen, Erbsen, Mais, verschiedene Kleinsaaten) versorgen, sollten
tierlieb, menschenfreundlich und absolut zuverlässig sein. Sie sollten eine von der
örtlichen Tierschutzorganisation (Tierschutzverein, Arbeitsgruppe Stadttauben
etc.) und der Stadt ausgestellte Mitarbeiterkarte (Ausweis) besitzen, die sie auf
Verlangen vorzeigen können.
Optimale Durchführung der Fütterung:
§
Gefüttert sollte zweimal täglich werden, am Morgen zwischen 8.00 und 9.00 Uhr
und am Nachmittag zwischen 16.00 und 17.00 Uhr, so daß zu einen Täuber und
Täubinnen, die abwechselnd brüten, an Futter gelangen können und zum andern,
die Tauben (zur Vermeidung von Ärger) keine langen Wartezeiten haben. Die
Fütterung am Morgen ist die wichtigere.
§
Das Füttern sollte regelmäßig und möglichst immer von der gleichen Person, die
die Tauben an ihrem Äußeren (Kleidung, Gang, Taschen etc.) schon von weitem
erkennen, durchgeführt werden.
§
Das Futter sollte weiträumig gestreut werden, so daß auch die schwächeren
Tauben sofort ans Futter gelangen können.
§
Es sollte nur soviel Futter ausgestreut werden, wie die Tauben in maximal zehn
Minuten verzehrt haben. Der Fütterer sollte in dieser Zeit vor Ort bleiben, um in
Bedarfsfall Auskunft geben zu können.
Mit freundlicher Genehmigung von
Rudolf Reichert, Pflugstraße 30, 86719 Augsburg, Tel. + Fax: 0821-86994
Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben
(AG bei "Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner" e.V.)