Höhns Abschußliste!

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Dieter Tödtemann

Dieter Tödtemann

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Höhns Abschußliste
Die neue Landesjagdzeitenverordnung des Düsseldorfer Umweltministeriums sieht immer noch z.T. ganzjährige Jagdzeiten für 28 Vogel- und Säugetierarten vor. Nur bei ganz wenigen Arten - wie Wildschweinen und Rehen - kann eine Bejagung im Ausnahmefall erforderlich werden, etwa weil sie erhebliche Verbißschäden in Waldökosystemen anrichten können. Doch anstatt, wie in den Niederlanden von der staatlichen Forstverwaltung schon längst praktiziert, nur bei zu hohen Wilddichten Abschußgenehmigugen zu erteilen, will die grüne Umweltministerin Bärbel Höhn selbst vollkommen harmlose Tierarten weiterhin unter Beschuß nehmen lassen. Hier einige Beispiele:

Graugans:
NRW gehört zu den wichtigsten Überwinterungsgebieten für arktische Gänse. Höhns Vorgänger Dieter Dehneke (SPD) verbot 1976 die Gänsejagd. Nun will das Umweltministerium sie wieder eröffnen, nur einige durch internationales Recht geschützte Rastplätze am Niederrhein sollen ausgenommen werden. In vielen anderen Bundesländern (z.B. Berlin, Baden-Württemberg) sind Gänse ganzjährig geschützt.

Kanadagans:
Der Vogel wurde vor 300 Jahren aus Nordamerika in Europa eingebürgert, sein Bestand nimmt zwar zu, ist aber bundesweit immer noch recht niedrig. Bislang kam noch kein nordrhein-westfälischer Umweltminister auf die Idee, sie zur Jagd freizugeben, in vielen anderen Bundesländern genießen sie (z.B. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin) ganzjährige Schonzeit.

Stockente:
Die Stockente ist die einzige in NRW noch häufig brütende Entenart. Die unscheinbaren Weibchen können aber leicht mit geschützten Enten (z.B. Spieß- und Schnatterente) verwechselt werden, die an Rhein und Ruhr überwintern. Bejagt werden Stockenten - wie alle anderen Vogelarten auch - mit breit streuenden Schrotladungen aus hochtoxischem Bleischrot, die viele Tiere nur verletzen.

Bläßhuhn:
Lebt besonders gern auf durch menschliche Abwässer überdüngte Gewässer mit reichlichem Wasserpflanzenbewuchs. Durch den Verzehr von Algen und Kleinlebewesen können Bläßhühner - ähnlich wie Stockenten - einen wesentlichen Beitrag zur natürlichen Gewässerreinigung leisten. Einen vernünftigen Grund sie zu bejagen gibt es nicht, trotzdem sollen sie auch weiterhin landesweit vom 01.09. bis 15.01. zum Abschuß freigegeben werden.

Höckerschwan:
Fast ausschließlich handzahmer Bewohner von Park- und Grünanlagen, der sich im Winter auch auf Baggerseen und Flüssen aufhält. Das Tierschutzgesetz verbietet bundesweit die Jagd auf zahme Tiere, trotzdem in NRW Jagdzeit vom 01.09. bis 31.12.
 
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