der Abend heißt Hoffnung
BAYERISCHE LANDESTIERÄRZTEKAMMER
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Pressemitteilung
München, 25.8.05
Geflügelpest: Impfen statt töten
Mit einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft soll der Gefahr einer Verschleppung der
Klassischen Geflügelpest („Vogelgrippe“) begegnet werden.
Wesentliche Elemente dieser Verordnung sind u.a. ein Aufstallungsgebot für
Geflügel und die intensivierte Untersuchung von verendeten bzw. erlegten
Wildvögeln auf das Virus der Geflügelpest.
Prof. Dr. Dr. hc. mult. Anton Mayr, München, ehemaliger Vorstand des Instituts
für Medizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenmedizin der
Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie der
Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer Prof. Dr. Theo Mantel,
Eichstätt, fordern darüber hinaus, endlich die – derzeit noch verbotene –
Schutzimpfung des Hausgeflügels gegen die klassische Geflügelpest zuzulassen
und die Entwicklung geeigneter Impfstoffe voranzutreiben.
Die in Südostasien trotz Tötung von weit über 100 Millionen Stück Geflügel nach
wie vor heimische und sich weiter ausbreitende Vogelgrippe zeige, dass mit der
Massentötung alleine die Seuche offenbar nicht unter Kontrolle zu bringen ist.
Moderne Tierseuchenbekämpfung des 21. Jahrhunderts, so die beiden
Veterinärmediziner, kann sich nicht nur im Einsperren des Hausgeflügels und der
Massentötung (Keulung) erschöpfen, sondern hat auch Belange des
Tierschutzes angemessen zu berücksichtigen.
Konsequent durchgeführte Schutzimpfungen, d.h. 2 Impfungen im Abstand von
3-5 Wochen mit wirksamen Ganzimpfstoffen – unabhängig von aktuellen
Erregermodifikationen – führen zur Grundimmunisierung einer Population und
damit zu einem belastbaren Impfschutz. Dadurch wird das „Sesshaftwerden“
eines Seuchenerregers, seine Vermehrung im geimpften Tier und seine
Ausscheidung verhindert.
Eine wirksame Schutzimpfung, die zu einer Grundimmunisierung der
gefährdeten Population führt, ist keine Alternative zur Keulung sondern
zusätzlich ein notwendiger zentraler Bestandteil einer erfolgreichen
Seuchenbekämpfung.
Lediglich erkrankte Tiere, für die eine Schutzimpfung zu spät kommt, müssen
gekeult werden, während die ansteckungsverdächtigen gesunden Tiere
schutzgeimpft werden sollten.
Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass immense wirtschaftliche Verluste
entstehen, wertvolles, über Generationen erzeugtes Zuchtmaterial vernichtet
wird und seltene Rassen unwiederbringlich verloren gehen.
Kontakt: Dr. Pia Geppert, Tel. 089 / 21 99 08-13