Jagdpaechter muss 4000 Euro Strafe zahlen

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supernicky

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Ich finde leider den entsprechenden Thread grad nicht, deswegen hier das Urteil :

http://www.an-online.de/news/topnac...ord-Jagdpaechter-muss-4000-Euro-Strafe-zahlen

Aachen. «Das Strafmaß ist geringer ausgefallen als erwartet. Aber wir sind froh, dass der Angeklagte überhaupt verurteilt worden ist», kommentierte der Geschäftsführer des Bonner Komitees gegen den Vogelmord, Alexander Heyd, am MOntag den Urteilsspruch des Aachener Amtsrichters Matthias Quarch gegen einen Jagdpächter aus Disternich.
Wegen Tierquälerei, Tötung von Wirbeltieren geschützter Arten und Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde der Angeklagte aus Nörvenich zu 80 Tagessätzen à 50 Euro (4000 Euro) verurteilt.

Nach einer mehr als vierstündigen Verhandlung gab es am dritten Tag des bundesweit viel beachteten «Vogelmord-Prozesses» ein Urteil. Staatsanwalt Bernhard Schubert (Aachen) hatte neun Monate Haft auf Bewährung gefordert, Verteidiger Marcus Schuck (Koblenz) hatte Freispruch in allen drei zur Last gelegten Fällen beantragt.

Doch der in Disternich nicht gerade beliebte und in seiner Jagdausübung umstrittene Pächter hat nach Auffassung des Aachener Richters zumindest in einem Fall einen Bussard nachweislich mit Ködern vergiftet, die mit Carbofuran, einem Pflanzenschutzmittel, getränkt waren.

In dem Tier und den Ködern wurden Reste des Giftes chemisch nachgewiesen. In zwei weiteren Fällen sprach Quarch den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.

Als der nun Verurteilte am 5. Januar 2007 zu den Ködern mit dem EU-weit verbotenen Insektizid kam, wurde er von den Vogelschützern beobachtet. Sie stellten ihn, als er einen Bussard-Kadaver einsammelte und zu einer Habichtfalle in einem nahen Waldstück ging. Die Vogelschützer alarmierten die Polizei.

Sein ganzes Verhalten rund um die Falle, beschrieb Richter Quarch die Urteilsfindung, sei «höchst suspekt und nicht rational nachvollziehbar» gewesen. Angesichts der anwesenden Vogelschützer habe er ein Problem gehabt.

Eine lebende Taube, die als Lockvogel in der Falle saß, «musste unbedingt verschwinden». Denn der Köder-Vogel war beringt. Er hätte eindeutig die Identität seines Besitzers preisgegeben.

Der Verurteilte habe die Falle schnell in seinen Wagen gepackt, um den Vogel verschwinden zu lassen. Richter Quarch betonte, bei Greifvogel-Mord handele es sich leider um ein «bundesweites Problem» und ein «Massendelikt.

Die Vogelschützer kündigten an, den Entzug des Jagdscheines des Verurteilten umgehend zu beantragen.
 
Nabend.

Da wir das Thema bereits schon hier haben, schliesse ich diesen Thread.

LG, Olli
 
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