Hallo
wenn das rauskommt, kann das Veterinäramt in Deiner Gemeinde die Jungtiere beschlagnahmen!
Diese Auflagen werden nicht gemacht, um den Handel mit den Tieren zu kontrollieren,
sondern um die Möglichkeit einer "Seuchenausbreitung" einzudemmen.
Will sagen:
Die Ausbreitung von (hauptsächlich) Prsittacose soll unterbunden werden.
Die Züchterprüfung besteht daraus, festzustellen, ob ein "Züchter" die Fachkenntnisse hat,
die Karnkheit zu erkennen und dann richtig zu handeln.
Wer nicht die Vorraussetzungen hat diese zu erkennen gibt evtl. ein Tier weiter und breitet damit die Krankheit aus.
Natürlich wird dann automatisch durch die Ringnummern auch gewährleistet,
daß der Ursprung des Tieres zurückverfolgt werden kann.
Vor 8 Jahren sagte mir ein Züchter, daß es ein Bußgeld für jedes unerlaubte Jungtier in Höhe von 10.000,-- DM geben soll.
Ich weiß nicht ob es immer noch so ist und ob es überhaupt stimmt,
aber riskieren würde ich es nicht.
Auskunft erteilt sonst jedes Verterinäramt.