Kakadu verkauft ohne Gewinn = Handel (strafbar)?

Diskutiere Kakadu verkauft ohne Gewinn = Handel (strafbar)? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo an alle :0- Ich schreibe in Auftrag meines Bekannten. Problem: Er hat einen Gelbhaubenkakadu für 900€ erworben und kurze Zeit später für die...
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Mo
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Hallo an alle :0-
Ich schreibe in Auftrag meines Bekannten.
Problem: Er hat einen Gelbhaubenkakadu für 900€ erworben und kurze Zeit später für die Gleiche Summe ohne Gewinn wieder verkauft. Er hat ein Kaufvertrag für Ratenzahlung aufgesetzt. Der Käufer hat unterschrieben.
Die Vergesellschaftung der Kakadus scheiterte und er hat den Vogel mit Einverständnis des Verkäufers weitervermittelt (ist schriftlich nachweisbar ). Dass er nicht bezahlen muss war nie die Rede. Die Raten zu bezahlen weigert er sich aber, da er den Vogel für Schutzgebühr abgegeben hat.
Frage: droht dem Verkäufer die Anzeige wegen Handels wenn er die Anzeige bei der Polizei erstatten würde, obwohl er kein Cent verdient hat? Hat jemand Erfahrung?

Danke im Voraus.
Mo
 
Man kann doch privat verkaufen, wie man lustig ist?
Ein Problem sehe ich nur, wenn der Kakadu keinen Ring/Papiere hat. Dann darf man ihn nicht handeln. Aber sonst sollte das meines Wissens kein Problem sein...
 
Man kann doch privat verkaufen, wie man lustig ist?
Ein Problem sehe ich nur, wenn der Kakadu keinen Ring/Papiere hat. Dann darf man ihn nicht handeln. Aber sonst sollte das meines Wissens kein Problem sein...

Alle Papiere sind vorhanden.
 
Dann sollte der Bekannte zur Polizei gehen. Man kann ja auch nicht beim Autohaus ein Auto auf Raten kaufen, es vor Abzahlung verschenken und dem Autohaus dann sagen: Sorry, das Auto hab ich ja gar nicht mehr!
Mit einem Kaufvertrag ist er auf der sicheren Seite.

(Ich denke, dass es so ist - keine Gewähr! Wüsste aber wirklich nicht, warum das rechtlich nicht geht, außer der Bekannte bekommt Unterstützung vom Staat, der Kakadu hat ein Vermarktungsverbot...)
 
Sehe ich das richtig?...da hat jemand für 900.- einen Vogel gekauft, egal ob Schutzgebühr oder Ratenzahlung, er muß seinen Vertrag erfüllen, egal ob er den Vogel weiter veräußert hat oder nicht.
Ob mit Gewinn abgegeben oder auch verschenkt. Der 1. Vertrag hat Gültigkeit.
Gruß
PS..Hoffe doch, ich habe die etwas "komplizierte" Darstellung richtig interpretiert?
 
aber mindestens schon am 4. Platz
Ja, ganz schlimm diese wanderung...bestimmt leute die nur die weissen federn schon finden und nix von kakadus verstehen...
Aber, Karin, es ist immerhin besser fur den vogel so eine wanderung als bei menschen zu bleiben die ihn in einem knast-kafig die nachsten jahrezehnte halten werdn...Der vogel wird sich adaptieren...Nur dieser kauf-verkauf gibt schon ein portrat von den menschen die einen papagein wollen...
Ingo konnte so paar regeln schreiben was man verlangen sollte von dem neuen besitzer der einen papageien kaufen will... :))
Celine
 
Thema: Kakadu verkauft ohne Gewinn = Handel (strafbar)?

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