Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen, unter Umständen per Gericht?

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Kathrin72

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Hallo !

Ich habe dieses Jahr nur Pech gehabt.

Erst habe ich mir ein Rosellababy geholt, welche 3 Wochen nach dem Einzug bei mir im Alter von insgesamt 7 Wochen verstorben ist. Laut Obduktionsbericht hatte Richy unter anderem eine degenerativ veränderte Leber, was einem Ausfall der Schwung- und Schwanzfedern sowie des Kleingefieders zur Folge hatte.

Nun habe ich mir einen damals 3 1/2 Monate alten Rotkopfsittich geholt, der ebenfalls nach 2 1/2 Wochen bei mir verstorben ist. Laut Obduktionsbericht hatte Lora einen massiven Pilzbefall der Lunge bzw. geringer der Nieren und des Herzens.

Ich vermute ja, dass ich beide Tiere schon krank gekauft haben, obwohl sie zum Übergabezeitpunkt top in Ordnung waren - keiner der beiden Vögel wies irgendwelche Mängel auf. Beweisen kann ich es aber nicht, dass die Vögel zum Übergabezeitpunkt gesund waren, ebenso sicherlich auch nicht der Züchter, denn wer macht schon Röntgenaufnahmen vor Verkauf seiner Vögel.

Wie sieht es nun aus, habe ich ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises oder habe ich einfach Pech gehabt? Der eine Züchter meldet sich gar nicht mehr, obwohl ich ihn mehrfach schon angeschrieben habe, der andere Züchter möchte nochmals ein Gespräch mit mir führen - habe soeben eine Mail von ihm bekommen.

Wie seht ihr das? Steht mir die Rückerstattung des Kaufpreises zu?

Mir geht es hier nicht allein ums Geld - um ein vielfaches wären mit Richy und Lora lieber.

Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort von Euch freuen.

Liebe Grüße
Kathrin !
 
Hallo Kathrin,

hattest Du jeweils einen schriftlichen Vertrag oder einen unabhängigen Zeugen?

Was hast Du jeweils bezahlt?

Hatten die Verkäufer eine eher kleine Zucht oder eine Größere oder waren es gar Händler?

Wie lange liegen die Todesfälle zurück?

Dann schaun wir mal :zwinker:

Gruß

Stefan
 
Hi Stefan

weiss nicht was deine fragen bewirken sollen, bei tieren und vögel sind bekanntlicher weise welche gibt es kein rückgaberecht. der kaufpreis ist doch auch unrelevant, da sie nichts beweisen kann hat sie auch nichts schriftliches in der hand und einen kaufvertrag brauche ich auch nicht für diese tiere.
 
Hi Kathrin

ja so traurig wie sich das anhöhrt, die vögel sind tot und dein geld futsch. man kann vertraglich vereinbaren, eine art kaufvertrag in dem steht, dass das tier gesund ist. wenn du dann das tier sofort nach erwerb untersuchen lässt und dann irgendwelche krankheiten festgestellt werden, kannst du dein geld zurückfordern. an sonsten gilt wie gesehen so gekauft, denn krankheiten kann sich der vogel auch bei dir zuziehen.
 
hi,

bitte nicht falsch verstehen, aber was mich stuzig macht ist, dass zwei relativ "harte" vögel von anscheinend unterschiedlichen züchtern in 2 1/2 bzw. 3 wochen sterben. was ist in dieser zeit passiert und mit wem, was hatten die vögel kontakt, wie waren sie versorgt und untergebracht.
natürlich ist ein umsetzen für jeden vogel streß, natürlich ist es eine belastung, natürlich könnten beide vögel krank gewesen sein, aber es sind wirklich zu wenige informationen vorhanden.

gruß
uwe
 
Hallo Ihr Lieben !

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Ich werde jetzt mal versuchen, auf alle Fragen zu antworten:

Hallo Stefan !

Kaufpreis: Rosella = 120 EUR, Rotkopfsittich = 110 EUR

Bei dem Rosella habe ich so eine Art Kaufvertrag, bei dem Rotkopfsittich nicht.

Beide stammen aus eine Art größere Zuchtanlage, zumindest hatte jeder Verkäufer mehrere Arten. Beide Sittiche stammen aus Gemeinschaftsvolieren bzw. es sind auch beide Handaufzuchten gewesen.

Der Rosella ist mir Anfang September verstorben und der Rotkopfsittich Ende September / Anfang Oktober und ich habe beide Züchter sofort über den Tod der beiden Sittiche informiert. Beide Sittiche habe ich auch umgehend obduzieren lassen.

Hallo Ararudi !
Du kennst mich - warst sogar mal bei mir persönlich wegen einen Partner für meinen behinderten Springsittich - wohne in Jena. Somit kennst Du auch meine Haltungsform - den ganzen Tag Freiflug zusammen mit Wellis, Ziegensittichen und Nymphensittichen.

Zumindest kann ich durch den Obduktionsbericht beweisen, dass die Sittiche an verschiedenen Krankheiten verstorben sind. Ist der Käufer jetzt nicht in der Beweispflicht, das seine Vögel beim Kauf gesund waren und das wird er nicht erbringen können, denn wer unterzieht seine Vögel schon vor dem Verkauf einer ausführlichen Untersuchung mit Röntgen u.s.w.

Meinst Du, dass ich der Rosella innerhalb von 3 Wochen bei mir eine degenerativ veränderte Leber zugezogen hat und der Rotkopfsittich eine starke Verpilzung der Lunge innerhalb von 2 1/2 Wochen? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen!

Hallo Uwe !

Ja, die beiden stammen von unterschiedlichen Züchtern, wobei der Rosella zusammen mit zwei Nymphis und einen Mönchssittich zu mir gekommen ist. Allesamt Handaufzuchten, wobei ich bei dem Rosella und den Nymphis die Handaufzucht weitergeführt habe. Allerdings erfreuen sich die beiden Nymphis und auch der Mönchssittich bei mir bester Gesundheit !

Der Rotkopfsittich ist als Einzeltier zu mir gekommen und war ebenfalls eine Handaufzucht.

Die oben genannten Tiere sind in Gemeinschaftsgruppen verschiedener Arten aufgezogen worden. Der Rotkopfsittich anscheinend nur unter seiner Art, lebte dann aber (er sollte bei Übergabe ca. 3 1/2 Monate gewesen sein) zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in einer Freivoliere draußen zusammen mit Schwarzohrpapageien, Maximilianpapageien, Rotkappensittichen, Diamanttäubchen, Schmucksittiche, Feinsittiche...).

Die Vögel sind dann zu mir gekommen und lebten in der Wohnung mit Ganztagsfreiflug zusammen mit Wellis und Ziegensittichen + halt die oben genannten Arten. Ernährt habe ich sie auch artgerecht mit Körnerfutter sowie Obst und Gemüse, zuvor aber noch mit Handaufzuchtsfutter der gleichen Firma.

So, ich hoffe, ich habe nun alle Fragen ausreichend beantwortet - mehr fällt mir im Moment nicht ein. Aber wenn ich Eure Antworten so Revue passieren lasse, dann habe ich wohl doch Pech gehabt, so traurig wie das ist. Das Geld ist futsch und die Tiere habe ich auch nicht mehr. Sch... auf das Geld, viel lieber hätte ich meine Lora und meinen Richy wieder, aber die kann mir natürlich keiner wiederbringen.

Liebe Grüße
Kathrin !
 
Hallo Ihr Lieben,

also ich finde das auch irgendiwe happig, dass die 2 Vögel nach so kurzer Zeit gestorben sind. Und Kathrin, Du beschreibbst ja doch auch gute Haltungsbedingen, daran wirds wohl nicht gelegen haben... Vielleicht hatten die Vögel wirklich schon was als du sie gekauft hast? Ich kenn mich mit diesen nicht so gut aus, aber bei uns war das auch der Fall, vor 2 Wochen ist uns auch das Pfirsichköpfchen gestorben, von dem Pärchen das neu war...
Jedenfalls würde ich mit dem Züchter sprechen, denn es kann ja sein, dass er auch noch andere kranke Tiere verkauft...
Und vielleicht findest du ja sogar ne Einigung mit ihm, also Geld ist nicht so wichtig wie die Tiere, das ist klar, aber 230 Euro ist halt auch nicht wenig....
 
hi,

das gemeine an der sache ist, dass man fragen stellen muß, die man lieber nicht stellen würde, aber du willst ja unterschiedliche meinungen.
warum handaufzuchten, kennst du dich aus mit handaufzuchten, hygiene etc, denn da wird oft der größte fehler gemacht und schnell hat man z.b. pilzbefall im vogelkörper.
ich glaube nicht, dass ein seriöser züchter (der macht aber auch nur unter höchstem druck mal eine handaufzucht) sich auf deine forderung einlässt. bei solchen vögeln muß doch vor dem tod auch schon deutlich sichtbar gewesen sein, dass was nicht stimmte, die vögel sind doch nicht urplötzlich von der stange gefallen. wurde vorher mal ein ta aufgesucht, warum wurde erst nach dem tod der vögel der/die züchter eingeschaltet. es waren doch beides todesfälle mit längerem karnkheitsbild, warum wurde dies ignoriert?
entschuldige wirklich die harten fragen, aber noch ist für mich das bild nicht rund

gruß
uwe
 
ararudi schrieb:
Hi Stefan

weiss nicht was deine fragen bewirken sollen, bei tieren und vögel sind bekanntlicher weise welche gibt es kein rückgaberecht. der kaufpreis ist doch auch unrelevant, da sie nichts beweisen kann hat sie auch nichts schriftliches in der hand und einen kaufvertrag brauche ich auch nicht für diese tiere.

Sorry, aber absolut FALSCH !!!

@Kathrin72,

hab jetzt grad keine zeit ausführlicher zu schreiben, melde mich aber umgehend ausführlicher. Kannst Du schätzen, ob die Züchter mehr als 25 züchtende Paare (bis Nymphensittichgröße, größere Arten weniger) haben. Wenn ja, kannst Du den richtig Ärger machen, wenn Du den Kaufpreis nicht zurück bekommst, was bis zur amtlichen Untersagung der Zucht gehen kann - ich glaub kaum, dass einer der Beiden das will. Mit dem Opduktionsbericht bist Du schon gut vorbereitet.

Gruß

Stefan
 
Hallo

Ich hatte einen Graupapagei gekauft der mir nach drei Monaten elendig verreckt war. (Sorry kann man leider nicht anders sagen) Ich hatte ihn noch in der Vogelklinik in Giessen aber die konnten nichts mehr für ihn tun. Ich lasse das ganze über die Rechtschutzversicherung laufen. Den Kaufpreis, die Klinikgebühren und den Obduktionsberrichts. Darin wurde nachgewiesen das der Vogel schon lange krank gewesen sein musste. Es war ein ziemlich langer berricht. Das Geld bekomme ich wieder, jetzt streiten sich nur die beiden . Leute wo ich ihn her hatte, wer zahlen muss. Aber einer von beiden muss zahlen.
Viel Glück bei dir.

Gruss Valeska
 
Hi Kathrin

ja habe mir fasst gedacht, dass du in jena wohnst war mir nur nicht 100 % sicher. du hast aber für beide einen stolzen preis hingelegt, die rosellas ( normale ) werden eigendlich 35 -50 euro beim züchter gehandelt. rotkopfsittich kann ich nicht sagen.
ein pilzbefall kann sich ein vogel überall hohlen, du kennst dich ja aus, wie schnell sie allerdings vortschreitet kann ich dir leider nicht sagen ist aber auch haltungsbedingt unterschiedlich. zum glück wird sie nicht von einem vogel zum anderen übertragen. hast du eventuell erdnüsse oder wallnüsse mit schaale verfüttert ( schimmelpilze ).
ansonsten kann ich deine haltung eigendlich als vorbildlich beschreiben, den ganzen tag freiflug, viel spielzeug und gute ernährung. mit handaufzucht kennst du dich ja auch sehr gut aus.

@ Stefan

ich glaube weiss jetzt worauf du hin willst, ab einer bestimmten zuchtgrösse ( anzahl der zuchtpaare, bzw höhe des gewinns ) zählt das als geschäft und es gelten etwas andere verkaufsbedingungen. ich kenne mich da aber leider auch nicht so gut aus, hoffe da noch was lernen zu können.
 
Hi, sich hier an dieser Stelle eine Art Rechtsberatung einzuholen, halte ich für ziemlich fatal...

Es gibt, soweit ich weiß, keine Pflicht eines Züchters, einen Vogel, der nach einem Verkauf gestorben ist, zu ersetzen. Manche Züchter tun es, manche nicht - und bei denen kauft man nur einmal.

Der Käufer hat aber m.E. die Pflicht, einen Vogel, der gekauft werden soll, gut und lange zu beobachten und auch soweit zu untersuchen, wie es einem medizinischen Laien möglich ist. Das heißt eben zu prüfen, ob der Vogel "was auf den Rippen hat", dass der Bauch nicht aufgedunsen ist, dass die Leber nicht tief violett durchschimmert oder ob ein Vogel Milben oder Federlinge hat.

Nach dem Kauf kann dann natürlich noch ein TA den Vogel untersuchen. Wenn dann innerhalb einer sehr kurzen Zeit von wenigen Tagen eine Krankheit festgestellt wird, dann kann der Kauf rückgängig gemacht werden (dann können evtl. auch Rechtsmittel eingelegt werden)... aber nach 2 1/2 bzw. drei Wochen ???? Da habe ich meine Zweifel!
Gruß
Jörg
 
ararudi schrieb:
.... ab einer bestimmten zuchtgrösse ( anzahl der zuchtpaare, bzw höhe des gewinns ) zählt das als geschäft und es gelten etwas andere verkaufsbedingungen. ....

Jepp, so in der Art :zustimm:

Also, erstmal vorab, nun folgt keine Rechtsberatung sondern ich vermittle nur meine Lebenserfahrung und Meinung. Damit das klar ist ... 8)

Grundfall 1) ein Zoohändler oder gewerblicher Züchter verkauft einen Jungvogel an eine Privatperson

- es gelten die Vorschiften für einen Gebrauchsgüterkauf
ein Jungvogel gilt als "Neuware" wofür eine 2 jährige Gewährleistungsverpflichtung von Seiten des Verkäufers besteht, die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die beim Kaufgeschäft "versteckt" oder "verschwiegen" bestanden haben. Beweislast hat grundsätzlich der Käufer, ABER! innerhalb der ersten 6 Monate gibt es eine s.g. Beweislastumkehr, d.h. bei auftretenden Mängeln innerhalb 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war. Wenn der Verkäufer also kein Tierärztliches Atest o.ä. zum Zeitpunkt des Verkaufes hat wird er die Mangelfreiheit nicht beweisen können. Folge: "Ersatzlieferung" oder "Geld zurück". Nach den 6 Monaten wird es schwieriger für den Käufer etwas zu bekommen.

Was ein Zoohändler ist, ist wohl klar. Ein gewerblicher Züchter ist da schon schwieriger zu identifizieren.
Faustregel: "Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
- mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
- mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden."
Züchter die regelmäßig Handaufzuchten durchführen und diese Tiere vorwiegend abzugeben haben fallen eher in die Kategorie "gewerbsmäßig"!

Kathrin, da Du beides Handaufzuchten gekauft hast - was ich persönlich nicht so dolle finde - kannst Du mal abschätzen ob die beiden "Kollegen" o.g. Kriterien erfüllen. Dann kann ich mir nämlich die anderen "Grundfälle" sparen.

Wenn ja, könntest Du die Beiden noch ein letztes Mal zur "Ersatzlieferung" oder "Geldrückgabe" auffordern (kurzfristigen Termin setzen, 1 Woche) und danach einen Spaziergang zum Amtsgericht machen. Bei der niedriegen Summe müsste es auch in Deinem Bundesland eine s.g. Schiedsstelle geben. i.d.R. wird als erstes ein Mahnbescheid gegen Deine Verkäufer erlassen. Wenn die dann nicht zahlen gibt es eine Aussprache vor dem "Schiedsrichter". Diese Prozedur ist etwas zackiger als das normale Gerichtsverfahren, was mitunter mehrere Monate dauern kann.

Alles weitere sollten wir sonst per PN oder Mail machen. Kannst ja dann nach Abschluss hier wieder berichten :bier:

Gruß

Stefan
 
Ach so, Kathrin, wenn Du die Beiden anschreibst, dann frag doch gleich ob sie eine Zucht- und Halteerlaubnis gem. § 11 Absatz 1 Nummer 3a Bundestierschutzgesetz besitzen oder über einen Sachkundenachweis gemäß § 2 Bundestierschutzgesetz verfügen. :D
Wenn nicht, müsstest Du vielleicht der zuständigen Behörde - eventuell - einen Tipp geben 8) , denn Handaufzuchten entsprechen grundsätzlich nicht den natürlichen Fortpflanzungsbedürfnissen unserer Pfleglinge. :nene:

Gruß

Stefan
 
wolfguwe schrieb:
bei solchen vögeln muß doch vor dem tod auch schon deutlich sichtbar gewesen sein, dass was nicht stimmte, die vögel sind doch nicht urplötzlich von der stange gefallen.

Hallo Uwe,
korrigiere mich, wenn ich falsch liege, da ich mich am besten mit Agas auskenne.
Vögel sind doch Schwarmtiere und eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das ist der Grund, warum viele Vögel ihre Krankheit zu verstecken versuchen. Sie wissen, dass wenn der Schwarm die Krankheit bemerkt, dass sie ihn töten. So ist nunmal die Natur. Auch wenn die Vögel nicht in einem Schwarm leben, bleibt dieses Verhalten trotzdem instinktiv bestehen, dass habe ich schon selber beobachten müssen. Und in guten Büchern kann man dies auch nachlesen.
 
Christin2106 schrieb:
Hallo Uwe,
korrigiere mich, wenn ich falsch liege, da ich mich am besten mit Agas auskenne.
Vögel sind doch Schwarmtiere und eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das ist der Grund, warum viele Vögel ihre Krankheit zu verstecken versuchen. Sie wissen, dass wenn der Schwarm die Krankheit bemerkt, dass sie ihn töten. So ist nunmal die Natur. Auch wenn die Vögel nicht in einem Schwarm leben, bleibt dieses Verhalten trotzdem instinktiv bestehen, dass habe ich schon selber beobachten müssen. Und in guten Büchern kann man dies auch nachlesen.

*zustimm*

Da hab ich doch noch glatt was vergessen, Kathrin, wenn Du die Beiden anschreibst kannst Du gleich Deine Schadensfolgekosten (Tierarzt, Obduktion) mit einfordern. :+klugsche

Gruß

Stefan
 
Hallo Kathrin,

es wäre jedenfalls sehr schön, wenn Du mit dem ganzen Kladderadatsch durch bist, hier mal kurz berichten könntest, wie es gelaufen ist!
 
Hi Uwe

soviel ich weiss liegt es bei tieren mit der garantie etwas anders als wie bei normalen gebrauchsgegenständen. es gibt auch nicht grundsätzlich auf alles eine 2 jährige garantie, da irst du, es ist eine gewährleistung. garantie und gewährleistung sind 2 verschiedene sachen.
 
Häh, Jörg, ich heiss doch nicht Uwe ;)

Tiere sind zwar laut Gesetz keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt. Also die Gewährleistungspflicht von gewerblichen Verkäufern gegenüber Privatverbrauchern gilt also wie bei einem Fernseher etc.. Auch habe ich nie von Garantie gesprochen. Du hast da was verwechselt. Es geht darum, dass der Vogel mangelfrei bei der Übergabe war, dass muss der Verkäufer gewährleisten. Garantie ist was etwas anderes, da geb ich Dir recht.

Gruß

Stefan
 
Hallo an alle !

Ich versuche mal der Reihe nach auf jeden eine Antwort zu geben:

Hallo Christian - Danke für Deine Worte ! Es tut mir übrigens auch sehr leid, dass Dein Agapornide nicht mehr da ist ! Ich drück Dich mal aus der Ferne !

Hallo Uwe ! Wenn ich mich mit der Handaufzucht nicht auskennen würde, warum haben denn dann die beiden Nymphis überlebt, die ich zusammen mit dem Rosella geholt habe und beide waren noch um einiges jünger. Der Rosella war schon langsam in der Absatzphase. Beide Züchter betreiben wohl sehr viel Handaufzuchten - auch gewollt,also nicht nur, wenn die Elterntiere ihre Kleinen nicht mehr füttern. Zum Tod des Rosellas kann ich nur sagen, dass ich sofort mit ihm zum Tierarzt bin, als die ersten Federn ausgefallen sind und er nicht mehr richtig gefuttert hat. Ich habe auch zu diesem Zeitpunkt den Rosellazüchter informiert. 1 Woche später ist er mir verstorben, ohne dass wir ein Untersuchungsergebnis hatten, da wir ihn ja nicht geröngt haben. Zum Tod des Rotkopfsittiches - er ist mir innerhalb von 24 Stunden verstorben, ohne vorher irgendwelche Krankheitsanzeichen gehabt zu haben - weder Atemnot, noch Apathie, noch Unwohlsein, Futterverweigerung - nichts, rein gar nichts. Auch 24 Stunden vor seinem Tod ist mir nur aufgefallen, dass er viel geschlafen hat und außer früh ein Stückchen Apfel auch nichts mehr gefuttert hat. Als er dann gegen Abend sein eines Füßchen eingekrallt hat und den Kopf schief zur Seite gelegt hat, bin ich mit ihm sofort zum Nottierarzt (Sonntag-Abend), der ihm eine Vitamin B-Spritze verabreicht hat. Das war gegen 18.00 Uhr am Sonntag und am Montag, gegen 6.15 Uhr ist er mir in meiner Hand unter Krämpfen eingeschlafen.

Hallo Stefan - also der Rosellazüchter hatte 2 Paare Rotrückenaras, 1 Paar Gelbbrustaras, 1 Paar Graupapageien, ? Paare Edelpapageien (2 mindestens), 3 Paare Rosellas, 1 Paar Goldstirnsittiche, mindestens 1 Paar Grünzügelpapageien, mindestens 1 Paar Mohrenkopfpapageien, mindestens 1 Paar Singsittiche, mehrere Wellis und Nymphensittiche, Ziegensittiche, Finken. Das kuriose an der ganzen Sache, er hat fast seinen ganzen Bestand zum Verkauf angeboten, kurze Zeit, als ich ihm das von dem Rosella erzählt habe. Ich habe ihn auch mehrere Male angeschrieben, aber niemals mehr eine Antwort bekommen, während wir vor dem Kauf der Vögel fast täglichen Mailkontakt hatten. Der andere Züchter hatte nicht ganz so viele (je 1 Paar Edelpapageien, Graupapageien, Schwarzohrpapageien, Maximilianpapageien, Rotkopfsittiche, Rotkappensittiche, Feinsittiche, Schmucksittiche und etliche Diamanttäubchen. Mit ihm stehe ich noch telefonisch in Kontakt - er wollte sich das ganze noch überlegen, ob er mir das Geld bzw. zumindest die Hälfte zurückgeben wollte.

Hallo Valeska ! Eine Rechtschutzversicherung habe ich auch. Dem Rosellazüchter habe ich auch schon angedroht, dass ich dann nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Untersuchungs- und Obduktionskosten sowie die Untersuchungskosten der anderen Sittiche, die ich ebenfalls bei ihm gekauft habe, ebenfalls einklagen werden. Bisher habe ich leider keine Reaktion von ihm ! Bei dem anderen bin ich noch nicht soweit, da er sich das Ganze ja nochmals überlegen wollte.

Hallo Ararudi ! Ja - ich weiß, dass ich für beide einen ganz schön stolzen Preis hingelegt habe, aber es waren ja auch Handaufzuchten und diese sind halt mit den Naturbruten nicht so ganz vergleichbar. Um so ärgerlicher ist es auch, dass jetzt beide nicht mehr da sind. Erdnüsse und Walnüsse verfüttere ich gar nicht - sind doch auch eher etwas für die Großen. Ich habe das Futter von Ricos Futterkiste, was ja eigentlich immer auf Schimmelbefall untersucht wird.

Hallo Joerg ! Eine Rechtsberatung einholen wollte ich eigentlich nicht, sondern mir nur mal die Meinungen anderer hören, ob ich denn mit meiner Forderung so falsch liege, dass ich das Geld wieder einfordern möchte. Was sind 2 1/2 bzw. 3 Wochen Freude an einem Vogel, der dann nicht mehr da ist - das ist nichts ! Schließlich hat man auch einen Menge dafür bezahlt. Und nicht nur dass, kommen ja auch noch die Tierarztkosten und die Untersuchungskosten hinzu. In meinem Falle habe ich sogar noch die drei anderen Vögel, die ich zusammen mit dem Rosella gekauft habe, vorsichtshalber untersuchen lassen, nachdem der Rosella verstorben ist. So könnte dann ja auch jeder Züchter einen schwerkranken, aber äußerlich noch gesunden Vogel verkaufen - der Dumme wäre dann ja immer der Käufer. Ist das nicht ein bißchen fies? Somit steht der Züchter ja immer auf der besseren Seite - der Kunde hätte immer das Nachsehen !


Nochmals Stefan - Also zur Zuchtgröße hatte ich Dir ja schon geschrieben. Auch dass ich den Rosellazüchter schon mehrmals kontaktiert habe, ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Auch hat er fast seinen gesamten Bestand angeboten, obwohl ich jetzt aber nicht weiß, wieviele er von seinen Tieren noch hat. Den Rosellazüchter habe ich auch angedroht, dass ich, wenn ich in 4 Wochen nichts mehr von ihm gehört haben sollte, rechtliche Schritte gegen ihn einleiten werde und dann nicht nur den Kaufpreis vom Rosella, sondern auch die Tierarzt- und Obduktionskosten vom Rosella zuzüglich der Untersuchungskosten der anderen 3 Sittiche von ihm erstreiten werden. Bei dem anderen möchte ich noch abwarten, weil er, wie gesagt, sich nochmals das Ganze überlegen wollte. Ich hatte ihm auch den Vorschlag gemacht, dass er mir nur den halben Kaufpreis zurück erstattet - mal sehen, wie er sich entscheidet. Ob sie diese Erlaubnisse haben, weiß ich nicht - ich kann nur sagen, dass sie AZ- bzw. BN-Ringe getragen haben.

Hallo Christin - Zum Tod der beiden habe ich jetzt auch schon mit geantwortet. Lies halt hier nochmals meine Antwort.

So, ich hoffe, dass ich jetzt erst mal alles aufgeschrieben habe.

Ich wollte noch anmerken, dass ich den Rotkopfsittich auch nicht allein geholt habe, das habe ich Euch gestern in der Eile unterschlagen, sondern zusammen mit einem Ziegensittich, der jedoch von einem anderen Züchter aus dem gleichen Ort stammte. Auch er erfreut sich bester Gesundheit, genauso wie die anderen drei, die ich mit dem Rosella zusammen geholt habe. Ebenso mein alteingesessener Schwarm !!!

Liebe Grüße und besten Dank für Eure zahlreichen Antworten
Kathrin !
 
Thema: Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen, unter Umständen per Gericht?
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