K
kleinemeise
Guest
Hallo,
eine Frage: grundsätzlich darf ja vogelhaltung im mietvertrag nicht verboten werden, bzw. dieses verbot gilt nicht.
wie ist das aber, wenn im mietvertrag bzw. der hausordnung ausdrücklich papageienhaltung verboten ist, aufgrund der lärmbelästigung? darf das sein?
LG anja
und noch eine frage:
bei mir leben 4 nymphen und 2 wellis. (ich lebe in meiner eigentumswohnung in einem mehrfamilienhaus, hier ist haustierhaltung bis zu 2 tieren erlaubt ohne genehmigung)
Wenn der papagei zu mir noch käme, müsste ich dann als eigentümerin vorher die eigentümergemeinschaft um erlaubnis fragen? oder erst einmal einfach herholen und abwarten was passiert?
eine Frage: grundsätzlich darf ja vogelhaltung im mietvertrag nicht verboten werden, bzw. dieses verbot gilt nicht.
wie ist das aber, wenn im mietvertrag bzw. der hausordnung ausdrücklich papageienhaltung verboten ist, aufgrund der lärmbelästigung? darf das sein?
LG anja
und noch eine frage:
bei mir leben 4 nymphen und 2 wellis. (ich lebe in meiner eigentumswohnung in einem mehrfamilienhaus, hier ist haustierhaltung bis zu 2 tieren erlaubt ohne genehmigung)
Wenn der papagei zu mir noch käme, müsste ich dann als eigentümerin vorher die eigentümergemeinschaft um erlaubnis fragen? oder erst einmal einfach herholen und abwarten was passiert?
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