kann papageienhaltung verboten werden?

Diskutiere kann papageienhaltung verboten werden? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, eine Frage: grundsätzlich darf ja vogelhaltung im mietvertrag nicht verboten werden, bzw. dieses verbot gilt nicht. wie ist das aber...
K

kleinemeise

Guest
Hallo,

eine Frage: grundsätzlich darf ja vogelhaltung im mietvertrag nicht verboten werden, bzw. dieses verbot gilt nicht.

wie ist das aber, wenn im mietvertrag bzw. der hausordnung ausdrücklich papageienhaltung verboten ist, aufgrund der lärmbelästigung? darf das sein?

LG anja


und noch eine frage:

bei mir leben 4 nymphen und 2 wellis. (ich lebe in meiner eigentumswohnung in einem mehrfamilienhaus, hier ist haustierhaltung bis zu 2 tieren erlaubt ohne genehmigung)

Wenn der papagei zu mir noch käme, müsste ich dann als eigentümerin vorher die eigentümergemeinschaft um erlaubnis fragen? oder erst einmal einfach herholen und abwarten was passiert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo kleinemeise,

Zur Frage 1 !

Wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist,kann man sehr schwer was dagegen unternehmen.

Es ist vielleicht einfacher eine andere Wohnung zu suchen !:)


Zur Frage 2 !

Eigentumswohnung :
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. (OLG Stuttgart, Az.: 8W 8/92) Zulässig ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt. (OLG Frankfurt, Az.: 11W 142/87).

Hier solltest Du bei der nächsten Besitzerversammlung,diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen lassen,und genehmigen lassen.Hier reicht ein Mehrheitsbeschluß !
 
Hallo Franz,

demnach gelten für Mietwohnungen andere Bestimmungen als für Eigentumswohnungen? Könnte man entsprechende Hinweise einfach ignorieren?

Es ist vielleicht einfacher eine andere Wohnung zu suchen ! :)
Ich zieh ja öfter um, kann ich nur bestätigen. Ich hab bei ausdrücklichem Tierhaltungsverbot gar nicht weiter nachgefragt und die Wohnung nicht in Betracht gezogen, man will ja nichts unnötig provozieren. :( Bei der Anzahl von Sittichen müßte es ja noch gehen, die sind ja nicht soo laut.

@ Anja, um was für einen Papageien handelt es sich denn? *neugier*

LG
Meike
 
Hi Meike,

Für Eigentümer gelten andere Regeln,schließlich sollte man als Eigentümer etwas mehr Freiraum haben,aber man muß sich trotzdem der Mehrheit der Besitzer unterordnen.

zu deiner Frage !

Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wird,dann kannst Du alles ignorieren.

Allerdings gibt es da noch das !

Mietrecht !
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.(AG Offenbach,Az34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8C 11/91; AG Friedberg,AZ.:C66/93; AG Heidelberg, AZ.:20C 72/92)Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellen- und Nymphensittichen. (OLG Frankfurt AZ.: 6U 108/90).
Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen. (BGH,Az.:VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden. (OLG MünchenAz.: 5U 7178/89) , oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird. (LG Berlin,AZ.: 64S 17/93).
 
Hallo

"Ich hab bei ausdrücklichem Tierhaltungsverbot gar nicht weiter nachgefragt und die Wohnung nicht in Betracht gezogen, man will ja nichts unnötig provozieren"

Also Maike, soweit ich weiß ist ein ausdrückliches Tierhaltungsverbot gar nicht erlaubt! Das könnte man also getrost übersehen.

Es wäre ein graupapagei. naja, die wellen und nymphen sind net laut. ab und an mal, aber sie halten sich an sämtliche ruhezeiten :-) und wenn ich meine fenster offenhabe, werden sie zwar gehört, stören aber absolut keinen.

Das problem mit dem grauen (wildfang) ist, dass er schon mal lauter werden kann. Wir haben ihn jetzt seit 15 jahren! bei uns (also bei meiner mutter). bisher gabs nur einmal ein problem das friedlich gelöst werden konnte. jetzt wollen sie aber aus ihrer jetzigen mietwohnung raus in eine bereits vorhandene eigentumswohnung, wo papas verboten sind. und es ist geplant dass ich ihn zu mir hole, solange bis sie ein haus gefunden haben.Es gäb zwar noch eine andere möglichkeit als mich, aber da er nicht so ganz pflegeleicht ist, un er mich kennt und als bezugsperson akzeptiert, denke ich es ist für ihn am besten so. bloß: was wenns ärger mit den anderen gibt? Wir hängen halt schon alle an ihm, und man gibt ein tier ja auch nicht einfach so hin und her :(
 
Hallo Franz, vielen Dank! :)

Anja, wenn es nur vorübergehend ist müßten die doch eigentlich besser damit klarkommen -wenn es überhaupt Ärger geben würde- als wenn es auf Dauer wäre.. und zumindest am Wochenende könnte man es ja vielleicht besser regulieren mit der Lautstärke (ablenken oder ganz zur Not abdecken..). Wie kommst Du denn sonst mit den Nachbarn klar? Manchmal hilft es auch einfach mal rumzugehen und von der Situation zu erzählen.. und dann ggf. Besitzerversammlung (zur Absicherung z.B.).

Das Tierhaltungsverbot ignoriert werden kann weiß ich, nur kenne ich auch die Fälle, die sich trotzdem so eine Wohnung gesucht hatten.. gab nur Ärger mit Nachbarn und Vermieter und das wäre mir zu viel Stress.. das meinte ich mit provozieren, auch wenn ich es unverständlich finde und ja nicht Schuld wäre. :( (Aber wer will schon mit so tierunfreundlichen Nachbarn zusammen wohnen...). Übrigens gibt es auch genug Vermieter, die es zwar nicht ausdrücklich reinschreiben, aber Du garantiert keine Wohnung bekommst, wenn Du Vögel angibst (selbst wenn Du nur zwei oder "leise Vögel" angibst, ich hab das mal durchgetestet. 8( ).

LG
Meike
 
das ist ja total mies, wenn man die wohnung net kriegt nur weil man zwei vögel hat. naja wer dem ärger ausm weg gehen will, lässt die wohnung halt sein.

also wir haben bisher unsere tiere nie angegeben und es gab ja auch nie probleme. bloß weil halt das haus älter und net soo gut isoliert ist bin ich halt unsicher. aber ich denke ich nehme ihn einfach mal zu mir und dann sehen wir weiter. wenns stress gibt kann ichs immer noch sagen dass es vorübergehend ist, und wir haben ja noch eine möglichkeit im hintergrund. nur mich kennt der vogel halt schon und muss sich so net komplett umgewöhnen.
 
Original geschrieben von kleinemeise
das ist ja total mies, wenn man die wohnung net kriegt nur weil man zwei vögel hat. naja wer dem ärger ausm weg gehen will, lässt die wohnung halt sein.
Wobei die in meinem Fall ja sogar nur "erfunden" waren, um zu testen ob wenigstens eine kleine Anzahl eine Chance hätte. Mit mehr bräuchte man da also gar nicht erst anzukommen. So ein Problem wie in Berlin hatte ich auf dem Land auch nie und ich ziehe aus Jobgründen häufiger um. Ohne Angabe der Vögel hatte ich gleich eine Wohnung, weiß auch nicht.

Ich drück Dir jedenfalls ganz doll die Daumen, dass die Nachbarn Dir da keinen Ärger machen und Du eine stressfreie schöne Zeit mit Deinen Sittichen und dem Grauen hast! :)

LG
Meike
 
nun hab ich auch mal ne frage.....

wie sieht das denn aus wenn im mietvertrag steht "jegliche tierhaltung untersagt" ????
Ich wollte ursprünglich 2 wellis halten, und hab angefragt beim vermieter ob dies in ordnung sei.....
hätte ich da wirklich fragen müssen ????
und....
ich habe mich nun umentschieden zu prachtrosellas (sind ja eigentlich auch papageie)...
muss ich da jetzt nochmal anfragen, oder kann ich sie ohne genehmigung herholen ???
Mal abgesehen vom lärm, den würde hier fast niemand hören, weil einige nachbarn meist nicht da sind oder einfach weiter weg wohnen....

liebe grüsse
sunny
 
Hallo sunny,

Was soll ich da sagen ?

Wenn im Mietvertrag steht,das Tierhaltung jeglicher Art untersagt ist,dann liegt es an Dir ob Du diesen Mietvertrag unterschreiben möchtest !

Es wäre im diesen Fall besser,eine andere WhG vorzuziehen,die diese Klausel nicht beinhaltet.
 
Nachtrag !

@sunny

In der Regel wird der Vermieter(wenn es sich um einen Eigentümer handelt)nichts unternehmen,wenn Du Tiere in der Whg hältst.
Denn er ist ja glücklich mit deiner Miete,die Du bezahlst jeden Monat !:)

Aber sollten Beschwerden aus dem Haus oder Unregelmäßigkeiten eintreten beim Mietzins,hat er einen wunderbaren Anhaltspunkt Dich loszuwerden !
 
Aber Kleintierhaltung ist vom Gesetz her IMMER erlaubt oder seh ich das falsch? Außer wenn halt, wie Du schon geschrieben hattest, eine Zucht draus wird usw. Demzufolge könnte man sie ignorieren oder? (Rein rechtlich betrachtet, ich würde so eine Wohnung wie gesagt auch nicht nehmen, aber das interessiert ja bestimmt einige.)

Gibts nicht irgendwo eine Seite mit solchen Bestimmungen und Urteilen im Netz?

LG
Meike
 
also....

Danke Mephisto, dann kann ich sie einfach holen ohne das was passiert.....
er hat ja zu den wellis gesagt das sei ok, nur sind ja prachtrosellas etwas grösser, und die brauchen halt platz.....deswegen meine frage.....
aber trotzdem danke.....

nochmal was anderes....

wie ist das denn mit dem urlaub im ausland ???
Muss ich da bestimmte einfuhrbedingungen beachten und wenn ja welche ???
Bei hunden ist mir das klar, aber wie siehts bei vögeln aus ???

Danke im vorraus !
Gruss
sunny
 
also soweit ich informiert bin ist diese klausel sogar rechtswidrig. 1. weil man bei kleintieren wie z.b. wellis oder sowas keine genehmigung zur haltung braucht, sofern man keine zucht anfängt oder zuviele hält und wenn die tiere nicht geeignet sind, die wohnung zu schädigen oder die wohngemeinschaft aufgrund lautstärke.
2. weil haustiere mittlerweile zur freien lebensentfaltung eines menschen dazugehören.

ich würde das schlichtweg ignorieren unds drauf ankommen lassen. aber das ist was was jeder selber wissen muss, weil halt immer bissel risiko dabeisteckt.

LG Anja
 
Thema: kann papageienhaltung verboten werden?

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