Karmingimpel

Diskutiere Karmingimpel im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo, ich habe mir heute bei der Vogelbörse ein Pärchen Karmingimpl gekauft!! :prima: Kann mir jemand sagen wo es noch weitere Informationen...
D

Dave

Guest
Hallo,
ich habe mir heute bei der Vogelbörse ein Pärchen Karmingimpl gekauft!! :prima:

Kann mir jemand sagen wo es noch weitere Informationen gibt? Oder habt ihr noch Tipps zur Haltung und Zucht?

Ich werde bald Fotos machen!! :)
 
Hallo David!

Welcher Karmingimpel hast Du? Hausgimpel oder unser Karmingimpel? Ich erwarte Deine Fotos!
 
Ehrlich gesagt hab ich garnicht gefragt welche Art es ist... :o :hmmm: s-doof

Wo ist denn der Unterschied zwischen den beiden Arten?

Bilder kann ich leider erst morgen reinstellen! :~
 
Hallo David!

Schau in www.the-birdhouse.de , klick "Karmingimpel" unter Cardueliden, siehe die Bilder unterschiedlich zwischen Karmin- und Hausgimpel.

Hausgimpel, auch schlechthin mexikanischer Karmingimpel genannt, hat dunkle Flankenzeichnung, bei 0,1 stärker.

Karmingimpel ist ungestreift, bei manche 0,1 hellen Flankenzeichnung. Er wird nicht so häufig wie Hausgimpel gehalten.

Hausgimpel wurde leider mit unseren Karmingimpel eingekreuzt und weitergezüchtet, vgl. wie Kapuzenzeisig mit Erlen- und Magellanzeisig.
 
So jetzt hab ich Fotos!! :prima:
 

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Hallo David!

Das sind die Hausgimpel aus Nordamerika! Viele Spaß mit Deine Neuankömmlinge! :freude: Schöne Fotos!!! :prima: Sie sind nicht meldepflichtig wie unser Karmingimpel! ;)
 
Hallo David!

Ja! Lothar hat Recht! Weil der Hausgimpel nicht geschützt wie heimischer Karmingimpel ist. ;)
 
Ich habe eine Mail ans Landratsamt geschrieben:
Sehr geehrter Herr Klug,
ich habe mir vor kurzem mex. Karmingimpel angeschafft. Muss ich diese melden oder Kennzeichnen?
Mit freundlichen Grüßen,
David Elter

Und hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Elter,

-Karmingimpel (Erythrina erythrina) sind besonders geschützte Exemplare gem. § 10 Abs. 2 Nr. 10 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 1 Satz BArtSchV
-meldepflichtig gem. § 6 Abs. 2 BArtSchV
-Kennzeichnungspflicht gem. §§ 7 ff BArtSchV
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klug
Untere Naturschutzbehörde
Tel.: 08131 - 74 236
mailto:guenther.klug@lra-dah.bayern.de
www.landkreis-dachau.de


Jetzt muss ich doch melden, oder?
Mich irritiert nur der Lateinische Name...beim mex. Karmingimpel ist er doch "Carpodacus mexicanus", oder?
 
hallo dave,

so ist es.
da du keine europäischen karmingimpel besitzt, gibt es keine meldepflicht.

nur europäische karmingimpel sind meldepflichtig.

hier sieht man wieder, dass viele behördenvertreter keine ahnung haben.

versuch es nochmal und gebe den lateinischen namen an, dann bringst du ihn

vollkommen durcheinander.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo dave,

schaue dir doch mal deine fragestellung an und schaue dir dann die antwort an, denn du hast die richtige antwort bekommen!
der karmingimpel (erythrina erythrina) ist meldepflichtig, genau wie du gefragt hast und genau wie die antwort lautet
der hausgimpel (erythrina mexicana) ist nicht meldepflichtig und du hast einen hausgimpel (erythrina mexicana)

wenn du den deutschen namen hausgimpel (erythrina mexicana) genommen hättest, wäre die antwort auch gewesen: nicht meldepflichtig

das ist meistens das problem, wenn man nur deutsche namen verwendet

gruß
uwe :p
 
@wolfguwe: Ich habe aber mex. Karmingimpel geschrieben!! :jaaa:

Naja...ich werde ihm jetzt nochmal eine Mail schreiben und das richtig stellen.
 
hi dave,

genau da ist ja das problem, der mensch in der behörde liest nur "karmingimpel" und kann keine zuordnung finden, weil "mex. karmingimpel" ihm unbekannt ist und so übersetzt er den deutschen namen in "erythrina
erythrina"
frage ihn, aber es wäre wirklich nicht notwendig, nach hausgimpel (erythrina mexicana) und er wird dir die richtige antwort geben, welche du aber auch schon oft hier gelesen hast, grins

gruß
uwe :0-
 
Dave schrieb:
Mich irritiert nur der Lateinische Name...beim mex. Karmingimpel ist er doch "Carpodacus mexicanus", oder?

Hallo David!

Das ist synonym für Erythrina mexicana.

Du mußt Hausgimpel an Naturschutzbehörde schreiben, nicht "mex. Karmingimpel", weil er leider oft mit einheim. Karmingimpel verwechselt wird.
 
Hab´s jetzt richtig gestellt:

Sehr geehrter Herr Klug,

Vielen Dank für ihre Antwort.

Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt, aber ich meine den mexikanischen Karmingimpel / Hausgimpel (Carpodacus mexicanus)!
Muss ich diesen melden?

Mit freundlichen Grüßen,
David Elter

Sehr geehrter Herr Elter,
das von Ihnen genannte Exemplar Carpodacus mexicanus steht nach dem Bundesnaturschutzgesetz derzeit nicht unter besonderem Schutz.
Artenschutzrechtlich gibt es gegen die Haltung des Tieres keine Einwände, d.h. Meldung, Kennzeichnung etc. nicht vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klug
Untere Naturschutzbehörde
Tel.: 08131 - 74 236
mailto:guenther.klug@lra-dah.bayern.de
www.landkreis-dachau.de
 
hallo david,

dann sind wie uns einschließlich der behörde ja alle einig.

viel spass mit deinen vögeln

gruß
uwe
 
Ich habe jetzt beobachtet, dass das Weibchen das Männchen manchmal wegjagt...ist das normal? Oder harmonieren sie dann nicht?
 
Hallo David!

Ja, sehr normal! Nicht nur 1,0 jagt den 0,1, sondern auch 0,1 jagt den 1,0, wie bei andere Cardueliden und Kanarien.
 
hallo david,

dannyk hat die frage beantwortet und das thema mit dem harmonieren folgt erst später, da sind wir noch nicht!
die vögel müssen sich erst einleben und ob das paar sich findet oder nicht, wirst du erst später erfahren oder sehen, geduld, geduld und nochmals geduld, grins

gruß
uwe :0-
 
Thema: Karmingimpel

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