Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich

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hätte ich hund, würde ich ihn nicht erziehen, zum katzenjagen. :+klugsche

Das mit der "Erziehung zum Katzenjagen" ist ein Ammenmärchen, das wohl nicht aussterben will.

Entweder ist dem Hund eine gewisse Schärfe angeboren, dann hat er sie. Wenn nicht, dann nicht. Da lässt sich auch mit gutem Zureden (oder "Erziehung") nichts machen.

Man kann angeborene Anlagen allenfalls fördern oder unterdrücken. Ein Zwergpüdelchen wird nicht zum Katzenkiller, weil man ihm diese Anlage weggezüchtet hat. Ein Dobermann oder Rottweiler wird nur dann keine Katzen erlegen, wenn man es ihm verbietet.

Jagdhunde haben allesamt diese Raubwildschärfe, unabhängig von der Rasse. Die brauchen sie auch in der rauhen Praxis.

idS Daniel
 
ist ja wirklich interessant, diese feststellung. jetzt schreibst du es selber schon. gerade du! darum geht es doch. aber es wird ins blaue hinein behauptet, von katzengegnern. ich möchte dich erleben, wenn man dir schäden unterstellt, die nicht nachweisweisbar sind weil du sie eventuell nicht gemacht hast. :+klugsche

Hab ich schon vor zig Posts geschrieben, dass das Problem in der Nachweisbarkeit/Zurechnung zu einzelnen Katzen liegt.
 
Hab ich schon vor zig Posts geschrieben, dass das Problem in der Nachweisbarkeit/Zurechnung zu einzelnen Katzen liegt.
und wieso beschuldigst du katzen und deren halter allgemein, wenn du weiter nichts als vermutungen hast in bezug auf angeblich, tatsächliche schädlichkeit der katzen?
 
Grundsätzlich vollkommen richtig.Das Problem liegt allein in der Beweisbarkeit.Halter verstecken sich hinter der Anonymität ihrer freilaufenden Katze.Das Tier, welches einem unters Auto gerät ist ja oft nicht identifizierbar.
Ähnlich verhält es sich bei den Wildvögeln.Es ist schlicht nicht nachweisbar welche Katze einen wie hohen Schaden an der heimischen Fauna anrichtet.Bei den Wildvögel kommt leider noch der Grundsatz hinzu:

Wo kein Kläger, da kein Richter.Im Gegensatz zu den Katzen haben die Wildvögel halt keine Lobby.


So langsam nähern wir uns dem eigentlichen Kern des Problems.

Unrecht bleibt Unrecht und wird nicht wegen fehlender Beweise zu Recht.
Ein Einbruch bleibt ein Einbruch, auch wenn man es dem Tatverdächtigen nicht beweisen kann. Der Einbruch wird dadurch nicht zu einem legitimen Hausbesuch.

Vor ca. 1000 Posts habe ich schon mal die generelle Kennzeichungspflicht (per Chip o.ä.) für alle Hauskatzen vorgeschlagen. Wenn Freilauf - Katze dann eingefangen oder erlegt wird, kann der Halter ermittelt werden zum Zwecke der Sanktionierung und der Einforderung des Schadensersatzes. Das grundlose Töten geschützter Tiere ist mit Strafe bewehrt (in der Regel Geldbuße). Was spricht dagegen, dem Katzenhalter die Geldbuße aufzuerlegen, die ein Mensch für das grundlose Töten einer Amsel zu zahlen hätte? Wer sich eine Katze hält, haftet für das , was diese tut.

Und wenn ich die Erde in meinem Garten wegen Kontaminierung mit Parvoviren, Spul- und Bandwurmeiern und dergleichen mehr mal austauschen lassen muss, bezahlt mein Nachbar die Rechnung, schließlich waren es seine Katzen, die das Gemüse aus meinem Garten ungenießbar gemacht haben...

Ich glaube, dies wäre ein erheblich wirksameres Instrument als die vergeblichen, weil letztlich wirkungslosen Kastrationsbemühungen.

idS Daniel
 
Man kann angeborene Anlagen allenfalls fördern oder unterdrücken.
na eben. das würde ich dann eben nicht fördern, wenn denn der katzenjagdinstinkt ausgeprägt vorhanden ist.
 
und wieso beschuldigst du katzen und deren halter allgemein, wenn du weiter nichts als vermutungen hast in bezug auf angeblich, tatsächliche schädlichkeit der katzen?

Bezüglich einzelner Katzen kann jeder nur Vermutungen haben, es sei denn er erwischt die Katze beim töten,bzw. folgt ihr auf Schritt und Tritt.
Bezüglich der Einstufung des Gefährdungspotentials freilaufender Katzen gibt es Bewertungen, wie z.B. die des Ministeriums für Umwelt - und Naturschutz, die mich - vorausgesetzt ich hielte eine freilaufende Katze - dazu veranlassen würden, meine Art und Weise der Haltung zu überdenken.
 
Wenn Freilauf - Katze dann eingefangen oder erlegt wird, kann der Halter ermittelt werden zum Zwecke der Sanktionierung und der Einforderung des Schadensersatzes.
Vorausgesetzt du hast sie genau in dem Moment erwischt, wo sie einen Vogel gefangen hat.

Das grundlose Töten geschützter Tiere ist mit Strafe bewehrt (in der Regel Geldbuße). Was spricht dagegen, dem Katzenhalter die Geldbuße aufzuerlegen, die ein Mensch für das grundlose Töten einer Amsel zu zahlen hätte?
Wer zahlt für die totgefahrenen Kaninchen, Igel, Katzen? Wer zahlt für die Vögel, die tagtäglich durch Fensterscheiben zu Tode kommen?

Mal ganz abgesehen davon, dass kein Vogel durch eine Geldbuße wieder lebendig wird, wird kaum jemals eine Katze durch einen Ordnungshüter auf frischer Tat ertappt. Die Beweislast liegt zum Glück beim Ankläger.
 
Bezüglich einzelner Katzen kann jeder nur Vermutungen haben, es sei denn er erwischt die Katze beim töten,bzw. folgt ihr auf Schritt und Tritt.
es geht hier nicht um einzelne katzen, sondern allgemein um katzen, die angeblich vogelarten ausrotten. dafür gibt es keine beweise. auch wenn katzen, vögel fangen, so ist es ganz natürlich, dass sie die unfähigen vögel erwischen. kein raubtier in der natur, hält sich mit den gesunden flinken reaktionstüchtigen tieren auf. das kostet sonst mit der zeit selber das leben. sie selektieren ihre opfer. sie belauern die schwachen, denn da werden sie erfolgreich sein und ihren hunger stillen können.

eine wildkatze oder eine verwilderte katze, erbeutet die schwächeren tiere, somit sorgt sie für ein stabiles ökosystem. das gehört zu ihrer aufgabe. dafür sind prädatoren geschaffen.
die satte kastrierte katze, die im haus lebt aber freigang bekommt, erwischt auch nur den schwachen vogel. alle anderen fliegen davon. das ist das gesetz der natur.
Bezüglich der Einstufung des Gefährdungspotentials freilaufender Katzen gibt es Bewertungen, wie z.B. die des Ministeriums für Umwelt - und Naturschutz,
bewertungen heisst vermutungen.
die mich - vorausgesetzt ich hielte eine freilaufende Katze - dazu veranlassen würden, meine Art und Weise der Haltung zu überdenken.
pure theorie, nichts weiter.
 
ich habe soeben bei unserem umweltamt angerufen und mich mit einer dame von diesem amt unterhalten.
diese dame versicherte mir, dass eine katze freigang erhalten darf. wenn dabei die katze einen vogel erwischt, wäre das nicht strafbar für den katzenhalter. der vogel hätte dann sicher was gehabt, (so ihre worte)sonst hätte sie ihn nicht erwischt.:+klugsche :zustimm:
na da hast du sicher ein nettes pläuschchen gehalten. und die dame vom amt hat sicher messerscharf erkannt, das sie dich am schnellsten los wird, wenn sie dir genau das sagt was du hören willst. hat sie dir dabei vielleicht sogar erzählt, dass sie selber freigangskatzenhalterin ist?
bei ämtern bekommt man nämlich bei mündlichen fragen genausoviele unterschiedliche/gegenteilige antworten, wie man leute fragt. jeder erzählt was anderes. wobei jede antwort meißt sogar richtig ist und von paragraphen gestützt wird.

laß es dir von dieser frau schriftlich geben, mit angabe der paragraphen, die das so erlauben (das es erlaubt ist, durch seine katzen geschützte singvögel zu töten), mit ort, datum UND UNTERSCHRIFT der dame vom amt und ich glaube dir.
Wer zahlt für die totgefahrenen Kaninchen, Igel, Katzen? Wer zahlt für die Vögel, die tagtäglich durch Fensterscheiben zu Tode kommen?

Mal ganz abgesehen davon, dass kein Vogel durch eine Geldbuße wieder lebendig wird, wird kaum jemals eine Katze durch einen Ordnungshüter auf frischer Tat ertappt. Die Beweislast liegt zum Glück beim Ankläger.
wer mit seinem auto unterwegs ist, fährt nicht los um kaninchen, igel oder katzen zu erlegen. sicher schicken freigangskatzenhalter ihre katzen auch nicht los damit sie singvögel erbeuten, wohl aber um mäuse und ratten tu jagen. und sie sind leider zu ignorant, oder verblendet zu begreifen das eine katze keinen unterschied zwischen mäusen und vögeln macht. sie fängt was sie kriegt.

davon, einen mörder hinter gittern zu bringen wird sein opfer auch nicht wieder lebendig und auf frischer tat wird so einer auch kaum jemals erwischt. wozu leisten wir uns dann noch so einen teuren und offenbar sinnlosen justizapparat? und das das mit der beweislast so geregelt ist, ist meißtens nur ein glück für die täter (und es gibt auch so was wie ne beweislastUMKEHR).
 
Zuletzt bearbeitet:
Unrecht bleibt Unrecht und wird nicht wegen fehlender Beweise zu Recht.
Ein Einbruch bleibt ein Einbruch, auch wenn man es dem Tatverdächtigen nicht beweisen kann. Der Einbruch wird dadurch nicht zu einem legitimen Hausbesuch.
was für vergleiche. das kommt schon einer kriminalisierung der katze und deren halter gleich, wenn du den einbruch dazu hernimmst.
freigang ist nicht strafbar und das erjagen eines vogels, der niemals gesund gewesen sein kann, ist auch nicht strafwürdig.
 
bewertungen heisst vermutungen.

Deine sprachwissenschaftlichen Kenntnisse konkurrieren auf dem Niveau Deiner sonstigen "Ergüsse".
Satte kastrierte Katzen erwischen nur kranke Vögel...
Jetzt widerlegst Du sogar die von Dir zitierte Seite der netten österreichischen Familie, die sagte die Kastration der Hausskatze hat keinen Einfluß auf den Jagderfolg.
Jungvögel und kranke Vögel scheint für Dich ein Synonym zu sein.
Ich gebs auf. (bitte diesen letzten Satz nicht kommentieren südwind, danke)
 
auch wenn katzen, vögel fangen, so ist es ganz natürlich, dass sie die unfähigen vögel erwischen. kein raubtier in der natur, hält sich mit den gesunden flinken reaktionstüchtigen tieren auf. das kostet sonst mit der zeit selber das leben. sie selektieren ihre opfer. sie belauern die schwachen, denn da werden sie erfolgreich sein und ihren hunger stillen können.
also das war jetzt ein rückfall auf den stand von post #5... ganz am anfang dieses threads wurde schon festgestellt das verluste meißt unter den jungvögeln zu beklagen sind, die noch nicht richtig flüchten können. und das es die schire masse der freigangskatzen sind, die den vögeln zusetzen. das was katzen mit ihrer angeblichen ungeschicktheit beim jagen, den vögeln hinterher sind, machen sie durch ihre zahlenmäßige überlegenheit bei weitem wieder wett.
eine wildkatze oder eine verwilderte katze, erbeutet die schwächeren tiere, somit sorgt sie für ein stabiles ökosystem. das gehört zu ihrer aufgabe. dafür sind prädatoren geschaffen.
und wenn keine "schwächeren" tiere da sind, verhungert sie? und du denkst wirklich das die 200 katzen pro km² in siedlungsnähe der menschen dort erst das stabile ökosystem ermöglichen, weil an sonsten die vögel und andere beutetiere der hauskatzen wegen zu vieler kranker artgenossen aussterben würden?
die satte kastrierte katze, die im haus lebt aber freigang bekommt, erwischt auch nur den schwachen vogel. alle anderen fliegen davon. das ist das gesetz der natur.
und alle die nicht davon fliegen können (jungvögel, brütende altvögel in der nacht, frösche, eidechsen, molche, schlangen, maulwürfe, spitzmäuse und ein haufen anderes getier) sind eh zu schwach gewesen und gehören eleminiert...
 
es geht hier nicht um einzelne katzen, sondern allgemein um katzen, ...
noch mal zum differenzierten behandeln jeder einzelnen katze: KEIN hund darf in deutschland unbeaufsichtigten freigang haben, selbst wenn es genügend hunde gibt die niemals irgendwem schaden zufügen können (ob wegen ihrer größe oder gemütszustand) ist das grundsätzlich verboten. auf landstraßen und in ortschaften sind generelle thempolimmits festgelegt, obwohl sie an den meißten stellen völlig unnötig sind und jeder an diesen stellen schneller fahren könnte, ohne schaden zu verursachen, oder selber schaden zu nehmen.
der grund für diese tempolimmits ist, das es einige wenige autofahrer nicht blicken und anderen mit ihrem verantwortungslosen verhalten schaden zufügen.

genauso wäre es vernünftig ein generelles freigangsverbot für hauskatzen zu verhängen. das wäre fast so leicht durchzusetzen wie ein generelles tempolimmit für autos.

die eingeforderte einzelbegutachtung jeder einzelnen katze (ob sie denn vögel jagd oder nicht) ist genauso absurd wie die einzelbeurteilung eines jeden einzelnen hundes, ob er denn anderen menschen bei seinem unbeaufsichtigten freigang gefährlich wird, oder nicht, oder die einzelbegutachtung eines autofahrers, ob er denn fähig ist mit 200km/h über die landstraße zu fahren, oder eben nicht.

bei hunden und autofahrern half nur die pauschalreglementierung (oder sippenhaft). ich sehe keinen fernünftigen grund den katzenhaltern mehr rechte einzuräumen (die anderen menschen schaden zufügen).

südwind schrieb:
freigang ist nicht strafbar und das erjagen eines vogels, der niemals gesund gewesen sein kann, ist auch nicht strafwürdig.
aha, jetzt sind wir bei der strafWÜRDIGKEIT. übrigens sehe ich es so, das jede katze die von einem hund geschnappt wird, auch nicht gesund gewesen sein kann und es eine erlösung für sie gewesen sein muß, von einem hund zu tode gespielt worden zu sein.
 
wer mit seinem auto unterwegs ist, fährt nicht los um kaninchen, igel oder katzen zu erlegen.
Es kommt nicht auf die Absicht an, sondern auf den tatsächlich entstandenen Schaden, so ist es bei jeder Haftung.
...das eine katze keinen unterschied zwischen mäusen und vögeln macht. sie fängt was sie kriegt.
Das zeigt, dass du vom Verhalten der Katzen nicht die geringste Ahnung hast. Sorry.

davon, einen mörder hinter gittern zu bringen wird sein opfer auch nicht wieder lebendig und auf frischer tat wird so einer auch kaum jemals erwischt. wozu leisten wir uns dann noch so einen teuren und offenbar sinnlosen justizapparat? und das das mit der beweislast so geregelt ist, ist meißtens nur ein glück für die täter (und es gibt auch so was wie ne beweislastUMKEHR).
Was für ein Vergleich :k Ansonsten ist es nur gut, dass es mit der Beweislast so geregelt ist, wie es ist. So haben übel wollende Mitbürger und Denunzianten wenigstens kaum eine Chance.

und wenn keine "schwächeren" tiere da sind, verhungert sie?
Die Freigängerkatze fängt nicht, weil sie Hunger hat, sondern aus dem Instinkt heraus, etwas nachjagen zu müssen, das sich bewegt. Schon vergessen? Oder nie gewusst?
 
Vorausgesetzt du hast sie genau in dem Moment erwischt, wo sie einen Vogel gefangen hat.

Wer zahlt für die totgefahrenen Kaninchen, Igel, Katzen? Wer zahlt für die Vögel, die tagtäglich durch Fensterscheiben zu Tode kommen?

Mal ganz abgesehen davon, dass kein Vogel durch eine Geldbuße wieder lebendig wird, wird kaum jemals eine Katze durch einen Ordnungshüter auf frischer Tat ertappt. Die Beweislast liegt zum Glück beim Ankläger.

Mit Verlaub, der Vergleich hinkt.

zu 1. In flagranti muss ich keine erwischen. Das ist bereits ausreichend per Gesetz geregelt. Jede Katze, die sich weiter als 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt, wildert.

zu 2. Igel und Kaninchen sind wild - Wild ist herrenlos, hier gibt es deshalb auch keine Gefährdungshaftung. Auch das ist ein wesentlicher Unterschied zu Hauskatzen. Diese sind weder wild noch Wild.

Dass die Beweislast "zum Glück" beim Ankläger liegt, ist schon immer so. Es würde durch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht eben nur einfacher- deshalb haben ja. z.B. Autos (und mancherorts auch Reitpferde) Nummernschilder, d.h. Kennzeichen.

idS Daniel
 
genauso wäre es vernünftig ein generelles freigangsverbot für hauskatzen zu verhängen. das wäre fast so leicht durchzusetzen wie ein generelles tempolimmit für autos.
Du willst ganz einfach die Katze, so wie sie von Natur aus ist, mit einem Federstrich verändern. Als ob die Art "Hauskatze" es nicht genauso verdient hätte, in ihrer Art erhalten zu bleiben wie alle anderen Tiere auch.
 
Wer zahlt für die totgefahrenen Kaninchen, Igel, Katzen? Wer zahlt für die Vögel, die tagtäglich durch Fensterscheiben zu Tode kommen?

also doch ein problem mit den vielen strassen?
oder weil die anderen tiere nicht fliegen können?

relativ nahe am anfang des themas wurde stein und bein geschworen, und zu diesem zeitpunkt sogar auch nachvollziehbar und glaubhaft nachgewiesen, dass der größte anteil der toten vögel durch den strassenverkehr und durch die großflächig verglasten fensterfronten der zahlreichen hochhäuser in unserer stark zersiedelten landschaft deutschlands ums leben kommen.

nun lese ich erstaunlicher weise nur noch von fensterscheiben... :?
weil man hier auf die erstaunliche tatsache gestoßen ist, dass vögel fliegen können? :idee:
wo stehen diese vielen fensterscheiben?
antwort: in einer stark zersiedelten landschaft mitteleuropas...
und wo leben freigängerhauskatzen?
in siedlungen...
womit werden üblicher weise siedlungen miteinander verbunden?
mit strassen...

ich entschuldige mich für den polemischen unterton, konnte diesen aber leider nicht verhindern.
 
Mit Verlaub, der Vergleich hinkt.
Ne, glaube ich nicht, vielleicht hast du mich falsch verstanden.

zu 1. In flagranti muss ich keine erwischen. Das ist bereits ausreichend per Gesetz geregelt. Jede Katze, die sich weiter als 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt, wildert.
Dass sie als wildernd angenpmmen wird, wenn sie mehr als x Meter vom nächsten Haus entfernt ist, und der Jäger tätig werden kann, ist klar und finde ich auch richtig. Hier wurde aber eine Buße für jeden gefangenen Vogel gefordert - und dieser gefangene Vogel wäre nachzuweisen.

zu 2. Igel und Kaninchen sind wild - Wild ist herrenlos, hier gibt es deshalb auch keine Gefährdungshaftung. Auch das ist ein wesentlicher Unterschied zu Hauskatzen. Diese sind weder wild noch Wild.
Es geht nicht um die Gefahr, die von den Tieren ausgeht, sondern um die Haftung des Autofahrers, der diese Tiere totfährt, genau die Haftung für das Töten dieser Tiere, die ihr dem Katzenhalter zuweisen wollt.

Dass die Beweislast "zum Glück" beim Ankläger liegt, ist schon immer so. Es würde durch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht eben nur einfacher- deshalb haben ja. z.B. Autos (und mancherorts auch Reitpferde) Nummernschilder, d.h. Kennzeichen.
Gegen eine Kennzeichnungspflicht ist nichts einzuwenden, die kommt auch dem Halter zu Gute, falls sein Tier wegläuft. Mein Kater ist auch ohrtätowiert, registriert beim Tierschutzbund und somit jederzeit identifizierbar.
 
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