Kennzeichnungspflicht Grünfink

Diskutiere Kennzeichnungspflicht Grünfink im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallole, zur Erinnerung http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=101946 Die Dame hat sich nun leider nicht von ihrem wohl Flügelbruch...
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heikezera

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Hallole,

zur Erinnerung http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=101946

Die Dame hat sich nun leider nicht von ihrem wohl Flügelbruch regneriert, kann also keine langen Strecken fliegen, aber ansonsten geht es ihr gut. Habe ihr einen 3 jährigen Kanarienvogel dazugesellt (züchte aber nicht).

Meine Frage nun:
man braucht ja fürs Halten von europäischen Wildvögeln, also auch für den Grünfink, eine Genehemigung , und es besteht eine Kennzeichnungspflicht. ...sehe ich das richtig?

Die Zuchtgenehmigung für Papageien (und die bisherigen Ringbestellungen bei ZZF) hilft mir hier garnicht weiter, oder?

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Grüße, Heike

Sorry für die kurzen Formulierungen, aber als ich vorhin meinen Beitrag fast fertig hatte, stürzte mein PC ab und nu hab ich keine Lust mehr, ewig zu schreiben, ich hoffe, man versteht auch in knapper Form, wa sich will.
 
Hallo Heike!

Du mußt an Naturschutzbehörde anmelden, weil Dein Grünfink behindert ist und keine Überlebenschance mehr draußen hat. Du bekommst eine Ausnahmegenehmigung vom Behörde und mußt einen Sollbruchring von BNA bestellen und Deinen Grünfink beringen.
 
Thema: Kennzeichnungspflicht Grünfink

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