Kleiner Kampf um Turmfalke

Diskutiere Kleiner Kampf um Turmfalke im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Dieser kleine Kerl wurde vor einiger Zeit mit einem Flügelbruch eingeliefert. Nun ist er wieder flugfähig aber leider mit etwas Schlagseite...
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Klar ist er geschützt und nicht jagdbar. Also nicht nur mit ganzjähriger Schonzeit wie in Deutschland, sondern generell nicht jagdbar. Dennoch wird das Ganze im Jagdrecht geregelt. Haltungen von Wildtieren die keine Nachzuchten sind, werden nur in Ausnahmen bewilligt. Es ist Ermessensache einer Amtsperson.
Grundsätzlich ist alles erheblich verletzte oder kranke Wild sofort zu töten.
Von daher ist auch jede Pflegerei eigentlich nur geduldet.

Momentan lebt er noch, weil ich dazu einen schriftlichen Entscheid verlange.
 
Wenn im Vorfeld niemand den Vogel kontrolliert, also besichtigt hat, kontrolliert dann jemand, ob der Vogel auch tatsächlich getötet wurde ?

Gebe es dann nicht die Möglichkeit, den Vogel still und leise abzuschieben, so a' la Asylbewerber ?
Es könnte ja sein, das dies ein deutscher Turmfalke ist, der sich nur verirrt hat.
 
Da jede Haltung von Greifvögeln ( oder Falken ) einer Haltebewilligung bedarf und die Herkunft des Vogels überprüfbar sein muss, kann so einer nicht einfach irgendwohin.
Ins Ausland, wär dann grad nochmals milde gesagt heikler. Illegale Ausfuhr, illegale Einfuhr, Zollverstösse, Artenschutzverstösse.....
 
Und wenn der Vogel plötzlich beim Füttern entwischt und sich so ganz offiziell selbst auswildert?
 
Dann wird er draussen recht bald gefressen oder, da er nicht mehr richtig jagen kann, verhungert er. Zum Jagen muss einer schon total beieinander sein. Die Natur verzeiht wenig Behinderungen.
ich hab mit ihm schon Freiflug versucht, aber da driftet er nach links ab. Also fliegen ist schon möglich, aber nicht so wie er es brauchte um draussen zu überleben.
 
Nee, nee..so meinte ich das nicht...
Es ist eine Sache was man erzählt und eine andere, was man tatsächlich tut.
Und da die Behörde diesen Vogel eh noch nie gesehen hat, muss sie sich auf das verlassen, was du erzählst.
Meinst du ernsthaft, dass es kontrolliert wird, wenn er dir "offiziell" abgehauen ist?
 
Also bei der nächsten Bestandeskontrolle, würds ganz sicher auffallen. Ich muss auch Buchführen über jeden Pflegling. Für jeden eigenen Vogel eine Haltebewilligung haben.

Bei einer Mauschelei:
- Illegale Haltung eines Wildvogels
- Falsche Angaben in der Bestandesliste
- Falsche Angaben in den Pflegeprotokollen
- Zuwiderhandlung einer amtlichen Anordnung
Weiss nicht was da sonst noch zusammen kommen könnte.

Und gerade bei einem Fall der hier öffentlich für jedermann zu lesen ist, werde ich mich hüten, irgend etwas nicht offiziell abgesegnetes durchzuführen.
 
Hallo Eric,
an deiner Stelle würde ich den Vogel denen auf's Amt bringen und die machen lassen.
Anordnen kann man viel - aber selber ausführen?

Dir ein dickes Danke, dass du dich nicht sofort Anordnungen beugst, sondern um das Leben des Vogels kämpfst!
 
Er lebt immer noch und fühlt sich wohl. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
 
Manchmal kann man nur schweigen und den Kopf schütteln. Hier ist unser Amt zum Glück etwas moderater.
 
Und wenn eine zoologische Einrichtung den Vogel bei dir anfordern würde?
Wäre das evtl. ein Weg?
 
Die zoologischen Einrichtungen die ich schon angefragt habe, wollten nicht.
Zudem ist es nicht meiner und ich habe nicht zu bestimmen wer ihn bekommt. Aber ich kann noch weiter herum fragen. In der Schweiz hat aber fast kein Zoo mehr Greifvögel bzw. Falken.
 
Und wenn eine zoologische Einrichtung den Vogel bei dir anfordern würde?
Wäre das evtl. ein Weg?

Diesen Weg würde ich auch gehen: Versuchen, jemanden zu finden, der ihn haben will und das dem Amt mitteilt.
Es geht hier ja auch gar nicht darum, einen "Pflegevogel" einfach mal zu behalten, sondern um einen besonderen Fall. Vielleicht könnte er ja sozusagen noch zu "Bildungszwecken" dienen.

Was mich gerade wundert: Meines Wissens gibt es zumindest in D bei Tierätzten eine Verordnung, die untersagt, Tiere ohne zwingenden Grund einzuschläfern. Da kann nicht einfach ein Halter kommen und das Einschläfern fordern, es muss einen medizinischen Grund geben.
Vermutlich gibt es eine ähnliche Weisung in der Schweiz.
Kann nicht so etwas hier angeführt werden?
Denn es ist ja nicht so, dass das Tier unter keinen Umständen überleben kann, sondern nur nicht mehr in freier Wildbahn.

Abgesehen vom Hinbringen zum Amt würde ich evtl. auch mal ein Video schicken, wie der Vogel sich in der Voliere macht. Vielleicht ändert das die Einschätzung der Situation?

*daumendrück*

PS
Ich weiß nicht, ob Du dann Ärger bekommst, aber wie wäre es, den Fall mal der Lokalzeitung mitzuteilen?
Oft kommt dann ja aus ungeahnter Richtung Hilfe oder der Druck auf das Amt wird zu groß.
 
Die Gesetzeslage ist hier ein bisschen anders. Den Passus, das man ein Tier nicht ohne zwingenden Grund töten darf, gibt es hier nicht explizit. Dagegen das Gesetzt, dass erheblich verletztes und krankes Wild unverzüglich zu töten ist.

Dem entsprechenden Amt ist völlig egal wie sein Zustand ist. Generell wird das Halten eines Wildtieres aus der Natur nicht bewilligt. Ausser es handle sich grad um einen Bartgeier oder so.

Meine Gratwanderung bezüglich des öffentlich machens ist natürlich, dass ich abhängig bin, vom Goodwill genau dieser Amtsstellen, was mein Job und die Haltung der eigenen Vögel betrifft.

Um meinen Beruf auszuüben brauche ich von derselben Stelle meine Lizenz, für Die Ausübung der Falknerei von derselben Stelle meine Bewilligungen.....
 
Das ist Mist, dass du von denen abhängig bist :traurig:
Dennoch sehr mutig von dir, dass du nicht gleich springst, wenn die was anordnen - Kompliment!
 
Hallo Eric,
hättest Du die Möglichkeit noch mal selbst zum zuständigen Sachbearbeiter zu fahren, mit Video, und einfach mal persönlich vorzutragen, wie es dem Vogel geht und warum er aus Deiner Sicht nicht sterben soll?

Manchmal sitzen die Sachbearbeiter ja auch in ihrer Papierfalle und behandeln alles nach Vorschrift, bis man mal nach anderen Lösungsmöglichkeiten fragt. Wenn man dann freundlich rüberkommt und ihnen das Problem klar wird, gibt es manchmal doch andere Lösungsvoschläge.
Mir ist es - in weniger heiklen Angelegenheiten - schon ein paar Mal passiert, dass ich in Begleitung von jemandem irgendwo war, wo eine Vorschrift zur Anwendung kommen sollte, die ungünstig für mich wäre, ich einfach nur "ja, okay" gesagt habe, und mein Begleiter dann die Umstände erklärt hat und nach Alternativen gefragt hat. Oft gab es dann doch Alternativen, nachdem man mit den Zuständigen ins Gespräch kam und sie Hintergründe kannten (nicht nur Amt, aber man kann es ja mal probieren).

Trotz Vorschriften auf dem Papier hängt immer noch vieles an persönlicher Sympathie; kommt man mit dem Zuständigen ein bisschen ins Gespräch, gibt sich locker, bringt ihn vielleicht anfangs zum Lachen und trägt dann seine Situation emotional vor (nicht "Tränendrüse" sondern so, dass klar wird, dass ein Mensch und ein Tierleben dahinter stehen, nicht nur eine abstrakte Situation) hat man manchmal die Chance, dass der Zuständige Alternativen vorschlägt oder danach sucht.
 
hättest Du die Möglichkeit noch mal selbst zum zuständigen Sachbearbeiter zu fahren, mit Video, und einfach mal persönlich vorzutragen, wie es dem Vogel geht und warum er aus Deiner Sicht nicht sterben soll?
Leute, jetzt bleibt doch mal realistisch und vernünftig. Wir haben hier ein verletzten Wildvogel, der nicht wieder ausgewildert werden kann. Warum um alles in der Welt soll man dieses Tier gefangen halten? Die gesetzliche Regelung bei Eric ist absolut nachvollziehbar: Man will der Haltung von Wildtieren grundsätzlich keinen Vorschub leisten, und das macht auch Sinn. Entweder der Vogel ist überlebensfähig - dann ab ins Freie - oder er ist dauerhaft auf menschliche Hilfe angewiesen - dann Euthanasie, sofern der Vogel keinen sinnvollen Beitrag für den Artenschutz (Zuchtprogramme) liefern kann.

Dem Sachbearbeiter wird ein Video egal sein, denn er bekommt eins auf den Deckel, wenn er gegen das Gesetz entscheidet, und das völlig zurecht. Die GEsetze sind nicht dazu da, von einem Sachbearbeiter nach Gutdünken angewendet oder missachtet zu werden. Da haben sich schon Heerscharen von Leuten Gedanken über solche Regelungen gemacht, das bedarf keiner weiteren Interpretation.

Ich kann ja durchaus verstehen, dass man an so einem Vogel hängt, aber man sollte vielleicht mal über seinen menschlich-subjektiven Schatten springen und objektiv im Sinne des betroffenen Tieres denken. Anstatt zur Befriedigung der menschlichen Psyche ein Wildtier am Leben zu erhalten, das sein von der Natur bestimmtes Leben nicht mehr leben kann und dauerhaft zu einem nicht artgerechten Leben als Invalide gezwungen wird, sollte man ehrlich zu sich selber sein und einsehen, dass ein Turmfalke ein Wildtier ist, das nicht als Krüppel in Dauerpflege gehört.

Aussetzen und seinem Schicksal überlassen wäre im Sinne der Natur. Der Grundsatz, einem todgeweihten Tier nicht noch weitere Leiden zuzufügen, führt zur Euthanasie.

VG
Pere ;)
 
und euthanasie ist im sinne des tieres??? sorry, aber das ist an zynismus nicht zu überbieten. vielleicht solltest du zur abwechslung mal deinen gesetzesfimmel sein lassen und einfach mal im sinne eines lebewesens "fühlen"! der sinn des gesetzes mag gegeben sein, hier ist jedoch ein einzelfall, den man grundsätzlich eben auch im sinne des tieres anders sehen kann.

daß stichwort euthanasie, von dir ins spiel gebracht, beschreibt im übrigen sehr gut die denkweise dahinter!!! ich glaube daß wirft einige fragen über dich auf!
 
Ich kenne den Turmfalne natürlich nicht persönlich, aber den Ausführungen Eriks nach zu urteilen wäre eine Euthanasie absolut nicht im Sinne des Tieres. Der einzige Grund wäre wohl eine Erleichterung von behördlichem und buchhalterischem Aufwand.

Ich kenne einen Fall, bei dem ein junger (flügger) Turmfalke auch in eine Auffangstation gebracht wurde. Der Vogel war auf einem Auge blind und deswegen nicht auswilderungstauglich. Aufgrund seines sonst aber sehr guten Zustandes und dem Umstand, dass der Vogel schnell sehr locke geworden war, wurde er falknereigerecht abgetragen und durfte seitdem bei Publikumsführungen in der Auffangstation "mitfliegen".
 
und euthanasie ist im sinne des tieres??? sorry, aber das ist an zynismus nicht zu überbieten. vielleicht solltest du zur abwechslung mal deinen gesetzesfimmel sein lassen und einfach mal im sinne eines lebewesens "fühlen"! der sinn des gesetzes mag gegeben sein, hier ist jedoch ein einzelfall, den man grundsätzlich eben auch im sinne des tieres anders sehen kann.

daß stichwort euthanasie, von dir ins spiel gebracht, beschreibt im übrigen sehr gut die denkweise dahinter!!! ich glaube daß wirft einige fragen über dich auf!
Gesetze sind die Folge von Fehlverhalten. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum genau dieses Fehlverhalten, das ursprünglich mal zum Erlass dieses Gesetzes geführt hat, nun als Rechtfertigung für dessen Missachtung herangezogen werden soll.

Was Dich am "Stichwort Euthanasie" stört, das musste mir mal erklären. Wenn möglich unter Beachtung der aktuellen Rechtschreibung ...

VG
Pere ;)
 
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Thema: Kleiner Kampf um Turmfalke

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