Kleiner Kampf um Turmfalke

Diskutiere Kleiner Kampf um Turmfalke im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Dieser kleine Kerl wurde vor einiger Zeit mit einem Flügelbruch eingeliefert. Nun ist er wieder flugfähig aber leider mit etwas Schlagseite...
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Er wurde nun vom Amtsvertreter abgeholt und euthanasiert.
 
eric, das ist bitter.
Im Klartext bedeutet es doch, dass du dich um einen verletzten Vogel erst gar nicht zu bemühen brauchst, weil er eventuell nicht wieder auswilderungsfähig wird, es sei denn, es handelt sich um eine seltene Art.
Ich bin sicherlich kein Freund davon, alles und jedes aufzupäppeln und am Leben zu erhalten, aber das hier - nein, das begreife ich nicht.
 
Begründung war, dass es in der Verordnung des Kantons so stehe. Die Verordnung wurde von ein bis zwei Personen so verfasst.
Also es ist eigentlich persönliche Ansichtssache. Nicht eine Notwendigkeit von Staates oder Kantons wegen, sondern ermessen von Einzelpersonen.
Manchmal wird vergessen, dass Diese Amtsstellen nicht der Staat sind, sondern nur deren Angestellte und Vertreter, also die Verwaltungsangestellten von uns allen.
Weder gehört diesen Stellen etwas, noch haben sie freie Gewalt. Innerhalb des Bundesgesetzes haben Sie dieses zu vertreten und können auch verschärfend vorgehen. Spielraum hätten Sie gehabt.

Man wollte nicht, aus Angst, es könnten dann noch mehr Leute auf die Idee kommen solche Dauerpatienten aufzunehmen. Worin sich die Angst begründet, weiss ich auch nicht, da jegliche Haltung bewilligungspflichtig ist und kontrolliert wird.
Keiner der nicht die entsprechenden Möglichkeiten und Bewilligungen hat , kann so einen Vogel halten. Es gibt dann nicht plötzlich jede Menge solcher irgendwo gehaltener Vögel.

Für mich immer noch nicht ganz verständlich, da es nicht notwendig war. Notwendig im Sinne von : Eine Not abwenden. Der Falke hatte keine Not , der Staat sowieso nicht ( Er gibt mir auch nichts an die Kosten). Da er "nicht selten" war, entstand auch naturmässig keine Not. Die einzige "Not" war bei mir, da ich ihn notwendigerweise Füttern musste.

Bei entsprechender Unterkunft, eigentlich kein Grund, ihm nicht noch ein paar gute Jahre zu gönnen. Sicher hat er im Moment in der Natur keinen Nutzen mehr gebracht. Tot bringt er den auch nicht. Gequält war er auch nicht. Es ging ihm soweit bestens.
Man hätte mit ihm Nachzuchten machen können, als Ammenvogel einsetzen etc.

Wenn man begründet, ein Wildtier sollte generell nicht gehalten werden, dann müsste auch der von derselben Verwaltung geförderte Wildpark geschlossen werden. Er begründet sich hauptsächlich auf die damals vom selben Kanton, illegal in Italien beschafften Steinböcke , die dann in der Nachzucht Grundstein der Steinbockauswilderung waren. Damit brüstet man sich heute noch.
Dan dürfte dieser Kanton auch keine nachgezüchteten Bartgeier auswildern etc. etc.
Ob aus Zucht oder aus der Natur, von Gesetzeswegen sind beides immer noch Wildtiere. Die Ursprünge sind sowieso Wildfänge.

So wenig es vielleicht Sinn machen kann ihn leben zu lassen, sowenig Sinn macht es ihn zu töten. Oder soll man alles zerstören was keinen ersichtlichen Sinn macht?

Da es nicht zum vornherein absehbar ist, wie sich eine Behandlung jeweils auswirkt, werde ich den Aufwand gerne versuchen in Rechnung zu stellen.

PS: Mal ganz böse in Gedanken: Die Amtsperson die ihn abholte, hatte ein Glasauge. Was müsste ich mit einem so behinderten Vogel machen?

Aber was solls, der Fall hat sich erledigt. Nicht dass es Sinn machen würde, aber so hat der "Staat" beschlossen.
 
ist einfach schrecklich traurig das Ganze, dein Kampf war vergeblich, tut mir so leid,
PS: Mal ganz böse in Gedanken: Die Amtsperson die ihn abholte, hatte ein Glasauge. Was müsste ich mit einem so behinderten Vogel machen?
da kommt man ins grübeln......
 
Begründung war, dass es in der Verordnung des Kantons so stehe. Die Verordnung wurde von ein bis zwei Personen so verfasst..
Ich weiß nicht, welche Bedeutung eine Verordnung in der Schweiz hat, in Deutschland zumindest hat sie Gesetzescharakter. Und zumindest hier wird jede Verordnung auch nur von 1-2 Personen geschrieben, wie im Übrigen auch die Gesetze. Die gehen dann noch durch diverse Gremien, aber dort werden sie nur geringfügig verändert oder durchgewunken. Insofern stellt sich die Frage, was man unter "von ein bis zwei Personen verfasst" verstehen soll.

Zumindest kann ich hier nirgendwo Willkür von Einzelpersonen erkennen, und genau das ist unverständlicherweise der Tenor der gesamten Diskussion.

PS: Mal ganz böse in Gedanken: Die Amtsperson die ihn abholte, hatte ein Glasauge. Was müsste ich mit einem so behinderten Vogel machen?
Solche Aussagen sind Deinem derzeitigen Frust geschuldet, insofern ist dieser Lapsus ein Stück weit erklärbar. Objektiv betrachtet natürlich völlig daneben, weil jemand mit Glasauge seine Funktion in der menschlichen Population voll und ganz erfüllen kann (einschließlich Reproduktion), während ein nicht voll flugfähiger Vogel oder ein Vogel mit nur einem Auge aus Populationssicht verloren ist.

VG
Pere ;)
 
Die besagte Verwaltung ist Endstation punkto "Verordnung". Das heisst nach diesen ein bis zwei Personen gibt es keine weiteren Gremien mehr. Hab ja mit dieser Verwaltung in gemeinsamen Sitzungen auch schon mehrere Verordnungen erstellt, gekippt und bearbeitet. Es ist nun mal so, dass es meist von einer einzelnen Person und deren Ansicht abhängig ist.
Da es bei der selben Gesetzeslage in anderen Kantonen durchaus geht, ist es nun mal ein persönlicher Einzelentscheid.

Nur weil etwas so in einer Verordnung steht, heisst es noch lange nicht, dass es A. richtig sein muss und B. zwingend rechtens ist.

Wie schon erwähnt, der gesetzliche Spielraum wäre da gewesen. Man wollte nicht. Ganz einfach.

Beim Ganzen stört mich nur: Was hat es für einen tieferen Sinn, dass der Falke nun tot ist und in einer Tonne liegt?
Hat irgend jemand dabei etwas gewonnen? Der Falke? Irgend ein zukünftiger Halter? Der Staat? Die Natur?
Mir fällt niemand ein.
Für mich sinnloses auf Anweisung zu machen , widerstrebt mir halt.

Was das Glasauge betrifft: ich habe keinerlei persönliche Probleme mit dieser Amtsperson, er war nur Ausführender.
Ich habe bezüglich Behinderung nur eine (zugegeben etwas provokative) Frage gestellt. Nichts weiter.
( Uebrigens kenne ich auch einäugige Greife die sich in der Natur jahrelang sehr gut behaupteten. Nach Vorschrift müsste ich so einen aber töten).

Auch der Handicapierte Falke hätte z.B. innerhalb einer Zucht seine natürliche Funktion durchaus erfüllen können.

Wenn du mir den tieferen Sinn der Aktion begreiflich machen kannst, immer gerne. Für wen war das ganze jetzt gut?
 
Auf Wunsch von anderer Seite wird das Thema nun geschlossen. Falls z.B. du Pere noch was hast, gerne per PN.
 
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Thema: Kleiner Kampf um Turmfalke

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