webgirl87 schrieb:
soweit ich weis gilt für wachteln als hühnervogel auch stallpflicht
Ist ja schön, dass Du dir darüber bewusst bist, aber erstens ist die Haltung in überdachten
Volieren mit drei geschlossenen Seiten und einer engmaschigen offenen Seite in vielen Kreisen erlaubt und gilt als ordnungsgemäße Aufstallung als Stall (nicht als
Voliere) und zum anderen ist die Stallpflicht ab dem 16. Mai sowieso nach aktuellem Stand aufgehoben und zur Not kann Wachtelfan auch noch so lange warten. Und weiterhin....man überlege sich einmal wie viele Zwergwachtelhalter es gibt, die gar nicht mitbekommen haben, dass Zwergwachteln auch unter den Vogelgrippewahn fallen, und daher gar nicht wussten, dass diese irgendwie eingesperrt werden mussten.
Ich hatte meine Wachteln auch zum großen Teil in o.g.
Volieren als die Veterinärin da war und für sie war das alles ok. Zu dem Zeitpunkt hatte ich die
Volieren aufgrund des Frostes auch noch komplett geschlossen und sie fragte nocht, ab wann die denn wieder von einer Seite aufgemacht werden könnten, damit die Tiere auch wieder Frühlingsluft haben. Ich habe die
Volieren aber bis Ende April immer zu, da es auch für die Neophemen besser ist gegen den Frost gschützter zu sein.