kolkraben: vom aussterben bedroht, oder landplage? (die 2.)

Diskutiere kolkraben: vom aussterben bedroht, oder landplage? (die 2.) im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - da der gleichnamige thread wegen erfolgreicher störversuche einiger weniger user geschlossen wurde hier also die fortsetzung. ich hoffe doch das...
Peregrinus schrieb:
Der Leonberger ist ein Gebrauchshund, den darf kein Jäger erschießen, nur die Polizei!
Wenn er Wildert schon! Gehört in diesem Fall sicher nicht zu den durch Sonderhalsung gekennzeichnetten Blinden-, Polizei-, Jagd- oder Rettunshunden im Einsatz. Die einzige Voraussetzung ist, das er wildert und dann darf man ihn auch erschießen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
 
Und was machst Du, wenn ein Hund nicht Wild, sondern Nutztiere hetzt ? Schießt Du ihn dann als Jäger auch ?
 
Vogelklappe schrieb:
Und was machst Du, wenn ein Hund nicht Wild, sondern Nutztiere hetzt ? Schießt Du ihn dann als Jäger auch ?
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nein. Ausnahmen müssen z.B. durch die untere Jagdbehörde, Ordnungsbehörde,... angeordnet / Genehmigt werden, bzw. es gibt eine Anordnung vor Ort durch die Polizei (z.B. wegen Gefahr im Vollzug).
Aufgrund des Tierschutzgesetzes wäre sicherlich auch ein Abschuß möglich, da der Hund ja sicherlich als Tier andere (Haus-)Tiere gefährtet, verletzt, oder tötet. Mit ziemlicher Sicherheit würde es zu einem / mehreren Prozessen kommen gegen den Jäger / Schützen (die Polizei hat auch Waffen) und das Ergebnis muß man Abwarten. Sicherlich ist hier maßgebend, in wie weit der Hund nur hetzt, oder aber auch als weiter verletzt / tötet. Ein Zauberwort dürfte sein, "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
 
aday schrieb:
Sicherlich ist hier maßgebend, in wie weit der Hund nur hetzt, oder aber auch als weiter verletzt / tötet. Ein Zauberwort dürfte sein, "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
also in meinem jetzigen fall, gibt es so gut wie keine bissverletzungen (ein paar kleine und 2 ernste). es wurde also nur gehetzt. ergebnis bis jetzt ca. 35 tote schafe und lämmer, 10 wohl für immer verschollen. bergungsaktion der toten dauerte 6 stunden, mit nicht unerheblichen gefahren für mensch und technik. was für ein jämmerliches ende die toten schafe fanden will ich hier nicht beschreiben. was wäre in dem fall den ein ferhältnismäßiges mittel? wie schon beschrieben fühlte sich die polizei für gar nicht zuständig und die jäger trauten sich auch nicht so recht durchzugreifen.

P.S. veterinäramt schoß freundlicherweise die kosten für bergung und entsorgung vor, wird sich das geld aber wiederholen (vom wem ist noch offen) und dokumentierte den schaden als beweismittel. der hundehalter hatte einen tag davor seine hunde als vermisst gemeldet. aber jeden zusammenhang mit dem gemetzel an meinen schafen bestreitet er schon mal vorsorglich und streut schon lügen unter die menschen, nesch dem meine schafe schon mehrere tage unbeaufsichtigt durch die gegend streunten. jetzt kommts also mal wieder auf die zeugen und vor allem auf dem persönlichen geschmack eines richters an....
_____________________

und um beim thema der kolkraben zu bleiben: hab grade gefilmt wie kolkraben sich an einer maismiete zu schaffen machten. die war frisch gefüllt und mit zentnerschweren 3cm dicken gummimatten zugedeckt. und trotzdem hackten sie mit aller gewalt unter die überlappenden matten um mit dem schnabel darunter zu kommen. unter den matten kommt dann noch mal ne handelsübliche silofolie. soll heißen: so schwach kann ein kolkrabe denn doch nicht sein und kann dann auch relativ einfach einem schaf den körper öffnen ohne auf ein anderes tier zu warten das das besser kann.
 
polizei, ein jäger, und 2 rinderzüchetr die um ihr vieh bangten standen am weg. jäger aufgeregt und frustriert konnte die hunde nicht erschießen, weil diese kurz zuvor unter den augen aller beteiligten auf das grundstück ihres herrn flüchteten
Du hast doch hoffentlich die Namen, st68 ? Dann hast Du doch etliche Zeugen. Oder sind bei besagtem Herrn plötzlich andere Hunde aufgetaucht, als er vermißt gemeldet hatte ?

Im Mittleren Westen der USA gibt es übrigens nur die eine Sorte Silos: eine runde, überdachte Alu-/Blechhütte mit Betonboden, fest installiert. Etwas anderes würde auch gar keinen Sinn machen wegen der vielen Feldmäuse, Präriehunde, etc. Da haben weder Vögel noch andere Tiere eine Chance hineinzukommen.
 
aday schrieb:
Wenn er Wildert schon! Gehört in diesem Fall sicher nicht zu den durch Sonderhalsung gekennzeichnetten Blinden-, Polizei-, Jagd- oder Rettunshunden im Einsatz. Die einzige Voraussetzung ist, das er wildert und dann darf man ihn auch erschießen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber nach meinem Kenntnisstand braucht ein Jagd- oder Gebrauchshund nicht besonders gekennzeichnet sein. Allein die Rasse schützt ihn bereits vor jeglicher legaler Verfolgungsmöglichkeit, da man davon ausgehen muß, daß zumindest ein Jagdhund auch als solcher ausgebildet ist. Und den Marktwert eines solchen Hundes kennst Du selbst, ebenso den eines Rehes.

Aber bitte, ist mein persönlicher Kenntnisstand, kann auch falsch sein.

LG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

jeder kann sich einen Jagdhund, bzw. eine andere Gebrauchshund-Rasse kaufen. Eine Pflicht, ihn auch als solchen auszubilden besteht doch nicht.
 
Hallo Raven,

Schon klar, eine Pflicht zur entsprechenden Ausbildung besteht freilich nicht. Da aber viele Jagdhundrassen von den entsprechenden Zuchtverbänden fast nur an Jäger abgegeben werden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß ein im Wald jagender Jagdhund eine Ausbildung hat, die ihn ziemlich teuer macht.

Jagd- oder sonstige Gebrauchshunde können ja auch mal ohne Halsband entwischen und hinter einem Reh herjagen, ist ja nicht auszuschließen. Um durch eine solche Situation nicht das Leben eines teuren Hundes zu riskieren, hat der Gesetzgeber m. W. das Abschußverbot an die Rasse geknüpft, nicht an die besondere Kennzeichnung.

Aber wie gesagt: Das ist mein Kenntnisstand, ich mag mich auch täuschen!

Unabhängig von der geltenden Rechtslage kann man über den Abschuß von Gebrauchshunderassen streiten, wer als Jäger aber einen zu einer Jagdhunderasse gehörenden Hund erlegt, dem spreche ich jegliche Vernunft ab!

LG
Pere ;)
 
mal speziell für Ba-Wü; andere Bundesländer haben im wesentlichen gleichsinnige Regelungen:
LJG BW §29/2: Nach §29 BJG jagdschutzberechtigte Personen (DAZU GEHÖREN INHABER (UN)ENTGELTLICHER JAGEDERLAUBNISSE NICHT; vgl. Erlass zu §25 BJG; §§ 29 und 30 LJG BW) dürfen Hunde erschiessen,wenn
der Hund dem Wild erkennbar gefährlich ist (konkrete Situation; einfaches Stöbern, verfolgen von Radfahrern, antreffen des Hundes am gerissenen wild, verfolgen von Wild auf größere Entfernung GENÜGT NICHT)
Ein Abschuß ist des weiteren nicht erlaubt wenn:
a. die Hunde eingefangen werden könnte
b. auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass der Führer nach kurzfristiger Unterbrechung wieder auf dien Hund einwirken kann.
c. es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei-,oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.

Gemäß entsprechender gerichtlicher Entscheidungen genügt die Zugehörigkeit zu einer Jagdhunderasse um den Hund als Jagdhund kenntlich zu machen.
Von einem Jagdschutzberechtigten kann erwartet werden die gängigen Jagdhunderassen unterscheiden zu können.
Vgl. hierzu das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 8.4.1981 Nr. 4 O 81/81
Zur Güterabwägung: OLG Frankfurt; Urteil vom 10.03.1994 12 U 116/93
http://jagd.de/treff/forum/jagdhund...thread&f_part_id=1655053&f_beitrag_id=1658201
 
Hallo Südwind,

danke für die Informationen.

Bleibt als Qintessenz: Im Zweifelsfalle nicht schießen!

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Südwind,

danke für die Informationen.

Bleibt als Qintessenz: Im Zweifelsfalle nicht schießen!

Dann bliebe nur keine Hunde mehr zu schiessen, denn wenn ich mir die Blindenhunde anschaue sind hier mittlerweile verschiedene Rassen im Einsatz.
Im Polizei und Zolldienst versehen Cocker und Terrier ihren Dienst.
Was bliebe da noch übrig?
Yorkshire?

Tam
 
tamborie schrieb:
Dann bliebe nur keine Hunde mehr zu schiessen

Ja, Tam,

so sehe ich das tatsächlich. Zumindest bei mir bestand hierzu noch nie eine Notwendigkeit. Man steht bei einem Hundeabschuß eben stets mit einem Bein im Strafrecht, und das riskiere ich persönlich nicht!

Wenn es tatsächlich (verwilderte) Hunde gibt, die herrenlos sind und regelmäßig Rehe reißen - keine Frage: Feuer frei!

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber nach meinem Kenntnisstand braucht ein Jagd- oder Gebrauchshund nicht besonders gekennzeichnet sein. Allein die Rasse schützt ihn bereits vor jeglicher legaler Verfolgungsmöglichkeit, da man davon ausgehen muß, daß zumindest ein Jagdhund auch als solcher ausgebildet ist. Und den Marktwert eines solchen Hundes kennst Du selbst, ebenso den eines Rehes.

Aber bitte, ist mein persönlicher Kenntnisstand, kann auch falsch sein.
Tut mir leid für dich Pere, dein Kenntnisstand ist falsch. Nicht jeder Hund der einer Rasse als Jagd-/ Gebrauchshund angehört ist auch einer.
Ein Jagdhund im Einsatz hat eine Sonderhalsung. Kurzfristige Ausnahme ist in der Regel nur bei Nachsuchen, wo der Hund z.B. beim Stellen von Schwarzwild im Dickicht die Halsung, oder bei Erdhunden am Bau abbekommt.
Drogenspürhunde usw. der Polizei, oder z.B. Rettungshunde des Roten Kreuzes usw. gehören den Unterschiedlichsten Rassen an. Eine spezielle Halsung tragen sie auch und genauso Blindenhunde.
Der Marktwert ist hier nicht sonderlich interesant und selbst ein Gerichtsverfahren eines sogenannten Ökojägers, der mit dem Wert des Hundes und dem des gewilderten Rehes argumentiert hat, mußte den kürzeren ziehen. Tierschutz gilt halt auch für Wild, auch wenn Wild erst Eigentum wird, wenn es erlegt oder sonstwie angeeignet wird. Ein Jagdhund unterliegt im fremden Revier den selben gesetzlichen Bestimmungen wie die eines "normalhunde- Halters". Lediglich in dem Revier, wo der Jäger zur Jagdausübung berechtigt ist, hat er die vollen rechte zum führen eines Jagdhundes.
 
Hallo Pere,

was Baden-Württemberg angeht, orientierst Du Dich besser an einschlägigen Gerichtsurteilen:
LJG BW §29/2: "Nach §29 BJG jagdschutzberechtigte Personen (DAZU GEHÖREN INHABER (UN)ENTGELTLICHER JAGEDERLAUBNISSE NICHT; vgl. Erlass zu §25 BJG; §§ 29 und 30 LJG BW) dürfen Hunde erschiessen, wenn der Hund dem Wild erkennbar gefährlich ist (konkrete Situation: einfaches Stöbern, verfolgen von Radfahrern, antreffen des Hundes am gerissenen Wild, verfolgen von Wild auf größere Entfernung GENÜGT NICHT)
Ein Abschuß ist des weiteren nicht erlaubt wenn:
a. die Hunde eingefangen werden könnte
b. auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass der Führer nach kurzfristiger Unterbrechung wieder auf dien Hund einwirken kann.
c. es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei-,oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.
"

"Gemäß entsprechender gerichtlicher Entscheidungen genügt die Zugehörigkeit zu einer Jagdhunderasse um den Hund als Jagdhund kenntlich zu machen.
Von einem Jagdschutzberechtigten kann erwartet werden die gängigen Jagdhunderassen unterscheiden zu können.
"
Vgl. hierzu das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 8.4.1981 Nr. 4 O 81/81
Zur Güterabwägung: OLG Frankfurt; Urteil vom 10.03.1994 12 U 116/93

Im Hessischen Jagdgesetz § 32 (2) fehlt hingegen der Zusatz "..., die als solche kenntlich sind."
http://jagd.de/service/jagdgesetze/hessen/ljg/
Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage wird lediglich interpretiert, daß besagte Hunde "gekennzeichnet" wären.
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/pdf/4/3894.pdf
Wie Recht gesprochen wird, wenn der Inhaber eines getöteten Jagdhundes in Hessen oder anderswo das Referenzurteil aus Tübingen bemüht, bleibt abzuwarten.
 
Hm, wollt Ihr nicht doch mal einen Hundethread eröffnen? (aber bitte nicht hier :zwinker: ). Hier gings doch mal um Kolkraben, wenn ich mich nicht irre :D .
 
Vogelklappe schrieb:
Du hast doch hoffentlich die Namen, st68 ? Dann hast Du doch etliche Zeugen. Oder sind bei besagtem Herrn plötzlich andere Hunde aufgetaucht, als er vermißt gemeldet hatte ?
alle namen und adressen der beteiligten personen stehn in der polizeiakte und der anwalt ist auch eingeschaltet. aber um wieder mal pessimismus zu streuen: hier in diesem forum mußte ich mal wieder feststellen das man mit auch noch so einleuchteneden und logischen schlußfolgerungen nicht weiter kommt. es zählen scheinbar nur "physikalische" beweise. soll heißen: nach der rechtsauffassung der user dieses forums dürfte ich allerhöchstens eine entschädigung für die letzten 3 getöteten schafe erwarten können, die der jäger mit eigenen augen gesehn hat (er könnte auch nur schwören, das die hunde, die er bei meinen schafen gesehn hat, genau so ausehn, wie die, die bei dem hundehalter im zwinger sitzen. aber obs die auch wirklich waren, kann er nicht sagen. den rest der schafe könnte ja auch ein enderer hund getötet haben, oder ein anderes unbekanntes wesen, von dem nie jemand was gehört, oder gesehn hat. oder aber sie sind von allein von der brücke ins wasser gesprungen...
die beweislast liegt nur bei mir.

Vogelklappe schrieb:
Im Mittleren Westen der USA gibt es übrigens nur die eine Sorte Silos: eine runde, überdachte Alu-/Blechhütte mit Betonboden, fest installiert. Etwas anderes würde auch gar keinen Sinn machen wegen der vielen Feldmäuse, Präriehunde, etc. Da haben weder Vögel noch andere Tiere eine Chance hineinzukommen.
schöne sache solche blech-silos. und für mich auch nachvollziehbar das es dort (im mittleren westen der usa) nur solche silos gibt. nur leider wieder kein praktikables system für deutschland. so ein fest gebautes silo, mit betonfundament, festem dach und wänden stellt nach deutschem baurecht ein genehmigungspflichtiges festes bauwerk dar, das von teuer bezahlten architekten konstruiert und nach teurem deutschem baurecht und unter teuren deutschen auflagen der berufsgenossenschaften (bauberufsgenossenschaft UND landwirtschaftlicher berufsgenossenschaft) errichtet werden muß. was unterm strich die kosten sicher um ein vielfaches erhöhen würde. nicht ohne grund gibts hier in deutschland nur fahrsilos auf der platten wiese, oder immer noch die alten zu ddr-zeiten erbauten beton-fahrsilos. neugebaute habe ich noch keine gesehn, seit der wende.
ich möchte auch wetten, das es einen sturm der entrüstung und des widerstandes der bewohner eines jeden dorfes kommen würde, wenn jeder bauer sich jetzt ein oder mehrere solcher runden blechkontainer neben den hof setzen würde. klein können die nämlich nicht sein und werden das ästetische geschmacksempfinden der heutigen dorfbewohner, die von dorfleben nichts halten, empfindlich stören. und aus diesem grund kann man sich denken was bei einem genehmigungsverfahren heraus kommt.
 
Hi St 68,
ich habe mal eine Frage an Dich (gehört hier zwar nicht her aber ich stelle
sie mal) wenn ich bei uns Lammrücken oder Keule kaufen möchte bekomme ich nur Fleisch aus Neuseeland.oder Paraguay. Was passiert eigentlich
mit denTieren in Deutschland? Wir haben hier auf den Deichen Schafe ohne
Ende - aber wo bleiben sie.? Habe hier im Ort einen Züchter Der Suffolk
Schafe hält ,bei dem kann man was bekommen aber sonst?
Gruss Hoki
 
ganz einfach: für deutsche supermarktketten ist das deutsche lammfleisch einfach zu teuer und/oder nicht "normgerecht" geformt.
meine lämmer gehen ausschließlich an türkische schlachtereien in berlin, hamburg, lübeck oder auch emsland und sogar mal bis belgien.
 
Ich kann´s mir nicht verkneifen : Mal abgesehen vom Finanziellen, dürfte der Tod durch Raubtiere (welche auch immer) dann gnädiger sein
 
Karin schrieb:
Ich kann´s mir nicht verkneifen : Mal abgesehen vom Finanziellen, dürfte der Tod durch Raubtiere (welche auch immer) dann gnädiger sein
Ah Prinzessin Karneval gibt sich mal wieder die Ehre!!

Helau!!!!

Tam
 
Thema: kolkraben: vom aussterben bedroht, oder landplage? (die 2.)

Ähnliche Themen

st68
Antworten
154
Aufrufe
12.831
Ziegenfreund
Z
h8cru
Antworten
3
Aufrufe
325
harpyja
harpyja
H
Antworten
2
Aufrufe
272
Heinier
H
Lutinos
Antworten
5
Aufrufe
1.469
esth3009
esth3009
V
Antworten
2
Aufrufe
565
harpyja
harpyja
Zurück
Oben