Krähen schiessen?

Diskutiere Krähen schiessen? im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallo, gestern abend schossen wir auf unserer Couch auf einmal erschrocken hoch, sämtliche Hunde und Katzen rannten etwas wirr durch die Gegend...
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DanielaJ

Guest
Hallo,

gestern abend schossen wir auf unserer Couch auf einmal erschrocken hoch, sämtliche Hunde und Katzen rannten etwas wirr durch die Gegend - direkt neben dem Haus hatte der Cousin meines Mannes auf ein Krähennest geschossen, das auf einem Baum zwischen den beiden Wohnhäusern hier auf dem Hof gebaut wurde.
Keine Ahnung, ob da Nachwuchs drin ist....

Frage:
Darf ein Sportschütze mit Waffenschein (Winchester, Kal 3030) direkt am Haus auf ein Vogelnest ballern?

Ich glaube, ich Fall langsam vom Glauben ab....

Liebe Grüsse,
Daniela
 
Danke für die prompten Antworten.
Wer schreib das vor: deutsches Waffengesetz? Sportschützenverband?
Wo finde ich da rechtliche Texte dazu?
 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Waffengesetz (WaffG).
 
Noch 'was: ein Sportschütze hat nicht automatisch einen Waffenschein, sondern nur eine Waffenbesitzkarte (Wbk).
 
Ich weiss nur noch, dass sie damals irgendwie einen "Schein" feiern wollten.
Muss ich mal nachhaken.

Danke!

Ich frag mich ja eh, wozu wir uns die Mühe machen, die von den Katzen angeschleppten Vögel zu retten, wenn er dann alles abknallen will.....:nene:
 
sch... egal, zeig ihn an!
bei so etwas hört es auf, egal ob freundschaft oder sogar verwandtschaft!

grüße floyd
 
Also ich fall hier vom Glauben ab...

Ob Schein, oder nicht, anzeigen.
Auch egal, ob es Familie ist...

Was ist das denn überhaupt für ein Verhalten???
Das ist ja wohl ein eindeutiger Verstoß gegen das BNatSchG(http://ww.vogelforen.de/showthread.php?t=112678)

Mehr sag(schreib) ich nun besser nicht, wegen weil ... .

Vielleicht mal ausdrucken, und dem ... wie auch immer ... geben...

LG.
P
 
Danke, ich habe mit die relevanten Paragraphen ausgedruckt und werde sie ihm heute Abend vorlegen.
Auch mit seiner Frau noch einmal sprechen.
Die kann bei ihm mehr erreichen als wir.
Ist er uneinsichtig, melde ich ihn.

Merci für die Hilfe!
 
Zeig Ihn an,er hat Wildvögel getötet!!!Die Tat kann man nun nichtmehr ruckgängig machen!Oder habe Ich was Falsch verstanden?
 
Wo hat Daniela geschrieben, daß er die Krähen getötet hat? Der Cousin darf ganz eindeutig nicht die Krähen erschießen, als Sportschütze weiß er das auch. Vielleicht wollte er sie ja gar nicht erschießen, sondern nur mit den Schüssen verjagen. Was aber trotzdem ne ziemliche ungeheure Art und Weise wär.
 
Hallo

ich würde nicht lange rumfackeln und ihn abschiessen öööhmmm anzeigen

auf was für abartige und grausame Ideen manche Menschen kommen,
zu so einer Tat kann ich nur sagen Pfui Teufel 0l

Krähen sind ganz wunderbare Tiere, und sehr fürsorgliche Eltern, nix mit "Rabeneltern" und so

Wenn ich so was lese, da packt mich die blanke Wut 0l
 
phaedra schrieb:
Auf ein NEST zu schießen, ist doch wohl zimlich eindeutig, oder???

Das sah für Daniela so aus, weil er in diese Richtung schoß. Doch bevor sie nicht schreibt, daß er eindeutig eine Krähe geschossen hat, rede ich nicht davon, daß er eine getötet hat und solange das nicht der Fall ist, kann sie ihn anzeigen wie sie möchte, da passiert ihm gar nichts.
 
@Wiesel: auf ein Krähennest zu schießen um es zu verjagen ist doch sehr unlogisch, da die Küken ja hilflos sind.

Sportschütze darf doch nur am Schießstand schießen. Im Garten einfach so rumballern ist nicht erlaubt. Ich glaub er darf nicht mal die Pistole geladen daheim haben, sondern auch nur auf dem Schießstand. Das allein ist wohl schon Grund für Strafe.

@owl: du hast ja so recht - Raben sind so wundervolle und fürsorgliche Eltern. Ich verstehe auch nicht, wie man da einfach schießen kann.:k
 
Krätschi schrieb:
@Wiesel: auf ein Krähennest zu schießen um es zu verjagen ist doch sehr unlogisch, da die Küken ja hilflos sind.

Sportschütze darf doch nur am Schießstand schießen. Im Garten einfach so rumballern ist nicht erlaubt. Ich glaub er darf nicht mal die Pistole geladen daheim haben, sondern auch nur auf dem Schießstand. Das allein ist wohl schon Grund für Strafe.

Ich hab das ja auch nur erwähnt, weil sie nicht weiß, ob da (noch) Küken drin sind und ob er wirklich das Nest im Visier hatte. Sicher ist das in meinen Augen auch unlogisch. Ich hab auch nie gesagt, daß ich das toleriere, was er da gemacht hat. Ich find es genauso wie ihr das Letzte. Ich hatte das ganze nur angefangen, weil nicht einfach behauptet werden sollte, daß er eine Krähe getötet hat. Vielleicht fand er das ganze auch nur lustig, Krähen zu erschrecken. Über so eine Geschmacklosigkeit äußere ich mich jetzt nicht, ist nicht nötig.

Er darf zu Hause noch nicht einmal eine nicht geladene Waffe rumliegen lassen. Die müssen vom Gesetz her verschlossen aufbewahrt werden, so daß keine andere Person daran kommt. Aufm Weg zum Schießstand muß sie möglichst unauffällig transportiert werden, getrennt von der Munition.
 
Wiesel schrieb:
Das sah für Daniela so aus, weil er in diese Richtung schoß. Doch bevor sie nicht schreibt, daß er eindeutig eine Krähe geschossen hat, rede ich nicht davon, daß er eine getötet hat und solange das nicht der Fall ist, kann sie ihn anzeigen wie sie möchte, da passiert ihm gar nichts.
:hmmm: Auf einem befriedeten Grundstück/Anwesen, selbst wenn es komplett umzäumt ist, darf nur dann geschossen werden, wenn sichergestellt ist, daß das Projektil das Anwesen nicht verlassen kann!

Ebenso muß auch sichergestellt sein, daß selbst bei einem Schuß schräg nach oben in die Luft, das Projektil das umzäunte Gelände nicht verlassen kann!

Nunja, bei einem Gewehr kann man von einer Reichweite von ca. 300m ausgehen.

Wie sieht es diesbzgl. mit den Örtlichkeiten bei Euch aus, Daniela?
Du hast was geschrieben von einem Baum zwischen 2 Wohnhäusern!!!

Steht der besagte Baum etwa gar nicht auf dem Grundstück des Schützen?8(

Dann kann der sich aber "warm anziehen", was das Strafrechtliche angeht.

Unabhängig davon hat er natürlich gg das Tierschutzgesetz verstossen.
Aber das dürfte ja wohl unstrittig sein.

LG,
Liesl
 
Liesl schrieb:
... Auf einem befriedeten Grundstück/Anwesen, selbst wenn es komplett umzäumt ist, darf nur dann geschossen werden, wenn sichergestellt ist, daß das Projektil das Anwesen nicht verlassen kann!
...

bliebe noch zu hinterfragen ob überhaupt ein Projektil, den Lauf der Waffe verlassen hat. Vielleicht hat's auch nur geknallt? Sowas soll's ja auch geben.

Achja und die 300m mag ja für Luftgewehre zutreffen, andere Gewehre schaffen auch leicht mal das 10fache.
 
Das sind doch jetzt Wortklaubereien, a la Anwalt...

Meint Ihr nicht, daß das total unerheblich ist???

Letztendlich wurde der Lauf einer Waffe in richtung eines Nestes gehalten!!!
Ob da nun was drin war oder nicht, ist doch total egal, da immer etwas drin sein könnte. Diese Tat spricht für den Charackter des Schützen. Meines Erachtens sollten ihm Waffen und Scheine (falls er die überhaupt besitzt, wovon ich bald nicht ausgehe, denn sonst wüßte er, daß das, was er getan hat, ohnehin ungesetzlich war...) abgenommen werden. Am besten noch Bau!!! Wie verantwortungslos ist das überhaupt???

Der wilde Westen war einmal... Und wöfür gibt es die Schießstände denn überhaupt? Wenn die nicht nötig wären, würde es die wohl kaum geben... (auch aus Sicherheitsgründen...).
Wird ja bald so wie in Ami-Land. Erst Tiere, dann wieweit denn noch???
Dann darf jeder in der Welt rumballern, wie es ihm gefällt???

P
 
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