Hallo ornis
Ich halte sowohl streng geschützte, als auch besonders geschützte Tiere.
Wobei alle WA-I und WA-II besonders geschützt sind, die WA-I Arten zusätzlich streng geschützt (Du hast das bei dir im Beitrag vertauscht).
Für WA I - Tiere benötigt man immer eine CITES (EU)- Bescheinigung und eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot (vom Verkäufer zu beantragen, nicht vom Käufer).
Bei WA II - Tieren benötigt man beides nicht, außer sie werden durch EU-VO oder BNatSchG in einen höheren Status eingestuft (z.B. Grus grus ist WA II aber in der EU-Verordnung Anhang A und somit streng geschützt).
Meldepflicht gilt für alle streng, bzw. besonders geschützten Tiere unabhängig davon wodurch sie diesen Status bekommen haben (WA; EU-VO, BNatSchG).
Ob eine Gehegegenehmigung oder eine nur eine "Anzeige des Geheges" oder gar nichts erforderlich ist, ist abhängig von der Vogelart und vom Bundesland in dem man wohnt.
Eine Haltegenehmigung ist für Tiere die unter das Naturschutzrecht fallen nicht erforderlich, sondern nur für Tiere die unter das Jagdrecht (BWildSchVO)
fallen.
Viele Grüße