Lahnen oder Gegicker

Diskutiere Lahnen oder Gegicker im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, in einem Bericht schrieb Eric einmal, "ob der Halter sich sicher sei, dass es ein Lahnen ist und kein Gegicker." Meine Frage ist: Was...
Hallo,

ich finde etwas merkwürdig das jetzt hier so offen geschrieben wird das man doch die scheine nicht unbedingt braucht um einen Vogel ( Greifvogel ) frei fliegen zu lassen, wieso haben dann einige die Scheine überhaupt gemacht? Ähnliche Diskussionen gab und gibt es in England dort wird das nicht so eng gesehen und sort haben jetzt die Behörden damit zutun das einige tausend Greife in Privathand sitzen und unter schlimmsten Verhältnissen gehalten werden. man kauft dort einen Habicht fliegt ihn mal bis man keine Lust mehr hat und das Tier lebt dann für einige jahre in 6 qm großen Voliere bis der Tod ein erbarmen hat.
Ich finde unsere Regelungen zwar zur scharf aber Sie haben in meinen Augen auch einen gewissen Sinn das halt nicht jeder machen kann was er will.
Mit ist ein Fall bekannt in meinem Umkreis wo ein Halter ohne Scheine auch einen Harris Hawk halten und fliegen dürfte bis zu dem Tag als der Harris meinte er versucht mal den jungen Hassen anzugreifen, dieser flüchtet über eine Straße und ein Autofahrer weicht aus und ist sether schwer verletzt. Nun geht es vor Gericht unm die Frage wer zahlt? keine Jagdhaftpflicht die dieses Verhalten des Vogels abgesichert hätte , die private haftpflicht sagt das der Mann , laut Gesetz, den Vogel nicht fliegen durfte und die Behörde zuckt mit den Schultern. Es wurden dann alle privaten Haltungen im Kreis überprüft und die Vögel dürfen seither nicht mehr geflogen werden. Aber ihr habt schon recht es soll doch jeder machen was er will und Scheine braucht man nicht, aber wartet ab bis ihr selber betroffen seit.
Gruß
Marco
 
Für mich ganz klar, dass ich die Bewilligungen brauche und auch gewisse Regelungen absolut sinnvoll sind.

Was mich mehr ärgert, ist , dass ich sie wohl haben und einhalten muss, bei anderen Tierhaltern mit ähnlichen "Risiken" ist es aber egal.

Wenn ein Amt sogar versucht von mir gut 200 Euro Gebühren zu kassieren, nur damit ich mit meinem Falken an ein Fotoshooting für einen Heiratsantrag gehen darf, bei so Sachen werd ich langsam grummlig.

Das hat nichts damit zu tun, dass man für das freie Fliegen eines Greifvogels Jagdschein etc haben muss. So etwas setze ich voraus. Regelungen und auch gewisse Vorschriften ok. Aber irgendwann reichts.

Also nochmals ganz klar: Wer Greifvögel, Falken, Eulen hält oder auch frei fliegt, muss meines Erachtens zwingend über die entsprechenden Scheine verfügen!
 
Nur zur Klarstellung

ich finde etwas merkwürdig das jetzt hier so offen geschrieben wird das man doch die scheine nicht unbedingt braucht um einen Vogel ( Greifvogel ) frei fliegen zu lassen
ich habe die nötigen "Scheine", nur habe ich keine Jagdberechtigung für das Gebiet meiner Spaziergänge, aber ich übe dort ja auch die Jagd nicht aus.

Mit ist ein Fall bekannt in meinem Umkreis wo ein Halter ohne Scheine auch einen Harris Hawk halten und fliegen dürfte bis zu dem Tag als der Harris meinte er versucht mal den jungen Hassen anzugreifen, dieser flüchtet über eine Straße und ein Autofahrer weicht aus und ist sether schwer verletzt.

Schön und gut, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für so einen Fall im Vergleich dazu, dass ein solcher Vorfall mit einem Hund passiert?
Wie Du schreibst, ist das eher eine Versicherungsfrage. Kein vernünftiger Hundehalter wird ohne Haftpflichtversicherung sein - wieso sollte man das bei einem Greifvogel anders handhaben?

die private haftpflicht sagt das der Mann , laut Gesetz, den Vogel nicht fliegen durfte

Das Gesetz sagt in diesem Fall auch, dass der Mann privat für den Schaden haftet.

Grüsse,
tox
 
Hallo,

Mit ist ein Fall bekannt in meinem Umkreis wo ein Halter ohne Scheine auch einen Harris Hawk halten und fliegen dürfte bis zu dem Tag als der Harris meinte er versucht mal den jungen Hassen anzugreifen, dieser flüchtet über eine Straße und ein Autofahrer weicht aus und ist sether schwer verletzt.

Das ist ein gutes Beispiel, wie der gleiche Sachverhalt unterschiedlich in Deutschland interpretiert wird. Denn es heißt ja auch:

"Unfall nach Ausweichen – wer zahlt?

Ausweichen ist generell untersagt, weil die Gefahr für Leib und Leben der Autoinsassen dadurch erhöht wird. Ein Ausweichmanöver ist zulässig, wenn dadurch größerer Schaden vermieden wird. Der Fahrer ist gegenüber Behörden und Versicherung in der Nachweispflicht. Gemäß aktueller Rechtsprechung muss der Fahrer dafür den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Eine Vollkasko-Versicherung zahlt auch, wenn das nicht der Fall war – solange der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde."

Ich habe eine Prüfung über meine Fachkunde abgelegt und bin mir sehr wohl bewusst, dass ich mit dem Vogel in der Natur nicht freie Folge fliegen darf. Wenn ich es trotzdem riskiere, muss ich mir über die evtl. entstehenden Konsequenzen natürlich im Klaren sein.

Leider können Greifvögel ja nicht sprechen, sonst wäre es einfach, sie einmal zu fragen wo sie sich besser "fühlen". Bei einem Greifvogelhalter, der nur diesen einen Vogel hat, oder bei einem Falkner, wo er vielleicht nur einer unter vielen ist.

Aber am wichtigsten ist doch für mich, das mir hier im Forum geholfen wird und ich mich hier gut aufgehoben fühle. Dafür möchten mein Vogel und ich noch einmal herzlichen Dank sagen.

Gruß Kyla
 
Ich habe eine Prüfung über meine Fachkunde abgelegt

DAS, finde ich, ist doch das wichtigste. Dann sind Haltungsparameter klar, sachkundige Pflege, richtige Atzung etc.

Ich mache gerade den Jagdschein, um den Falknerschein machen zu dürfen - und zwar schon den eingeschränkten Jagdschein (Falknerjagdschein), also ohne Waffe. Und trotzdem muss ich alle Sicherheitsbestimmungen zur Waffenhandhabung kennen, muss wissen, wie man Schalenwild abfängt, aufbricht und zerwirkt, die Brüche kennen, Drückjagden mitmachen usw. Schwächle ich bei diesen Themen, bekomme ich auch keine Zulassung zur Falknerprüfung - soviel von mir zu strengen Regelungen, ich möchte gar sagen: Praxisfernen.


Aber, Kyla, wie sieht es denn jetzt mit deinem Harris aus, "lärmt" er immer noch? Macht er das auch anderen Menschen gegenüber?
 
Hallo Harpyja,

es ist genau so wie @Regalis es eingangs schon gedeutet hatte. Es ist die Aufforderung zur freien Folge bzw. zur Beschäftigung. Sie ruft (lärmem ist etwas anderes) jeden morgen, wenn ich die Voliere betrete bzw. sie mich sieht. Wenn wir dann vom Ausflug wieder zurück sind und sie ihre Atzung bekommen hat, ist sie den Rest des Tages ruhig. Bei anderen Personen macht sie das nicht.
Also besten Dank noch einmal an @Regalis.

Gruß Kyla
 
Meine Sachkundeprüfung hat der Amtstierarzt abgenommen. Sie dauerte 90 Minuten. Da der Tierarzt sich aber mit Greifvögeln nicht so gut auskannte, hat er einen Falkner aus dem Nachbarkreis mit hinzugezogen. Die Prüfungsfragen bezogen sich nur auf die Haltung eines Greifvogels und wurden zu ca. 80 % vom Falkner gestellt. Nach kurzer Beratung des Amtstierarztes mit dem Falkner wurde mir ein positives Prüfungsergebnis bescheinigt. Das Prüfungsergebnis habe ich schriftlich bekommen. Sämtliche Prüfungskosten (236 €) habe ich selber getragen. Vorher habe ich noch 2 Praktika in einer Falknerei über insgesmt 5 Wochen gemacht.
 
Hallo,
wo steht in den deutschen Gestzen denn genau, das ein Greifvogel ohne Jagd- und Falknerschein z.B. auf privaten Grund und Boden nicht frei geflogen werden darf?
Z.B. bei parkähnlichem Grundstück, auf der Weide des Nachbarn usw.

Gruß Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

selbst wenn du das machst ohne Scheine der Vogel fliegt immer mit ein wenig Hunger wie willst du vermeiden das er das Grundstück verläßt und einfach Beute macht das wäre in jedem Fall Wilderei? Viele Menschen vergleichen wohl Greifvögel die frei fliegen mit Hunden die frei laufen, wenn der Greif Beute sieht und machen will habe ich keinerlei Möglichkeit das zu unterbinden.
Das ist genau das wo das Gesetzt greift da es nicht möglich ist einen Greif auf einem begrenzten Grundstück zu fliegen , du kannst ihm nicht sagen wo in der Luft die Grenzen sind und er wird sich nicht daran halten.
Gruß
Marco
 
Hallo Peter,
da befindest Du Dich in einer Grauzone. Ohne Scheine aber mit Sachkundeprüfung sollst Du den Vogel möglichst artgerecht und nach den Tierschutzbestimmungen halten. Das heißt - Du sollst ihn fliegen lassen, das entspricht dem Tierschutzgesetz. Da der Vogel aber als Waffe angesehen wird, unterliegt er auch dem Jagdgesetz. Hier werden sich also die Gerichte streiten müssen. Hoffentlich kommt es auch einmal dazu, damit wenigstens etwas Rechtssicherheit herrscht. Es ist aber immer noch "sicherer" wenn Du ihn auf dem eigenen Grundstück oder der Weide des Nachbarn fliegen lässt, als mit ihm in fremde Jagdreviere zu spazieren. Aber auch hier gilt, man muss Dir beweisen, dass der Vogel gewildert hat.

Gruß Kyla
 
Einfach die entsprechenden Scheine machen und Bewilligungen einholen wie alle anderen auch und dann gehts. Man muss doch nicht immer irgendwelche Nischen und Lücken suchen.

Immer wieder Leute, die versuchen auf Schleichwegen irgendwas hinzubekommen. Das muss doch nicht sein und schadet schlussendlich allen.
 
Hallo,

ja genau. Hier sind immer wieder Leute die meinen das geht doch und das Gesetz ist nicht schlüssig. Dann soll doch einer von denen die Eier haben und es probieren. laß es drauf ankommen und geht vor Gericht aber bitte nachher dann nicht weinen.
Die Leuchte die mit Greifen gerne arbeiten wollen haben ( fast) alle die Eier und haben die Scheine gemacht glaubt ihr nicht wenn die Gesetzeslücke so groß wäre und die Wahrscheinlichkeit das man Recht bekommt so hoch das dann einige auf die ernormen Kosten und den Zeitaufwand verzichtet hätten und es einfach so machen würden? Aber es ist hierbei genau wie bei allem in Deutschland man findet 1000 Leuchte die es besser wissen und glauben man könnte Ihnen nichts. Diese Menschen haben immer recht aber seltsam das es keiner probiert. Die sind immer nur beim Schreiben und mit Ihrem " Decknamen!" groß und haben recht aber im richtigen Leben geht das dann in die Hose.
Sorry mußte mal raus, immer dieses Geschreibe das es doch möglich wäre und das Gesetz nicht genau genug das geht mit auf die Nerven.
Gruß
Marco
 
Hallo,
sicherlich haben Eric und Regalis recht. Ich finde nur, dass jemand der sich im Recht fühlt nicht vor Gericht ziehen muss. Tierschutz wurde 2002 sogar mit ins Grundgesetz übernommen.

Gruß Kyla
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry,
ich wollte hier keinen Streit vom Zaun brechen. Meine Frage war nur interessehalber ohne jeglichen Hintergrund. @Kyla Danke für die Antwort. Hoffe Du hast jetzt keinen Ärger

Peter
 
Hallo Peter,
da mach Dir man keine Gedanken. Die sind hier alle ziemlich hilfsbereit und in Ordnung. Mich haben sie auch überzeugt, die fehlenden Scheine nachzumachen. Und das will schon was heissen :zwinker:

Gruß Kyla
 
Hallo,

hier wird kein Streit vom Zaun gebrochen und es bekommt auch keiner Ärger hier. Ich finde nur das wir in den letzten 5 jahren alle 6 Monaten eine Diskussion hatten ob man die Scheine zum fliegen lassen braucht oder nur wenn man Jagd und immer wußten es einige Leute ( ohne Scheine) besser.
Ich versuche jedem zu helfen wo es geht ( auch Kyla) aber ich finde es auch ein wenig seltsam das hier gesagt wird es müßte ja doch auch ohne Scheine gehen aber es wird darauf gehofft das mal irgend jemand erwischt wird oder es Probleme gibt und das dann der Gesezgeber ein Urtaeil fällt. Also sind sich doch nicht alle einige das es so einfach ist.
Mal ein kleines Beispiel, dieser Sachverhalt ereignete sich vor ca. 5 jahren in meiner Nähe.
Ein junger Mann meinte ebenfalls er braucht keine Schiene um einen Harris zu fliegen, das ging für ca. 5 Monate gut dann hat diese Harris Dame einem 12 jährigen Mädchen welches einfach nur spazieren ging in den Rücken und den Hals nachgegriffen. Das Mädchen mußte einige Zeit im Krankenhaus behandelt werden- so und was nun? Es geht nicht nur um die Scheine aber mit den Scheinen habe ich auch eine haftpflichtversicherung die alles abdeckt dieser junge Mann hat nun eine absolutes Halteverbot für jeglichen Greif und darf tausende von Euros zahlen da er keine Versicherung hatte und seine Hftpflicht gesagt hat er hat grob fahrlässig gahandelt. So nur sind mal all die dran die meinen es ginge ohne Scheine bin mal gespannt wer da jetzt vernünftig drauf antworten kann?
Gruß
Marco

PS: Und ich bin jetzt noch nichtmal darauf eingegangen das dieser Vogel ( wegen der fehlenden Kenntnis) völlig falsch geflogen bzw. tainiert wurde.
Ich hatte noch nie eine Vogel in 16 jahren der auch nur ansatzweise einen Menschen angegriffen hat sollte das an meiner Erfahrung und der Kenntnis der Materie liegen?
 
Mein Nachbar hält einen Greifvogel ohne Scheine. Der sitzt öfters bei mir im Garten. Dann werde ich ihn bei der Polizei anzeigen.

Danke für die Hilfe
Peter
 
Hallo,

das kannst du natürlich tun wenn dir die Nachbarschaft nichts wert ist. Wenn der Vogel nichts gemacht hat wird dein Nachbar eine Auflage erhalten den Vogel in der Voliere zu belassen falls das nicht reicht wird er Vogel eingezogen. wem damit geholfen ist wird fraglich sein.
Ich verstehe nicht was das soll. Wieso bringst du wieder den Vergleich?
Ich habe oben etwas geschriebn was defintiv passiert ist wieso kann da niemand von euch drauf anworten.
Dann bringe ich auch mal einen Vergleich. Du kannst Auto fahren du kannst auch Auto fahren ohne Führerschein- würdest du das machen?
Gruß
Marco
 
Hallo Marco,
Du verwirrst mich langsam. Was soll Peter denn nun machen, Eier zeigen oder kuschen? Es wird hier doch immer wieder betont, das ohne Scheine nur eine Volierenhaltung möglich ist und der Vogel noch nicht einmal aufgeschirrt sein darf. Jetzt will Peter das vor Gericht klären lassen, doch scheint dieses auch nicht richtig zu sein. Wie man es macht, man macht es anscheinend in Deinen Augen falsch. Soll Peter abwarten, bis der Vogel eines seiner Kinder (wenn er welche hat) angreift, um wie gefordert auf Dein Beispiel einzugehen

Kyla
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Lahnen oder Gegicker

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