Leihvertrag bei Abgabevögel

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Angie-Allgäu

Guest
Hallo;

in wie weit sind Leihverträge für Abgabevögel rechtmässig?
Lassen sich die in irgendeiner Form anfechten oder als ungültig erklären?

Die Sache ist recht grotesk. Eine "Vermittlungsstation" für Papageien, lässt teilweise gesunde Vögel einschläfern, wenn nicht schnell eine Vermittlung an einen guten Platz möglich ist.
Die Anforderungen die die Stellen, sind für "Otto-Normalverbraucher" fast nicht einzuhalten und so wurden bisher wohl schon einige gesunde Papageien eingeschläfert.
 
Was versteht man unter einem "Leihvertrag" ?

Ein zeitlich beschränkte Unterbringung gegen eine Tages- oder Monatsgebühr?
 
lässt teilweise gesunde Vögel einschläfern

jeder tierarzt der da mit macht macht sich im höchsten grad strafbar!!!

habe schon von ähnlichen fällen gehört, ist es eine "auffangstation" im westen von nrw? gab auch mal einen artikel über einen gelbhaubenkakadu in der wp (1997?) aus dieser "auffangstation" wenn es die ist die ich meine....
 
Oh ja, an diesen armen Kakadu dann ich mich auch noch ganz ganu erinnern.

Wo ist diese Auffangstation und wie kann ich da Kontakt bekommen.

Wir suchen doch noch für Pepito ein Mädchen.
 
Hallo;

nein, die Vermittlungsstation ist in Süd-Deutschland.

Das die Ärztin sich strafbar macht, ist klar. Nur beweise das mal.
Ich weiss das ja auch nur, weil sie mir vertrauen und solche Sachen erzählen.

Momentan werde ich vor dem Einschläfern benachrichtigt und gefragt ob ich aufnehmen kann. Das Problem ist eben dieser Leihvertrag.
Damit kann ich den Vögeln kein artgerechtes Zuhause suchen. Ich muss sie behalten, was bisher noch kein Problem ist.

Allerdings ist bei mir irgendwann voll und dann geht das Drama weiter.

Leite ich momentan aber rechtliche Schritte ein und ich hab keine Beweise, laufe ich in Gefahr die Vögel die schon bei mir sind zurück geben zu müssen.
Das darf nicht passieren denn das wäre ihr Todesurteil.
 
HI Angie,

ich versteh nur "Bahnhof"......:? :? :? :?
Du schließt mit der TA'in bzw. der "Auffangstation" einen Leihvertrag ab?????
Und dann....?????? Wozu ein Leihvertrag?
Was steht denn in dem Vetrag drin?????

Naja, wahrscheinlich bin ich schwer von Begriff, aber ich kapiers nicht............
Für was soll denn der Leihvertrag sein?

Gruß
Kerstin
 
Hallo Angie,

vielleicht schreibst du einmal den Inhalt des "Leihvertrages" hier rein.

Evtl. sind hier Juristen anwesend, die da ein Schlupfloch o.ä. finden?


Hoffen wir das Beste!

Sowas ist einfach nur mies...


grüßle

zwerg
 
Wenn ich es recht verstehe, entspricht dieser Leihvertrag im Endeffekt einem Schutzvertrag, wobei hier möglicherweise das Thema Schutzgebühr anders gehandhabt werden könnte.

Ein Schutzvertrag, der die Rückgabe des Vogels, bei Nichteinhaltung der Vertragbedingungen, beinhaltet ist allgemein gesehen rechtsgültig, jedoch darf, wenn ich es richtig mitbekommen habe, nur ein Tierschutzverein zusätzlich eine Schutzgebühr verlangen. Privatpersonen haben also entweder die Möglichkeit ihre Tiere kostenlos mit Schutzvertrag oder gegen eine Schutzgebühr abgeben, da bei Privatpersonen der Schutzvertrag bei Erhebung einer Gebühr (egal wie diese genannt wird) hinfällig wird und zu einem Kaufvertrag mutiert, bei dem aber dann eben die Schutz-Klauseln nicht mehr gelten.

Da Schutzverträge rechtmäßig sind, könnten diese "Leihverträge" auch rechtmäßig sein. Um wirklich eine rechtliche Handhabe zu haben, solltest Du Dich über dieses Thema mit jemandem unterhalten, der juristisch mehr Ahnung hat.
 
Hallo!

Deine Erläuterung ist zu dürftig.

Ich studiere Bürgeliches Recht und Wirtschaftsverwaltungsrecht als Nebenfächler, habe also bisweilen Ahnung davon;)

Nur damit ich Dir einen Rat geben kann, musst Du mal schreiben, was dieser Leihvertrag besagt, denn ich für meinen Teil habe auch noch nie davon gehört. Im Endeffekt ist nähmlich auch wurscht, was als Bezeichnung für den Vertrag gewählt wird, es zählt nur, was drin steht und ob dies nicht rechtswidrig ist.

Wenn Du Dir also mal die Mühe machst, das zu tippen und mir dann noch erklärtst, wie das alles mit den Tieren in Wirklichkeit abläuft, schau ich mir Deinen Fall noch mal an.
 
Ich weiss das ja auch nur, weil sie mir vertrauen und solche Sachen erzählen.

Wer ist sie? die TA? kannst du dann nicht mir ihr einen deal machen?
ist es sicher das die tiere gesund sind? körperlich und/oder psychische störungen?
werden sie eingeschläfert weil kein platz mehr wäre weil sie nicht mehr vermittelbar sind? weil grad keine freien plätze da sind und man sonst keine neuen tiere mehr aufnehmen kann? (=> sieht nach aussen sicherlich besser aus als wenn man vögel abweist - aussenstehende sehen ja nicht wo und was mit den alten abgabe vögeln ist...)


aber mal unabhängig was mit dem vertrag ist (bin da nicht sonderlich wissend) - für mich hat das sehr wenig mit tierschutz und -liebe zu tun! eher mit: "wenn ich für die tiere kein zuhause finde oder eins was besser ist als meins - dann soll das tier lieber sterben! niemand soll es sonst haben!!" und das ist absoluter egoismuss und in meinen augen ist das dann eine reine "schein-auffangstation"!


klar kannst du nicht alle tiere aufnehmen, aber was ist wenn sagen wir mal das frisch aufgenommen tier "verstirbt" oder "entfliegt" allerdings müsstest du dann jemanden haben, wo du es umgehend hin vermitteln könntest.........
 
>>> Die Anforderungen die die Stellen, sind für "Otto-Normalverbraucher" fast nicht einzuhalten

was ist z.B schwierig einzuhalten?
 
Hallo;

um das Leben der Tiere nicht zu gefährden kann ich hier nicht mehr schreiben. Die Vögel die schon bei mir sind, sind auf alle Fälle sicher.
 
Leihvertrag .... Schutzvertrag

...... für einen Vogel, der dauerhaft (länger als eine gelegendliche Urlaubsbetreung) in meinen Volieren sitzt, braucht der "Besitzer" das Vogels uneingeschränkte Zugriffsrecht - und das hat er nicht, wenn der Vogel bei mir sitzt - oder?
Wie wird das mit den Behörden gehändelt - Meldepflicht usw.
gruß birkenholz
 
Hi Birkenholz,

ganz verstanden habe ich das jetzt nicht mit Besitz und Zugriffsrecht, aber das Wesen der LEIHE ist wirklich schön geregelt im BGB, ich kann da eigentlich nur noch mal auf meinen Link verweisen.

Der Meldepflicht kann man doch einfach nachkommen,es ist ja nur z.B. hier eine Abgabebescheinigung erforderlich, und die Veränderung am Bestand anzuzeigen.

Die Eigentumverhältnisse interessiert da keinen.
 
GrauAdler schrieb:
im Trüben fischen, so leiht man (auch)
Tiere
Hallo GrauAdler,

wenn ich den Text richtig verstanden habe, wäre die Vertragsgrundlage des Leihvertrage also z.B. nicht mit der Abgabe einer Schutzgebühr vereinbar, oder?

D.h. wenn zum Leihvertrag eine Schutzgebühr entrichtet wurde, dann ist es kein Leihvertrag mehr, sondern was anderes und es müßte entsprechend anders gehandhabt werden.

@Angie-Allgäu,
mit ner PN an Désirée könntes Du vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel bringen und dann entsprechend handeln. Schließlich wird Désirée Dir mit Sicherheit auch nur per PN antworten, wenn Du sie in Deiner PN darum bittest.
Du kannst ja dann hier das berichten, was Du über die rechtliche Seite des Leihvertrages aktuell ausplaudern kannst, ohne Deine Pieper irgendwie in Gefahr zu bringen.
 
......

....es mag wohl an der Sonne liegen - ich krieg es nicht rein. Aber andere trösten mich.
Konkret- kann ich mir eine Ecuadoramazone leihen. Wenn ich eine Abgabebescheinigung des Besitzers zum Anmelden habe - bin ich Besitzer?
Ach was soll es.
gruß birkenholz
 
@birkenholz

...ist doch oki wenn es nur an der Sonne liegt, und konkret:

Ja, Du kannst Dir die Amazone leihen, und bist für diese Zeit ihr Besitzer, und der Eigentümer schreibt Dir dazu nen Wisch für die Bestandsmeldung.

Wenn Du sie nur von einem Vorbesitzer erhältst, dann kann der Eigentümer auch von Dir die Herausgabe verlangen.

Besitz ist nicht gleich Eigentum. Besitz ist die tatsächtliche Verfügungsgewalt über eine Sache, Eigentum die rechtliche.


Easy.
 
GrauAdler schrieb:
@birkenholz

Wenn Du sie nur von einem Vorbesitzer erhältst, dann kann der Eigentümer auch von Dir die Herausgabe verlangen.

Besitz ist nicht gleich Eigentum. Besitz ist die tatsächtliche Verfügungsgewalt über eine Sache, Eigentum die rechtliche.


Easy.

Ja da hat er Recht.
Klar kannst Du mir einfach eine PN schicken, dann antworte ich Dir auch nur per PN!

Ich vermute mal stark, dass Du in jedem Fall aber nicht befürchten musst, Deine Vögel abgeben zu müssen. Das ist ebenfalls eine Frage des Herausgabeanspruches des Eigentümers, welches er nur gerichtlich verfügen kann, nicht gewaltsam!
 
Saskia137 schrieb:
Hallo GrauAdler,

wenn ich den Text richtig verstanden habe, wäre die Vertragsgrundlage des Leihvertrage also z.B. nicht mit der Abgabe einer Schutzgebühr vereinbar, oder?

D.h. wenn zum Leihvertrag eine Schutzgebühr entrichtet wurde, dann ist es kein Leihvertrag mehr, sondern was anderes und es müßte entsprechend anders gehandhabt werden.

Japp, das ist auch richtig. Es gilt der Grundsatz: Falsa demonstratio non nocet-Falschbezeichnung schadet nicht.
Das heißt genau das, was ich vorhin schon erwähnt hatte. Egal was über dem Vertrag drüber steht, es gilt, was drin steht und wie die Sache wirklich gehandhabt wird.

Eine Leihe ist immer unentgeltlich, wird eine Gebühr erhoben handelt es sich um ein Sachdarlehen mit ANDEREN Bestimmungen.
 
Thema: Leihvertrag bei Abgabevögel
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