Mal 'ne rechtliche Frage

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Mia

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Federfeger
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Hi,

angenommen, in einem Garten unter einem Dachüberstand stehen Vögel in einem winzigen Käfig. Tagelang, bei Sonne, Regen, jedem Wetter. Zwar windgeschützt, aber wenn der Regen schräg kommt, werden sie nass und bei anhaltender Sonne ist es natürlich zu heiß. Futter und Wasser gibt es nur sporadisch, seit 3 Tagen gar nicht mehr.

Mit dem Besitzer reden bringt nichts. Eine Anzeige auch nicht.

Was blüht demjenigen, der über den Zaun klettert und die Vögel rausholt? Ist sowas Einbruch?

Ich stelle die Frage nicht von ungefähr. Falls sich da jemand auskenne - bitte bitte antworten!
Ach so, falls das eine Rolle spielt, der Verkaufswert der Vögel liegt bei geschätzten 125 bis 150 Euro.

Viele Grüße
 
Hallo Mia,
auch wenn die Absicht absolut ehrenwert ist, es bleibt trotzdem Einbruch, bzw. in dem Fall (über den Zaun klettern), wohl Hausfriedensbruch und Diebstahl.
Ich würde sofort den Tierschutzverein einschalten, den Amtstierarzt usw. Wenn du das mit dem Futter und auch alles andere bezeugen kannst, so müssen sie handeln, und zwar umgehend, da Gefahr im Verzug ist, sogar Lebensgefahr besteht ! Wenn die Tierchen wirklich schon seit drei Tagen keinen Futternachschub bekommen haben, ist höchste Eile geboten, lange halten die das nicht mehr aus. Sonst käme noch ein Anruf bei der Zeitung in Frage, wenn die der entsprechenden Behörde auf die Füße steigen, kann das auch zu Erfolg führen, die Presse hat Macht. Wir haben schließlich ein Tierschutzgesetz, siehe auch mal hier, was die Haltungsbedingungen betrifft:

http://www.ziegenblick.de/tierschutzgesetz.htm#§ 2

PS: Der Verkaufswert der Tiere hat absolut keine Rolle zu spielen.

Wünsche dir viel Glück !
 
Hi Mia,

was ist denn aus den Vögeln geworden?

Konntest du was erreichen?

Berichte doch mal...
 
Hallo Mia :0-

Mich würde das auch interessieren, wie sich die Geschichte entwickelt hat.

Hoffentlich zum Besten für die Vögel :~
 
Hallo Mia,

ich kann mich Maja da nur anschließen!!! Du darfst auf keinen Fall das Grundstück ohne Genehmigung betreten und selbstverständlich auch nicht die Tiere mitnehmen. Du machst Dich zumindest mal wegen Hausfriedensbruch und Diebstahls strafbar und ich kann Dir versprechen, dass die Richter da relativ streng sind, da es nun mal behördliche Stellen (Amtstierärzte, Ordnungsamt) und Tierschutzvereine gibt, die sich um so was kümmern und die man einschalten kann. Alles andere ist Selbstjustiz. Außerdem machst Du Dich zivilrechtlich auch schadensersatzpflichtig, wenn Du Deinem Nachbarn die Tiere wegnimmst.

Da aber trotzdem was getan werden muss würde ich Dir empfehlen, einige Fotos zu machen (ohne das Grundstück zu betreten). Und auf jeden Fall würde ich schnellstmöglich den Amtstierarzt und den Tierschutzverein einschalten!!!

Schreib uns mal, wie es weitergegangen ist.

Liebe Grüße
 
Thema: Mal 'ne rechtliche Frage
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