Zu der Gruppe der Rabenvögel zählt
man in der Schweiz 9 Arten. Davon sind
Tannenhäher, Alpendohle, Alpenkrähe,
Dohle und Saatkrähe geschützt. Eichelh
äher, Elster, Raben- und Nebelkrähe
sowie Kolkrabe sind jagdbar.
Obwohl Abschüsse als bestandsregulierende
Massnahme nicht greifen, wird
heute immer noch oft zur Flinte gegriffen.
Neuere Untersuchungen zeigen aber,
dass damit das Ziel der Bestandsregulierung
verfehlt wird. Die Ursache ist im Sozialsystem
der Arten begründet. Bei Rabenkr
ähe, Elster und Eichelhäher trägt
die Revierbildung zur innerartlichen
Eichelhäher
Dohle
Saatkrähe
Selbstregulierung bei. Im Frühling besetzen
brutfähige Paare Reviere, die sie
gegen andere Artgenossen verteidigen.
Da Reviere mit geeigneten Strukturen
und genügend Nahrung limitiert sind, beschr
änkt sich der Nachwuchs auf Revierv
ögel. Der Rest der Population ist
von der Fortpflanzung ausgeschlossen.
Ausserdem sinkt bei vielen Vogelarten,
u.a. bei der Rabenkrähe, bei hoher Siedlungsdichte
der Bruterfolg. Werden nun
Rabenvögel aus ihren Revieren weggeschossen,
so wird das frei gewordene
Brutrevier durch wartende Schwarmv
ögel ersetzt. Mit anderen Worten hält
sich also die Population in einer Grösse,
die dem umweltbedingten Angebot an
Nahrung und Nistplätzen entspricht. In
diesem Sinne sind Abschussprämien mit
dem Ziel der Bestandsregulierung nicht
nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich
verfehlt, da sie den erklärten Zweck
nicht erfüllen und nur für einen finanziellen
Zustupf bei der Jägerschaft sorgen,
was sicher nicht die Absicht der zuständigen
Ämter sein kann.
Ein umfangreicher Abschuss von Rabenkr
ähen kann zudem Auswirkungen
auf die Bestände von Waldohreule,
Turm- und Baumfalke haben. Diese drei
Arten sind nämlich für die Fortpflanzung
auf verlassene Nester der Rabenkrähe
angewiesen. Auf das Ausschiessen von
Nestlingen ist aus dem gleichen Grund
unbedingt zu verzichten! Nach dem
Jagdgesetz ist der Abschuss von Falken
und Eulen ohnehin strafbar.
http://www.fnz.at/fnz/projekte/docs/raben.pdf