Meldepflicht bei südamerikanischen Sittichen

Diskutiere Meldepflicht bei südamerikanischen Sittichen im Forum Südamerikanische Sittiche im Bereich Sittiche - hallo ich habe mich nach vielen jahren wieder entschlossen mir südamerikaner anzuschaffen und habe mir jetzt ein pärchen rotkopf und...
Psilopsiagon aymara (d¿Orbigny, 1839)
Gruppe:
Vögel
Taxonomie:
Metazoa Chordata Aves Psittaciformes Psittacidae Psilopsiagon
Synonyme und Schreibweisen:
Bolborhynchus aymara
Bolborhynchus aymara
Landespr. Namen:
Aymara-Sittich

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Schutz:
Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA]
Anhang:II Psittaciformes spp.
EG-Verordnung 1158/2012 [EG]
Anhang:B Psittaciformes spp.
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Status:b Psilopsiagon aymara
Detaillierte Schutzdaten:
Unterschutzstellung Datum Bemerkung
Erstlistung seit 06.06.81
Besonders geschützt nach BNatSchG seit 01.01.87

So schreibt Wisia zum Aymarasittich. Aber eben letzter Stand 1987.
Ich bin für einen Freund (älterer Herr, nicht computerbefähigt :) ) auf der Suche nach den Bestimmungen für den Aymarasittich. Wie ist dieser nun seit Lockerung 2012 eingestuft? Habe hier die Liste/Anlagen von der unteren Naturschutzbehörde Wartburgkreis, da ist er gar nicht aufgeführt, obwohl selbst nicht geschützte Arten wie Wellen-, Nymphen-, halsbandsittich sowie Rosenköpfchen extra aufgeführt sind.
Wer kann mir hierhelfen in Bezug auf Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (wobei ich selbst eh immer beringen würde)?
 
So schreibt Wisia zum Aymarasittich. Aber eben letzter Stand 1987.

Und eben dieser Stand ist nach wie vor aktuell und bindend, sprich Aymaras sind nachwievor meldepflichtig.

Denn die "Lockerung 2012" bedeutet, dass die Kennzeichnungspflicht nach Psittakoseverordnung wegfällt, nicht aber die Kennzeichnungspflicht & Meldepflicht nach Bundesartenschutzverordnung!

Siehe HIER ... Zitat:

Kennzeichnung

  • Die Kennzeichnungspflicht nach Psittakose-Verordnung fällt ersatzlos weg.
  • Die Kennzeichnungspflicht nach § 12 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) für die in der Anlage 6 zur BArtSchV aufgelisteten Psittaciden bleibt allerdings erhalten.
  • Für die nicht in der Anlage 6 zur BArtSchV aufgelisteten Psittaciden wird eine Beibehaltung der Kennzeichnung auf freiwilliger Basis empfohlen, um den artenschutzrechtlich vorgesehenen Nachweis der Besitzberechti-gung nach § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die dazu er-forderliche Zuordnung von Tieren zu Dokumenten zu gewährleisten (Zweifel an einer solchen Zuordnung können zu Lasten des Nachweis-pflichtigen gehen). Entsprechende Ringe können ebenfalls über die bei-den Kennzeichen ausgebenden Stellen (BNA e.V. und ZZF e.V.) bezogen werden.

Buchführung/Meldepflicht

  • Die Buchführungspflicht nach Psittakose-Verordnung fällt ersatzlos weg.
  • Mit dem Wegfall der Buchführungspflicht nach Psittakose-Verordnung wurde eine Buchführungspflicht nach § 2 Absatz 2 Geflügelpest-Verordnung eingeführt. Diese Buchführungspflicht betrifft unabhängig vom Zweck der Haltung alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Bei Haltung zu Erwerbszwecken gilt die Buchführungspflicht aber auch für alle anderen Vögel, die in Gefangenschaft gehalten werden.
  • Die Pflicht zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches nach § 6 Absatz 1 BArtSchV für gewerbsmäßige Betriebe bleibt allerdings erhalten.
  • Die Meldepflicht nach § 7 Absatz 2 BArtSchV für private Halter von besonders geschützten Psittaciden besteht unverändert fort. Die in der Anlage 5 zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Papageienvögel sind dabei von der Meldepflicht ausgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Karl dankt Dir fein, Christian. :)
 
Aber wegen den Braunohrsittichen oder allgemein bei Vögeln in der B, machen die sich nicht die Mühe:).

Lg Leon
Kann ich nicht bestätigen. Wir brauchen bei uns nicht nur einen Herkunftsnachweis sondern falls der Vorbesitzer nicht der Züchter ist zusätzlich eine Bescheinigung vom Züchter. Einem Bekannten von mir sind Sandia Steinsittiche beschlagnahmt worden. Er hatte zwar einen Herkunftsnachweis vom Vorbesitzer, aber nicht vom Züchter. Auf der anderen Seite kenne ich Züchter die bei ihrer Behörde keinerlei Herkunftsnachweise brauchen und alle Vögel telefonisch melden können. Wir lernen daraus. Jede Behörde arbeitet anders.
 
Jede Behörde arbeitet anders.

... und manche scheinen mit dem Thema auch leicht überfordert zu sein und wissen teilweise gar nicht, welche Arten meldepflichtig sind.

Fakt ist, die Meldepflicht macht Sinn, aber es gibt ein paar Arten, die man durchaus auf die Liste der meldepflicht-befreiten Arten setzen könnte, da sie inzwischen regelmäßig gezüchtet werden und in freier Natur nicht bedroht sind. Ein Beispiel wären Aymaras.

Aber es ist schon mal viel wert, dass die Psittakose-Thematik vom Tisch ist ... das war seit Jahren überfällig, da sie schon lange heilbar ist.
 
Thema: Meldepflicht bei südamerikanischen Sittichen

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