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Mkundu
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Hallo an alle!
Habe mir jetzt mal den §6 der BArtSchVo angesehen.
Beos sind also schriftlich meldepflichtig.
Dann möchte ich doch gern mal wissen, wie die erforderliche Zuverlässigkeit,
sowie die ausreichenden Kenntnisse über die Haltung und Pflege festgestellt wird. Und auch die erforderliche Einrichtung der Behausung unter tierschutzrechtl. Vorschriften.
Normalerweise sollte eine Sachkundeprüfung abgelegt worden sein, wenn ich mal versuche dieses Gesetz zu interpretieren.
Und da eine schriftliche Meldung scheinbar ausreicht, kommt auch niemand zu Hause vorbei um weiter nachzuprüfen.
Richtig?
Kann mir das bitte jemand erklären?
Ich frage mich allen ernstes, was das alles soll.
Habe mir jetzt mal den §6 der BArtSchVo angesehen.
Beos sind also schriftlich meldepflichtig.
Dann möchte ich doch gern mal wissen, wie die erforderliche Zuverlässigkeit,
sowie die ausreichenden Kenntnisse über die Haltung und Pflege festgestellt wird. Und auch die erforderliche Einrichtung der Behausung unter tierschutzrechtl. Vorschriften.
Normalerweise sollte eine Sachkundeprüfung abgelegt worden sein, wenn ich mal versuche dieses Gesetz zu interpretieren.
Und da eine schriftliche Meldung scheinbar ausreicht, kommt auch niemand zu Hause vorbei um weiter nachzuprüfen.
Richtig?
Kann mir das bitte jemand erklären?
Ich frage mich allen ernstes, was das alles soll.