meldepflicht rotbauchsittiche

Diskutiere meldepflicht rotbauchsittiche im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo ich habe mich seit vielen jahren wieder entschlossen mir südamrikaner anzuschaffen und habe mir jetzt ein pärchen rotkopf und...
O

odor

Guest
hallo ich habe mich seit vielen jahren wieder entschlossen mir südamrikaner anzuschaffen und habe mir jetzt ein pärchen rotkopf und rotbauchsittiche gekauft!!so weit ich weiss sind rotbauchsittiche meldepflichtig..die frage staellt sich jetzt wo ich sie anmelden muss und ob ich eine neue zuchtgenemigung brauch! weil ich net weiss ob die alte bei umzug verfällt?? ich halte die tiere in geschlossen räumen!
kann mir da evtl jemand weiter helfen??
 
Hallo.

Beide Arten sind sind Anhang B. Das heisst:
Herkunftsbestätigung, Meldepflicht, Kennzeichnung mit
Psittakose- oder Artenschutzkennzeichen (z. B. Verbandsringe)
entsprechend den Vorgaben der BArtSchV Anlage 6.


Du musst sie, je nach Bundesland, meist bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden. Dazu reicht meistens die Herkunftsbescheinigung aus.

Deine Zuchtgenehmigung gilt nicht mehr. Diese ist immer nur für den aktuellen Wohnsitz gültig und erlischt bei einem Umzug.
Wenn du Zuchtabsichten hast, so musst du eine neue Zuchtgenehmigung beantragen.

LG, Olli
 
Thema: meldepflicht rotbauchsittiche

Ähnliche Themen

D
Antworten
6
Aufrufe
1.306
L.K.
L.K.
F
Antworten
7
Aufrufe
1.721
Munia maja
Munia maja
Hanyadrache
Antworten
6
Aufrufe
2.495
krummschnabel †
krummschnabel †
Zurück
Oben