Meldepflicht,Schutz-Sittiche

Diskutiere Meldepflicht,Schutz-Sittiche im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ma ne Frage: Kann es sein dass der Halsbandsittich bis vor kurzem noch keinen Schutzanhang unterlag,bzw. ich meine,auf dem selben Status war wie...
S

Sagany

Guest
Ma ne Frage:
Kann es sein dass der Halsbandsittich bis vor kurzem noch keinen Schutzanhang unterlag,bzw. ich meine,auf dem selben Status war wie Nymphen,-Wellensittich?
Und dass Erdbeerköpfchen und alle Edelsittiche zB. auch Pflaumenkopf,außer Halsbandsittich meldepflichtig sind?
 
:0-
Hallo

schau hier nach, da findes Du alle Meldepflichtigen.

Gruß

Gerhard
 
Hallo,
Das Problem ist dass ich bei Wisia nicht ersehen kann wenn eine Art meldepflichtig ist oder nicht,da stehen nur die Schutzanhänge.
ZB. der Singsittich steht auf Anhang B und wäre somit besonders geschützt und normalerweise Meldepflichtig,wegen großer Bestände in Gefangenschaft jedoch von der Meldpflicht ausgenommen,sowas kann man von dort nicht ersehen.
 
Hallo

Ob eine Art von der Meldepflicht ausgenommen ist, steht im Anhang 5 der Bundesartenschutzverordnung. Dort ist auch der Halsbandsittich aufgeführt.

Wellensittich und Nymphensittich gelten als domestiziert und fallen nicht unter das Artenschutzrecht.

Die anderen stehen nicht im Anhang 5, somit sind sie meldepflichtig.

Viele Grüße
 
Thema: Meldepflicht,Schutz-Sittiche

Ähnliche Themen

D
Antworten
6
Aufrufe
1.305
L.K.
L.K.
F
Antworten
7
Aufrufe
1.721
Munia maja
Munia maja
Hanyadrache
Antworten
6
Aufrufe
2.495
krummschnabel †
krummschnabel †
Zurück
Oben