Meldepflicht und Pflichtringe für Blaukopfsittiche ?

Diskutiere Meldepflicht und Pflichtringe für Blaukopfsittiche ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, wie sieht es bei den Blauköpfen mit der Meldepflicht und Ringen (BNA oder nicht?) aus ? Ich habe hier meine Listen durchgeschaut, aber...
big001

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Hallo,

wie sieht es bei den Blauköpfen mit der Meldepflicht und Ringen (BNA oder nicht?) aus ?
Ich habe hier meine Listen durchgeschaut, aber nirgends den Blaukopfsittich gefunden.
Brauchen diese auch Cites/Papiere oder reicht die Adresse des Vorbesitzers um sie anzumelden ?
 
Hi Big,

Blaukopfsittiche sind, wie man bei WISIA nachlesen kann, im Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang B gelistet. Somit sind sie zwar meldepflichtig, aber es reicht eine Herkunftsbescheinigung vom Züchter, eine Cites ist nicht erforderlich.

Hinsichtlich der Ringe herrscht wohl etwas Verwirrung ... in Anhang 6 der Bundesartenschutzverordnung ist neuerdings der Aratinga acuticaudata gelistet, allerdings nicht als Blaukopf- sondern als Blaustirnsittich. Somit ist davon auszugehen, daß er seit diesem Jahr mit BNA-Ringen beringt werden muß. Ob das aber nun für den Blaukopf- oder den Blaustirnsittich oder beide gilt, da würde ich mal per Mail beim BNA nachfragen, denn der lateinische Name paßt in dem Anhang-6-Dokument nicht zum deutschen Namen.
 
Das Thema würde mich auch mal interessieren. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ich Papageien immer anmelden muss. Woanders habe ich gelesen, dass ich erst anmelden muss, wenn ich 3 und mehr Papageien halte. Ich habe zurzeit einen Gelbbrustara und einen Orangenhaubenkakadu. Muss ich nun anmelden oder nicht? Für beide suche ich noch einen Partner, wie sieht es aus, wenn ich hier fündig werde?

Liebe Grüße Kurt
 
Hi Kurt!


kuhischu schrieb:
Muss ich nun anmelden oder nicht?

Ja, grundsätzlich müssen ALLE Papageien und Sittiche angemeldet werden. Früher gab es nur zwei Ausnahmen, den Wellen- u. den Nymphensittich. Mittlerweile sind aber insgesamt 48 Arten von der Meldepflicht befreit. Welche das sind, kannst Du hier nachlesen ... da erfährst Du auch Hintergund-Infos dazu.


Für beide suche ich noch einen Partner, wie sieht es aus, wenn ich hier fündig werde?

Die müssen auch angemeldet werden.

Für den Ara brauchst Du dazu eine Herkunftsbescheinigung vom Züchter. Ob man für den Kakadu eine Cites-Bescheinigung braucht oder auch die Herkunftsbescheinigung reicht, weiß ich nicht ... frag mal im Kakadu-Forum.
 
Christian schrieb:
Ob man für den Kakadu eine Cites-Bescheinigung braucht oder auch die Herkunftsbescheinigung reicht, weiß ich nicht ... frag mal im Kakadu-Forum.

Für's Orangehaubenkakadu muss es ein CITES sein, Anhang A-Tiere.
 
Hi,

super, danke.

Ich habe mir schon fast gedacht, dass mit Blaustirn- wahrscheinlich auch Blaukopfsittich gemeint ist. Werde mich die Tage mal beim Vet. erkundigen.
 
Hi again!


big001 schrieb:
Ich habe mir schon fast gedacht, dass mit Blaustirn- wahrscheinlich auch Blaukopfsittich gemeint ist.

So ähnlich wie sich diese beiden Arten sind, wundert es wohl kaum, daß sie des öfteren verwechselt werden ;)

So einen Fauxpas in einem Gesetzblatt zu finden, hat mich dann aber doch erstaunt. Naja, vielleicht ist ja nur das PDF-Dokument fehlerhaft.
 
Hi,

kann auch sein.

Ich habe den ganzen Papierkrams noch nicht so drauf, daher lieber einmal mehr fragen als nacher jemanden vor der Tür stehen zu haben.

Ich weis ja, dass diese art als "in deutschland geschützt" genannt wird.
Ich besitze eine Zuchtgenehmigung für Papageien und Sittiche, hatte damals, bei der Prüfung aber nur WS und NS.
Wie sieht es hier aus ? Brauche ich nun noch eine extra Haltegenehmigung ?
Hätte ich ja ansonsten auch für die Nandays und Amazonen gebraucht oder wie ?

Wie lange nach dem Kauf müssen die Tiere spätestens angemeldet sein ? (falls es da sowas gibt).

Wir haben bald einige Umbauarbeiten vor und dann wollte ich sowieso nochmal den Vet. kommen lassen, damit dieser alles abnimmt.
 
big001 schrieb:
Ich besitze eine Zuchtgenehmigung für Papageien und Sittiche, hatte damals, bei der Prüfung aber nur WS und NS.

Steht da drin, daß sie nur für Wellies und Nymphen gilt? Ich denke da stehen wohl keine Einschränkungen drin, oder?


Brauche ich nun noch eine extra Haltegenehmigung ?

Nö.

Wie lange nach dem Kauf müssen die Tiere spätestens angemeldet sein ? (falls es da sowas gibt).

Normalerweise müssen die Pieper binnen 4 Wochen bei der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich angemeldet werden. Die sehen das aber wohl meist etwas lockerer. Ich glaub fast, die sind froh wenn man überhaupt anmeldet.


Wir haben bald einige Umbauarbeiten vor und dann wollte ich sowieso nochmal den Vet. kommen lassen, damit dieser alles abnimmt.

Für die Anmeldung ist der Amtsvet. aber nicht zuständig, sondern die Untere Naturschutzbehörde ... in NRW allerdings das Umweltamt.
Is' doch alles total easy ... Melde-Formular von der Homepage der Stadt runterladen, Kopie der Herkunftsbescheinigung beilegen, Briefmarke drupp und ab damit.
 
Habe gerade nachgeschaut.

Also die Prüfung habe ich gemacht als ich ne kleine voli für ca 30 wellis hatte.
Gesagt wurde mir für papageien und sittiche aber das ist hier nicht vermerkt.
Es steht ne einschränkung drin, 15 paar mit nachzuchten.

So, nun habe ich aber 4 weitere volieren und 1 zuchtraum dazu bekommen. Ich schätze, dass ich da vorm Frühjahr nochmal was machen muss.:+klugsche

Habe ansonsten keine anderen vögel brüten lassen, aber im frühjahr sollen halt auch mal kästen rein:zwinker:

Nun muss ich also die Prüfung nochmals ablegen oder reicht wohl ein kontrollbesuch ? (am haltungs- und ernährungswissen werde ich wohl nicht scheitern, arbeite ja täglich mit Vögeln aller Art)
 
big001 schrieb:
Es steht ne einschränkung drin, 15 paar mit nachzuchten.

Also gibt's 'ne Mengenbeschränkung ... soll das Ganze wohl als Hobby-Zucht ausweisen, vermute ich.


Nun muss ich also die Prüfung nochmals ablegen oder reicht wohl ein kontrollbesuch ?

Mmh ... bin ich etwas überfragt ... ruf mal den Amtsvet an und frag nach ... ich schätze, wenn's mehr als 15 Paare werden sollen, wird die Genehmigung zumindest geändert werden müssen.
 
Ja, guckmal. Das war vor 4 jahren mit ner kleinen voliere. Ist klar, dass ich net 100 stk reinsetzen kann, deshalb die menge.

Ich habe mir schon die Tel. Nr. des zuständigen rausgesucht und werde morgen mal anrufen und mich erkundigen.
 
Ich gerade per Zufall was interessantes entdeckt:

Wer gewerbsmäßig Vögel züchtet, muß neben der Zuchtgenehmigung auch einen Sachkundenachweis ablegen.

Soweit so gut, aber die Bedingungen, wann gewerbsmäßige Zucht unterstellt wird, finde ich ja krass ... hier ein Zitat von der Website des BNA:

Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.


Quelle

PS: Anscheinend muß aber die folgende Bedingung auch erfüllt werden ... man sollte erst zu Ende lesen ;)

Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
 
Hallo,

big001 schrieb:
Nun muss ich also die Prüfung nochmals ablegen oder reicht wohl ein kontrollbesuch ?

Das wird wohl von Amt zu Amt unterschiedlich sein.
Ich hatte Ende ´04 für meine zweite Anlage (unter einer anderen Adresse) auch eine ZG beantragt weil in der ersten ZG steht "Gegenstand dieser Genehmigung sind Räumlichkeiten und Volieren.......die zum Zeitpunkt der Überprüfung vor Ort angegeben...wurden. Eine weitere Ausdehnung......ist ohne erneute Abnahme nicht erlaubt."
Diese zweite bekam ich dann ohne jeglichen Besuch zugeschickt.



PS: Zu der Gewerbsmäßigen Zucht hatte Stefan (skunz) in einem anderen Forum mal einen sehr guten Bericht geschrieben, leider finde ich den Link nicht auf die schnelle. Werde ihn aber ggf. nachreichen. Oder wenn Stefan dieses liest, vielleicht kennt er den Link ja noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Toby!

Toby schrieb:
PS: Zu der Gewerbsmäßigen Zucht hatte Stefan (skunz) in einem anderen Forum mal einen sehr guten Bericht geschrieben, leider ...

Ich vermute, daß die Höhe des Umsatzes hier das ausschlaggebende Kriterium sein wird.
 
Hallo Christian,

das ist richtig. Ich meine bei einem Verkaufserlös von 2000,-€ ist man mit entsprechenden Arten ja schnell angelangt, jedoch heißt es ja "Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist."
 
Ja, Toby,

die Behörden sind da etwas dreist ... da wird der Umsatz mal eben locker flockig geschätzt.

Das ist bei anderen Gewerbe-Arten aber genauso.

So eine Gewerbeanmeldung kann sich in Einzelfällen aber auch lohnen, da man dann natürlich auch vorsteuer-abzugsberechtigt ist. Aber sowas sollte man besser von einem Steuerberater klären lassen.
 
Hi,

das stimmt natürlich.
Aber in der Regel ist doch das Amt auch froh wenn es nicht gemeldet wird. Stellt man dann dem Umsatz die ausgaben für Futter, evtl. TA kosten, Fahrten zu Börsen, Telefonkosten mit evtl. Käufern etc. pp. gegenüber, bleibt für den Staat eh nichts über.
Mir ist ein Fall bekannt (allerdings von einem Reptilienzüchter) der inoffiziell "gebeten" wurde das Gewerbe abzumelden, eben aus diesen Gründen.....
 
Thema: Meldepflicht und Pflichtringe für Blaukopfsittiche ?

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