Meldepflicht, Zuchtgenehmigung usw.

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buschm

Guest
Hallo alle zusammen,
bin ganz neu im Forum und habe ein paar Fragen bzgl. Zuchtgenehmigung usw. Mein Vater hat schon seit Jahren Kanarienvögel in einer privaten Hobbyzucht gezüchtet. Seit letzten Sommer haben wir jetzt bei uns eine Freiflugvoliere ca. 2 * 3 Meter mit einem Schuppenschutzraum. Momentan wird dieses Areal bevölkert von 11 Kanarien, 2 Reisfinken, 2 Mosambique-Girlitz und 2 chin. Zwergwachteln.
Ich trage mich mit dem Gedanken evtl. noch Stieglitze, Hänflinge oder eine Zeisigart (Polar-, Erlen- oder Birkenzeisig) im laufe der Zeit hinzu zu nehmen.
Jetzt meine Fragen:
- Was muss ich beim Beringen beachten ?
- Wo muss ich melden ?
- Wo bekomme ich Haltungsgenehmigung und welche Bestimmungen müssen eingehalten werden ?
Ich hatte schon mal eine MAil an die Naturschutbehörde geschickt, da ist aber in 3 Monaten nix passiert.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz, vielleicht kann mir irgendjemand mehr infos dazu geben. Wäre wirklich nett :0- :0-

Danke

Marcus
 
Hallo,

alle europäischen Arten, sind mit Pflichtringen zu beringen.

Erhältlich sind diese beim BNA (Bundesverband für fachgerechten
Natur - und Artenschutz) oder ZZF (Zentralverband Zoologischer
Fachgeschäfte.

Die Tiere sind normalweise bei der Unteren Naturschutzbehörde
anzumelden.

Bei erworbenen Nachzuchten europäischer Arten ist keine gesonderte Zucht - oder Haltungsgenehmigung erforderlich.

Für die angegebenen Arten besteht weder eine Melde- noch Beringungspflicht.
 
Hallo Lothar,

danke für die umgehende Antwort.
Für die bis jetzt in der Voliere sitzenden Arten benötige ich keine Meldepflicht, das war mir bekannt.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ich jetzt noch welche der weiter angegebenen Arten (Stieglitz, Zeisigarten, evtl. Hänfling) mir zulege ?
Meldung an die Behörde ? ...sicherlich ja..
Was ist zu tun, wenn ich dann Junge bekomme ?? Brauch ich dann eine Genehmigung für Zucht und Haltung und wo bekomme ich die her ??...wird dann die Voliere kontrolliert ??

Hier fühle ich mich a bisserl unsicher, weil ich weiß halt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, deshalb möchte ich hier möglichst viel Klarheit verschaffen, bevor ich mir meldepflichtige Vögel zulege.

Vielen Dank für eine Antwort

Grüße

Marcus
 
Hallo Markus,


die Jungtiere sind selbstverständlich unverzüglich zu melden,
wie die Alttiere.

Unter Umständen können sie die Unterbringung ansehen.

Das wird aber, wenn überhaupt, bei der Meldung der Alttiere
gemacht.

Einer besonderen Halte- und Zuchtgenehmigung bedarf es nicht!!
 
Meldepflicht

Hallo,
der Kauf und ins besondere die Zucht von europäischen Vögeln unterliegt der Meldepflicht, d.h.
- der Verkäufer meldet seine Tiere aus seinen Bestand ab(bei der zuständigen Behörde, bei uns Untere Naturschutzbehörde) dabei wird der Käufer namentlich gemacht.
- der Käufer meldet die Tiere bei der Behörde an
- Behörde veranlaßt dann eine Vorortbesichtigung (kostenpflichtig?)hier werden Gehege und Voraussetzung für die Haltung und Zucht geprüft.
- dann gibt es eine Erlaubnis, wenn alles stimmt(Unterbringung, Bestand, Dokumentation usw.)
-und erst mit dieser Erlaubnis gibt es die notwendigen Ringe und die 2 Ringstellen melden wiederum der Unteren Naturschutzbehörde die ausgegebenen Ringe.
- der Kreislauf ist geschlossen
Eine nicht ganz einfache aber beherrschbare Sache
mfG Werner Kiene
 
Hallo

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung für die Voliere benötigt man aber nicht erst, wenn man darin meldepflichtige Tiere hält.

Sie ist immer erforderlich, wenn man darin "Tiere sonst wildlebender Arten" hält, also z.B. auch beim Goldfasan oder ähnlichem. Also auch bei Reisfinken und Mosambique-Girlitzen.


Viele Grüße
 
Hallo Soya,

kannst Du mir mitteilen, wo ich diese naturschutzrechtliche Genehmigung herbekomme ?
Habe jetzt schon mehrmals verschiedene Ministerien und Meldebehörden in Rheinland-Pfalz und beim Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz kontaktiert, da hüllen sich aber alle in ein langes langes Schweigen.
Wie Du siehst, bin ich bestrebt es von der rechtlichen Seite korrekt zu machen, nur was soll ich tun, wenn sich die offiziellen Stellen nicht rühren ??

Danke nochmals für die Hilfe...

Gruß

Marcus
 
Hallo

Soweit ich gehört habe, ist die Untere Naturschutzbehörde, die dafür zuständig ist, in Rheinland-Pfalz bei der Kreisverwaltung angesiedelt. Diese klärt auch die baurechtlichen Vorschriften ab (sollte sie zumindest), falls aufgrund der Größe (bei dir wahrscheinlich nicht der Fall) irgendwelche Anträge zu stellen oder Auflagen zu erfüllen sind.

Viele Grüße
 
Meldepflicht

Hallo Soya,

habe gestern einfach mal auf der STadtverwaltung angerufen und versucht mich zu erkundigen.

Der freundliche Herr hat mit mitgeteilt, dass einheimische Singvögel (Stieglitze, Hänflinge, Grünfinken usw.) angemeldet werden müssen, wenn man sie kauft mit dem erworbenen Herkunftsnachweis (CITES-Bescheinigung ?). Das würde relativ einfach beim Ordnungsamt erfolgen (zumindest in Worms). Damit ist erst mal alles OK, ein Ortstermin würde in der Regel nur bei Papageien oder Sittichen vorgenommen (habe ich nicht...)
Wenn ich nun Jungvögel bekomme, muss ich die mit Ring (z. B. BNA) beringen und dann wieder melden. Mit der Meldung würde ich den Herkunftsnachweis vom Amt bekommen. Wenn ich nun verkauf oder kauf muss immer der NAchweis wie eine Geburtsurkunde mitgeführt werden und entsprechend ab- oder angemeldet werden.

Das scheint so ähnlich wie beim "Einwohnermeldeamt" zu sein :p ;)

Bin mal gespannt, ob das dann wirklich so einfach funktioniert, wie er mir das gesagt hat und vorallem..... was das an Gebühren dann kostet.....

Nochmals allen vielen Dank für die freudlichen Antworten und Hilfen.

Grüße

Marcus
 
ich überlege auch ob ich europäische Vögel halten und züchten soll...
Doch das alles scheint mir ziemlich kopliziert, vorallem die kosten würdem mich interresieren...
grüße shorty
 
Thema: Meldepflicht, Zuchtgenehmigung usw.

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