Meldepflicht

Diskutiere Meldepflicht im Forum Agaporniden Allgemein im Bereich Agaporniden - Es heißt doch Agaporniden sind Zwergpapageien.Unterfallen diese dann auch der Meldepflicht?
Hi Agaernährerin,

mal angenommen Du bist kein Einzelfall, ist es dann ja nachvollziehbar, warum die Gesetzeslage in diesem Punkt nicht so ganz klar ist. :+keinplan
 
Hi Claudia,

nein, die Gesetzeslage ist sogar sehr klar, da ich sie beruflich kennen MUSS, weiß ich das natürlich.
Aber grundsätzlich weiß es jeder, der sich die Gesetze zu Gemüte führt. Wenn ich beruflich nicht damit zu tun hätte, hätte ich auch keine Lust dazu :-)

LG
Tanja
 
Hi Tanja,

Hi Claudia,

nein, die Gesetzeslage ist sogar sehr klar, da ich sie beruflich kennen MUSS, weiß ich das natürlich.
Aber grundsätzlich weiß es jeder, der sich die Gesetze zu Gemüte führt. Wenn ich beruflich nicht damit zu tun hätte, hätte ich auch keine Lust dazu :-)

LG
Tanja


Hi Tanja,

Ich glaube Dir das. Nur wenn ich mir ein (nicht ganz billiges) Fachbuch kaufe, um mich nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren, mir also dieses Gesetz "zu Gemüte führen möchte", und da stehen dann bei Drucklegung schon veraltete Informationen drin, wie man im Nachhinein feststellen muss, finde ich das schon im ersten Moment irritierend, und im zweiten Moment sehr ärgerlich.

Und wenn man dann noch liest, dass man beim Erwerb der meldepflichtigen Vögel nicht automatisch einen Herkunftsnachweis bekommt, finde ich das auch verwunderlich.

So meinte ich das mit "nicht ganz klar". Ich zweifle nicht an Deiner Information. :)
 
Hallo!

Es kann den Züchtern zu Gute gehalten werden, dass die Meldepflicht + Artenschutzberingung für Pflaumenkopfsittiche relativ neu ist. Die Gesetzesänderung erfolgte ja erst im letzten Jahrzehnt.

@ Claudia

Ich habe hier zum ersten Mal gelesen, dass Herkunftsnachweise vorhanden sein müssen.
 
Ok, wenn diese wichtige Information so wenig bekannt ist, werde ich diesen Thread mal unter den wichtigen Themen oben festpinnen.
 
Hi meine bergische Claudia, mach dat.
Wenn selbst ich, als jahrzehntenlanger Halter, sowat nicht weiss, ist dat wo angebracht. Da muss ich auchma mit mir selbst schimpfen. Aber da ich nicht züchte und niemals einen Aga abgeben würde, hat mich dat eben nicht gejuckt. Pin fest
 
Hi Guido,

Dich, oder z.B. auch mich betrifft das nicht, weil wir Rosenköpfchen halten. Für alle anderen Agas brauchst Du einen Herkunftsnachweis, unabhängig davon, ob Du eine Zuchtgenehmigung hast, oder nicht. Das sind zwei Paar Schuhe. :zwinker:


Hi Tanja,

gilt denn z.B. ein AiN-Vertrag, oder ein Tierheim-Vertrag auch als Herkunftsnachweis?
 
Hi meine bergische Claudia
Dat mit den Rosenköppen hab ich ja verstanden ( so lange brauch ich auch nicht ) . Aber dat mit den Schutzverträgen von AiN würde mich auch interessieren. Ich habe eben nur solche.
 
Agaernährerin sitzt an der Quelle, kennt sich von berufswegen damit aus, und war so freundlich das Thema für uns noch mal korrekt zusammenzufassen:

Die gesetzlichen Vorschriften des Artenschutzes umfassen mit Ausnahme der Rosenköpfchen alle Agapornidenarten.

Bei den artenschutzrechtlichen Regelungen sind zwei Dinge zu unterscheiden: Die Nachweispflicht und die Meldepflicht.

Nach der EG-Verordnung 338/97 sind außer den Rosenköpfchen ALLE Agapornidenarten in Anhang B als besonders geschützt gelistet.

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz liegt eine Nachweispflicht für besonders geschützte Tiere vor (zur Erklärung: zu dem Begriff besonders geschützte Arten, zählen auch die streng geschützten Arten). Dieser Nachweis wird in Form von Herkunftsnachweisen (z. B. Züchternachweis) in Verbindung mit einer Kennzeichnung geführt. Hierbei ist zu beachten, dass das Erdbeerköpfchen ausschließlich mit einem geschlossenen Artenschutzring zu versehen ist (eine offene Beringung muss behördlich genehmigt werden).
Ein Herkunftsnachweis muss folgende Angaben enthalten: Tierart, Anzahl, Schlupfdatum, Geschlecht (falls bekannt), Herkunft (z. B. DNZ, Einfuhrnr. usw.), Kennzeichen, Angabe zu den Elterntieren, Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers.

Neben der Nachweispflicht, gibt es noch gem. § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung die Meldepflicht für artgeschützte Tiere. Bei den Agaporniden fallen folgende Arten hierunter: Erdbeerköpfchen, Orangeköpfchen, Grauköpfchen und Grünköpfchen.
Diese Arten müssen unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich angemeldet werden. Hierzu ist auch eine Kopie des Herkunftsnachweises einzureichen. Jedwede Veränderungen der Tiere (z. B. Verkauf, Tod) sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der Behörde zu melden.

Pfirsich,- Schwarz- und Rußköpfchen sowie Taranta-Bergpapageien sind hingegen nicht meldepflichtig. Diese Arten sind in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung von der Meldepflicht ausgenommen worden.

Hier ist aber eines zu beachten: die Ausnahme von der Meldepflicht entbindet nicht von der Nachweispflicht. Auch wenn diese 4 Arten von der Meldepflicht ausgenommen worden sind, ändert sich nichts an ihrem Schutzstatus und den daraus folgenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.

Rechtsgrundlagen:
EG-VO 338/97: http://www.bfn.de/0305_rechtsgrundlagen.html
Bundesnaturschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
Bundesartenschutzverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/

Vielen Dank für Deine Mühe, Agaernährerin!
 
Hi Tanja
Auch von mir ein herzliches Dankeschön. Endlich ma wat Klares
 
Thema: Meldepflicht

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