Meldepflicht

Diskutiere Meldepflicht im Forum Kakadus im Bereich Papageien - Hallo, vor einem Monat haben wir unserem Weißhaubenkakadu (der bereits ordnugsgemäß angemeldet war) eine Dame gekauft und diese ebenfalls...
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Matthias K

Guest
Hallo,
vor einem Monat haben wir unserem Weißhaubenkakadu (der bereits ordnugsgemäß angemeldet war) eine Dame gekauft und diese ebenfalls angemeldet.
Der Kaufvertrag mit der Nummer des geschlossenen Rings soll angeblich als "Nachweisführung über die Legalität des 0,1 Weißhaubenkakadu nicht ausreichen" und man verlangt eine Einfuhrgenehmigung oder Cites- Bescheinigung.
Des weiteren schrieb man uns: "Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von 1,1 Weißhaubenkakadus eine Halte- und Zuchtgenehmigung des Veterinäramtes sowie eine Gehegegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfoderlich ist. Uns ist jeweils eine Kopie der genannten Genehmigungen vorzulegen."

Wer sowas schreibt? - das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege in Dresden (Sachsen) Frau Ziegenbalg.

Wie komme ich zu den Genehmigungen und was droht mir schlimmstenfalls??

Falls sie Sachen zu Unrecht fordert (CITES für Anhang 2 Tiere ???) dann wäre es nett wenn jemand die konkreten §§ auf der Pfanne hätte..

Dank Euch schonmal !

Matthias
 
Original geschrieben von Matthias K

Des weiteren schrieb man uns: "Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von 1,1 Weißhaubenkakadus eine Halte- und Zuchtgenehmigung des Veterinäramtes sowie eine Gehegegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfoderlich ist. Uns ist jeweils eine Kopie der genannten Genehmigungen vorzulegen."

Auf der Homepage des Vogelnetzwerkes steht unter Recht und Gesetz allerhand drin. Z.B.
Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten, Anzeigepflicht
zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 - BNatSchG)
(1) Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, ausgenommen Greifvögel der in Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung aufgeführten Arten, dürfen nur gehalten werden. wenn sie keinem Besitzverbotunterliegen und der Halter
1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und 2. über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Tiere verfügt. Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.
Das heißt, die können die entsprechenden Genehmigungen verlangen.
Die entsprechenden Haltungsvorschriften findest Du unter http://www.vogelnetzwerk.de/recht+gesetz/minpapa.php3
Da Deine Kakadu´s dem Anhang B der Artenschutzverordnung unterliegen, wird keine Cites benötigt.
Die entsprechenden Angaben findest Du unter http://www.wisia.de/FsetWisia1_dt.htm
In der Suchmaske einfach Weißhaubenkakadu eingeben.
Das sind jedenfalls sehr penible Beamte, die es Dir so schwer machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alfred, danke für Deine Antwort!

der Vogel ist DNZ 97,- da die CITESpflicht am 1.7.97 für wa2 aufgehoben wurde, bin ich davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Beringung schon keine Citespflicht mehr bestand.
Außerdem ist der geschlossene Ring doch eigentlich ausreichend Nachweis über die Herkunt aus deutscher NZ.

Thema Zuchtgenehmigung: woher wollen die denn wissen ob ich züchten will. Die Kakadus sind Zimmervolierenvögel und werde dort auch keine Nistgelegenheit bekommen. Warum dann eine Zuchtgenehmigung?? Weißt Du ob sowas irgendwo geschrieben steht ??

Thema Gehege-genehmigung: habe mündlich erfahren, dass es dabei um Genehmigung von Volieren als Bausubstanz (im Sinne von Baugenehmigung) handelt, was für meine Zimmervoliere natürlich nicht zutrifft. Ich hoffe, dass wenigsten dieser Kelch an uns verüber geht. Schön wäre auch hier, wenn jemand wüßte wo sowas geschrieben steht. Den Mindestanforderungen an die Größe werde ich gerecht.
 
Hallo Matthias
Wenn ich das richtig auslege, sind die Anforderungen, wenn man es so eng sieht wie die Behörden bei Dir, für Haltung oder Zucht in etwa gleich.
Das Einzige, was ich als Unterschied erkennen kann, ist der Quarantäneraum. Den brauchst Du nicht, wenn Du nicht züchtest.
Ansonsten wollen die Behörden wohl das Wissen eines Züchters von Dir.
Dazu gibts ein kleines Buch mit dem Titel: "Weiß der Geier?"
Wenn Du das drauf hast, kann Dir niemand was. Ist gar nicht so schwierig.
Für die Voliere in der Wohnung brauchst Du mit Sicherheit keine Baugenehmigung. Für eine Außenvoliere schon. Es ist schon seltsam mit den Gesetzen hier, das kannst Du mir glauben. Für einen Wohnwagenstellplatz im Freien einfach auf der Wiese und ohne Befestigung will man eine Baugenehmigung! Nur so als Beispiel. Da fragt man sich, wer hier irre ist ;)
Tja, mit der Cites würde ich bei der Behörde mal anfragen, woher sie ihre Weisheiten haben und die Leute auf die rechtlichen Grundlagen verweisen. Natürlich sehr höflich mit vielen Umschreibungen. Damit keiner sauer werden kann.
 
Hallo Matthias,

bezüglich der Cites ist das Schlupfdatum deines Kakadus sehr wichtig. Lag es vor dem 01.07.97 geht nichts ohne, nachher reicht
der geschlossene Fußring und die Anschrift des Züchters auf jeden Fall aus.
Sollte sich deine Behörde damit nicht zufrieden geben würde ich es mal "eine Stufe höher" versuchen, notfalls auch beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn (http://www.bfn.de)

Tschau

PAUL
 
Zusammenführen der Threads ?

Ohhh, habe gerade gesehen, dass Matthias sein Anliegen offensichtlich in mehreren Foren (hier, Allg. Forum und Tier-Artenschutz) gepostet hat und jetzt kommen parallel Antworten .....
Frage an die Mod's : sollte man die Threads vielleicht besser zusammenführen ?
 
mehrfach posten

nicht sauer sein, die frage steht auf 3 foren: Allgemein, Tierschutz und Kakadus. Wollte einfach ein breiteres Publikum erreiche, was ja auch geklappt. Sorry wenn das jemanden stört. :p
Danke für Eure Tips!
 
Hallo Matthias,

in einem anderen Forum hast Du geschrieben:

"Sie hat die Ringnummer die vom ZZF vergeben wurde"

Wenn der Ring vom ZZF bezogen wurde
handelt es sich um einen offenen Ring, ohne Angabe der
Jahreszahl und Züchternummer.
Dieser Ring wird als Nachzuchtnachweis nicht anerkannt
was die ganze Angelegenheit um einiges schwieriger macht!
Wenn in solch einem Fall die Cites fehlt mußt Du, als derzeitiger
Besitzer, den Legalnachweis von 97 bis jetzt erbringen.

Tschau

PAUL
 
Hallo Paul,- fehler von mir,- ich habe keine Ahnung woher der Züchter den Ring bekam, aber es ist definitv ein geschlossener Ring mit Jahreszahl.CX..97....
 
Original geschrieben von Matthias K
...ein geschlossener Ring mit Jahreszahl.CX..97....

Hallo Matthias,

ein geschlossener Ring mit "CX"? Habe ich ja noch nie gehört. Woher hast Du denn Deinen Kakadu erworben? Vom Züchter? Von einer Station, die Wildfänge einführt? Aus dem Ausland?

Ich meine ja nur, es könnte ja sein, daß die Behörden deshalb so scharf auf diese ganzen Unterlagen sind.

Liebe Grüße von Daniela
 
Joup,- ich hab die Ringnummer zwar grad nicht zur hand (bin noch auf Arbeit:o ), aber mit CX war's glaub ich 'was. Ein deutscher Züchter steht im Herfkunfsnachweis. Werde ihn ohnehin kontaktieren..
 
Hallo Mattthias,

ja, macht das mal. Frage mal beim Züchter nach. Halte uns aber bitte weiterhin auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist, ja? Wir sind gespannt.

Auch die Sache mit dem Ring. Ich habe nämlich noch nie das mit dem "CX" gelesen. Bin schon gespannt.

Liebe Grüße von Daniela
 
Thema: Meldepflicht

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