Mieter und Papagei - wie kommt ihr zurecht

Diskutiere Mieter und Papagei - wie kommt ihr zurecht im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo zusammen, wir sind Besitzer eines Mohrenkopfpapageis. Da er manchmal sehr laut ist, wohnen wir in einem gemieteten Einfamilienhaus...
U

Unregistered

Guest
Hallo zusammen,

wir sind Besitzer eines Mohrenkopfpapageis. Da er manchmal sehr laut ist, wohnen wir in einem gemieteten Einfamilienhaus.

Leider hatten wir schlechte Erfahrung mit Mitmietern oder Hausbesitzern gemacht. Sie wollten ihre Ruhe. Entweder immer oder zu den vorgegebenen Ruhzeiten. Und so wurde uns die eine und andere Wohnung gekündigt. Oder wir sind -aufgrund des Streites - gleich freiwillig gegangen.

Aus beruflichen Gründen müssen wir demnächst in die nähere Umgebung von Freising und/oder nach Freising ziehen und können uns da nur noch eine Mietwohnung leisten.

Uns graut es jetzt schon vor der Wohnungssuche. Wir wollen wirklich langfristig in eine Wohnung ziehen und keine Angst haben, wenn der Mohr einen Pieps tut, dass eine Beschwerde an den Hausvermieter geht (oder gleich wieder die Kündigung).

Den Mohr hergeben, kommt gar nicht in Frage. Er hatte es schon schwer genug in seinem Leben (wir sind die schon dritten (und garantiert letzten!) Besitzer).

Könnt ihr uns Eure Erfahrungen schildern? Gibt es noch die toleranten Mitmieter oder Besitzer?

Danke für Eure Beiträge.
Heike
 
Hallo,

also wir haben vor der Anschaffung unserer zwei Grauen unseren Vermieter um Genehmigung gebeten.
Die hat er uns ohne Probleme gegben.
Schreien tun sie nie, sie plappern vor sich hin oder pfeifen Melodien. (Gottseidank)
Allerdings gibts darüber auch Urteile.
Papageien gehören nicht zu den üblicherweise erlaubten Kleintieren, die ohne Genehmigung gehalten werden dürfen.

Deshalb: Immer Genehmigung einholen.

Außerdem sind die Tiere nachts ja still, was man von so manchem Mitmieter bei uns nicht immer behaupten kann.

Und wenn das Kleinkind über uns brüllt, hält es sich auch nicht an die Ruhezeiten.

Ob das der Grund ist, warum sich keiner beschwert ?

Übrigens könnte es viel helfen, wenn Ihr einen Partner für Euern Kleinen hättert.

LG

Chris
 
Hallo Benny,

ich weiß, das wir eine Genehmigung beim Vermieter einholen müssen. Aber wenn sich Mitmieter beschweren, bist du gleich wieder draussen, egal ob genehmigt oder nicht! Glaub mir, ich hab Erfahrung.

Auch wenn der Mohr nachts ruhig ist, was ist mit der Mittagsruhe? Geier haben halt mal ihre 5 Minuten und wir sind nicht immer da. Er plaudert ja auch und ist meist ruhig, aber halt nicht immer.

Bis vor 5 Jahren war Mohr mit Partner ausgestattet. Der ist mit 35 Jahren von uns gegangen. Wir haben es mit einem neuen Partner versucht, aber er wollte bis jetzt niemanden akzeptieren. Übrigens waren die beiden auch nicht lauter, als der einzelne Mohr jetzt. :)
 
Hallo, das habe ich zu diesem Thema auf meiner HP
Tierhaltung in der Wohnung


Hund, Katze, Schwein oder Schlange: Es gibt fast keine Tierart mehr, die in deutschen Wohnungen nicht gehalten wird. Und das sorgt für viel Streit - sowohl zwischen Nachbarn als auch im Verhältnis Vermieter und Mieter. Im Gesetz steht in Sachen Tierhaltung in der Wohnung nichts. Daher kommt es in erster Linie darauf an, was im Mietvertrag steht.
Rechtliche Situation
Sieht der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters vor, dann steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung erlaubt oder nicht. Der Vermieter kann unter Umständen sogar verlangen, dass ein Hund, der ohne Genehmigung angeschafft wurde, wieder weggegeben werden muss. Sieht der Mietvertrag Tierhaltung vor, dann darf der Mieter Tiere wie etwa Hunde und Katzen halten. Ungewöhnliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen fallen aber nicht darunter. Und auch eine Hundezucht gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung - selbst wenn Tierhaltung prinzipiell gestattet ist.
Wichtiger Grund:
Bei einem Mietvertrag, der die Zustimmung des Vermieters im Einzelfall vorsieht, kann der Mieter allerdings in aller Regel davon ausgehen, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmen wird. Es sei denn, es würden gewichtige Gründe dagegen sprechen. Ein wichtiger Grund wäre beispielsweise gegeben, wenn ein Nachbar unter einer Allergie leidet
Werden in einem Haus bereits mehrere Hunde gehalten, dann darf der Vermieter nicht willkürlich gegen eine Mietpartei vorgehen. Das heißt, er muss einem weiteren Mieter die Hundehaltung auch genehmigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei Genehmigung eines Hundes direkt der zweite angeschafft werden darf.
Kleintiere dürfen immer gehalten werden
Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor, dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen jedoch gehalten werden. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf der Vermieter eine Hundehaltung auch nur dann verbieten, wenn er eine konkrete Störung durch das Tier nachweist.
WISO-Tipp: Kleintiere, die im Käfig leben, darf der Mieter immer halten. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Selbst dann, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist. In Sachen Haltung von ungiftigen Schlangen in Terrarien ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich.
Erst den Vermieter fragen
Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung steht, sollte man auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn man ein Tier in der Wohnung halten will. Die Frage, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört, ist nämlich äußerst umstritten. Darf ein Mieter etwa eine Katze halten, wie er einen Kühlschrank aufstellen kann, ohne das der Vermieter Einwände geltend machen kann? Dies wird von den allermeisten Gerichten verneint.
Der Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass andere Mieter von Katze oder Hund belästigt werden. Es ist also unerlässlich, dass der Mieter gerade in städtischen Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern den Vermieter um Erlaubnis bittet, bevor er sich ein Tier zulegt. Allerdings gibt es auch vereinzelte Urteile, die in einer Katze oder einem Hund etwas ganz Normales sehen. Demnach muss der Mieter nicht um die Einwilligung des Vermieters bitten. Aber man sollte sich im Streitfall nicht darauf verlassen, dass ein Gericht sich dieser selten vertretenen Rechtsprechung anschließt.
Duldung wird als Zustimmung gewertet
Von einer Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung geht man auch dann aus, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.
Sonderfall Kampfhund
Nach Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Haltung eines Bullterriers allerdings ein triftiger Grund für das Begehren des Vermieters, die Tierhaltung aufzugeben. Die Zustimmung kann auch dann widerrufen werden, wenn die übrigen Mieter Angst vor einem Dobermann haben, so das Landgericht Hamburg.
Manchmal ist Bellen übliche Kulisse
Wenn ein kleines Tier ruhig und friedlich ist, dann liegt in aller Regel kein triftiger Grund für ein Verbot vor. Bellt ein Hund gelegentlich, liegt ebenfalls kein Grund vor. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren genehmigten Hundehaltungen gehört es zur hausüblichen Geräuschkulisse, wenn tagsüber manchmal die Hunde bellen. Wird allerdings das Treppenhaus regelmäßig verunreinigt oder dringen Tiere in fremde Wohnungen ein, dann kann die die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen werden. Auch das stundenlange laute schrille Pfeifen eines Papageis ist ein triftiger Grund, um die Zustimmung zur Tierhaltung zu widerrufen.
WISO-Tipp: Blindenhunde dürfen gehalten werden
Tiere, auf die der Mieter angewiesen ist, dürfen gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Blindenhunde, Wachhunde, die der Mieter benötigt, weil er in einer abgelegenen Gegend wohnt, sowie Tiere, die aus therapeutischen Gründen gehalten werden müssen.
Rechtsfolgen unerlaubter Tierhaltung
Der Vermieter muss auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter unerlaubterweise Tiere hält. Kündigen kann er ihm in aller Regel nicht. Eine Kündigung droht allerdings, wenn der Mieter Tiere hält, die erheblich stören oder gefährlich sind und er trotz Aufforderung seitens des Vermieters nichts dagegen unternimmt.
Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich untersagt ist, kann sich der Mieter laut Bundesverfassungsgericht nicht auf sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen. Verlangt der Vermieter, dass der Mieter das Tier abgibt, muss er dieser Aufforderung nachkommen.
(Sendung Wiso, ZDF)

Rechtsfragen für den Halter von Wellen- und Nymphensittichen


Mietrecht:
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.(AG Offenbach,Az34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8C 11/91; AG Friedberg,AZ.:C66/93; AG Heidelberg, AZ.:20C 72/92)Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellen- und Nymphensittichen. (OLG Frankfurt AZ.: 6U 108/90).
Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen. (BGH,Az.:VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden. (OLG MünchenAz.: 5U 7178/89) , oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird. (LG Berlin,AZ.: 64S 17/93).
Eigentumswohnung:
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. (OLG Stuttgart, Az.: 8W 8/92) Zulässig ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt. (OLG Frankfurt, Az.: 11W 142/87).

Ich habe Glück, denn meine Mitmieter sind recht verständnisvoll.
 
Hallo Benny!
Das Problem kenne ich sehr gut!
Wir wohnen auch in Miete und der Vermiter hat uns sein O.K. für unsere damaligen Beiden Amazonen gegeben.
Leider veranstallteten die Beiden ein derartiges Konzert das sich ein weiterer Mieter fürchterlich beschwerte und mit Klage drohte.
Es blieb und leider nichts anderes übrig als schweren herzen die Beiden wieder abzugeben.
Ein halbes Jahr später ist er dan ausgezogen.
Supper nicht!
Nun haben wir das ganze haus gemietet und erfreuen uns nun an einer Gruppe Graupapageien.
Auf alle Fälle würde ich nach O.K. des Vermieters zusätzlich die dort schon lebendeb Mieter informieren und fragen ob sie etwas dagegen haben,nicht das es später zu Problemen führt wie bei uns damals.
Viele Grüße Sandra
 
hallo!

ich habe meine vermieterin vor der anschaffung meiner ersten vögel, den nymphen gefragt und besonders auch bevor ich mir die papageien anschaffte.

dabei habe ich auch deutlich gemacht daß die papas auch mal sehr laut werden können. sie hatte nichts dagegen. praktischerweise ist die dame schwerhörig und trägt zuhause ihr hörgerät nicht gerne*g*

da habe ich also ein großes glück, auch damit, daß wir beiden die einzigen parteien im haus sind*g*

liebe grüße
kuni
 
Hallo!

Fakt ist erstmal: Kleintiere dürfen grundsätzlichgehalten werden, alles andere wäre rechtswidrig und somit nichtig. Vertrag hin oder her. Und Papageien sind Kleintiere!

Aaaber: sollte ein Vogel übermäßig oder überdurchschnittlich viel Lärm machen, stellt das eine Lärmbelästigung dar, gegen die man rechtliche Schritte unternehmen kann. Grundsätzlich muß während der Ruhezeiten Stille herrschen, sonst ermahnt einen der Richter, daß das Tier (oder die Tiere) abgeschafft werden muß. Da haben böse Nachbarn alle Trümpfe in der Hand. So enden die meisten Gerichtsurteile, die ich durchgeackert habe- ich habe nämlich auch einen äußerst lauten Papagei! Es gibt sogar Leute, die genau Buch führen, wann das Tier ein Geräusch von sich gibt. Das muß man sich mal vorstellen!
Gegen Kinderlärm kann man gar nichts machen, das muß geduldet werden, aber bei der Tierhaltung sind unsere Gesetze schlichtweg unmöglich.
So hatte ich meinen Kakadu in unserer alten Wohnung im Käfig auf dem Balkon, weil ich dort zu tun hatte und er nicht so alleine sein sollte. Naja, der Balkon war mehr eine Dachterasse- riiiesengroß! Er machte ganz genau 2 Mal seinen Schnabel auf, als sich meine Nachbarin bereits beschwerte. "das ist ja nicht zum Aushalten! Können sie den nicht reintun...!!!!"
Diese Dame störte sich allerdings auch an dem Springbrunnen vor unserem Hause und an den spielenden Kindern ließ sie auch kein gutes Haar.
Es gibt schon blöde Leute!
Ich denke, die Sache mit der Genehmigung ist auch eher ungnau. Kein Mensch weiß vorher, wie laut ein Papagei mal sein wird.
Unser Kakadu ist inzwischen verheiratet (grins!), aber laut kann er trotzdem sein. Das hat mit Vergesellschaftung wohl nicht unbedingt etwas zu tun. Im Gegenteil: ein Schreier kann den zweiten infizieren.

Da muß man wohl einfach Glück haben. Vielleicht sucht Ihr Euch eine Wohnung mit möglichst wenig Mietparteien, die meisten Leute arbeiten tagsüber und am Abend kann man dann zu humanen Zeiten den Käfig abdecken und den Vogel ins Land der Träume verbannen. Das ist bei meinem Kakadu die einzige Möglichkeit. Nach ausgiebigem Freiflug wird geschlafen, sonst würden sich bestimmt auch meine Nachbarn beschweren.

Viel Erfolg und liebe Nachbarn
wünscht
Petra
 
Hallo @ all,

leben jetzt schon fast 2 Jahre mit unseren Grauen in dieser Wohnung und es haben sich weder Nachbarn noch andere Mieter beschwert, obwohl sich am Geräuschpegel nichts geändert hat.
Wäre aber auch kein Problem.
Ich würde sofort ausziehen, da ich schon länger mit dem Gedanken an ein Haus spiele.
Nur meinem Vermieter wäre das gar nicht recht. Hat mir mal gesagt, es sei froh, weil wir angebelich die einzigen seien, die regelmäßig die Miete zahlen.
Der wirft eher die anderen raus, glaube ich ! heheheheh.....

Sehe also in absehbarer Zeit keine Probleme.

LG

Chris
 
Hallo Kalle,
wir wohnen in einer Altbauwohnung mit sehr dicken Mauern, sowas kann ich dir nur bei der Wohnungssuche empfehlen. Meine sechs Nymphen können auch sehr laut werden :~. Versuche auch die Vögel in einem Zimmer zwischen zwei anderen Zimmern zu halten. Das schluckt auch eine Menge Lärm, zumindest nach den Seiten hin.
Bei uns wohnen etliche andere Tiere im Haus, Hunde, Katzen, Vögel. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass andere Tierhalter im Haus einfach mehr Verständnis gegenseitig aufbringen, als wenn niemand im Haus Tiere hält. Die Toleranzgrenze ist einfach größer. Das gleiche gilt auch für Kinder, erlebe ich immer wieder. Wer selber keine hat, ist gegenüber Kinderlärm intoleranter wie diejenigen, die welche haben.
Vielleicht kannst du bei der Wohnungssuche vorsichtig in Erfahrung bringen, ob es dort noch andere Tierhalter gibt ? Drücke dir jedenfalls die Daumen, dass ihr bald fündig werdet :) !
 
Hallöchen,

also ich habe Glück. Im Mietvertrag ist nur die Haltung von großen Hunden verboten. Ich habe dazu auch sehr tolerante Nachbarn, die keine Probleme mit meinen Piepern haben. Ich selbst halte ja Wellensittiche, Nymphensittiche, Springsittiche und Princess of Whales Sittiche in der Wohnung, die zusammen auch mal recht laut sein können. Ich habe im Haus nachgefragt, es stört niemanden.

Das beste ist man horcht sich einfach mal im Haus um, ob es zu möglichen Problemen kommen könnte.
 
Hallo zusammen,
Ich wohne auch zur Miete und zudiesem Thema ist ja auch schon viel hier geschrieben worden...NUn: Ich wohne in einem Zweifamilienhaus wobei der Vermieter unter uns wohnt ( jaja, ich weiß , würde ich nie tun sagen jetzt viele...ich vielleicht auch nicht mehr.....) wir waren halt schon im streit aus unserer alten Wohnung raus, Nein nicht wegen dem Vogel, sondern wegen meinem andren Hobby, der Airbrusherei...dort fühlte sich ein lieber Nachbar durch Farbgeruch belästigt...aber selbst Leute , die in unsrer Wohnung kamen konnten keinerlei Geruch feststellen, wenn ich sie danach fragte...und unsere KAtzen blieben auch sitzen. während ich brushte, weil ich ganz einfach mit geruchslosen farben arbeite.....wie dem auch sei, wir wollten da raus( so schnell wie möglich, sonst hätte ich mich wohl noch vergessen ;-) )
Nun, daß wir 2 Katzen haben, haben wir abgeklärt, das war auch in Ordnung.
Bevor wir den VOGEL ( Graupapagei) angeschaft haben, habe ich mich schlau gemacht..: Kleintierhaltung ist erlaubt, Katzen auch, egal was der Vermieter sagt, aber papageien zählen nicht dazu, weil sie eben bekannt dafür sind viel Lärm zumachen...für sie muß man eine besondere Erlaubnis vom Vermieter haben...und falls sich, in einem Mehrfamilienhaus z.B., jemnand durch den Lärm gestört fühlt, dan hat man Pech, kein richter wird einem da helfen ....
Wir haben unsren Max aber auch einfach so angeschafft (ZUM GLÜCK WAR ER RELATIV RUHIG AM ANFANG) ok richtig laut ist er jetzt auch nicht, aber dieerste Zeit war wirklich recht ruhig....sozusagen seine Probezeit!und dann war er halt da und keine hat was gesagt und nun ist die Sachlage halt so, daß es ein Gewohnheitsrecht ist, weoil sich ja am Anfang keiner beschwert hat ist es nun zu spät!
Ok,Ok, ganz korrekt war das halt nicht, aber ein Nein, wenn ich vorher gefragt hätte, wolte ich einfach nicht riskieren, damit hätt ich nicht leben können...
Außerdem macht Max auch nicht mehr Lärm, asl die 2 Kleinkinder von unten....
Rein rechtlich, würden wir wohl auf lange sicht den Kürzeren ziehen und wir müßten ihn abschaffen, aber im Moment sieht es so aus, daß es keinerlei Probs mit den Vermietern gibt und der Max als unser Familienmitglied von allen Nachbarn akzeptiert wird, vielleicht halten sie uns für ein bissel plemplem, weil ich unter anderem auch mit unsren Katzen im sommer Gassi gehe( natrürlich ohne Leine o.ä.) aber das ist mir sowas von...
ich hoffe halt, daß sich das nicht ändert..
In diesem Sinne
Olly
 
Hallöchen

Ich kenn das Problem sehr gut. Ich wohne immer nur zur Miete. Aus meiner letzen Wohnung bin ich mit meiner Vogelbande freiwillig ausgezogen. Die lieben anderen Mieter hatten sich dauernd bei der Wohnungsgenossenschaft beschwert, es wäre immer so laut. Die Genossenschaft war im Treppenhaus horchen und war der Meinung, es wäre nicht zu laut - hehe :-) Die Mieter waren aber alle so ätzend. Es war das reinste Mobbing.

Naja, hauptsächlich waren es Geldgründe, warum ich vor 1,5 Jahren aus der Wohnung ausgezogen bin. Aber hätte ich keine Geldsorgen gehabt, wäre ich auch umgezogen.

Jetzt wohne ich seit 1,5 Jahren in meiner Wohnung. Schon vor dem Einzug habe ich alle anderen Mieter vorgewarnt, daß meine Bande etwas lauter ist. Alle haben gesagt, es würde sie nicht stören. Und tatsächlich, es hat sich noch niemand beschwert, obwohl man meine Grauen auch draußen auf der Straße sehr gut hört. Ich bin froh, daß meine Mitmieter so tolerant sind. Unangenehm ist mir der Geräuschpegel schon. Die Angst, daß sich auf einmal doch jemand beschwert, ist immer da.

Liebe Grüße

Andrea
 
Thema: Mieter und Papagei - wie kommt ihr zurecht

Ähnliche Themen

zicke70
Antworten
23
Aufrufe
2.570
Katzenfreundin
Katzenfreundin
A
Antworten
0
Aufrufe
2.797
Alexmass
A
B
Antworten
2
Aufrufe
994
Boomer14
B
A
Antworten
16
Aufrufe
2.351
Angy7
A
G
Antworten
6
Aufrufe
1.442
a.canus
a.canus
Zurück
Oben