mietprobleme ?!

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Smartie003

Smartie003

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Hallooo.

Ich habe mal eine Frage.. könnte es eigendlich sein, dass die agas zu laut sind, sich nachbarn beschweren können & der mieter einem verbietet agas zu halten ? oder hat der mieter dazu nicht das recht ? wie wäre das in diesem Fall ?

Vielen dank schonmal im voraus für eure antworten:o
 
Hallo Smartie,

normalerweise darf für Vögel kein Mietverbot ausgesprochen werden, sie sind halt Kleintiere und für sie braucht man nicht, wie bei Hund oder Katze, extra eine Erlaubnis. Aber um evtl. Ärger vorzubeugen, würde ich den Nachbarn Bescheid geben, daß es vielleicht zeitweise mal etwas lauter werden könnte. Man könnte sie u.U. auch mal zu einem Kaffee einladen und die "lauten Gesellen" vorstellen, sowas wirkt ganz gut und beugt jedem Ärger vor. :zwinker:
 
Hi! Also ich bin hier grade zufällig reingerutscht und wollte nur mal erzählen, dass wir uns unsere Meyerspapageien auch einfach trotz Mietwohnung angeschafft haben, weil wir wussten, dass Vögel grundsätzlich erlaubt sind (haben uns dann ja auch absichtlich für eine "leisere" Art entschieden, aber so laut wie Nymphen oder Agas sind sie allemal...) und unser Haus auch nicht so super hellhörig ist. Wir haben die beiden nun seit einem Jahr und es hat sich noch nie jemand beschwert, obwohl man die beiden zumindest im Treppenhaus ganz ordentlich hört... Mittlerweile hab ich schon oft ein ziemlich schlechtes Gewissen, weil wir unsere Nachbarn einfach täglich stundenlang mit Gepiepe beschallen (ich weiß zwar nicht, wie viel man in den Wohnungen wirklich hört, aber ein bisschen was wird wohl schon durchgehen...) und die sagen dann noch nichtmal was und nehmen es einfach hin... Also was ich eigentlich sagen wollte ist, dass wir zwar mit unseren Geierchen super glücklich sind und auch froh darüber, so tollerante Nachbarn zu haben, aber wenn ich das alles vorher genauer gewusst hätte, hätte ich mit der Anschaffung von Vögeln doch lieber gewartet, bis wir ein eigenes kleines Häuschen haben... Allein schon wegen des schlechten Gewissens... :o Aber nun geben wir die beiden Süßen NIEEE mehr wieder her :D Liebe Grüße!
 
hallo,

lärmbelästigung und haltendürfen von kleintieren sind immer noch 2 paar stiefel.

sicher darf ein vermieter die haltung von kleintieren im mietvertrag grundsätzlich nicht verbieten, das bedeutet aber nicht, dass nun der mieter alles halten darf.

wegen der lärmbelästigung z.b. darf er trotzdem keine lärmintensiven tiere halten, wenn die wohnung so hellhörig ist, dass nachbarn dadurch überdimensioniert belästigt bzw. gestört werden. gleiches gilt bei geruchsintensiven tieren.

laute oder viele papageienvögel können ohne weiteres darunter fallen.
 
Okay, dann weiß ich bescheid. Vielen Dank für die Antworten :zustimm:
 
nabend,

ich bewohne mit zwei rosenköpfchen inzwischen die sechste mietwohnung. es hat sich noch nie jemand beschwert. (umziehen ist mein 2. hobby :~:D )

aber stimmt schon, zwei agas sind nicht so laut wie z.b. ein kakadu oder ähnliches.

wobei - je nach wohngegend machen die amseln und elstern auch schon mal ein ganz schönes spektakel draußen, da kann sich ja auch keiner beschweren :+klugsche

gruß,
claudia
 
Thema: mietprobleme ?!

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