Mietrecht - Freiflug verboten??

Diskutiere Mietrecht - Freiflug verboten?? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr Lieben, vielleicht ein etwas ungewöhnliches Thema, aber ich weiß nicht, wer mir sonst weiterhelfen könnte........ Wir haben ja...
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Guest
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht ein etwas ungewöhnliches Thema, aber ich weiß nicht, wer mir sonst weiterhelfen könnte........
Wir haben ja eigentlich, seit wir unsere Wohnung haben (1/2 Jahr) Diskussionen wegen allen möglichen Kleinigkeiten mit den über uns wohnenden Vermietern...
Vergangenes Wochenende waren wir bei den Eltern zu Besuch und unsere eigentlich sehr nette Nachbarin hat, wie schon öfter, nach den Vögeln (wasser etc.) geschaut.
Nun, heute lag ein sehr formeller Brief im Briefkasten von unserem Vermieter, der zufällig mitbekommen habe, dass die Volierentüre der Vögel offen stand. Ich weiß nicht, ob er dies durch die Terassentür hindurch gesehen hat oder ob unsere Nachbarin.... etwas angedeutet hat, ist ja auch egal -
jedenfalls weißt er uns darauf hin, dass das "Herumfliegen der Vögel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur auf dem Teppich und Gardinen, sondern auch auf Möbelteilen erhebliche Verunreinigungen entstehen lässt und, da Vogelkot ja sehr ätzend ist, Schäden am Mobilar verursacht, die irreversibel sind".

Da wir ja auch eine kleine Dalmihündin haben, hat er immer wieder "erwähnt", wie unüblich Hundehaltung ja wäre und dass seine Großzügigkeit ja auch jederzeit widerrufen werden könnte....
Damit Ihr einen kleinen Einblick über unseren Vermieter habt.....

Frage: Kann er verbieten, die Vögel frei fliegen zu lassen?
Gibt es diesbezüglich irgendwelche rechtlichen Einschränkungen?

Lg
Inka
 
Hallo Inka,

leider hast du nicht mit erwähnt, welche Art von Piepern du hälst.

Bei kleineren Arten (Wellis und Co) hat der Vermieter weder eine rechtliche Handhabe die Haltung zu verbieten, noch den Freiflug. Selbst, wenn der Mietvertrag generelle Tierhaltung verbietet, ist die Haltung von z.B. Wellis erlaubt (so lange es keine Massenhaltung ist).
Zu deiner Dalmihündin - da darf er dir jetzt die Haltung nicht mehr verbieten, da er es dir ja schon Erlaubt hat. Anders wäre es nur, wenn plötzlich von dem Hund eine massive Belästigung (kläffen) der anderen Mieter ausgehen würde oder auch diese angegriffen würden. So lange dies nicht geschieht, hat er keine Handhabe deinen Tieren gegenüber.
Selbstverständlich kann er dich aber am -eventuell- entstandenen Schaden der Wohnung verantwortlich machen (bei Auszug)
 
Hi Sven,

ich habe zwei Zebrafinken und zwei Kanaries.....

Tja, leider ist im Mietvertrag angegeben, dass eine eventuelle Zustimmung zur Hundehaltung jederzeit widerrufen werden kann, wenn eine Gefahr vom Hund ausgeht.
Da mein Vermieter einmal sich meiner Hündin gegenüber bedrohlich gezeigt hat, hat Sally ihn einmal abwehrend angebellt (IMO zu recht, aber egal). Das könnte er jederzeit gegen uns verwenden.....

Also, Freiflug hat er nicht zu verbieten....?!?
Hast Du dafür zufällig den zugehörigen Gesetzestext parat, damit ich den ihm mal unter die Nase halten könnte?

LG
Inka

Original geschrieben von fisch
Hallo Inka,

leider hast du nicht mit erwähnt, welche Art von Piepern du hälst.

Bei kleineren Arten (Wellis und Co) hat der Vermieter weder eine rechtliche Handhabe die Haltung zu verbieten, noch den Freiflug. Selbst, wenn der Mietvertrag generelle Tierhaltung verbietet, ist die Haltung von z.B. Wellis erlaubt (so lange es keine Massenhaltung ist).
Zu deiner Dalmihündin - da darf er dir jetzt die Haltung nicht mehr verbieten, da er es dir ja schon Erlaubt hat. Anders wäre es nur, wenn plötzlich von dem Hund eine massive Belästigung (kläffen) der anderen Mieter ausgehen würde oder auch diese angegriffen würden. So lange dies nicht geschieht, hat er keine Handhabe deinen Tieren gegenüber.
Selbstverständlich kann er dich aber am -eventuell- entstandenen Schaden der Wohnung verantwortlich machen (bei Auszug)
 
Hi Inka,

hier ist eine Seite, wo auch Urteile mit angegeben sind.
Desweiteren hier und hier .
Das sollte dir reichen, dass dein Vermieter nicht´s gegen dich in der Hand hat (letzte Link besonders wegen dem Hund)
 
Hi Inka,

kurze Frage zu dem hier:

edenfalls weißt er uns darauf hin, dass das "Herumfliegen der Vögel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur auf dem Teppich und Gardinen, sondern auch auf Möbelteilen erhebliche Verunreinigungen entstehen lässt und, da Vogelkot ja sehr ätzend ist, Schäden am Mobilar verursacht, die irreversibel sind".

Es handelt sich doch hier um Eure Gardinen und Möbel. Oder?

Was gehen die Deinen Vermieter an??

Sollte der Teppich durch den Vermieter gelegt worden sein, muß im Schlimmsten Fall ein Neuer gelegt werden bei Auszug.

Und Deine süßen "Zwerge" sind wohl kaum mit den größeren Vogelarten und deren "Auswirkungen" zu vergleichen.

Also irgendwie habe ich das Gefühl da hat ein Vermieter zu viel Zeit zum Nachdenken.0l
 
Re: Hi Inka,

Ups, hab ich vergessen:

nein, es ist eine möblierte Wohnung, d.h., die Möbel gehören den Vermietern. Aber ist es nicht egal, ob Vögel fliegen oder nicht, solange wir darauf achten, dass alles bei unserem Auszug ausschaut wie beim Einzug?

Lg
Inka

Original geschrieben von Pico
kurze Frage zu dem hier:



Es handelt sich doch hier um Eure Gardinen und Möbel. Oder?

Was gehen die Deinen Vermieter an??

Sollte der Teppich durch den Vermieter gelegt worden sein, muß im Schlimmsten Fall ein Neuer gelegt werden bei Auszug.

Und Deine süßen "Zwerge" sind wohl kaum mit den größeren Vogelarten und deren "Auswirkungen" zu vergleichen.

Also irgendwie habe ich das Gefühl da hat ein Vermieter zu viel Zeit zum Nachdenken.0l
 
Da ihr ja keine Taubenmassenhaltung habt,
denke ich nicht, dass die Möbel schaden nehmen...

Ich habe auch einen antiken Schrank und der hat selbst vom Putzen keine Einbußen...

Denke rechtlich müsste das ähnlich sein.
 
Thema: Mietrecht - Freiflug verboten??

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