Mietwohnung und 2 Papas, was ist zu beachten??

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Nicole Unger

Guest
Hi ihr,

ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung, zusammen mit meinem Freund.

Jetzt habe ich ein paar Fragen, muss ich den Vermieter darüber informieren dass ich zwei Papageien habe? Oder reicht es wenn ich sage ich hätte zwei Vögel (ich besitze zwei Mohrenkopfpapageien)? Ich habe mal irgendwo gelesen, bin mir aber nicht sicher, dass Vögel selbst wenn Haustierverbot im Mietvertrag steht, erlaubt sind, stimmt das?

Muss ich dem Vermieter etwas vom Freiflug meiner zwei Papageien sagen?

Ich muss natürlich die Wohnung so sichern, dass die zwei nichts kaputt machen, wie schützt ihr eure Einrichtung, besser gesagt die Wohnung vor so etwas?

Für Tips und Erfahrungsberichter wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüsse Nicole
 
hallo,nicole

ich weiß,daß man in der regel/kanarie,welli usw.keine erlaubnis beim vermieter einholen braucht.
bei papas würde ich mich nochmals genau informieren....könnte eine andere regelung geben.(nicht beim vermieter nachfragen);)
liebe grüße rena:0-
 
Hallo Nicole

diese Frage wurde am Anfang diesen Jahres hier schon mal sehr ausführlich erörtert. Dazu müßten noch sehr differenzierte Infos "auf Lager" sein - geh mal auf Suchen und probier es dann mit "Vögel in der MIetwohnung" u.ä. Stichworten. Da müßtest du fündig werden. Wenn nicht, kann Patrick dir bestimmt den betr. Thread raussuchen. Ich hatte damals von einer inzwischen ausgeschiedenen Modi *Moose*, die Rechtsanwaltsgehilfin ist, einige Rechtstexte bekommen.

Viele grüße
Gunna:0-
 
Hallo Nicole :0-

Ich habe mal irgendwo gelesen, bin mir aber nicht sicher, dass Vögel selbst wenn Haustierverbot im Mietvertrag steht, erlaubt sind, stimmt das?

Ich habe auch gelesen dass es für kleine Vögel wie Kanarien, Wellensittichen etc. gilt. Das beste wäre im Vorfeld abzuklären ob die Mohrenköpfe genehmigt sind. Sie können zwar mal etwas schrill werden aber als " laut " würde ich sie nun wirklich nicht bezeichnen. Vielleicht kannst du bei einem Gespräch mit dem zukünftigen (?) Vermieter ja ein paar Bilder mitbringen? Damit er eine Vorstellung davon hat wie groß oder besser gesagt wie klein Mohrenköpfe sind. Dann bist du auf der sicheren Seite und beugst Streitigkeiten vor.

Ich habe zu dem Thema auch noch etwas gefunden:

http://www.vogelforen.de/showthread.php?threadid=18030

http://www.vogelforen.de/showthread.php?threadid=13794

http://www.vogelforen.de/showthread.php?threadid=11210

liebe Grüße

Nicole
 
Man beachte das daß (s) amtlich ist

OLG Hamburg
---
5 U 85/76
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2000-04-11
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: Mieter-Zeitung, 3/99, 10

Vogelhaltung grundsätzlich erlaubt

Ein Mieter darf auch dann Vögel halten, wenn ihm dies mietvertraglich untersagt wurde. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung: Wer mehrere Vögel beispielsweise in einer offen aufgestellten Voliere halten will, der muß dafür sorgen, daß Lärmbelästigungen für die Nachbarn unterbleiben.

MGG


Exxon

AG Brückeburg
1999-10-12
73 C 353/99
Rechtsbereich/Normen: BGB ; AGBG
Einstellung in die Datenbank: 2000-05-30
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: NZM 2000, 238

Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei trifftigem Grund verweigert werden

Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an eine vorherige Genehmigung durch den Vermieter geknüpft, so darf dieser seine Zustimmung nur verweigern, wenn seine Entscheidung von vernünftigen Gründen getragen ist.


NEIN GILLT ALSO NICHT, ÄTSCHE BÄTSCHE

P.S. OLG steht über dem AG.... oder nich.....

Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei trifftigem Grund verweigert werden

Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an eine vorherige Genehmigung durch den Vermieter geknüpft, so darf dieser seine Zustimmung nur verweigern, wenn seine Entscheidung von vernünftigen Gründen getragen ist.

Alles im allen JA ohne Einschränkung!!! Aber das letzte Wort hat immer noch der Vermieter, solange der MV nicht unterschrieben ist, oder der der die Finanziellen mittel hat, um am längsten zu Prozeßieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...oderderderdie Mittel hat am längsten zu prozessieren...

Hallo, tja die rechtliche Seite sieht für uns Vogelhalter sicherlich gar nicht so schlecht aus - fragt sich nur, wie lange man es aushält, in einem Mehrparteienhaus als Mitbewohner vollständig unerwünscht zu sein - Recht hin Recht her -:s
Ich denke von daher, dass es auf jeden Fall immer das beste ist, dem Vermieter gegenüber mit offenen Karten zu spielen.
Wir habe unsere jetzige Wohung mit zwei Hunden und einigen Vögeln auf diese Weise bekommen. Allerdings ist sie nicht in jeder Hinsicht super und der Vermieter hätte vielleicht sonst noch länger auf einen neuen MIeter warten müssen. Auf eine sehr schöne Wohung mussten wir eben verzichten - dort wollte man nur einen Hund akzeptieren. Den großen sollten wir dann in die Wüste schicken0l .

wünsche viel Glück und Erfolg bei der Wohnungssuche!

Liebe Grüße
Gunna:0-
 
Super vielen Dank an alle für die Hilfe...

Ich habe momentan eine Wohnung in Aussicht, mit total genialer Ausstattung, sonnigem Glaserker (perfekt um die Voliere hinzustellen) und einen schönen Balkon. Ich bin momentan unter der engeren Auswahl muss mir die Wohnung jedoch noch einmal mit meinem Freund anschauen, da er sie noch nicht gesehen hat. Und bei diesem zweiten Treffen mit der Vermieterin (beim ersten Treffen waren mehrere Interessenten anwesend), möchte ich sie dann auf meine zwei Vögel ansprechen. Fotos habe ich immer dabei ;) , sind nämlich im Geldbeutel, aber bis jetzt hat jeder Vermieter gemeint: wenn es sich nicht um nen Vogel Strauss oder nen Pfau handelt wäre das kein Problem.

Ich wurde auch schon gefragt ob die Vögel denn im Käfig bleiben...was soll ich denn da antworten??

Dann kommt meine nächste Frage: wie schütze ich die Wohnung vor Eingriffen meiner Papgeien. Ich habe schon vor hinter der Voliere so eine Art dicke Plastikplatten anzubringen, damit die weisse Wand nicht so dreckig wird. Aber wie kann ich das besten an der Voliere befestigen (denn manchmal schiebe ich die Voliere ja rum)...

Vielleicht habt ihr ein paar Tips..danke..

Liebe Grüsse Nicole
 
Hallo Nicole,

ich war vor einigen Monaten auch auf Wohnungssuche, hatte mir viele Wohnungen angesehen und habe immer gesagt dass ich 2 Papageien habe, denn was bringt es wenn ich irgendwo einziehe und die Vermieter von vorne hinein etwas dagegen haben und sich dann nur ständig beschweren! Ich war sehr erstaunt dass eigentlich alle Vermieter die Haltung der Papageien akzeptieren wollten, bei den meisten Wohnungen war nur keine Hundehaltung erlaubt, was ich eigentlich nicht verstehen kann, denn Papageien sind meiner Meinung nach wirklich lauter als das Gebell der Hunde....
Was den Freiflug der Papageien angeht, da würde ich den Vermietern erst einmal nichts sagen, eigentlich geht es die auch gar nichts an denn du bist ja für eventuell entstandene Schäden verantwortlich... Also wenn die Papageien die Tür anknabbern, dann musst du sie halt bezahlen....
 
Schäden in der Wohnung

genau, im grunde ist es ja ganz egal, ob man selbst, die Kinder oder Haustiere was beschädigen - beim Auszug muß man es eben reparieren oder bezahlen. Dazu gibt es ja auch eine Mietsicherheit. Wenn die Vermieter Angst vor Schäden hat, könntest du z.B. anbieten, einen höheren Betrag einzuzahlen - aber das würde ich nur in die Wagschale werfen, wenn es auf der KIppe steht und ich die Wohung unbedingt habe will.
Ob die Vögel aus der Voliere rausgelassen werden, geht den Vermieter wirklich nix an - kann er auch nicht kontrollieren. Würde ich aber nur verneinen, wenn ich auch gut flunkern kann:~ .
Viele Grüße
und DaumendrückfürdieWohnung
Gunna:0-
 
Hallo,
da hätte ich auch gleich mal eine Frage dazu, weil dieses Thema im Frühjahr auf uns zukommt.

Ich habe acht Vögel und was soll ich da dem Vermieter sagen ?
Soll ich die genaue Zahl verschweigen und sagen ich habe Vögel?
Was wenn er wissen will wieviele was ist dann ?

Und wie sieht es mit Wohnungsbesichtigungen seitens des Vermieters aus ?

Hat der nicht ein Recht jederzeit die Wohnung zu betreten, natürlich mit vorheriger Ankündigung ?

Liebe Grüße

Petra
:0- :0-
 
Hallo Petra!

Generell ist Kleintierhaltung zwar erlaubt, aber alles im Rahmen. Bei 8 Piepmätzen ist auch ein gewisser Lärmpegel vorhanden, da würde ich lieber nichts verschweigen. Der Vermieter hat generell das Recht nach vorheriger Absprache z.B. einmal jährlich die Wohnung zu besichtigen.

LG
Petra
 
Hallo

da hat Petra sicher recht - andererseits kann man sich ja im Laufe der Zeit weitere Vögel anschaffen so dass dann die ursprüngliche Zahl sowieso nicht mehr stimmt.
Ich habe mir bei unserer Wohung so einen Kopf darum gemacht - und als ich der Vermieterin dann vorsichtig beizubringen versuchte, dass zu den 2 Hunden auch noch vier Wellensittiche dazu kämen - da meinte sie nur, so genau wolle sie das gar nicht wissen und sie würde meine Vögel auch nicht nachzählen. Große Erleichterung meinerseits und ohne weitere Fragerei zog auch meine Voli mit den Kanaris ein.:D

Glück muß man haben - und die richtigen Leute finden - damit es für ein gutes Mietverhältnis auch hinlangt.

Das wünsche ich euch, Nymphie und Nicole - und bis denn
gute Nacht:o :o :o Gunna
 
Thema: Mietwohnung und 2 Papas, was ist zu beachten??
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