Mindestmaße in der Ziertaubenhaltung

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Sirius123

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Da es immer wieder auf den Platzbedarf und die richtige Unterbringung der verschiedenen Arten ankommt hier einmal die Mindestmaße für ein Paar Deutschland, Österreich und der Schweiz:

kleine Arten bis 25 cm GL (Kleintäubchen wie: Diamanttäubchen, Kaptäubchen, Zwergtäubchen, Blautäubchen usw.): 200 x 80 x 200 cm (LxBxH) = 1,6 m²

mittlere Arten ab 25 cm GL (z.b. Lachtaube, Kupfernackentaube, Schopftaube usw.): 300 x 200 x 200 cm (LxBxH) = 6 m²

große Arten ab 35 cm GL (z.B. Kronentaube, Kragentaube, Fasanentaube usw.): 500 x 200 x 200 cm (LxBxH) = 10 m²

Schutzräume müssen mindestens die Hälfte der Grundfläche der angebauten Voliere aufweisen.
Der Aufstellung liegten, sowohl die Mindestmaße der Gehegeverordnung als auch die Erfahrungswerte von G. Rösler dem Buch "Die Wildtauben der Erde" zu entnehmen, zu Grunde!

Gehegeverordnung Beispiel Österreich


Hinweis: Mindestmaß bedeutet, die Voliere muss mindestens so groß sein. Die Voliere darf aber größer sein, die Grundfläche kann um ein vielfaches größer gewählt werden, je größer desto besser!
 
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