Mit so einer Unterbringung....

Diskutiere Mit so einer Unterbringung.... im Forum Aras im Bereich Papageien - ...könnte ich mich nie anfreunden. :nene: :nene: :nene: Artgerechte Unterbringung?
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Ja, Charlotte, da stimme ich Dir allerdings zu.

Beim Einführen in die BRD bekam ich einen Schrieb in dem stand, dass die Tiere in Käfigen von mindestens x*y*z und paarweise gehalten werden müssen.

Die Größenangaben kamen aus dem oben verlinkten Gutachten.

Ich halte es für diskriminierend, wenn ein Papageien-Halter aus Niedersachsen anderen Regelungen unterliegt als einer der Tiere aus dem Ausland importiert oder in einem anderen Bundesland lebt. M.E. müsste dies rechtlich anfechtbar sein.

Aus tierschutzrelevanten Aspekten bin ich jedoch völlig dafür, dass die Haltungsbedingungen von Niedersachsen nicht nur für Gesamt-Deutschland sondern auch für die gesamte EU verbindlich werden.

LG,

Ann.
 
Ann
Was du schreibst bliebt dir sicher überlassen.
Nur farge ich mich nun, Wenn hir ein Unerfahrener Leser was sucht. Sollte er dann auf dich hören oder auf dem was du schreibst?

Ich würde es in dieser Sache nicht tun.

Da du das unterschreiten der hier beschriebenen Voliere ansprichst, muss ich dir auch dazu sagen das die Volierengrößen hier in Niedersachse Für Wohnungen nicht gelten.

Übrigens weise ich nicht direkt auf Volierengrößen hin, sondern schreibe das man sich bei seiner zuständigen Beörde erkundigen sollte.

Ann Castro schrieb:
Ja, da sind wir wohl unterschiedlicher Ansicht. Es sei mir wohl überlassen auf ein länderübergreifenden Dokument zu verweisen und daraus zu zitieren.

Insbesondere, da es hier

1. um Rat bei den Haltungsbedingungen und nicht um rechtlichen Beistand für Züchter/Halter in einem bestimmten Bundesland geht.

und

2. Da die Voliere selbst diese Mindestanforderungen unterschritt

Du weist ja auch nicht jedesmal, wenn Du über Haltungsbedingungen schreibst darauf hin, wie es in Hessen gehandhabt wird.

LG,

Ann.
 
zu den Mindestanforderungen...

Hallo

Hier gelten sie als Richtlinie, nicht als Gesetz. Hier werden niemandem die Vögel weg genommen wenn er die Größen unterschreitet, da müssen andere Dinge passieren.

Ich habe gehört das Niedersachsen allgemein sehr streng ist in der Papageienhaltung.
 
@ Araliebhaber,

gibt es im Niedersachsen für die Wohnungen andere Anforderungen oder gar keine? Frage aus reiner Neugiere.
 
Lena, um deren Voliere es hier geht, kommt aber noch nicht einmal aus Niedersachsen, sondern lt. Benutzerinfo (links am Beitrag) aus Bayern. Und es geht um eine Zimemrvoliere, für die die von Dir genannten Maasse laut Deiner Aussage ohnehin nicht gültig sind.

Ich versteh ehrlich gesagt nicht was das Theater soll.

Unabhängig davon würde mich auch interessieren, was denn nun die vorgeschriebenen Haltungsbedingungen in Niedersachsen für eine Zimmervoliere für Aras sind.

LG,

Ann.
 
Ich bin ja Neuling und vermag nicht so genau zu erkennen, was gegen diese Voiliere spricht. Ich stelle sie mir bloss recht unpraktisch vor wegen des Staubes am Glas - aber vielleicht schreibt Lena ja noch etwas dazu.

Ich glaube nicht, daß es einem Tier besser geht, bloss weil es in einer von der EU genormten Voliere sitzt. Die Tiere leben leben auf 2qm genauso in Gefangenschaft wie auf 6qm. Die Besonderheit jedoch ist die "Symbiose" mit dem Menschen. Die Qualität dieser Symbiose ist glaube ich entscheidener als qm Voliere. Dabei gibt es bestimmt alle möglichen Schattierungen, wie weit diese Symbiose geht. Wenn es Mensch und Tier gut geht, ist es ok, denke ich.
 
Ann
Was steht denn in deinen Gutachten worauf du immer hinweißt?

Laut der letzten mündlichen Aussage die ich erhalten habe, greift die Volierengröße in Niedersachsen nicht für Wohnungen, sondern nur wenn die Tiere außerhalb der Wohnung untergebracht werden.

Dann braucht man auch eine Haltegenemigung für die Tiere.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Ann
Zitiere
Ich versteh ehrlich gesagt nicht was das Theater soll.

Das das was du schreibst auch Abweichungen haben kann. Daruf habe ich ja schon genügend hingewiesen. Aber anscheined ist es für dich egal, denn solche Abweichungen der Volierengrößen können ernshaft zu Problemen bei den Behörden führen.
 
Hallo Araliebhaber,
ich bin zwar nicht Ann, aber
araliebhaber schrieb:
Was steht denn in deinen Gutachten worauf du immer hinweißt?
wie wärs mal mit nachlesen? Im übrigen finde ich es ziemlich traurig, wenn dir dieses Gutachten nicht geläufig ist.

Laut der letzten mündlichen Aussage die ich erhalten habe, greift die Volierengröße in Niedersachsen nicht für Wohnungen, sondern nur wenn die Tiere außerhalb der Wohnung untergebracht werden.
Hier in diesem Thema gehts doch eindeutig um eine Zimmervoliere, warum dann überhaupt auf einmal die Maße für eine AV ins Spiel bringen und die Leute verwirren? Muss man das verstehen?
 
Ich glaube nicht, daß es einem Tier besser geht, bloss weil es in einer von der EU genormten Voliere sitzt. Die Tiere leben leben auf 2qm genauso in Gefangenschaft wie auf 6qm.

Hi Robby,

Papageien sind fürs Fliegen konstruiert. Nimmst Du ihnen diese Möglichkeit werden sie krank.

Dies ist kein ideologisches Gewäsch fanatischer Tierschützer, sondern belegbar.

So tendieren Papageien, die viel fliegen können nicht so stark dazu die gefürchtete Aspergillose zu bekommen, bzw wenn sie Aspergillose haben verbessert sich ihr Zustand stark.

Auch Fettlebern und überfettete Papageien findest Du wesentlich seltener bei Papageien, die die Gelegenheit haben viel zu fliegen.

Nicht zuletzt ist das Fliegen auch ein ausgezeichneter Weg um überschüssige Energie abzubauen. Dies kann helfen Verhaltensprobleme, wie übermässige Aggressivität und Rupfen, in Schach zu halten.

Der Unterschied zwischen einer 2m und einer 6m langen Voliere bei entsprechender Tiefe und Austattung ist der Unterschied darin, ob der Papagei in seiner Voliere fliegen kann oder nicht.

Zusätzlich gibt es ihm Platz für ein wenig "Privatsphäre". Auch wenn Papageien Paar- bzw. Schwarmtiere sind, so bedeutet dies nicht, dass sie immer aufeinander hocken wollen.

Oder möchtest Du mit Deinem Partner im Gästeklo leben?


@Araliebhaber

Ich habe den Link für das Gutachten schon mehrfach eingestellt (s.o. und auch Dagmars Beitrag)

Bitte lies es doch, damit wir auf der gleichen Basis diskutieren können.

LG,

Ann.
 
Hallo Dagmar H

Ich habe hier keine Maße zur Verwirrung eingefügt. Dieses war Ann mit ihren 4*2*2 Metern und dann mit dem
zitiere
Wenn es nicht explizit erwähnt wird, könnte der Eindruck entstehen, dass eine solche Voliere groß genug ist für Aras und möglicherweise würde auch die Luftzufuhr nicht durchdacht werden.

Ich halte es für enorm wichtig, gerade in einem Forum wie diesem, auf diese Dinge hinzuweisen.

Also wenn einer der neu ist dieses liest und dann glaubt ist er auf enormen Irrweg. Daher schreibe ich immer , man soll sich bei seiner zuständigen Behörde erkundigen.

Versetz dich mal in die Lage und du würdest neu sein und dieses Thema lesen. Was würdest du denken?

Hallo Ann
Nun lass es doch bitte mal immer wieder auf dem Gutachten herrumzureiten. Nimm es doch einfach hin das es auch Abweichungen je Bundesland gibt und bring das bei deinen Postings mit ein. Denn wenn du immer wieder die Gutachten anfügst würde ich dir mal empfehlen in Niedersachsen eine Voliere mit deinen Maßen zu bauen und sie dann genehmigen zu lassen. Dü würdest dich schwarz ärgern, denn du müsstest sie ändern. Warum du das nicht einsehen willst ist mir ein Rätzel.

Bevor du nun wieder was anhängst möchte ich dir noch mal sagen. Ich weiß lange nicht alles und erkundige mich bevor ich auf was hinweiße im gegensatz zu dir. Denn du hast ja keine Lust nazuzurecheschieren. Hast du zumindest so gedeutet.
 
Hallo Ann
Es bringt auch nichts jetzt Fettgedruckt zu schreiben auch wenn es nicht um Niedersachsen geht. :nene:

Aber weiteres ersparre ich mir hier. Denn es verwirrt nur weiter das eigentliche Thema.

Denn Du willst ja anscheined nicht einsehen, dass es besser ist darauf hinzuweißen dass es unterschiedliche Auslegungen der Bundesländer gibt und weiter das verbreiten woran du glaubst. Ich bin von dir :(
 
Hallo Araliebhaber
araliebhaber schrieb:
Versetz dich mal in die Lage und du würdest neu sein und dieses Thema lesen. Was würdest du denken?
Ich würde mich fragen, wieso Araliebhaber auf einmal von Außenvolieren in Niedersachsen redet, wenn es hier doch um eine Innenvoliere geht!
Die Antwort, ob das Mindestgutachten nicht auch für niedersächsische Innenvolieren geht, bist du jedenfalls bislang schuldig geblieben.
 
Robby schrieb:
Ich bin ja Neuling und vermag nicht so genau zu erkennen, was gegen diese Voiliere spricht. Ich stelle sie mir bloss recht unpraktisch vor wegen des Staubes am Glas - aber vielleicht schreibt Lena ja noch etwas dazu.

Ich glaube nicht, daß es einem Tier besser geht, bloss weil es in einer von der EU genormten Voliere sitzt. Die Tiere leben leben auf 2qm genauso in Gefangenschaft wie auf 6qm. Die Besonderheit jedoch ist die "Symbiose" mit dem Menschen. Die Qualität dieser Symbiose ist glaube ich entscheidener als qm Voliere. Dabei gibt es bestimmt alle möglichen Schattierungen, wie weit diese Symbiose geht. Wenn es Mensch und Tier gut geht, ist es ok, denke ich.
Warum unpraktisch???
Das glas kann man putzen und wenn ich es 5mal am tag machen muss, habe ich kein problem damit. :p
 
HAllo Dagmar H

Es hat nichts mit Innen und Außenvolieren zu tun. Es geht schlecht weg um die Maße die Ann immer wieder angibt. ;)

Was steht in Posting 142

Ich bin nichts schuldig geblieben oder kann ich nicht lesen im gegensatz zu dir ? :D

DagmarH schrieb:
Hallo Araliebhaber

Ich würde mich fragen, wieso Araliebhaber auf einmal von Außenvolieren in Niedersachsen redet, wenn es hier doch um eine Innenvoliere geht!
Die Antwort, ob das Mindestgutachten nicht auch für niedersächsische Innenvolieren geht, bist du jedenfalls bislang schuldig geblieben.
 
Hallo Araliebhaber
araliebhaber schrieb:
Es hat nichts mit Innen und Außenvolieren zu tun.
Nicht? Und wie sind dann deine folgenden Sätze zu interpretieren??:

posting #135: In Niedersachen ist die Mindesatanforderung 6*3*2,5 Meter und nicht was du geschrieben hast.
posting #147 Laut der letzten mündlichen Aussage die ich erhalten habe, greift die Volierengröße in Niedersachsen nicht für Wohnungen, sondern nur wenn die Tiere außerhalb der Wohnung untergebracht werden.

Für mein Verständnis ganz klar so, dass in Niedersachsen für Außenvolieren mindestens 6x3x2,5 m vorgeschrieben sind, und dass dies nicht für Volieren in einer Wohnung gilt. Die Antwort von dir, was Niedersachsen für Volis innerhalb der Wohnung vorschreibt, kann ich nicht finden, und solange du nicht nachweisen kannst, dass einzelne Bundesländer auch für Innenvolieren andere als im Gutachten genannte Maße vorschreiben, ist Anns Hinweis auf das Gutachten absolut in Ordnung - daran gibt es nichts zu meckern.
 
Hallo Dagmar H

Wenn du schon zietierst dann bitte den ganzen Abschnitt. Denn nur ein Teil davon gibt keinen Zusammenhang.

Dann weiter.
Es gibt für die Wohnungen in Niedersachsen keine Mindestgrößen für Volieren. Denn wenn das so wäre, würde dann ein Zooladen seine Käfige verkaufen können die viel kleiner sind als Anna angegebenen Maße? Doch wohl kaum oder? Oder würden es die Behörden tollereiern das die Aras in solchen kleinen Käfigen leben müssten?

Zum Schluß auch zu dir, denn ich will das Thema nicht weiter abweichen lassen.
Erkundige dich doch bitte bei deiner Zustänigen Behörde und frag da dierekt nach den Größen in der Wohnung, Im Keller und nach der Außenvoliere. Dann wirst du unterschiedliche Antworten auf jeder Frage bekommen und merkst das man Anns Aussage nicht einfach so stehen lassen kann.

Hast du dir mal die Mühe gemacht für dich mal nachzufragen? Anscheined nicht oder? Mach es mal und stell die Antworten hier rein. Würde mich und andre sicher auch mal intressieren was du für Antworten bekommst.
 
Hallo araliebhaber, dann hat wohl nicht nur Dagmar Dich falsch verstanden sondern noch einige andere Leute, so wie auch ich. Die Zitate von Dagmar sind nicht aus dem Zusammenhang gerissen und lassen auch keinen Raum für Interpretationen.

Fakt ist, dass Ann aus einem allgemein gültigen Gutachten zitiert bzw. auf dieses verweist. Fakt ist auch, dass Du hier mit Außen- und Innenvolieren Verwirrung stiftest und nicht jemand anders mit Verweis auf ein Gutachten.

Und: wenn ich als "nicht-Ahnung-habender" hier lese, dann habe ich a) o.g. Eindruck und b) mache ich mir auch die Mühe, mich genau zu erkundigen. Sonst hätte ich mir schon nicht die Mühe gemacht, mich im Forum anzumelden. Da benötige ich nicht permanent den Hinweis, dass ich mich für mein Bundesland noch entsprechend zu erkundigen habe. Insofern verstehe ich Deine "Rumreiterei" auf dieser Geschichte gar nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass es tatsächlich nicht um das schöne Niedersachsen ging :D

Wenigstens konnte noch die letzte Frage geklärt werden: es gibt keine Mindestgröße für Innenvolieren in Niedersachsen. Damit ist ja alles bestens und man kann sich wieder am angesprochenen Gutachten orientieren oder sind Dir andere Bundesländer bekannt, die andere Vorgaben für INNENvolieren haben?
 
Hallo vonni

Folgendes ist nun schon wieder falsch
Zitat
Wenigstens konnte noch die letzte Frage geklärt werden: es gibt keine Mindestgröße für Innenvolieren in Niedersachsen.

Das habe ich nicht gesagt.

Erkundige dich doch bitte bei deiner Zustänigen Behörde und frag da dierekt nach den Größen in der Wohnung, Im Keller und nach der Außenvoliere. Dann wirst du unterschiedliche Antworten auf jeder Frage bekommen und merkst das man Anns Aussage nicht einfach so stehen lassen kann.
 
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Thema: Mit so einer Unterbringung....
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