mögliche Ausbreitung des Hühnergrippe-Virus über Fischmehl

Diskutiere mögliche Ausbreitung des Hühnergrippe-Virus über Fischmehl im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Aus DER SPIEGEL Nr. 5 / 30.01.2006, S. 122: "Josef Reichholf, 60, Vogelkundler an der Zoologischen Staatssammlung in München, über die...
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Liepaja (unmittelbar an der Ostsee) / Ostseeküstenroute > siehe Karten / Einwanderungen von Cygnus cygnus aus Liepaja an anrainende Ostseegebiete sind bekannt. Dokumentiert: Vereinzelte Zuzüge. Zugdaten Januar/Februar: Selten.
 

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Meine Güte, der ist in Russland geschlüpft.
Und ist dann im Dunenkleid nach Lettland geflogen, wo er aber keine anderen Vögel angesteckt hat, um dort beringt zu werden und dann, bereits infiziert, eine lange Strecke weiterzufliegen.
...das es da ja schon keine Zugvögelbewegung zu uns gab und somit ja voll und ganz eine Zugvogelbeteiligung an der Virusübertragung auszuschließen ist.
Nein, es sind ja massenhaft erkrankte Zugvögel nachgewiesenermaßen wie der junge Singschwan aus dem bislang H5N1-freien Lettland nach Rügen geflogen. Warum überzeugst Du denn nicht das FLI, daß sie die Variante, daß sich der Singschwan auf Rügen angesteckt hat, vergessen können ?

Blöd, wenn das alles irgendwie nicht hinhaut, aday, nicht ? Da kann selbst das FLI nur von einer "Indizienkette" sprechen. Im übrigen wäre eine Antwort von Dir auf dunnawettas Beitrag interessanter gewesen, der sich nun die Mühe gemacht hat, es so zu erklären, daß selbst Du es verstehen mußt:
...auch ohne Wildvogelbeteiligung..., Ausbrüche entlang von Verkehrverbindungen...
Aber bestimmt sind dort immer Spatzen irgendwo 'reingeschlüpft. Wie konnte es sämtliche Behörden der Länder nur versäumen, die 'mal an den Ausbruchstellen zu untersuchen ?
 
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Nochmals zur Verdeutlichung: Das FLI hat vom "Beweisvogel lettischer Singschwan" Abstand genommen. Die anfangs (ohne Kenntnis der exakten Beringungs- und Sichtungsumstände) vorgenommene - und per Presseerklärung verbreitete -"Einschätzung" wurde "vom Netz genommen" und durch eine neuerliche "Vermutungsthese" (die auch als solche gekennzeichnet ist und sich auf keine beweisbaren Umstände stützt) ersetzt.

Die ursprünglichen "Daten" zum lettischen Singschwan wurden ohne genauere Überprüfung von REUTERS übernommen. Ein Abgleich mit den zuständigen Stellen in Liepaja erfolgte erst später.
 
Ich bin begeistert!
Dürfen wir Forumler doch bei den wirklichen Experten direkt an der Quelle der Informationen sitzen.
Wer wissen will wo das Virus herkam, wie es sich verbreitete, schaue bitte keine Nachrichten sondern gehe in die Vogelforen, wo die wirklich guten Experten sitzen.

Prima!!

Tam
 
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Singschwan / Cygnus cygnus / Monate der Gelegezeit: Mai - Juni - gelegentl. Juli / Anzahl der Bruten: 1 / Eier im Gelege: 3 - 5 / Brutzeit in Tagen: 35 / Zeit vom Schlupf bis zum flüggen Jungschwan in Tagen: ca. 80

Das "Nachrechnen" kann jede/r User/in für sich selbst übernehmen.

Empfehlung:

HILPRECHT, A. (2005): Höckerschwan, Singschwan, Zwergschwan, 4. Aufl., Die Neue Brehm-Bücherei, Bd. 177
 
@Gastleser
Danke für die Info zu dem lettischen Singschwan.

Der zeigt aber dennoch, dass gewisse Wanderbewegungen aus Lettland nach Rügen vorhanden waren. Es könnte also auch ein anderer Schwan das Virus von dort mitgebracht haben. Wobei dann allerdings die Frage wäre, wieso in Lettland keine Ausbrüche der Krankheit aufgetreten sind.
 
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Raven: "...dass gewisse Wanderbewegungen aus Lettland nach Rügen vorhanden waren."

Zwar während einer "untypischen" Zeit - aber auch das ist zutreffend.

Raven: "Es könnte also auch ein anderer Schwan das Virus von dort mitgebracht haben."

Eher unwahrscheinlich. Die Beprobungen von 2000 Singschwänen in den Niederlanden (davon auch ein Anteil aus Lettland) waren allesamt negativ. Hinzu kommt, dass (obwohl nach wie vor für die meisten Arten zu wenig über den Verlauf der Erkrankung nach Infektion über die Symptomatik bis hin zum Exitus bekannt ist) ein infiziertes Jungtier wohl kaum die Strecke Liepaja - Rügen geschaftt hätte.

"Wobei dann allerdings die Frage wäre, wieso in Lettland keine Ausbrüche der Krankheit aufgetreten sind."

Allerdings. Diese Frage stellt sich.
 
Gastleser schrieb:
"Wobei dann allerdings die Frage wäre, wieso in Lettland keine Ausbrüche der Krankheit aufgetreten sind."

Allerdings. Diese Frage stellt sich.
Für mich stellt sich auch eine Frage:
Warum streiten einige nach wie vor einen "möglichen" Zusammenhang der Übertragung durch Zugvögel noch immer ab?
Am Beispiel des beringten Singschwanes ist doch jetzt sogar dokumentiert worden, das die Tiere selbst vor wenigen Wochen noch weite Strecken geflogen sind.
Ist für einige immer noch unmöglich.

Es ist hier wichtig klarzustellen, das die Aussage einiger (nicht war Vogelklappe), das das auftreten der Vogelgrippe auf keinen Fall durch Zugvögel erfolgen kann, weil diese zu der Zeit schon gar nicht mehr geflogen sind doch einteudig falsch ist.
 
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Aday: "Am Beispiel des beringten Singschwanes ist doch jetzt sogar dokumentiert worden, das die Tiere selbst vor wenigen Wochen noch weite Strecken geflogen sind."

Wenn ein Exemplar (oder mehrere Exemplare) "selbst vor wenigen Wochen noch weite Strecken geflogen" ist/sind, so ist daraus noch keinerlei Aussage dazu abzuleiten, ob das/die betroffene/n Exemplar/e tatsächlich als Vektor für H5N1diente/n.

Speziell das beringte Exemplar (dessen Alter und Herkunft mittlerweile zweifelsfrei zu klären war) ist einer so gearteten "Beweisführung" nicht dienlich (und wird auch seitens des FLI nicht mehr als Beleg angeführt).

Definitiv sagen lässt sich derzeit nur, dass zumindest ein Exemplar der H5N1-positiven Schwäne an der Wittower Fähre aus Lettland gekommen ist. Definitv sagen lässt sich ebenfalls, dass aus Lettland bisher weder H5-Verdachtsfälle noch Bestätigungen vorliegen. Definitiv sagen lässt sich des weiteren, dass in den Niederlanden 2000 Singschwäne (davon einige zweifelsfrei ebenfalls aus Lettland) negativ beprobt wurden.

Definitv sagen lässt sich, dass die meisten Vertreter der Familie Aves (so natürlich auch die "Zugvögel") für H5-Infektionen empfänglich sind.

Definitiv sagen lässt sich zudem, dass ein Abgleich der OIE-Daten (Ausbruchsorte / Ausbruchszeiten / Meldedaten) ein diffuses und nicht zwingend für (sondern eher gegen) die "Vogelzug-als-Vektor-Annahme" sprechendes Bild ergibt.
 
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http://www.wissenschaft-online.de/abo/ticker/799788

"Problematisch ist ebenfalls die in Teilen Russlands, der Ukraine, Moldawiens und anderer Staaten Osteuropas gängige Nutzung von Geflügeldung als Fischfutter. Mehrere der von Birdlife International und der Vogelwarte Radolfzell (Max-Planck-Institut für Ornithologie) bislang erfassten Ausbrüche in Europa fanden just an Fischzuchtteichen statt - etwa in Kroatien oder Rumänien, sodass auch diese Möglichkeit der Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann."

Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich nehme keine Wertung vor. Ich nehme solche Informationen (wie die obige) zunächst nur zur Kenntnis. Und: Zumindest das sollten auch die mit der Thematik befassten "Fachgremien" tun.

Wie sieht`s damit in Georgien aus?

Von dort wird soeben ein Outbreak gemeldet:

http://www.alertnet.org/thenews/newsdesk/L27262395.htm
 
Nun bin ich ja alles andere als ein Experte im Vogelzug, aber nachdem sich hier 2 Fraktionen herausgebildet haben: Ist es nicht möglich das beides zu enem gewissen Grad stimmt? Das der eine oder andere Ausbruchsherd durch mehr oder weniger anfälliges Wassergeflügel ausgelöst wurde das den Virus verbreitet hat, wieder andere durch eine vom Menschen verursachte Verbreitung usw. (Es dürften auch, um bei Schwänen zu bleiben, unterschiedliche Schwanpopulationen unterschiedlich empfindlich auf das Virus sein, je nachdem wie lange sie schon mit ihm in der Vergangenheit im Kontakt waren. Kann doch durchaus sein, das ein Schwan aus Asien, in dessen Population dieser Vogelgrippestamm schon seit Jahren präsent ist, relativ unempflindlich ist, während heimische Schwäne beim ersten Kontakt vom Himmel fallen.)
Gerade das die Orte deraufgetretenen Krankheitsfälle so heterogen sind, spricht ja meines erachtens für einen Ursachenmix und nicht für DIE einzig richtige Theorie.
 
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Harry: "...spricht ja meines Erachtens für einen Ursachenmix und nicht für DIE einzig richtige Theorie."

Das ist absolut richtig. Sehe (nicht nur) ich auch so.

Meine Bedenken setzen da an, wo "Ursachenforschung" sich trotz gegenteiliger Beteuerungen monokausal auf den "Vogelzug" als Vektor für H5N1 fixiert (und entsprechende Prioritäten setzt).

Wesentliche Aspekte, deren Abklärung sich im Zusammenhang mit den Rügener Fällen geradezu anbot, blieben unverständlicher Weise unberücksichtigt. Verwiesen sei hier auf die versäumten Möglichkeiten der Lebendbeprobungen
und der Umgebungsmedien.

Über die Beurteilung des "ungereimten" Aktionismus (Hubschrauber- und Bootseinsätze etc.) , der mit Sicherheit dazu beigetragen hat, den Bereich der Wittower Fähre "vogelfrei" zu machen, dürfte weitestgehend Einigkeit bestehen.
 
Jetzt willst du uns auch noch weismachen, dass die vom FLI einen inapparenten Virusträger nicht von einem an der Krankheit verendeten Vogel unterscheiden können.
Nein, das geht bisher nicht. Die hierfür erforderlichen Antikörpertests sind nur am lebenden Tier möglich, lassen dann aber keinen Unterschied zwischen HPAI und LPAI zu und sind für Wildvögel nicht validiert. Aus diesem Grund erfolgen sie auch gar nicht. Wenn Du das nicht glaubst, sei so freundlich und frag’ selbst beim FLI nach, Raven.
Es ist hier wichtig klarzustellen, das die Aussage einiger (nicht war Vogelklappe), das das auftreten der Vogelgrippe auf keinen Fall durch Zugvögel erfolgen kann, weil diese zu der Zeit schon gar nicht mehr geflogen sind doch einteudig falsch ist.
Klappt doch einfach nicht mit den Worten in den Mund legen, aday. Wer vehement etwas abstreitet, nämlich, dass es auch andere Gründe geben könnte und dass die Verfütterung von Geflügelkot dabei eine Rolle spielen kann, bist Du. Und dass der in Lettland beringte Jungschwan ausscheidet, müsstest Du doch inzwischen begriffen haben. Bist Du denn so verzweifelt darauf aus, Reichholf und Baierlein zu widerlegen, nur weil Dir ihre fundierten Aussagen zur Rabenvogelbejagung nicht ins Konzept passen ?

In der Schweiz wurde aufgrund der aktuellen Situation die Vogelbejagung insgesamt verboten. Das ist erheblich vernünftiger als sich wie bei uns darauf zu berufen, Jäger könnten an H5N1 erkrankte Tiere erkennen, um die Jagdbefugnisse auch noch zu erweitern.
 
vogelklappe schrieb:
Das ist erheblich vernünftiger als sich wie bei uns darauf zu berufen, Jäger könnten an H5N1 erkrankte Tiere erkennen, um die Jagdbefugnisse auch noch zu erweitern.
Landkreis Ostvorpommern
Die Landrätin Anklam, den 20.02.2006

An alle Jagdausübungsberechtigten


Bis auf Widerruf erlässt die Landrätin folgende Verfügung:

1. Die Jagdausübungsberechtigten in ihren Jagdrevieren werden angewiesen, unverzüglich und ständig gezielt nach kranken und verendeten Wildvögeln zu suchen.
2. Der Fundort toter oder kranker Wildvögel ist durch geeignete Maßnahmen, am besten mit Absperrband und Hinweisschild, zu sichern und der Leitstelle der Hansestadt Greifswald/Landkreis Ostvorpommern unverzüglich unter der Telefonnummer 112 anzuzeigen. Dabei ist anzugeben: die Wildart, genaue Beschreibung des Fundortes, Name und Telefonnummer des Anrufers.
3. Der Einsatz von Hunden bei der Wildvogelsuche ist untersagt.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
5. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 39 Abs. 2 Nummer 4 BJagdG und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.


Begründung:

Gemäß § 24 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl.I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 16 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198 ) i. V. m. §43 Abs. 2 des Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438 ), erlässt die Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem beamteten Tierarzt beim Auftreten einer Wildseuche die zur Bekämpfung der Seuche erforderlichen Anweisungen.
Bei verendeten Wildvögeln im Landkreis Ostvorpommern wurde die Geflügelpest festgestellt.
Die Möglichkeit der Übertragung des Virus vom Wildgeflügel auf Hausgeflügel muss zur Verhinderung unabsehbarer materieller Schäden für gewerbliche wie private Geflügelhalter auf ein Minimum reduziert werden. Da die Übertragung der Krankheit auf den Menschen oder auf andere Tierarten bei direktem Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann, besteht auch eine Gefahr für den Menschen. Aus diesen Gründen machen sich die oben angeführten Maßnahmen erforderlich. Sie sollen eine schnellst mögliche Beseitigung der Tierkörper gewährleisten und insbesondere einer weiteren Verbreitung der Krankheit vorbeugen.
Das Verbot des Einsatzes von Jagdhunden erfolgt aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Dabei soll das Entstehen einer möglichen Infektionskette über den Hund nicht zugelassen werden.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung. Danach ist diese Maßnahme zu wählen, wenn die Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Das Interesse der Allgemeinheit, den Ausbruch der Geflügelpest in Haustierbeständen und eine eventuelle Gefährdung der Gesundheit und des Lebens von Menschen zu verhindern, überwiegt ihr Interesse an einer vorerst teilweise eingeschränkten Freizeitbeschäftigung bei weitem.
Hinzu kommt, dass inzwischen der Katastrophenfall nach § 15 Nr. 3 Landeskatastrophengesetz M-V festgestellt wurde. In diesem Falle bedarf es einer Bündelung aller verfügbaren Kräfte zur Verhinderung der o. g. Gefahren. Die erforderlichen Maßnahmen dulden keinen zeitlichen Aufschub, da ansonsten eine Weiterverbreitung nicht wirksam verhindert werden kann. Deswegen ist der Sofortvollzug anzuordnen.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Landkreis Ostvorpommern, – Die Landrätin –, Demminer Straße 71-74, 17389 Anklam, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch gegenüber dem Verwaltungsakt hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung, d. h., sollten Sie der getroffenen Anordnung nicht Folge leisten, kann trotz des schwebenden Verfahrens gegen Sie Verwaltungszwang ausgeübt werden. Auf Ihren Antrag hin kann das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wieder herstellen oder die Vollziehung aufheben. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden.

Dr. Barbara Syrbe
Landrätin

Hinweis: Die Suche nach Wildvögeln endet mit dem Auffinden. Berühren Sie die Tiere nicht!
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da müssen die jäger hierzulande jetzt wohl ihren normalen job an den nagel hängen um auch wirklich rund um die uhr nach toten vögeln suchen zu können. an sonsten: 5000€ strafe...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja noch ok, st68, und ich halte es für unmöglich, wegen fehlender (wie nachzuweisender ?) Aktivität in diesem Fall mit Bußgeld belegt zu werden. Bezogen habe ich mich hingegen hierauf:
http://www.pirsch.de/sro.php?redid=58670
In der Schweiz leuchtet es offenbar eher ein, daß man in einem Seuchengebiet betroffenes Wild nicht noch mit der Schusswaffe beunruhigen sollte. Zumal der Jäger mit einem kranken bzw. toten Vogel ja sowieso nicht selbst hantieren sollte. Außerdem kann man ja Widerspruch einlegen, st68, auch "unverzüglich und ständig" betreffend, und diesbezüglich um "Amtshilfe" bitten.
 
Vogelklappe schrieb:
... und ich halte es für unmöglich, wegen fehlender (wie nachzuweisender ?) Aktivität in diesem Fall mit Bußgeld belegt zu werden.
also als bitterböser beamteter amtsveterinär würde ich klar sagen: wenn ein jäger in diesen tagen außerhalb seines reviers angetroffen wird, handelt er vorsätzlich und grob fahrlässig, weil ja in der zeit seiner abwesenheit ein vogel verenden könnte und die krankheitserreger sich weiter verbreiten oder ein unwissender passant denselbigen berühren könnte.

aber auch ich seh das ganze als eine politposse an, von leuten die ihr amt rechtfertigen müssen und ihre ohnmacht, oder unfähigkeit vertuschen wollen. hysterische massen sind in ihrem wahn nicht zu unterschätzen und müssen beruhigt werden. egal mit was.
 
Gastleser schrieb:
Wenn ein Exemplar (oder mehrere Exemplare) "selbst vor wenigen Wochen noch weite Strecken geflogen" ist/sind, so ist daraus noch keinerlei Aussage dazu abzuleiten, ob das/die betroffene/n Exemplar/e tatsächlich als Vektor für H5N1diente/n.

Speziell das beringte Exemplar (dessen Alter und Herkunft mittlerweile zweifelsfrei zu klären war) ist einer so gearteten "Beweisführung" nicht dienlich (und wird auch seitens des FLI nicht mehr als Beleg angeführt).

Definitiv sagen lässt sich derzeit nur, dass zumindest ein Exemplar der H5N1-positiven Schwäne an der Wittower Fähre aus Lettland gekommen ist. Definitv sagen lässt sich ebenfalls, dass aus Lettland bisher weder H5-Verdachtsfälle noch Bestätigungen vorliegen. Definitiv sagen lässt sich des weiteren, dass in den Niederlanden 2000 Singschwäne (davon einige zweifelsfrei ebenfalls aus Lettland) negativ beprobt wurden.

Definitv sagen lässt sich, dass die meisten Vertreter der Familie Aves (so natürlich auch die "Zugvögel") für H5-Infektionen empfänglich sind.

Definitiv sagen lässt sich zudem, dass ein Abgleich der OIE-Daten (Ausbruchsorte / Ausbruchszeiten / Meldedaten) ein diffuses und nicht zwingend für (sondern eher gegen) die "Vogelzug-als-Vektor-Annahme" sprechendes Bild ergibt.
Definitiv lässt sich sagen das es noch vor wenigen Wochen Zugvogelbewegungen gegeben hat.
Devinitiv lässt sich sagen das die Behauptung das Zugvögel keine H5N1 überträger sein können weil es keine Zugvogelbewegungen gegeben hat nach dem Herbstzug als Falsch bewerten.
Das in Lettland noch keine H5N1-Tiere gefunden wurden, ist aber noch lange kein Beweis dafür, das H5N1 nicht dort ist.
Da es sich bei dem Lettischen Singschwan mit ziemlicher Sicherheit nicht um einen Einzelfall handelt, kann man davon ausgehen das weitere Wanderbewegungen aus bereits H5N1 bekannten Gebieten ebenfalls stattgefunden haben.

Trotz massiver suche, konnte ich bisher leider nirgens auf Rügen eine Vogelklappschen Aquakultur ausmachen, wo die Hühner über der Ostsee oder zumindest über gewässer gehalten werden, damit z.B die Karpfen mit dem Kot von den Hühnern gefüttert werden.
Hätte ja auch auffallen müssen, wenn hunderte von Hühner innerhalb kürzester Zeit verenden.
Da auch keine Nutzgeflügelbestände bisher infiziert waren auf Rügen, läßt sich die Aussage das es an Geflügelmist gelegen hat den Zugvögel auf Rügen gefessen haben sollen und daher bei den Wildvögeln die Seuche aufgetreten ist, ebenfalls mit einer wahrscheinlichkeit von weit über 99% ausschliessen, zumall Mist in der Regel nicht direkt nach dem Misten aufs Feld ausgebracht wird und selbst dann, nur ein geringer Anteil Frischmist der überhaupt noch aktive H5N1 beinhalten könnte wegen der begrenzten Lebensdauer dabeigewesen sein dürfte.
Also noch unwahrscheinlicher als die Nadel im Heuhaufen zu finden.
 
Antworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza
( HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“)
(Friedrich-Loeffler-Institut
Stand 26.02.2006)


6. Können infizierte Zugvögel überhaupt weitere Strecken zurücklegen?
Dass ein infizierter Vogel direkt aus den betroffenen Gebieten bis zu uns fliegt, ist eher unwahrscheinlich. In der Regel sterben auch Wildvögel nach einer Infektion mit hoch pathogenem H5N1. Allerdings ist es denkbar, dass sich der Erreger durch die Überlappung der Brutgebiete und Zugrouten schrittweise ausbreitet.

Wasservögel können gering pathogene Influenzaviren verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Das trifft nach neuesten Untersuchungen auch für das hoch pathogene H5N1 Virus zu. In China hat das Virus stellenweise zu einem Massensterben bei wilden Wasservögeln geführt.
Nach neuesten Untersuchungen konnte auch hoch pathogenes H5N1 aus mobilen, klinisch gesunden Zugvögeln isoliert werden.
 
Raven schrieb:
Nach neuesten Untersuchungen konnte auch hoch pathogenes H5N1 aus mobilen, klinisch gesunden Zugvögeln isoliert werden.


Ich bin begeistert ! Genau das ist es doch, was hier so manch einer lesen wollte !

[Ironiean] Wo gab´s nochmal in Deutschland keine Vogelgrippe ???? Wie wahrscheinlich ist es, dass es hier seit 1997 keinen einzigen infizierten Vogel gab ???? :~ [Ironieaus]
 
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