Muster Schutzvertrag

Diskutiere Muster Schutzvertrag im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Wo finde ich in dem ganzen "Gewusel" :zwinker: ein Muster eines Schutzvertrages? Könnte mir bitte jemand behilflich sein? Lieben Dank!
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Tueddel

Guest
Wo finde ich in dem ganzen "Gewusel" :zwinker:

ein Muster eines Schutzvertrages?

Könnte mir bitte jemand behilflich sein?

Lieben Dank!
 
Aber gerne :)

Grüne Grüße
 
Kleiner Hinweis zu den Schutzverträgen: in dem Moment in dem ein solcher Schutzvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen wird und eine Schutzgebühr erhoben wird, ist es rechtlich kein Schutzvertrag mehr sondern wird zum ganz normalen Kaufvertrag! :+klugsche
Dadurch werden natürlich die ganzen Klauseln (wie z.b. dass der Vogel nicht weitergegeben werden darf) hinfällig.

Ich wundere mich immer wieder über die ganzen "Schutzverträge" die so im Umlauf sind...
 
Hallo Petra,
dieser Schutzvertrag findet im Katharinasittichnetzwerk Anwendung.

Wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten, klappt das auch. Ausnahmen bestätigen leider die Regeln... deshalb ist mein erster Vogel, den ich vermittelte, letztendlich auch bei mir gelandet ;)

Ich wundere mich immer wieder über die ganzen "Schutzverträge" die so im Umlauf sind...

Kannst du eine bessere Version zum Schutz der vermittelten Tiere anbieten? Ich hätte wirklich großes Interesse daran :zustimm:
 
Kannst du eine bessere Version zum Schutz der vermittelten Tiere anbieten? Ich hätte wirklich großes Interesse daran :zustimm:

Die einzige Version (zwischen Privatpersonen) die rechtlichen Bestand hat ist die ohne Schutzgebühr. Wird ein Tier mit einem solchen (an sich guten) Vertrag übergeben ohne dass der neue Halter Geld bezahlt (und sei es ein noch so geringer Betrag) dann sind alle Klauseln wirksam.

Dies gilt wie gesagt nur für Privatpersonen. Wird ein Schutzvertrag mit einem TH o.ä. abgeschlossen, dann bleibt er auch wirksam wenn eine Schutzgebühr erhoben wird!

Wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten, klappt das auch. Ausnahmen bestätigen leider die Regeln...

Naja, sagen wir es mal so: wenn ich Interesse an einem Vogel habe der mit einem solchen Schutzvertrag und mit Schutzgebühr vermittelt wird, dann kann ich den Vertrag guten Gewissens unterschreiben und muss trotzdem niemanden in die Wohnung lassen der die Haltung o.ä. überprüft. :zwinker: Grob gesagt habe ich den Vogel dann schließlich einfach gekauft und es geht den alten Besitzer nichts mehr an was ich mit dem Vogel mache.

Das ist natürlich nur die rechtliche Lage... wobei ich denke, dass viele den Vertrag unter moralischen Gesichtspunkten unterschreiben.
 
Danke für deine Erläuterungen :)

Zu § 10...

Die Schutzgebühr ist kein MUSS. Sie soll Vogelhändler abschrecken und kann gestrichen werden.

Aber ansonsten ist der Vertrag okay?
 
Zu § 10...
Die Schutzgebühr ist kein MUSS. Sie soll Vogelhändler abschrecken und kann gestrichen werden.

Aber gerade der Vogelhändler wird wissen, dass er einen geringen Betrag (unter Wert des Vogels) bezahlen kann und den Vertrag dann in den Müll wirft...

Aber ansonsten ist der Vertrag okay?

Ja, ich finden den Vertrag ansonsten in Ordnung.



Im Übrigen habe ich selbst auch schon solche Schutzverträge mit Schutzgebühr unterschrieben. :zwinker: Da ich nichts zu verbergen habe, hätte ich auch kein Problem damit, wenn jemand zB zum kontrollieren kommt.
Ich wollte nur drauf hinweisen, da es ja auch genug schwarze Schafe gibt die einen solchen Vertrag unterschreiben und dann darauf verweisen, dass es nur ein Kaufvertrag war.... oft haben die früheren Besitzer des Vogels (die den Vertrag in gutem Glauben abgeschlossen haben) dann das nachsehen. Was ja gerade bei Papageien übel sein kann...
 
Da hatte ich doch vor Monaten eine göttliche Eingebung! Donnerwetter! :idee:

Hatte vor etlicher Zeit meine beiden Grauen abgegeben, aus Altersgründen (mein Alter!), und ich die Vögel abgesichert wissen wollte gegen evtl. plötzlichen Tod oder Erkrankung, da ich auch niemanden hatte/habe, der sich in solchen Fällen um sie kümmern könnte. Und natürlich auch, um ihnen "Wanderpokal", Leid und Elend zu ersparen.

Empfohlen wurde mir mit warmen Worten ein junger Züchter, der u.a. auch Graupis im Bestand hatte. Ich Idiot verließ mich auf diese warme Empfehlung und machte gleichzeitig den Fehler, mir dessen Anlage vorher nicht anzuschauen, weil ich kein Auto mehr habe.

Irgendwie aber, weiß der Geier wieso, fertigte ich aus Sicherheitsgründen und nach telef. Absprache mit einer befreundeten Jung-Juristin, aus dem Bauch heraus einen Übergabevertrag. Mit fast all den von der "Federlosen Alphahenne" *lach* aufgeführten Punkten. Allerdings ohne Schutzgebühr. Geld wollte ich an meinen Ganoven nicht verdienen, mir war wichtiger deren zukünftiges gute Schicksal!

Schon bei meinem ersten Besuch nach mehreren Monaten bekam ich fast nen Schlaganfall, als ich die beengte Unterbringungsmöglichkeit, sowohl in der Innenvoliere als auch die Aussenvoliere, sah!!!!!!!!

Nun bin ich kein Fachmann für Vogelzüchterei, aber als ich dann auch noch alle anderen - seine - Graupis - gerupft vor mir sah, mein Weibchen auf einmal voller Milben und leicht abgemagert war, grauste es mich doch, und ich zweifelte an meiner Entscheidung.

Ausschlaggebend war dann ein nach weiteren Monaten späterer Besuch, als sich mein Weibchen mit Krallen und Schnabel so fest an mich krallte und immer wieder "Bravo Breichen" sagte (Hinweis darauf, daß sie ja brav gewesen ist und immer gegessen hat, und ich sie nun wieder mitnehmen könnte), sind mir die Tränen gekommen!!!!!!

Ich hab sie nun wieder zurück. Sie sind fröhlich wie zuvor und schmusiger, nur das Männchen scheint ein leichtes Trauma erlitten zu haben, er hatte eine Zeitlang Angst vor meiner Hand. Das wird sich wieder geben.

Vorerst kann ich sie nicht weiter abgeben, sie müssen sich erst einmal wieder stabilisieren und Dank der vielen guten Ratschläge, die ich hier mittlerweile schon im Forum bekommen habe, werde ich sie dann in private Hände, wo man mit der gleichen Liebe und Sorgfalt wie ich handelt, geben. Auch fand ich inzwischen jemanden, der sie mal in Pflege nimmt, wenn ich mal verreisen muss/möchte.

Den Schutzvertrag von "Kathimama" habe ich mir nur mal aus Neugier erbeten, weil ich ja gar keine Ahnung hatte, daß man so etwas erstellen sollte.

Ein gewaltiges Stückchen nun schlauer ich bin! :prima:
 
O Tueddel,

Empfohlen wurde mir mit warmen Worten ein junger Züchter, der u.a. auch Graupis im Bestand hatte. Ich Idiot verließ mich auf diese warme Empfehlung und machte gleichzeitig den Fehler, mir dessen Anlage vorher nicht anzuschauen, weil ich kein Auto mehr habe.

in diesem Fall warste wirklich einer :trost: Nach allem, was ich im letzten halben/dreiviertel Jahr alles lesen musste, würde ich niemandem über dem Weg trauen, den ich nicht persönlich durchgecheckt hätte, schon gar nicht, wenn ich meine eigenen Tiere abgeben würde :zwinker: Leider ist nicht jeder informiert und muss sich auf das verlassen, was einem empfohlen wird. Und da gehen die Meinungen über eine tiergerechte Haltung weit auseinander!

Ich hab sie nun wieder zurück. Sie sind fröhlich wie zuvor und schmusiger, nur das Männchen scheint ein leichtes Trauma erlitten zu haben, er hatte eine Zeitlang Angst vor meiner Hand. Das wird sich wieder geben.

Vorerst kann ich sie nicht weiter abgeben, sie müssen sich erst einmal wieder stabilisieren und Dank der vielen guten Ratschläge, die ich hier mittlerweile schon im Forum bekommen habe, werde ich sie dann in private Hände, wo man mit der gleichen Liebe und Sorgfalt wie ich handelt, geben. Auch fand ich inzwischen jemanden, der sie mal in Pflege nimmt, wenn ich mal verreisen muss/möchte.

Prima. Dann wird ja alles gut.

Ich wünsche dir und deinen Grauen alles Glück der Welt :zustimm:

Liebe grüne Grüße
 
... mit Verlaub, aber ich halte diese Verträge für ziemlichen Humbug.
Sind diese überhaupt schon einmal juristisch überprüft, bzw. im Streitfalle einmal "durchgeklagt" worden?
Nur diese Rechtssicherheit macht doch Sinn, sonst kann man das sein lassen.
So ist z.B. schon einmal nicht geklärt, was im Hinblick auf den Besitzübergang überhaupt beabsichtigt ist. Das Wort Vorbesitzer deutet darauf hin, dass nunmehr ein Besitzübergang auf den jetzigen (Neu-)Besitzer stattfinden soll. Damit steht ihm aber das Verfügungsrecht über diesen Besitz zu. Andererseits wird eben nur von "Übernehmer" gesprochen - juristisches Nirwana.
Bei einem Betreuungsvertrag (eine Art Rente für das Tier) dagegen, der ja zu einem gewissen Teil beabsichtigt ist aufgrund der weitgehenden Rechte des Vorbesitzers, würde ja sogar eher dem Übernehmer eine Entschädigung zustehen.

Überhaupt "Schutzgebühr": Letztlich nur eine Umschreibung für Kaufpreis, nicht wasserdicht, wie schon andernorts beschrieben. Aber auch ohne Preis würde es dann eben auf eine Schenkung herauslaufen, und damit wieder auf ein (nicht so ohne Weiteres einschränkbares) Besitzrecht des Beschenkten.

Der Vertrag maßt dem Vorbesitzer zudem Rechte an (u.a. § 5: Kontrollen, Wegnahme usw.), die auf rechtlich äusserst tönernen Füßen stehen.
§ 1 ist Unsinn, denn er schließt z.B. Betreuung durch andere Personen, Tierheim usw. im Grunde sogar temporär aus. Das Verbot der Weitergabe wiederspricht dem Gedanken eines Kauf- oder Schenkungsvertrages. Zudem gibt es die Fälle Krankheit, Tod, räumliche Veränderungen / Umzug usw. des Übernehmers, die hier überhaupt nicht behandelt werden. Bei der Lebensdauer von Vögeln nicht unerheblich.

Es bleibt bei meinem Fazit: Man versucht krampfhaft etwas zu regeln, was so schwerlich zu regeln ist, und versucht eine "Nicht-Fisch-nicht-Fleisch"-Situation zwischen Verkauf / Schenkung und letztlich Betreuung / Rente für den Vogel zu schaffen und setzt nur auf eine gewisse Abschreckung.
 
Ihre Kritik ist nicht ganz unberechtigt. Ich gestehe, ich habe keine Ahnung in derlei Fällen.

Mein Hintergedanke bei der "Übergabe" meiner Vögel an den Züchter waren die, wie wenn es sich mit einer Schenkung verhält, bei der der Schenkende im Falle von Missbrauch o.ä. durch den Beschenkten berechtigt ist, seine Schenkung rückgängig machen zu können.
 
=Kasimir_RH;1981521 Das Wort Vorbesitzer deutet darauf hin, dass nunmehr ein Besitzübergang auf den jetzigen (Neu-)Besitzer stattfinden soll. Damit steht ihm aber das Verfügungsrecht über diesen Besitz zu. Andererseits wird eben nur von "Übernehmer" gesprochen - juristisches Nirwana.


Juristisch ist ein Besitzer noch lange nicht Eigentümer und deshalb ist das Wort Vorbesitzer etwas unglücklich gewählt, aber leicht zu ändern in Abgeber/in.

Eine zusätzliche Vereinbarung müsste allerdings auch noch eingefügt werden und zwar, sollte es dem Übernehmer nicht mehr möglich sein den/die Vögel zu halten, so gehen sie umgehend wieder an den Eigentümer zurück.
 
Juristisch ist ein Besitzer noch lange nicht Eigentümer und deshalb ist das Wort Vorbesitzer etwas unglücklich gewählt, aber leicht zu ändern in Abgeber/in.

Eine zusätzliche Vereinbarung müsste allerdings auch noch eingefügt werden und zwar, sollte es dem Übernehmer nicht mehr möglich sein den/die Vögel zu halten, so gehen sie umgehend wieder an den Eigentümer zurück.

richtig!

trotzallem ein gefährliches unternehmen im zweifelsfall....die frage bleibt,welche sicherheit hab´ich wirklich....???
 
Die einzige Version (zwischen Privatpersonen) die rechtlichen Bestand hat ist die ohne Schutzgebühr. Wird ein Tier mit einem solchen (an sich guten) Vertrag übergeben ohne dass der neue Halter Geld bezahlt (und sei es ein noch so geringer Betrag) dann sind alle Klauseln wirksam.

Dies gilt wie gesagt nur für Privatpersonen. Wird ein Schutzvertrag mit einem TH o.ä. abgeschlossen, dann bleibt er auch wirksam wenn eine Schutzgebühr erhoben wird!
Ich krame den Thread mal hervor, weil es ein interessantes Urteil hinsichtlich der Tierheime gibt.
Damit wird die Wirksamkeit aller Schutzverträge bei denen Geld fließt praktisch für null und nichtig erklärt.
 
In den Tierheimen fließt ja kein Geld...8(
Den Kaufbetrag nennen sie ja immer eine Spende, unabhängig von der Abgabe des Tieres, und somit....:+keinplan
 
Hallo Tiffani,

nach dem Urteil ist es unerheblich, wie das Geld offiziell deklariert wird.
Ich zitiere mal :

Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen.
Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich.
Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam.
.
 
Moin.

Ich begrüße dieses Urteil sehr. :zustimm:
 
Für mich relevant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die "Schutzgebühr".

Zum einen finde ich diesen Begriff angemessen. Denn es handelt sich in meinen Augen tatsächlich um einen Schutz für das Tier. Problematisch wird es dabei dann, wenn der Betrag bestimmt weden soll.

Mein Interesse gilt den Wellensittichen. Da ist es relativ einfach. Da der "Marktwert" dieser Vögel gering ist, kann schon eine sogenannte "Schutzgebühr" von 10,- € Sammler oder Wiederverkäufer abschrecken.

Ich gebe zu, bei Großpapageien ist die Bewertung schon ein Problem.

Die Wirksamkeit des Schutzvetrages sehe ich nicht in der rechtsrelevanten, sondern eher in einer moralischen und vorbeugenden Komponente. Es ist wohl kaum zu ermitteln von wievielen Tieren dadurch Schaden abgewendet werden konnte und sei es nur, weil ein Übernehmer einen möglichen Rechtstreit vermeiden will. Also ein möglicheweise unterstützendes Element. Aber auch nicht mehr. Das sollte klar sein.
 
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