Musterschutzvertrag...

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Rabenfreund

Rabenfreund

Tauben und Hundemutti
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Möchte ja demnächst anfangen handicap Tauben zu vermitteln.
Eigentlich ist alles schon geregelt , ich warte nur noch auf tauben, waus
der Auffangstation. Möchte die tiere aber zur Sicherheit nicht ohne
einen Schutzvertrag rausgeben. Kann mir jemaand sagen wie so ein
Schutzvertrag aussehen soll/muss? Ich wäre dankbar wenn jemand
eine Art ,,Muster'' einstellen könnte. Wie siht es eigentlich mit Schutzgebühren aus? Muss ich so eine Verlangen oder kann ich diese auch weglassen, hab irgendwo mal gehört das wenn man eine Schutzgebühr verlnagt der Vogel als ,,verkauft'' gilt.

Kenne mich mit dem ganzen Papierkram 0 aus, hoffentlich kann mir jemand helfen.
 
Schutzvertrag

Hallo,
sieh mal hier: KLICK §7 ggf. weglassen, juristisch geprüft und für ok befunden.
LG
Susanne
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke Uhu hab da mal ne Frage zu deinem? Schutzvertrag, und zwar
soll ich bei §1 Wegen z.B handicap des linken Flügels
oder so hinschreiben?
 
Änderungen Schutzvertrag

Hallo Patricia,
du kannst im Schutzvertrag einfügen oder ändern - ganz wie du es für die jeweiligen Tiere brauchst.
Bei §1 Wegen.... fügen wir z. B. ein:
- "wegen weiterer Haltung" - dann ist §7 wichtig: Willst du die Vögel abgeben, würde ich §7 weglassen. Bist du der zukünftige Halter, tritt §7 ein!
- "wegen Verpaarung / Vergesellschaftung" - dann ist wichtig: Wie wird die evtl. Rücknahme des Tieres geregelt...
Also insgesamt ein Vertrag, in den man nach Absprache mit dem Abgebenden 0der Aufnehmenden die entsprechenden Änderungen einbaut, die auf den ganz speziellen Fall zutreffen.
Wichtig ist immer, wenn man einen Vogel abgibt, dass er nur an den Abgebenden ggf. mit Partner zurück darf und nicht weiter verkauft werden darf.
Wenn du noch genaueres wissen willst, ruf einfach mal an!
Liebe Grüße
Susanne
 
Danke, Uhu wenn ich noch weitere fragen habe werde ich mich melden!

Auch dir Danke Miffa dein Model ist Simpel und für mich nich ganz so schlaue :p leicht zu verstehen.
 
Abgabe eines Vogels

Hallo,
wenn wir Vögel abgeben, enthält die Herkunftsbescheinigung den folgenden Vermerk:

Der Empfänger wird zum Halter i.S.d. BNatSchG, der BArtSchVO, des TierSchG, des TierseuchenG, der PsittakoseVO, der GeflügelpestVO und des BGB. Er hat alle Lasten, wie Futterkosten, Tierarztkosten und Haftungsrisiken allein zu tragen. Der Empfänger darf das Tier nur selbst und im eigenen Interesse halten. Er hat den Vogel tierschutz- und artgerecht zu pflegen und in einer dem Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien entsprechenden Weise, insbesondere unter Einhaltung der dort genannten Volierengrößen, unterzubringen. Dem Vogel ist zusätzlich grundsätzlich täglich Freiflug zu gewähren, außer es sprechen vorübergehend zwingende Gründe dagegen. Der Vogel ist mit Naturästen als Sitzstangen, mit frischen Zweigen zum Benagen, und neben Körnerfutter auch täglich mit Obst, Gemüse und Grünfutter zu versorgen. Im Falle einer Erkrankung ist unverzüglich auf Kosten des Empfängers ein auf Vögel spezialisierter Tierarzt zu konsultieren.
Der Empfänger darf den Vogel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Abgebers an dritte Personen überlassen. Insbesondere darf der Empfänger den Vogel nicht weiterveräußern (verschenken oder verkaufen).
Kann der Empfänger den Vogel aus persönlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr halten, hat er den Abgeber zu informieren. Dieser wird den Vogel dann zurücknehmen und sich im Auftrag des jetzigen Empfängers um eine erneute Vermittlung bzw. einen Verkauf in artgerechte Haltung bemühen.
Von diesen Absprachen haben Empfänger und Abgeber je ein Exemplar erhalten. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Vielleicht hilt's
LG
Susanne
 
Thema: Musterschutzvertrag...
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