Nach welcher gesetzlichen Grundlage ...

Diskutiere Nach welcher gesetzlichen Grundlage ... im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi all ... oder ordnungsamtlicher Verfügung ist es zur Zeit erlaubt, bei geschlossener Schneedecke und Bodenfrost die Wildvögel per...
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ole olesson

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Hi all

... oder ordnungsamtlicher Verfügung ist es zur Zeit erlaubt, bei geschlossener Schneedecke und Bodenfrost die Wildvögel per Körnerausstreu in den Gemeinschaftsgarten zu füttern?

Wie Ihr Euch denken könnt, gibt es für diese Frage natürlich einen Anlass.

Meine über das Wohnzimmerfenster ausgestreuten Körner (leider kein Gartenzutritt für mich!) werden von einer älteren Mitbewohnerin immer wieder weggefegt und dann im Hausmüll entsorgt, bezw. als Beweismittel aufbewahrt ...

Außerdem hat sie mich wegen des Delikts "Müllrauswerfen aus dem Fenster" beim Vermieter angeschwärzt!

Zwar wird die Dame mittlerweile von keiner Behörde mehr ernst genommen, aber ich würde dennoch gerne wissen, auf welchen § des Tierschutz- oder was auch immer für ein Gesetz ich mich berufen kann, wenn man mich behördlicherseits oder seitens des Vermieters anspricht.

Wie bereits gesagt, ich füttere ausschließlich bei geschlossener Schneedecke und Bodenfrost!
 
Hi Ole,

wegen des Fütterns kann dir keiner was, aber aus dem Fenster....
Da kann der Vermieter einschreiten, denn es könnten ja andere Mieter belästigt (getroffen) werden, bzw diese fliegen beim runterfallen in andere Fenster.
Auch ist es so eine Sache mit der Gartennutzung. Schließlich hast du ja keine Genehmigung zur Nutzung, d.h. auch eine Fütterung der Vögel ist in gewisser Weise eine Nutzung...
Dies ist meine Meinung und ich kann nicht mit §§ dienen aber am einfachsten fragst du mal deinen Vermieter, ob du nicht einfach ein Vogelhaus zur Fütterung aufstellen darfst, oder du die Körner "von unten" ausstreuen kannst.

Viel Glück:0-
 
Nee, ich zahle ja Miete für die Gartennutzung ...

Hallo Fisch

... nur betreten kann ich ihn nicht, da die ältere Mitmieterin dort "in Eigenmacht" ein Steckschloss angebracht hat, zu dem nur sie allein den Schlüssel besitzt!

Außerdem achte ich natürlich darauf, dass niemand "die Bescherung" auf den Kopf bekommt!

Das ist bei geschlossener Schneedecke und Bodenfrost aber auch eher unwahrscheinlich, denn Kinder, die Schneeballschlachten ausfechten oder Schneemänner bauen, gibts hier nicht im Haus und ich werfe nur morgens ziemlich früh (gegen 7.00 Uhr) mit den Körnern, wenn ich meine eigenen Viecher versorge ...

Der Vermieter hat dem Mangel der Mietsache trotz mehrfacher Fristsetzung nicht abgeholfen, aber das ist ein ganz anderes Thema!

PS:

Trotzdem Dank für Deine schnelle Antwort.
 
Miete

also wenn du sogar für den Garten Miete zahlst, brauchst du dir ja keine Gedanken machen, denn dann wirfst du die Körner ja praktisch zu dir selbst:D
 
Thema: Nach welcher gesetzlichen Grundlage ...

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