Nachbarn

Diskutiere Nachbarn im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallöchen, ich habe da mal eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Wir wohnen in einem 6-Familien-Haus in einer...
P

Patricia

Guest
Hallöchen,
ich habe da mal eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Wir wohnen in einem 6-Familien-Haus in einer Eigentumswohnung, die wir vor 5 Jahren gekauft haben. Wir besitzen 10 Wellis. Und da ich denen im Frühjahr und Sommer etwas Gutes tun möchte, stelle ich sie tagsüber -bei schönem Wetter- immer auf den Balkon. Nun habe ich allerdings unter mir eine Frau wohnen, die das EWIGE GEZWITSCHER nervt (mir total unverständlich). Nun meine Frage, kann sie mir verbieten die Wellis bei schönem Wetter "TAGSÜBER" rauszustellen.

Danke für eure Antwort
LG
Patricia
 
Ich kenn mich mit den Gesetzen jetzt nicht so ganz aus, aber schau doch besser noch einmal in euren Vereinbarungen mit der Hausgemeinschaft nach, ob da etwas drinsteht von wegen Tierhaltung u.s.w.

Ansonsten denke ich, solange die Mittagsruhe nicht gestört wird, muss es hingenommen werden.
Zudem sind die Wildvögel draußen lauter, auf jeden Fall in unseren Gärten, aber das wird anders angesehen.

Welligezwitscher über mehrere Stunden (bei zehn sicher auch nicht immer auf Zimmerlautstärke) kann nervig sein, besonders wenn man die Vögelchen nur hört und dabei, wie wir Wellifans nicht auch noch beobachten kann.
 
Ob Gesetze da weiter helfen?
Ich kann die Dame schon verstehen, wenn sie überhaupt nichts für Vögel übrig hat und dann im Sommer von 10 Wellis beschalt wird... ist das schon heftig.

Wie ist sie denn so? Kann man die Dame nicht auf einen Kaffe einladen, ihr die Süßen zeigen (vielleicht mag sie die Vögel ja doch *hoff*) und sich eventuell irgendwie absprechen?!
Die Vögel müssten ja z.b. nicht unbedingt raus, wenn sie auf dem Balkon ihren Mittagsschlaf halten will..

Ein bisschen Entgegenkommen kann ja nicht schaden
 
Hallo!

Also was das Gesetz betrifft, weiß ich das auch nicht so genau.
Aber da kann man sich bestimmt einigen, oder?
Ich würde sie auch mal zum Kaffee einladen und ihr die Piepser zeigen. Man kann doch bestimmt was vereinbaren.
Viel Erfolg!
 
Hallo Patricia,

Entwarnung !

Also als Eigentümer der Whg kann Dir die Haltung von (in deinem Fall)Wellensittiche kaum einer streitig machen.
Allerdings ist es möglich ,bei der jährlichen Besitzerversammlung einen Beschluß zu fassen,der die Haltung (Anzahl,Lautstärke)einschränken könnte.
Dafür muß der Beschluß den die Besitzer der (WEG)treffen,und auf Ihrer Tagesordnung aufgeführt werden muß,einstimmig erfolgen.

Das heißt : das ein Mehrheitsbeschluß nicht gültig ist !

Ich hoffe ,das Dir das was hilft ?
 
Hallo
Wie sieht das denn mit Nachbarn aus wenn Papageien gehalten werden?

Können die Nachbarn dann auch nichts machen oder wie sieht das aus?
 
Hallo araliebhaber,

ganz so einfach ist das auch nicht.

Das Beispiel zeigt nur an ,das man nicht einem Eigentümer in seiner Eigentumswohnung die Haltung von Vögeln so einfach verbieten kann.

Aber Ruhestörungen seitens der Eigentümer(verursacht durch Vogellärm)kann natürlich bestraft werden.
 
@ Mephisto

Wiedersprist sich das denn jetzt nicht?

Einmal kann man es nicht verbieten und dann wiederum ist es Strafbar.:?
 
Hi,

Nein !

es geht hier um zwei grundsätzliche Dinge !

Einmal die Haltung von Vögeln in einer Eigentumswohnung !
Hier wird ganz klar abgetrennt,das Mieter einer Whg nicht das gleiche Recht haben , als Eigentümer !
Mieter können Ihren Mietvertrag(wenn Grund dafür vorliegt verlieren)bzw.gekündigt bekommen.

Bei Besitzer einer Whg ist das nur durch einen einstimmigen Beschluß aller Miteigentümer möglich,das die Anzahl der Vögel veringert werden kann.

Natürlich schließt das in beiden Fällen nicht den Sachverhalt der Ruhestörung aus,egal wer nun den Krach macht (Stereroanlage oder Vögel).
 
@ Mephisto
Was nützt es mir denn wenn ich Tier halten darf, aber im gleichen Atemzug mit Ruhestörung zu rechenen muss. Dann ist doch die Ruhestörung das worauf es am meisten ankommt.
Oder irre ich ?
 
Hi,

Natürlich kommt es darauf an, das man auch in einer Eigentümergemeinschaft das Bürgerliche Getzbuch beachtet.

Das Gesetz ist schließlich für uns alle Bürger gemacht worden,ob nun Tierliebhaber oder nicht.

Für den einen ist Technomusik...Terror und für den andern ist es Vogelgezwitscher !
Aber das Gesetz schützt uns alle gleichermaßen irgendwie,und wenn angebracht gibt es auch Schreiverbote für Vögel ,zu bestimmten Zeiten.
 
@ Mephisto

Wenn sich in diesem Fall alle Mieter einig sind, das die Wellensittiche störenden Lärm verursachen und keine Abhilfe geschaffen werden kann, müssten sie doch abgeschaft werden. Oder?

Da steht der Lärm von der Wellensittichhaltung im Vordergrund und nicht das man diese in seiner eigenen Wohnung einfach halten kann ohne das jemand was machen könnte.

Sehe ich das jetzt richtig?
 
Hi,

Richtig !

Leider

Stopp !!!

Nicht Mieter sondern die Eigentümer müssen diesen Beschluß fassen.
 
@ Mephisto

Ich dachte schon hier bei mir sei das anders.
Ist aber auch so.

Danke
 
Hallo araliebhaber,

Nachtrag !

Es kommt natürlich auch auf die Anzahl der gehaltenen Vögel in einer Wohnung an.

Der Gesetzgeber sagt,das zwei oder drei Wellensittiche noch keinen Lärm verursachen,aber das muß von Fall zu Fall vor Ort geprüft werden.

Also ist der Krach von einpaar Sittichen allen zumutbar,im Normalfall.

Bei zehn Sittichen sieht das ganze anders aus.
 
Hallo,

gerade solche Fragen , wie die von Patricia , sind sehr schwer zu beantworten , wenn man den konkreten Sachverhalt nicht ganz genau kennt.

Es kommt darauf an , wie bei Eigentümerversammlungen über den Punkt Tierhaltung zu entscheiden ist , Mehrheitsbeschluß oder einstimmig.

Es kommt auf die Art und die Anzahl der gehaltenen Tiere an.
Hier Wellis , verursachen bei geringer Anzahl keine unzumutbare Lärmbelästigung.
Bei 10 Exemplaren sieht das so mancher Richter aber schon anders.

Weiterhin ist zu berücksichtigen , wie lange die Vögel schon in der Wohnung leben.

Gerade wenn es um Tierhaltung in Eigentumswohnungen geht , geniessen schon vorhandene Tiere nicht selten einen "Bestandsschutz".
D.h.: Die Anschaffung weiterer Tiere ( Vögel) kann untersagt werden , möglicherweise dürfen die Vögel auch nur noch stundenweise nach draussen , aber die Vögel , die schon da sind , dürfen auch bleiben.

Liebe Grüße
Gina
 
anbei Text !

Mietrecht !
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.(AG Offenbach,Az34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8C 11/91; AG Friedberg,AZ.:C66/93; AG Heidelberg, AZ.:20C 72/92)Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellen- und Nymphensittichen. (OLG Frankfurt AZ.: 6U 108/90).
Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen. (BGH,Az.:VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden. (OLG MünchenAz.: 5U 7178/89) , oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird. (LG Berlin,AZ.: 64S 17/93).

Eigentumswohnung :
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. (OLG Stuttgart, Az.: 8W 8/92) Zulässig ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt. (OLG Frankfurt, Az.: 11W 142/87).
 
hier noch was !

Eingeschränktes Schreien !
"Schreiverbot" von 12 bis 15 Uhr - so lautet das Urteil des Amtsgerichts Langen im Fall zweier ständig kreischender Graupapageie, deren Geschrei ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen beschallte. Ein entnervter Nachbar verlangte vor Gericht schließlich die "uneingeschränkte Ruhestellung" der Vögel. Diese Forderung ging dem Richter allerdings zu weit, und so wurden die Vögel schließlich dazu verurteilt, während der Mittagsruhe ihren Schnabel zu halten. (Az.: 56 C 287/00)
 
Ja ,
solch schöne , wenn auch lebensfremde Urteile kommen dann meiseten dabei raus , der hund darf zwischen 13 und 15 Uhr nicht bellen , der Papagei nicht schreien:s

Nicht durchsetzbar und der Nachbarschaftsstreit geht dann meist weiter.

Leider!

Darum , gerade bei Problemen mit den lieben Nachbarn - wenn irgrendwie möglich ein Gespräch und eine für alle Seiten akzeptabele Lösung suchen.

Liebe Grüße
Gina
 
Thema: Nachbarn

Ähnliche Themen

Zurück
Oben