Nachweispflicht für Alexandersittiche

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Guten Tag!
Mein Partner und ich haben uns vor einigen Tagen ein männlichen Alexandersittich aus Einzelhaltung geholt. Bzw ihn da raus geholt, da der Besitzer absolut daneben war und er der Meinung war man kann die tiere alleine halten. Wir haben ihn aktuell bei uns im zimmer mit mehreren sitzästen etc. Und er fühlt sich wohl soweit. Nur ist er sehr einsam was man ihm direkt anmerkt. Wir kümmern uns aktuell darum schnellstmöglich eine Henne zu besorgen. Jetzt zum eigentlichen Thema:
Wir waren mit ihm eben im Tierladen einkaufen (er ist sehr gut trainiert bereits und abrufbar) und uns wurde gesagt dass wir für die Haltung dieses Tieres ein Nachweis brauchen, wo das Tier herkommt. Der Vogel hat einen AZ Ring. Ich habe bereits das komplette Register nach der Nummer abgesucht aber es gibt keinen eingetragenen Züchter. Bzw wir finden keinen. Wir wissen dass der Vorbesitzer den Vogel von einem Paar aus Bayern gekauft hat. Er hat keine Belege, keine Adressen, keine Namen oder sonst was. Wir sind am Ende mit unserem Latein und wissen nicht was wir tun sollen. Kann es sein dass es sich hierbei um eine illegale Nachzucht handelt und wenn ja, was tun wir dann? Wir würden das Tier eigentlichen ziemlich gern behalten und ihm bei uns ein artgerechtes Leben ermöglichen. Rechtlich gesehen Zweifel ich aber daran dass das ohne weiteres möglich ist wenn wir keinen Nachweis haben und der Vogel eine illegale Nachzucht ist...
Vielen Dank schonmal. Liebe Grüße,
Isa und Joel
 
Hi :)
Meines Wissens nach braucht der große Alexandersittich zwar einen Herkunftsnachweis, ist aber nicht meldepflichtig. Dementsprechend kann es euch eigentlich herzlich egal sein, ob er nun Papiere hat oder nicht, da es eh keine Behörde gibt, bei der man ihn damit melden müsste.
Weckt bloß keine schlafenden Hunde bei der Behörde, das wird mitunter sehr kompliziert, bürokratisch und unangenehm. Im schlimmsten Fall wenn ihr zb beim Veterinäramt angezeigt werden würdet von einem Nachbarn oder so und das Amt eine Kontrolle macht, dann müsstet ihr eventuell die Herkunft nachweisen. Wenn ihr das dann nicht könnt, dann kann man immernoch den Weg über die Naturschutzbehörde gehen.
Ich würde mir da mal garkeinen Kopf machen.

Eher solltet ihr euch im Klaren sein, dass eine Vergesellschaftung eventuell brenzlig werden kann. Ein Vogel der mit zum Einkaufen kommt, muss eigentlich eine Handaufzucht sein und die erfolgreich zu verpaaren ist nicht unbedingt einfach. Zumindest solltet ihr Vorkehrungen treffen, um beide notfalls trennen zu können. Einfach ein Weibchen dazu setzen kann üble Kämpfe geben ;)
 
Hi :)
Meines Wissens nach braucht der große Alexandersittich zwar einen Herkunftsnachweis, ist aber nicht meldepflichtig. Dementsprechend kann es euch eigentlich herzlich egal sein, ob er nun Papiere hat oder nicht, da es eh keine Behörde gibt, bei der man ihn damit melden müsste.
Weckt bloß keine schlafenden Hunde bei der Behörde, das wird mitunter sehr kompliziert, bürokratisch und unangenehm. Im schlimmsten Fall wenn ihr zb beim Veterinäramt angezeigt werden würdet von einem Nachbarn oder so und das Amt eine Kontrolle macht, dann müsstet ihr eventuell die Herkunft nachweisen. Wenn ihr das dann nicht könnt, dann kann man immernoch den Weg über die Naturschutzbehörde gehen.
Ich würde mir da mal garkeinen Kopf machen.

Eher solltet ihr euch im Klaren sein, dass eine Vergesellschaftung eventuell brenzlig werden kann. Ein Vogel der mit zum Einkaufen kommt, muss eigentlich eine Handaufzucht sein und die erfolgreich zu verpaaren ist nicht unbedingt einfach. Zumindest solltet ihr Vorkehrungen treffen, um beide notfalls trennen zu können. Einfach ein Weibchen dazu setzen kann üble Kämpfe geben ;)
Okay. Danke für die Infos. Ja dass das mit der Verpaarung nicht so einfach sein kann darüber bin ich mir im klaren. Wir besichtigen mit ihm demnächst mal einen Züchter mit weibchen. Ich schaue dann erstmal wie er auf die tiere reagiert und schätze ein ob eine Verpaarung ohne weiteres möglich ist oder ob man noch mehr Vorkehrungen treffen muss als "nur" die möglichkeit die tiere zu trennen. Die Möglichkeit haben wir auf jeden fall. Da er "erst" 8 monate alt ist habe ich die Hoffnung dass er noch nicht zu sehr geschädigt ist... wünscht mir glück
 
Thema: Nachweispflicht für Alexandersittiche
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