Neues Vogelgesetz 2003 für alle Vögel

Diskutiere Neues Vogelgesetz 2003 für alle Vögel im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute ! habe Gestern von einem Züchter gehört (der auch Gewerbe angemeldet hat (Verkauf) das 2003 eine neue Regelung in Kraft tritt...
M

Massy1

Guest
Hallo Leute !
habe Gestern von einem Züchter gehört (der auch Gewerbe angemeldet hat (Verkauf)
das 2003 eine neue Regelung in Kraft tritt..
alle Züchter werden von Tierärzten Überwacht werden ..
kostet pro Tier 1,5 Euro für die Betreuung!
er mußte in seiem Verein schon alle Mitgliedsnamen bekannt geben
egal ob Zebrafink oder so (einfach alle )
es wird alle Vereine und Händler betreffen die dann alle Züchternamen bekannt geben müssen!!!!
das ist doch nur Geldmacherei!!!!!
er hat schon zu seiner Tierärztin gesagt das er nur 100 Tiere angibt (da er Verkauf hat allso ständiger Wechsel der Tiere)
da werden wohl so einige ihren Bestand verkleinern......
das Gesetz tritt aber noch nicht Anfang des Jahres in kraft !!!
Vermutet wird das es erst zur Haupt Zuchtzeit eintritt...




:? :? :0- :0-
 
Und ?

Wo ist denn das Problem ?:?

Wenn denn die Tierärzte dann auch tatsächlich die Zeit finden und kontrollieren und dann auch gegebenenfalls Sanktionen verhängen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Über den Betrag könnte man streiten. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob ich im Jahr 3 papageien nachziehe oder 200 Wellis oder so.

Aber auch für den Züchter oder Händler hat es doch etwas. Zum beispiel ein verkaufsargument, wie, ich bin vom TA geprüft, hier ist alles i.O. Und bei wachsendem Bewußtsein der potenziellen Käufer auch für den tierschutz kann man hier von einer Verbesserung sprechen. Wenn es denn wirklich so ist.

Jens
 
Hi Massy1,
hast du das in der Bild Zeitung gelesen?:?
Ich glaub nicht, das sowas in planung ist, weil so etwas gar nicht funktioniert.
Außerdem wäre das Gesetz wohl kaum nur auf Vögel beschränkt.
Die Haltung und Zucht von zB. Reptilien ist viel Problematischer und Reptilien werden in letzter Zeit zu einer Modeerscheinung.8(
Von anderen Exoten mal ganz zu Schweigen.8o


cu
Tom

;)
 
Witz komm raus

Du bist umzingelt!!!!!

Da scheinst Du offensichtlich mehr zu wissen als der DKB, die AZ und der VZE!!!!!!

Die Prüfung der Haltungsbedingungen obliegt im Übrigen den zuständigen Amtstierärzten. Kann es sein, dass Du die "Beiträge"der Vögel mit denen für die Tierseuchenkasse verwechselt hast? Die Pflicht der Tierseuchenkasse trifft aber nur zu, für Tiere, welche in "Massenhaltung" (z.B. Schafe, Rinder, Schweine...) und Herdbuch geführt werden.

Gib mir doch bitte mal den Namen des Züchters oder wenigstens die Züchternummer bekannt, kannst Du auch als Mail/ PN schicken.

Was hier wieder für Schauermärchen in die Welt gesetzt werden ist doch wirklich lächerlich.

Bitte schön, wer soll das überprüfen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Neues Gesetz

Dieses "neue Gesetz" wird es mit Sicherheit nicht geben.

Erdsänger
 
Hallo !

Is ja geil was es alles 2003 geben soll ohne das irgendjemand bescheid weß.............

Ist ein schlechter Scherz mehr nicht !
denn wie einige ja schon sagten: Wer will das kontrollieren ?
Nicht jeder Züchter ist in einem Verein und bei Arten die nicht Genhemigungspflichtig sind ist das unmöglich !

Naja wer´s glaubt..........
 
Bestandsmeldung

Hallo,

meint ihr vielleicht die Bestandsmeldung für die Tierseuchenkasse? Ich muß zumindestens bis zum 17.01.2003 meinen Bestand zum Stichtag 04.01.2003 Melden. Daraus berechnet sich dann der Beitrag.
Man weis dort auch, daß es schwarze Schafe gibt, die ihre Meldepflichtigen Bestände nicht angeben und daher auch nicht der Überwachung unterliegen. Potentziell gefährliche und zum großteil ungeimpfte Bestände finden sich leider oft bei sogenannten "Geflügelhaltern", würde mich daher nicht wundern, das aufgrund bereits seit langem Bestehenden Gesetze (z.B. Tierseuchengesetz) die Veterinärämter Auskunft von Vereinen über ihre Geflügelhalter berechtigterweise forden. Auch Stichproben auf Dörfern sind gesetzlich möglich.
Soweit mir bekannt ist, können auch Bußgelder verhängt werden.

mfg

aday
 
Tierseuchenkasse Bestandsmeldung

Jetzt Tierzahlen melden!
Der 3. Dezember 2000 ist der Stichtag, zu dem alle Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner) und Bienen gesetzlich verpflichtet
sind, der Tierseuchenkasse schriftlich ihre Tierbestände zu melden.
Alle der Tierseuchenkasse bekannten Tierbesitzer werden in den nächsten Tagen durch ein beson-deres
Schreiben an ihre Meldepflicht erinnert und gebeten, die beigefügte Meldekarte nach Eintra-gung
der Tierzahlen unterschrieben an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse (Adresse ist vor-gegeben)
zu senden.
Die Meldekarte muß dort bis zum 31.Dezember 2000 eingegangen sein.
Über die Meldepflicht zum 3. Dezember 2000 hinaus sind alle Tierbesitzer, die am 15. Januar 2001
mehr als 99 Schweine, 49 Rinder, 49 Pferde, 49 Schafe oder Ziegen, bei Geflügel mehr als 999
Tiere und bei Bienen mehr als 10 Bienenvölker halten, verpflichtet, ihren Tierbestand auch zum
15.Januar 2001 zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge aus
anderen Betrieben seit dem 3. Dezember 2000 um mehr als 10 % erhöht hat oder dieser Tierbestand
neu gegründet wurde. Die erforderliche Nachmeldung hat bis zum 31. Januar 2001 schriftlich zu
erfolgen und ist direkt an die Tierseuchenkasse zu richten.
Wird die Tierhaltung aufgegeben, ist dies ebenfalls schriftlich zu melden.
Erfolgt keine Meldung oder werden die Meldefristen nicht eingehalten, wird die Zahl der Tiere
des letzten Stichtages (3. Dezember 1999) der Beitragsfestsetzung zugrundegelegt.
Wichtig: Bonus nicht vergessen
Tierhalter, die den Bonus für Rinder und/oder Schweine in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre
Verpflichtungserklärung bis zum 31.01.01 bei der Tierseuchenkasse abgeben.
Der Bonus muss Jahr für Jahr neu beantragt werden; die Beantragung für das Jahr 2000 gilt nicht
automatisch auch für das Jahr 2001.
Daran müssen insbesondere die Tierhalter denken, deren Tierbestand sich gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert hat und die deshalb keine Meldung abgeben brauchen.
Bienenhalter, die erstmals zu Beiträgen herangezogen werden, erhalten nur dann eine Meldekarte,
wenn sie der Tierseuchenkasse bereits als Halter einer anderen Tierart bekannt sind.
Diejenigen, die bei der Tierseuchenkasse noch nicht gemeldet sind, werden gebeten, die Zahl ihrer
am 3. Dezember 2000 gehaltenen Bienenvölker bis zum 31. Dezember 2000 der Tierseuchenkasse
schriftlich mitzuteilen.
Bienenhalter, die die Anzahl der Völker bereits gemeldet haben, werden gebeten, eine neue Mel-dung
abzugeben, wenn die Zahl der am 3. Dezember 2000 gehaltenen Bienenvölker mit der zu-vor
gemeldeten Zahl nicht mehr übereinstimmt.
Grundsätzlich sollten über die Bestandsmeldung und Anschriftenänderung hinausgehende Mittei-lungen
der Tierbesitzer an die Tierseuchenkasse nicht auf der Meldekarte gemacht werden, denn
sie können nicht verwertet werden. Weitere Informationen werden mit separatem Schreiben
direkt an das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW, Tierseuchenkasse, Neving-hoff
6, 48147 Münster, erbeten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Ver-fügung,
Telefon: 0251/28982-26, -14 und -15.
 
Tierseuchenkasse Bestandsmeldung

Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen. Vielleicht ist das schon mal jemandem aufgefallen.
 
Im Übrigen ist eigentlich auch jeder Tierhalter ins besondere die Züchter verpflichtet, den Nachweis über die Herkunft/ Verbleib von Krumschnäbeln zu erbringen.
Das BEstandsbuch gibt Auskunft darüber..... Bei meldepflichtigen Arten ist die Bestandsmeldung bei der Unteren Landschaftsbehörde zu erbringen, oder?
Hühner-, Ziergeflügel und Tauben-Halter sind verpflichtet ihren Bestand nachweislich gegen Geflügelpest (über das Trinkwasser) zu impfen.
Das gilt auch für Kaninchen gegen die China-Seuche.
Der impfende TA hat darüber ein tä Impfzeugnis zu erstellen.
 
Bestimmungen

Hallo Juliane,

mir ist es schon aufgefallen. Gesetzgebung ist in diesem Bereich gewöhnlich das Bundesland.
Anderes Land andere Sitten. Bei mir ist es Hessen, wie man aus meinem profil sicherlich entnehmen kann und da sind die Meldungen eben zu diesen Termin.
Meine Meldekarte habe ich übrigens heute bekommen.

mfg

aday
 
Meldepflichtig

Hallo Juliane,

ein paar dutzend Hühner, einige Gänse und Enten, einige hundert Fasane (Z.Zt. ca noch 130).
Wachteln / Rebhühner gibt es erst wieder ab März/April, da ich aus Platzgründen diese Tiere zur Zeit bei einem bekannten in der Stallung habe und somit von ihm gemeldet werden müßen.

Gemeldet werden muß an Geflügel: Hühner, Enten, Gänse, Puten u.a..

mfg

aday
 
Hallo Aday

Ich habe diesen Auszug nur hier rein gesetzt, um zu zeigen, dass darin kein Krumschnabel, geschweige ein Exot aufgeführt ist.
Züchtest Du für Ausstellung, für´n Pott oder für andere (du weißt schon, was ich meine)?
 
Thema: Neues Vogelgesetz 2003 für alle Vögel
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