Neuzugänge beim ATA melden?

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Theresa

Guest
Hallo zusammen,
mich beschäftigt schon länger die Frage, ob ich z.b. Neuankömmlinge beim ATA melden muss. In meiner ZG steht, dass ich max. 2 Zuchtpaare halten darf. Bin mir nicht ganz sicher, ob ich mir keine weiteren Vögel zulegen darf, die NICHT brüten sollen. Wie meinen die das?

Für Infos wäre ich sehr dankbar :).
 
Hallo Theresa,
ich kann dir darauf leider keine verbindliche Antwort geben, aber vermuten würde ich mal, das nur 2 Paare zum Züchten genommen werden dürfen. Wenn du allerdings mehr Vögel (Paare) dann hast, die von dir aus aber nicht brüten dürfen, was spricht dagegen?
Ich verstehe aber nicht ganz, hast du das in der Zuchtgenehmigung stehen?
Also bei mir (ich wollte nur Agaporniden und Sittiche züchten) steht, " Zuchtgenehmigung für Sittiche und Papageien".
Keine Anzahl oder genaue Arten.
Da sieht man aber mal wieder, wie unterschiedlich es von Bundesland zu Bundesland und von ATA zu ATA ist!!!
 
Hallo,
also wenn würde ich mir nur Vögel holen, die nicht brüten dürften, also einfach nur so.

Ich zetiere mal aus der ZG (2. Seite):

Hinweise:
1. Die zur Zucht vorhandenen Räumlichkeiten reichen nur für maximal 2 Zuchtpaare, zuzüglich Nachzucht aus.

.......

Irgendwie blick ich da nicht so ganz durch :?. Bei mir steht auf der ersten Seite: "Genehmigung zur Zucht und Abgabe von Papageien und Sittichen"
 
hi,

es ist richtig, die bestimmungen sind von bundesland zu bundesland unterschiedlich und jeder ata handelt auch noch in gewissen spielräumen. eine zg mit beschränkung wird im regelfall (verallgemeinert) wegen z.b. fehlendem quarantäneraum ausgestellt. der sinn dieser maßnahme liegt darin, dass bei ausbruch einer krankheit keine zwangsunterbringung in städtischen räumen und/oder tötungen vorgenommen werden müssen.
somit gilt eigentlich, dass ein weiterer zukauf von vögeln ausgeschlossen ist, da diese zwangsläufig auch in den umlauf kommen, sprich, veräußert werden könnten bzw. in kontakt zu deinen nachzuchten stehen könnten.
im zweifelsfall solltest du das offene gespräch mit deinem ata suchen und ihm dein anliegen erklären und zwar vor der anschaffung, denn damit bestätigst du ihm (dem ata), dass du die sache auch ernst nimmst. meistens gibt es dann eine einigung!
viel erfolg

gruß
uwe
 
Hmm ... ich hab einen Quarantäneraum, den hat der ATA auch gesehen und nicht gemeckert ;).
 
Hallo,
auf der ersten Seite steht bei mir das gleiche und auf der zweiten Seite steht dann nur was über Handhabung des Nachweisbuches und eine Zusammenfassung der Psittakoseverordnung.
Ich hab´s mir gerade nochmal durchgelesen.
Dann wird es wohl doch besser sein, du setzt dich mit deinem ATA nochmal in Verbindung. Mal sehen, was der dann sagt.
 
Ist denke ich auch das beste, nicht dass ich noch Anschiss kassieren, wenn er seinen Kontrollbesuch macht *g*.
 
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Normal bezieht sich das nur auf die Zuchtpaare.

Außerdem sind deine Vögel überhaupt meldepflichtig?
 
hi stbi,

ganz vorsichtig ausgedrückt: es geht hier in der fragestellung nicht um die meldepflicht "anmeldungspflichtiger" vögel.
es geht hier um die zuchtgenehmigung, in diesem fall um eine zuchtgenehmigung mit einschränkungen bzw. auflagen (unabhängig ob meldepflicht oder nicht)!
hier kann man nur raten, warum die einschränkungen auferlegt wurden. wie schon gesagt, hier sollte man den ata befragen und zwar vor der anschaffung weiterer tiere, weil der ata jederzeit eine kontrolle durchführen kann und bei verstoss gegen die zg sehrwohl auch schwierigkeiten zu erwarten sind. offenes gespräch mit dem ata klärt den sachverhalt, denn ohne grund werden einschränkungen nicht auferlegt.

gruß
uwe
 
Hallo,
das denke ich auch, er wird eh vorbei kommen, um den Kontrollbesuch durchzuführen. Werde mich da mal schlau machen, vielen Dank!
 
Thema: Neuzugänge beim ATA melden?

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