Noch nicht geschnallt!

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Tina Nessizius

Guest
Hallo miteinander,

es ist jetzt nicht so, dass ich vorhabe selbst zu züchten, aber es interessiert mich doch. Ich habe immer noch nicht ganz geschnallt, ob man jetzt Vögel ohne Zuchtgenehmigung brüten lassen darf, wenn man sie danach selbst behalten möchte und sie nicht verkaufen möchte. Macht man sich da dann bereits strafbar?

Außerdem verstehe ich die Gefahr bei der Zucht wegen Psittacose nicht so ganz. Diese Krankheit kann doch immer auftreten, auch ohne Zucht, und dann müsste ja sogar jeder Halter genau Bescheid wissen, oder gibt es bei der Zucht noch höhere Risiken? Kann die Krankheit bei den Kleinen schneller ausbrechen? Oder warum?

Kann sein, dass diese Fragen zum x-ten mal beantwortet werden, aber über die Suchfunktion bin ich auch nicht wirklich schlau geworden.

Danke schon mal.
 
Hallo Tina,

du brauchst bei krummschnäbeln in deutschland auf jeden fall eine zg.

zu der psittakose ist es so, das die elterntiere träger der kranheit sein können auch wenn die krankheit bei ihnen nicht ausgebrochen ist. diese infizierten eltern können dann aber ihre küken beim füttern anstecken. da die küken ein wesentlich schwächeres imunsystem haben wird die kranheit bei ihnen dann warscheinlich ausbrechen.

und deine vermutung ist richtig, eigentlich sollte jeder halter genauestens über solche krankheiten bescheid wissen. leider ist das in den wenigsten fällen so.

geregelt wird das ganze in der psittakoseverordnung: hier
 
Hallo Tina,

Tina Nessizius schrieb:
es ist jetzt nicht so, dass ich vorhabe selbst zu züchten, aber es interessiert mich doch. Ich habe immer noch nicht ganz geschnallt, ob man jetzt Vögel ohne Zuchtgenehmigung brüten lassen darf, wenn man sie danach selbst behalten möchte und sie nicht verkaufen möchte. Macht man sich da dann bereits strafbar?
Nein. Du begehst eine Ordnungswidrigkeit ;-) Aber es ist verboten.

Zucht ist, wenn die Tiere Nachwuchs bekommen. Ob du die behältst, verschenkst oder verkaufst, ist irrelevant. Dass die Zuchtgenehmigung nach Psittacose-Verordnung, die zum Tierseuchengesetz gehört, nur für Papageien gilt (Kanaries z.B. kannst du ohne Genehmigung züchten...), ist aus heutiger Sicht in der Tat unbegreiflich. Das ist einfach historisch bedingt: Vor vielen, vielen, vielen Jahrzehnten, als man noch nicht wusste, dass Psittakose nicht nur von Papageien, sondern (dann Ornithose genannt) von allen Vögeln übertragen werden kann, und als man die Psittakose v.a. noch nicht effektiv behandeln konnte, kam es v.a. bei Welli-Zuchten zeitweise zu epidemischen Ausmaßen der Psittakose - und da waren Menschenleben in Gefahr. Daher die Verordnung, um die Krankheit zu bekämpfen und die Krankheitsverbreitung rekonstruieren zu können (deswegen Beringung, Zuchtbuch usw.).

Nach heutigem Wissensstand müßte die Psittakose-Verordnung eigentlich für alle Vogelarten gelten. Und sie ist im Falle des Auftretens der Psittakose auch nicht auf Papageien beschränkt - der Amtstierarzt kann für jeglichen Vogelbestand die entsprechenden Maßnahmen anordnen. Nur die Zuchtgenehmigung gibt es als Pflicht nur bei Papageienvögeln.

Ist zwar sinnlos, ist aber eben so. Zeitgemäß wäre IMHO, die Zuchtgenehmigung für alle Vogelarten verpflichtend zu machen.

Viele Grüße,
Stefan
 
hallo,

also, ohne ZG darfst du keine sittich und papageien brüten lassen, auch nicht zum ,, eigengebrauch´´ andere vogelarten darf man komischerweise ohne ZG züchten. im prinzip wurde sonst schon alles gesagt, wollt halt auch meinen senf dazu geben :D
mfg steffi
 
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