nochmal wegen der Zuchtgenehmigung

Diskutiere nochmal wegen der Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hi, also ich hab gestern mal beim Veterinäramt angerufen, und mich mal erkundigt, wie ich an diese Zuchtgenehmigung komme (gab da schonmal nen...
Kuschelcorsa

Kuschelcorsa

Chaos-Miez'
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938
Hi, also ich hab gestern mal beim Veterinäramt angerufen, und mich mal erkundigt, wie ich an diese Zuchtgenehmigung komme (gab da schonmal nen Beitrag dazu), usw..

Die sagten mir jetzt, dass ich, wenn ich nur drei oder vier Zuchtpaare hab, ich keine Sachkunde ablegen muss, sondern sich der ATA nur meine Voliere und den Quarantäneraum anschaut.
Also, wenn ich im Jahr unter 2000€ für meine Wellis einnehme, dann würde des reichen, wenn ich nen formlosen Antrag stelle, vom ATA alles angeschaut wird,.
Das Ganze kostet so um die 50 DM, den Eurobetrag wussten sie selbst nicht :)

Nur, wenn ich gewerblich züchten möchte, muss ich diese Sachkunde ablegen, usw...



Bin ich da jetzt richtig informiert?
Hab das aus Euren Antworten im Forum irgendwie anders verstanden?? :(

Bitte sagt mir doch nochmal, ob des jetzt so stimmt...
Morgen kommt nämlich die Amtstierärztin, und dann darf ich (wenn ja mal ein Ei im Käfig liegt) es auch ausbrüten lassen...

Oder???


LG
Claudia
mit Bobby, Bacardi, Tequila, Calvados, Batida und Malibu,
Romeo & Flocke
Gimzo
und Rocky
 
das ist nicht korrekt. die zg mußt du trotzdem machen, denn alle wellis müssen "nachgewiesen" werden (dafür gibt es ein nachweisheft vom ata). entsprechend mußt du auch die sachkunde machen, denn wie willst du auf psittacose reagieren, wenn du nicht weist, wie sie sich bei tier oder mensch bemerkbar macht? diese und ähnliche fragen sollte man schon beantworten können.
es ist sicherlich möglich, dass diese frage territorial unterschiedlich gehandhabt wird, aber das gesetz schreibt es nunmal vor. :0-
 
Hmm, komisch, hab mit der Ärztin bestimmt ne halbe Stunde lang telefoniert,
und da hat sie mit erklärt, dass diese Sachkunde irgendwie über den Tierschutz läuft, und von dieser Begutachtung vom Amtstierarzt völlig unabhängig wäre...

sie hat mir gesagt, ich soll einen Antrag "Antrag auf Genehmigung zum Züchten und Handeln von Wellensittichen" an sie faxen, und sie kommt dann, und schaut sich Käfig und Quarantänestation an...
Solange ich nicht gewerblich züchten will, würde das angeblich reichen..
ich muss mir dann halt von einem Verein Ringe besorgen, damit die Tiere nachgewiesen werden können...???

Ich zweifel nicht daran, dass Ihr Euch da besser auskennt als ich, aber warum sagt mir das Ordnungsamt dann was anderes????
Können da regional so große Unterschiede bestehen???


LG
Claudia
 
Das wäre das Neuest wa sich höre????

Dann müsstest Du in die AZ eintreten und von dort Ringe beziehen???

Die Wellis MÜSSEN beringt sein udn eien nachweissheft muss auch geführt werden.sonst wäre das Ganze ziemlcih sinnlos......???? :?
 
Kuschelcorsa schrieb:
Können da regional so große Unterschiede bestehen???

Claudia

Ja. Da ist jede Kreisverwaltungsbehörde bzw. die Stelle, bei der das Veterinäramt angesiedelt ist, selbst verantwortlich, welche Anforderungen sie zum Erlangen einer ZG stellt. Eine Zuchtgenehmigung ohne Sachkundeprüfung zu erteilen und das mit gewerblich/nichtgewerblich zu begründen, halte ich persönlich für nicht sehr glücklich. Normalerweise ist es so, dass du den (verwaltungsrechtlichen) Bescheid, also die ZG selbst, vom Ordnungsamt bzw. von der zuständigen Verwaltungstelle bekommst. Das Ordnungsamt hat selbst aber niemanden, der die Sachkunde prüfen kann, deshalb bedient es sich des Amtstierarztes, und der ist beim Veterinäramt angesiedelt. Der ATA gibt eine Stellungnahm ab (Sachkunde bestanden, Örtlichkeiten i. O.) ab, dann bekommst du deine ZG. Wenn der ATA auf die Sachkundeprüfung verzichtet, so ist das seine Sache, die er auch entsprechend zu verantworten hat. Das braucht dich aber grundsätzlich nicht zu kümmern.

Wie gesagt, ich schließe mich da achl an, ich halte das für nicht sehr glücklich, auf die Sachkunde zu verzichten.

HTH
 
Kuschelcorsa schrieb:
Hmm, komisch, hab mit der Ärztin bestimmt ne halbe Stunde lang telefoniert,
und da hat sie mit erklärt, dass diese Sachkunde irgendwie über den Tierschutz läuft, und von dieser Begutachtung vom Amtstierarzt völlig unabhängig wäre...
über den tierschutz läuft die begutachtung deiner volieren etc. dort wird festgestellt, ob du deine tiere artgerecht hältst. und das bekommst du auch bescheinigt. die zg ist eine andere kiste. krummschnäbel sind lt. gesetzgeber nachweispflichtig, sonst könnte ein befallener bestand nie ausfindig gemacht werden. :0-
 
Ja, ist schon klar...
aber warum erzählen die mir dann sowas???

Irgendwie finde ich das seltsam..
wie gesagt, die ATÄ hat mir gesagt, dass es da im Prinzip sowas wie zwei verschiedene Genehmigungen gibt,
einmal die "einfache" für hobbyzucht,
und dann die andere, für komerzielles Züchten, bei der ich dann diese Sachkunde ablegen muss...

Sie sagte, wenn es mir darum geht, dass ich keine gelegten Eier aufstechen oder abkochen will, würde das Erste reichen...?
Damit dürfte ich dann "in Kleinen" handeln...


Aber eigentlich egal, werde die Sachkunde früher oder später sowieso ablegen, und mich auch ausreichend über die Krankheit(en) informieren.
ICh finde, dieses Wissen sollten dann nicht nur Züchter haben, sondern generell Wellensittichhalter, oder nicht???

Was kostet es denn ungefähr, wenn ich die Sachkunde ablegen will?
Könnt Ihr mir da evtl was dazu sagen?
Und wo finde ich die Antworten auf die Fragen, die in der Prüfung gestellt werden??
 
Antworten und Fragen findest Du hier udn Kosten ist auch sehr unterschiedlich, je nacheme was sie noch verlangen, siehe oben in meinem Beitrag....
 
Okay, alles klar...
Also wenn mir der ATA sagt, dass es ausreicht, dass er Käfig und Quarantäneraum gesehen und abgenommen hat, dann hab ich im Prinzip die ZG, wenn die Sachkunde nicht gefordert wird, oder?

Aber keine Angst, werde nicht so fahrlässig sein, und ohne Sachkunde bzw vertieftes Wissen bzgl Krankheiten, Aufzucht etc züchten!!!!!
 
Kuschelcorsa schrieb:
Irgendwie finde ich das seltsam..
wie gesagt, die ATÄ hat mir gesagt, dass es da im Prinzip sowas wie zwei verschiedene Genehmigungen gibt,
einmal die "einfache" für hobbyzucht,...
ist mir neu... :?
Kuschelcorsa schrieb:
Was kostet es denn ungefähr, wenn ich die Sachkunde ablegen will? Könnt Ihr mir da evtl was dazu sagen?
Und wo finde ich die Antworten auf die Fragen, die in der Prüfung gestellt werden??
ich habe die rechnung am freitag vom amt zugeschicht bekommen. 30 ois.
alles zur zg guckst du hier:
http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=33317
:0-
 
Kuschelcorsa schrieb:
Ja, ist schon klar...
aber warum erzählen die mir dann sowas???

Naja, die ATÄ macht es sich (und dir) damit etwas leicht, indem sie auf die Sachkundprüfung verzichtet und lediglich die Örtlichkeiten besichtigt.

Aber eigentlich egal, werde die Sachkunde früher oder später sowieso ablegen, und mich auch ausreichend über die Krankheit(en) informieren.
ICh finde, dieses Wissen sollten dann nicht nur Züchter haben, sondern generell Wellensittichhalter, oder nicht???

100 Prozent Zustimmung!

Was kostet es denn ungefähr, wenn ich die Sachkunde ablegen will?
Könnt Ihr mir da evtl was dazu sagen?

Tja, ich bin mir nicht sicher, ob du Sachkundeprüfung später noch einzeln überhaupt ablegen kannst, denn normalerweise ist diese Bestandteil des Verfahrens, also der Stellungname der ATÄ gegenüber der Verwaltungsbehörde. Bei mir war es so, dass die ZG eine bestimmte Gebühr kostet (die zahlst du, ob du die Sachkundeprüfung hast oder nicht, das ist für den sog. "Verwaltungsakt", also den Bescheid "Zuchtgenehmigung") und für den Besuch der ATÄ die Fahrtkosten als Auslagen angesetzt worden sind.

Bei der Stellungnahme der ATÄ gegenüber der Verwaltungsbehörde handelt es sich um eine interne Handlung, für die eigentlich gar keine Gebühr anfallen sollte. Evtl. Zeitaufwand und Fahrtkosten können aber als Auslagen erhoben werden.
 
Okay, die Verwaltungskosten waren früher 50 DM, entsprechend heute max 30 €...
Selbst, wenn ich die Sachkunde nicht ablegen kann, werde ich die Fragen und Antworten nachlesen, und mich vernünftig informieren, weil ich es gewissenlos fände, wenn ich ohne vertieftes Wissen "einfach drauflos züchten" würde...
Kann also gut sein, dass ich Euch demnächste noch ziemlich oft mit dämlichen Fragen nerven werde.... :-)
 
Hallo

Jedes Bundesland, in Verbindung mit den Städten und den Kreisen können hier ihre eigene Suppe kochen, da die Richtlinien sehr weit ausgelegt sind.

Erkundige dich bei der kleinen Genehmigung, ob Du auch Vögel verkaufen darfst wenn Du unter dem Satz liegst.
Hier in Remscheid brauchst Du dazu eine extra Genehmigung, egal wo der Umsatz liegt. Liegt man über dem Satz wir es dem Finanzamt mit geteilt und Gewinne sind zu versteuern. Da sollte man dann ein Kassenbuch mit Einnahmen und Ausgaben führen. ( Beweisführung).

Gruß
Hans-Jürgen :0-
 
Also in Bayern, genauer hier in Oberfranken scheint es so zu sein, dass ich meine Wellis dann auch verkaufen darf, ich darf halt nicht über 2000€ Einnahmen haben, aber verkaufen darf ich sie schon, laut ATÄ.

Aber ich werde morgen nochmal genau nachfragen, und Euch hinterher vom Besuch der ATÄ berichten, wenn es Euch interessiert...
 
Ich wollte noch eine Sache anmerken, Ringe gibt es nur bei der ZZF und die wiederum verlangen eine Kopie der ZG um sie rauszurücken.
Sich von einem Züchter Ringe zu besorgen, geht doch irgendwie Richtung "illegal", oder irre ich mich :? .
 
Falsch, Geschlossene Rinmge bekommst Du über den AZ, Züchterverein, musst Du aber beitreten...

Und beim ZZF gibt es offene Ringe, dann aber gegen "Beglaubigte" Kopie!! Bekommst Du aber wieder......

Ringe vom Freund oder Züchter ist illegal, verboten.Pfui.....
 
keine Panik, würde mir keine Ringe von anderen Züchtern holen!!!
Ich werde, wenn ich jemals Küken haben sollte, mir die Ringe auf ganz legalem Weg holen!!!
 
Liora schrieb:
Und beim ZZF gibt es offene Ringe, dann aber gegen "Beglaubigte" Kopie!! Bekommst Du aber wieder......
mein ata hat gesagt, die wollen das original. man sollte sich also gleich ein-zwei kopien beiseite legen. man bekommt die zg zwar wieder, aber das kann dauern...
 
Thema: nochmal wegen der Zuchtgenehmigung

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