nochmal wegen der Zuchtgenehmigung

Diskutiere nochmal wegen der Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hi, also ich hab gestern mal beim Veterinäramt angerufen, und mich mal erkundigt, wie ich an diese Zuchtgenehmigung komme (gab da schonmal nen...
Auch von mir herzlichen Glückwunsch :blume:


Gerecht ist das wirklich nicht,
Ja, ich könnte :heul: und bin immer depremierter :k .
Ich frage mich für was es ein "deutschlandweites Psittakosegesetz" gibt wenn es jeder ATA auslegen kann wie er will :zzz: .
 
Beringen musst Du slerb udn dann im Buch eintragen woher sie sind udn den vermekr nachträglich beringt von Dir mit Nummer udn datum......

Andere Züchter dürfen nicht!!! Ihr macht euch damit beide strafbar.....

Wenn Du umziehst geht das Ganze von vorne los, die ZG besteht nur für das haus, die Örtlichkeiten wo ihr JETZT wohnt....
 
Danke,
vielleicht tröstet Euch die Tatsache, dass ich mich trotz mangelnder Sachkundeprüfung mit dem Thema Psittacose gründlich auseinandersetzen werden, so, als hätte ich wirklich auf die Prüfung lernen müssen!

Ich möchte nicht, dass Züchter einen schlechten Ruf bekommen, nur weil mancher ATA das Gesetz anders auslegt!!!


LG
Claudia
 
Liora schrieb:
Beringen musst Du slerb udn dann im Buch eintragen woher sie sind udn den vermekr nachträglich beringt von Dir mit Nummer udn datum......

Andere Züchter dürfen nicht!!! Ihr macht euch damit beide strafbar.....

Wenn Du umziehst geht das Ganze von vorne los, die ZG besteht nur für das haus, die Örtlichkeiten wo ihr JETZT wohnt....


ok, dann warte ich also ab, bis ich die ZG in den Händen halte, und werde dann die Ringe erwerben.
Und Bobby dann selbst beringen.

Vielen Dank!!!
 
Federmaus schrieb:
Ja, ich könnte :heul: und bin immer depremierter :k .
Ich frage mich für was es ein "deutschlandweites Psittakosegesetz" gibt wenn es jeder ATA auslegen kann wie er will :zzz: .

hallo heidi, da kannst du mal sehen, wie unterschiedlich vorschriften und gesetze interpretiert und ausgelegt werden. und bei dir macht der ata so ein theater 0l
ich kann's auch nicht verstehen. aber claudia ist da schuldlos.
vielleicht liegts an bayern... :~ :D :0-
 
achl schrieb:
ich kann's auch nicht verstehen. aber claudia ist da schuldlos.
vielleicht liegts an bayern... :~ :D :0-
Ich mache ja Claudia keine Vorwürfe sondern denen die die Macht haben die Gesetze auszulegen wie sie wollen.
Vor allem ärgert mich jetzt die Richterliche Aussage "In Bayern gibt es keine ZG in Wohnräumen" :k 0l :heul: .
 
So, und um die Verwirrung mal komplett zu machen erzähl ich euch jetzt mal wie das bei uns im Kreis RE läuft.
Hatte alle schriftlichen Unterlagen für die ZG per Post bekommen. Alles brav ausgefüllt (auch den Fragebogen) und zurück geschickt.
Einige Wochen später hat mich der ATA persönlich angerufen und mit erklärt, dass er mir keine ZG erteilen kann, da diese dann pauschal für alles Krummschnäbel gelte, und ich ja schließlich nicht unbedingt große Papgeien im Wohnzimmer züchten sollte.
Naja, und nach der ersten Enttäuschung gab er mir dann zu verstehen, dass er mir aber keine Steine in den Weg legen wollte, wenn ich nur mein Welli-Paar einmal brüten lassen möchte. Ich solle ihn falls es denn soweit kommt, dass sie Eier legt erneut anrufen, und er würde mir dann eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Hab mich sehr darüber gefreut - allerdings mich auch damals (vor einigen Wochen) nicht getraut das hier zu posten. Habe damals nur Liora ne PN geschickt und wir hatten dann überlegt erstaml nichts zu sagen.

ICH MÖCHTE NÄMLICH AUSDRÜCKLICH VERMEIDEN; DASS JETZT IRGENDWER EINFACH DRAUF LOSZÜCHTET UND HOFFT DIESE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZU BEKOMMEN !!!
ICH HABE WIE GESAGT VORHER ALLES MIT DEM ATA ABGESPROCHEN. ALSO WENN ICH JETZT RAUSFINDE, DASS AUFGRUND DIESES POSTINGS JEMAND ANFÄNGT ZU ZÜCHTEN, DANN.......
:hammer: :whip:

Meine Henne hat übrigens scheinbar auch gar keine Lust auf Nachwuchs - bzw. auf ihren Hahn. ;)

Wollte das nun in diesem Thread nur mal anbringen, um zu zeigen, dass tatsächlich jede Behörde ihre eigene Suppe kocht. 0l

Ach ja, und glückwunsch natürlich Kuschelcorsa auch von mir.
 
DankeschÖn!!!
 
achl schrieb:
ich weiß...

und das find ich sch..., da frag ich mich, wie kann das sein. und das bei deiner voli :?

Das frage ich mich auch. Ich wohne in Bayern, habe eine ZG für Wohnräume (GästeWC als Quarantäneraum) durfte die SK-Prüfung ablegen und war Versuchskaninchen für die Umstellung von mündlicher auf schriftliche Prüfung. Hat also nix mit Bayern zu tun ;)

Es gibt keine richterlichen Aussagen, es gibt nur Urteile bzw. Leitsätze. Sofern ein Verwaltungsgericht diese Geschichte bereits einmal entschieden haben sollte, ist es immer eine Einzelfallentscheidung gewesen und man muss alle Umstände kennen, die zu einer Ablehnung der ZG geführt haben, evtl. war kein Quarantäneraum vorhanden. Interessant wäre das Aktenzeichen des Urteils.
 
Die begründen das in Wohnräumen Möbel, Teppiche, ...... sind die ich im Psittakosefall nicht oder nur schwer desinfizieren kann.
Ich wäre ja auch mit einer Auflage einverstanden gewesen das ich im Psittakosefall nicht desinfizierbare Sachen wie Sofa verbrennen muß.

Um Nachfragen vorzubeugen ich habe einen Quarantäneraum. Bei uns bestehen sie aber auch auf einen desinfizierbaren Zuchtraum.
 
Sofern ein Verwaltungsgericht diese Geschichte bereits einmal entschieden haben sollte, ist es immer eine Einzelfallentscheidung gewesen und man muss alle Umstände kennen, die zu einer Ablehnung der ZG geführt haben, evtl. war kein Quarantäneraum vorhanden. Interessant wäre das Aktenzeichen des Urteils.

Es war bei mir kein Verwaltungsgericht da das Landesgericht gesagt hat jeder Einspruch ist sinnlos :( .
 
Federmaus schrieb:
Hallo :0-

Ich bekam ganz andere Auskünfete (vom Landesgericht), das in Bayern eine ZG in Wohnräumen (Wohnzimmer, ...) nicht möglich ist. Und es helfe mir auch kein weiterer Einspruch da es nicht mit dem Psittakosegesetz zu vereinbaren sei :k .
:? :? :?
Was bitte hat denn die Auskunft eines Landgerichts (Judikative) mit der Erteilung einer Zuchtgenehmigung zu tun? Das ist absoluter Quatsch. Sorry für die deutliche Formulierung.

Die Zuchtgenehmigung wird von einer Verwaltungsbehörde (Executive) erteilt, sofern es da zu einer Versagung kommt, ist ein Verwaltungsgericht zuständig. Ein Landgericht verhandelt Strafsachen.

Wenn ihr Auskunft über irgendwelche Sachen haben wollt, ruft bitte bei der zuständigen Stelle an, und das ist im Falle einer Zuchtgenehmigung die Kreisverwaltungsbehörde.
 
Federmaus schrieb:
Es war bei mir kein Verwaltungsgericht da das Landesgericht gesagt hat jeder Einspruch ist sinnlos :( .

Um die ganze Verwirrung jetzt zu vervollständigen: Einen Einspruch bei einem Gericht gibt es nicht. Da kannst du nur klagen. Einen Widerspruch kannst du bei der Erstbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, einlegen bzw. wenn der Antrag auf ZG abgelehnt wurde. Das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Wenn die Erstbehörde deinem Widerspruch nicht abhilft, kannst du beim Verwaltungsgericht klagen (Verpflichtungsklage). So, jetzt genug der Juristerei. 0l

Ich denke mal, das ganze hat nur gezeigt, dass es stark unterschiedliche Maßstäbe gibt, die Amtstierärzte als Prüfungsmaßstab anlegen.
 
Hallo Ferris :0-

Danke für die Hilfe :)

Ich habe bei meinen ATA einen Antrag zur ZG gestellt. Da kam die Rückfrage wegen der Zuchträume. Es reichte schon die Aussage das ich im Wohnzimmer die Voliere stehen habe. Die Wohnung wurde nie besichtigt. Ich bakam dann eine Absage. Legte Wiederspruch ein. Der ATA gab es aber an seine Übergeordnette Stelle weiter und da bekam ich dann den Bescheid das jeder weitere Einspruch sinnlos ist.
 
Manche ATA streichen deas durch wenn nur einer von bedien gezüchett werden darf, dann steht da oben Genehmigung zum Züchten von Sittichen o.s.ä.

Oder in einigen Fällen sogar nur das Züchten von Wellensittichen erlaubt.....
 
Thema: nochmal wegen der Zuchtgenehmigung

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