Notfallmäßige Haltungseinrichtung "Stadttauben"

Diskutiere Notfallmäßige Haltungseinrichtung "Stadttauben" im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Hallo Zusammen, ich bin Neu hier im Forum und bin gerade etwas Unsicher was die Haltung von Stadttauben im Notfall angeht, also nicht als...
P

Pigeonlover94

Neuling
Beiträge
4
Hallo Zusammen,
ich bin Neu hier im Forum und bin gerade etwas Unsicher was die Haltung von Stadttauben im Notfall angeht, also nicht als Permanente Pflegestelle, sondern Übergangsweise, am Wochenende oder Feiertags bis der Vogelkundige Tierarzt geöffnet hat.

Grundsätzlich stehe ich auch mit dem Veterinäramt in Kontakt, folgendes wurde vereinbart:

Ich werde auf die Empfehlungen des jeweils behandelnden Tierarztes verwiesen.
Die Art der Unterbringung (Boxenruhe / Voliere) richtet sich nach der Empfehlung des beh. TA.
Tiere dürfen nur pfleglich für einige Tage (5-6) aufgenommen werden, wenn eine realistische Aussicht auf Wiederauswilderung gegeben ist.
Grundsätzlich sollte die Haltung witterungsgeschützt bei Außenklima erfolgen.

Aufgrund dessen, dass ich ein Süd-Balkon habe tu ich mich schwer damit, Tiere im auf dem Balkon zu "halten".Ich habe nun in meinem Arbeitszimmer sagen wir mal ein "Taubenschrank", diesen hier:


1782475194129.png

Nun ist es so, dass ich mit dem Veterinäramt noch einen Termin vereinbaren muss, damit die ihr "OK" geben, aber vorab wollte ich hier mal wissen, ob das grundsätzlich möglich wäre. Ich habe auch zwei Kater als Haustiere, die aber ängstlich auf Tauben reagieren und man ohnehin das Arbeitszimmer zumachen kann.

Wie ist Eure Einschätzung?

Freundliche Grüße
Pigeonlover94
 
Super,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also sollte mich das Veterinäramt nicht dafür belangen können, wenn ich diese in meinem Arbeitszimmer kurzzeitig unterbringe?
 
Eigentlich nicht, aber man weiß ja nicht was Hitze bei denen auslöst?

Eigentlich hat sie bei Stadttauben keine Handhabung, aber oft werden auch mal die Befugnisse überschritten. Ich kann in hier ein Lied davon singen.
 
Ja, das stimmt wohl auch wieder - Bei unserem Veterinäramt werden die "verwilderten" Stadttauben wie Wildvögel behandelt... Völlig daneben, auch dass ich quasi ohne §11-Erlaubnis die Tiere nur für maximal 5-6 Tage notfallmäßig Pflegerisch unterbringen darf.... Gerade bei Jungtauben kann ein gebrochenes Bein relativ "gut" wieder heilen...

Davon ab: Sollte eine Stadttaube ein Handicap davon tragen und nicht wieder ausgewildert werden können, müsste man diese Euthanatisieren lassen...
 
Neee warum das denn? Du betreibst eine Kurzzeitpflege zur Genesung mit anschließender wieder Freisetzung in diesem Zeitraum, d.h. ds du bei längeren Aufenthalten eh an jemand anderes abgeben müsstet. Und es steht dort "sollte" also nichts rechtsverbindliches......
 
Thema: Notfallmäßige Haltungseinrichtung "Stadttauben"
Zurück
Oben