Nutzung eines Balkons

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CocoRico † 2016

CocoRico † 2016

† 7. Juli 2016
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Hallo zusammen,

mit dem Hausmeister meiner Hausgemeinschaft habe ich ein Problem, welches ich notfalls auch über einen Rechtsanwalt regeln lasse.

Das Problem ist folgendes: Ich wohne seit Mai 2003 in dieser Wohnung und hatte von jeher ein dreistöckiges weißes Getränkeregal auf dem Balkon stehen, welches über die Balkonbrüstung ragte und von der Straßeneinfahrt zu sehen war.

Da ich nun aber mehr Getränkekisten auf dem Balkon lagern muss als zuvor, habe ich mir vergangenes WE ein breiteres, höheres, schwarzes Regal gekauft. Dieses ist ca. 1,90 m hoch und steht standsicher.

Und genau an der Farbe regt sich der Hausmeister auf.

Heute habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, worin es heißt:

"Aufbauten auf Balkonen sind nur bis zur Brustüngshöhe zulässig. Offensichtlich ist das Regal aber höher. Wir bitten Sie daher, das Regal unverzüglich zu entfernen."

Wie ich oben bereits erwähnt habe, wohne ich schon einige Jahre hier im Haus und hatte nie Probleme mit dem alten Regal. Auch die Hausverwaltung hat sich diesbzgl. nie an mich gewandt. Und somit von allen geduldet.

An meinem Arbeitsplatz ist ein Abteilungsleiter tätig, dessen Tochter Anwältin ist, aber nicht im Mietrecht. Diese hat folgendes an ihren Vater geschrieben:

"Gehört ein Balkon zur vermieteten Wohnung, kann der Mieter ihn grundsätzlich nach seiner freien Verfügung nutzen, soweit nicht die Rechte der Mitmieter oder des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.
Das bedeutet z.B., dass der Mieter auf dem Balkon Wäsche trocknen darf (LG
Nürnberg-Fürth WuM 90, 199). Ebenso darf der Mieter grundsätzlich einen
unauffälligen Sichtschutz (AG Köln WuM 99, 331) und ein Rankgitter anbringen (AG Schöneberg MM 85, 277). Ein überwiegendes Informationsinteresse des Mieters kann ihn auch berechtigen, eine Parabolantenne am Balkon zu befestigen (BGH WuM 2006,
28). Grundsätzlich darf der Mieter auch Blumenkästen am Balkon anbringen.

Zu einem Regal habe ich keine Entscheidung gefunden. Es dürfte sich hier aber
genauso verhalten.

Grundsätzlich gilt: Man kann den Balkon so nutzen wie man möchte, auch wenn die anderen Mieter nicht immer 100 % einverstanden sind mit der Art der Nutzung.
Seine Grenzen findet der Spaß jedoch dort, wo die Mitmieter über das erträgliche Maß hinaus gestört werden."
"

Hier im Haus wohnen einige Eigentümer und keiner regt sich darüber auf bis auf den Hausmeister, der auch Eigentümer ist. Er selbst hat auch einen Schrank auf dem Balkon stehen, der allerdings nur etwas über die Brüstung geht, aber dort immer Dinge stabelt, die dann eben massiv über die Brüstung ragen und für jedermann sichtbar sind.

Auf dem Balkon über mir, steht etwas gelbes, was auch weit über die Brüstung ragt. Im Prinzip fast so hoch wie mein Regal.

Im EG neben dem Hausmeister, stehen auch diverse Dinge auf dem Balkon, die ebenfalls über die Brüstung herausragen, z.B. diverse Kommoden (knapp über der Brüstung), Leitern und eben solche Dinge. Auf den Kommoden sind auch Dinge gestabelt.

Mir persönlich ist das alles egal, was andere auf dem Balkon lagern und was nicht, denke aber, wenn es anderen gestattet ist, Sachen auf dem Balkon zu lagern, die über die Brüstung herausragen, es auch mein gutes Recht ist, dies zu tun, zudem ich das schon jahrelang prakteziere. Ist halt schwarz und nicht weiss.

In meinem Mietvertrag ist nichts verzeichnet, dass ich nichts auf dem Balkon stellen darf. Der Balkon ist mitangemietet.

Kennt sich hier jemand im Forum aus, ob es nun gestattet ist oder nicht, dass ich mein Regal weiterhin auf dem Balkon lassen darf.

Fakt ist, dem Hausverwalter werde ich auch schreiben, dass es jahrelang geduldet wurde, dass ich bereits im April 2009 eine Reklamation hatte und dieser bis dato nicht beachtet wurde (beim anmachen des Kaltwassers brummt es minutenlang und Wasserhähne vibrieren. Hausmeister hat es abgelehnt dies dem Verwalter mitzuteilen, da er sich an den Kosten beteiligen muss :zwinker:)

Rein zur Info: Der Hausmeister ist ein Egoist, will er etwas haben, bricht er sich bald das Genick, damit er seinen Willen durchgesetzt bekommt. Wollte auch schon haben, dass ein abgemeldetes Auto von der Tiefgarage entfernt wird, da es ja im Brandfall nicht hinausgefahren werden kann. Autos, die angemeldet sind und ein KFZ-Zeichen drauf haben und Fahrer nicht anwesend sind, müssen dann auch irgendwie raus bzw. die Feuerwehr kommt und löscht, absoluter Humbug. Verlangt auch, dass man ab 20.00 Uhr nicht mehr baden und duschen darf. Bohren ebenfalls, sammelt für seine Vorliebe Zigarettenkippe vom Rasen auf, lagert diese in einem Blumentopf und macht ein Post-it drauf mit dem Vermerk "An den Eigentümer zurück". Der Mann hat definitiv nichts zu tun und legt sich äußert gerne mit den Nachbarn an. Ist halt seit Jahren arbeitslos und sehr frustriert. In meinen Augen spinnt er.

So, wer sich mit dem Mietrecht auskennt, darf sich nun hier äußern, damit ich dem Hausverwalter zurückschreiben kann. Entfernen werde ich das Regal vorerst nicht. Kann mich gerne wieder erinnern, wenn er Lust und Zeit dazu hat.
 
lol:)

sorry viel kann ich da nicht zu beitragen..aber es gibt sowas wie die stille duldung , allerdings hast du ja jetzt ein neues regal das kann man auslegen wie man möchte , bei mir war es damals , ich habe ein katzennetz angebracht*mündliche erlaubniss* das musste nach 3!! jahren weg weil es das gesammtbild * stört* da ich nix in derrhand hatte....und damals eben keinen krach wollte hab ich es abgenommen... heute weiß ich ich hätte unterschriften sammeln können währe für dich auch eine maßnahme.

im laufe der jahre wurden an verschiedenen balkonen * bauliche* veränderungen vorgenommen* in den meisten fällen sichtschutz aus glas zb rankgitter ect..eine nachbarin hat sich von der wiese vorm haus ein großes stk abgezäunt für ihren hund....

nun ich schrieb an die verwaltung das ich nun bitte wieder ein netz haben möchte da ja andere nachbarn ebenfalls veränderungen tätigen dürfen ohne das das bemängelt wird..oki ich weiß hätte nach hinten losgehen können..aber ich bekam die schriftliche erlaubniss

damals hatte ich auch eine kleine finken und kanarien voliere auf dem balkon ..diese* 2 meter hoch* ragte also auch ÜBER die brüstung und musste weg...

viele nachbarn haben sonnschirme und markisen ..diese ragen auch weit über die brüstung und sogar drüber hinweg...wo ist da nun die logik?

nun was ich dir empfehlen würde ist , wie du schon selber sagst sprech den vermieter selber an , so läuft das ganze nicht über dritte
unser damaliger hausmeister hat erbsen und so im treppenhaus verstreut un zusehen ob * neue* sich auch an den treppenhausdienst halten...wurde nach absprache mit der genossenschaft dann unterbunden :)
 
Hallo Lanzelot,

ok, ich werde jetzt den Hausverwalter anschreiben, denn diesen egoistischen Hausmeister bin ich schon lange leid.

Irgendwann hatte ich mal ein kleines Löchlein in der Mülltüte und dabei ist mir etwas Sand im Hauseingangsbereich abhanden gekommen. Gesehen habe ich es nicht, da ich auf dem Weg zur Arbeit war. Als ich abends heimgekommen bin, hatte er zwar den Sand aufgefegt, aber auf die Briefkastenanlage verteilt, damit ich ja sehe, dort liegt Sand. Den habe ich natürlich dann weggekehrt und direkt bei ihm an der Klingel geläutet und gefragt, ob er nichts besseres zu tun hätte als den Sand schon aufzufegen und dann auf der Briefkastenanlage zu verteilen. Behauptete dann, dass er sich schon massig Sand in die Wohnun getragen hat (nur zur Info: Es war max. ein Teelöffel voll Sand). Der Mann spinnt einfach.

Wäre er nicht, wir hätten eine supertolle Hausgemeinschaft. Eigentlich sollte ein neuer her, da er sich ohnehin nur als der Rasenmäher betitelt.
 
Hallo Christel,

vielen Dank für den Link.

Habe es schon probiert drauf zu kommen, lässt sich leider nicht öffnen. Probiere es einfach immer wieder.
 
Hallo,

der Link heißt richtig www.gutefragen.net und dann klappt es auch.

Habe das Problem schon eingestellt. Jetzt bin ich mal gespannt, was da für Antworten kommen.
 
DASist jetzt interessant, denn wir haben eine ähnliche Lage:

ich wollte Katzennetz auf dem Balkon spannen damit die Vögel auch frei fliegen können wenn ich mal lüfte.
Aber es hieß, das dürfe ich nicht (obwohl einige Häuser weiter, selber Besitzer, ein Katzennetz gespannt war.
Darauf wurde gesagt "wenn das der Chef sieht, gibt es Ärger"

Da ich mir nicht direkt beim Umzug die Stimmung vermiesen wollte und sowieso schon froh war, mit meinen sechs Vögeln war gefunden zu haben, hab ich's dabei belassen.....
 
Hallo,

mit Katzennetzen ist das auch immer so eine Sache. Manche Parteien regen sich aber auch über jeden Mist auf und da, wo wirkliche Probleme sind (Mangel am Gebäude oder deren Funktionaliäten) lässt man unbeachtet, da sie ja Geld kosten.

Aber egal, ich habe mich eben bei Wikipedia mal schlau machen wollen, was denn ein Aufbau als solches überhaupt ist. Der Hausverwalter spricht ja von einem Aufbau und nicht von einem Regal. Tja und einen LKW-Aufbau und solche Dinge habe ich garantiert nicht auf meinem Balkon stehen und von daher auch nichts zu entfernen.

Dem Hausverwalter werde ich jetzt einfach einen Brief schreiben und mich dumm stellen, dass ich kein Aufbau auf meinem Balkon stehen habe, dass er mich da verwechseln muss und kommt noch etwas, dann werde ich so manches schreiben hinsichtlich jahrelanger Duldung, persönliches Streitverhältnis mit dem HM und er daher überreagiert und vieles mehr, was so in der Vergangenheit vorgefallen ist. Sein Image ist dann auch platt und mir persönlich ziemlich egal.

Als Antwort in gutefragen habe ich erhalten, dass es sich dabei um eine mitangebiete Fläche handelt und daher von mir auch genutzt werden kann wie ich es möchte (mir ist schon bekannt, dass das nur indirekt stimmt, denn am Gebäude selbst darf ich nichts ohne Genehmigung machen, aber doch wohl, wenn es um bewegliche Teile geht und genau das ist ein Regal eben auch). Ach und die Teile, die auf dem Regal stehen, sind schwer, sodass das Regal ohnehin standsicher ist.

Ich denke einfach, dass der HM wieder mal jemanden brauch, mit dem er sich streiten kann, da die andere Mietpartei bereits ausgezogen ist. Jetzt sucht er wieder nach der Nadel im Heuhaufen und da kam ihm das auffallende schwarze Regal gerade recht. Ist halt nur Pech, dass es keine weisse wetterfeste Regale gibt und ich meinen Nutzen davon ja auch haben möchte.
 
Oha - sowas kenne ich. Wir haben auch so nen Stinkstiefel, der sich HM nennt und in Wirklichkeit nix hibekommt ausser Stunk zu machen.

Neulich hat er bei mir Sturm geklingelt wegen mal wieder so nem eingebildeten 'Fehlverhalten meinerseits'.
Dumm nur dass er mich mitten in meinen Katas erwischt hat und ich ihm daher mit 2 gezogenen Schwertern die Tür aufmachte und ganz süffisant fragte ob er schon wieder Ärger will.
Ausser einem Stottern kam nix und seitdem ist Ruhe. :D
 
Moin.

Es gibt Mietverträge, da ist die Gestaltung des Balkons genau festgelegt/vorgeschrieben/eingegrenzt.
Es gibt Häuser, da darf man z.B. nur gelb-weiße Markisen und Windfänger auf den Balkonen anbringen, und keine blau-weißen oder Andersfarbenden.
Maßgebend ist, was in dem Mietvertrag steht den man unterschrieben hat.

Steht nichts darüber im Mietvertrag, ist die Gestaltung weitgehend frei.
Solange die Hausfassade und -Substanz, der Balkon selber und Nachbarn dadurch keinen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren ausgesetzt sind, man nicht gegen die gute Sitten (Erregung öffentl. Ärgernis usw.) verstößt, liegt die Gestaltung der (mitvermieteten) Balkone in Mieterhand.




LG,
Liesl
 
Thema: Nutzung eines Balkons

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